Die Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH & Co. KG (SEG) - ein 2011 gegründetes städtisches Tochterunternehmen - sorgt unter anderem für die Umsetzung der im Masterplan für die Bochumer Straße in Gelsenkirchen festgelegten Maßnahmen. Ihre Haupttätigkeit umfasst den Erwerb, die Sanierung und Bewirtschaftung von Immobilien. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Auftragnehmer für die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung gesucht. Der Auftrag umfasst Leistungen der Leistungsphasen 1-7 nach § 55 HOAI für alle notwendigen Ausbauleistungen. Insbesondere betrifft dies die Abwasser-/Wasseranlagen, die Wärmeversorgung, die Elektro-Anlagen sowie die Kommunikationsanlage; konkret sind Leistungen der Anlagengruppen Abwasser-, Wasser und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie sonstige Maßnahmen für technische Anlagen zu erbringen. Bei den beiden auftragsgegenständlichen Gebäuden handelt es sich um zwei Gründerzeitgebäude an der Bergmannstr. 2 bzw. der Bochumer Str. 99 in Gelsenkirchen, die 1904 bzw. 1898 errichtet wurden und aufgrund ihrer städtebaulich bedeutsamen Lage als erhaltenswert eingestuft werden. Bei beiden Gebäuden wurde bereits eine Rohbausanierung durchgeführt; zudem wurde ein gemeinsames Treppenhaus errichtet, sodass die beiden Gebäude jetzt eine wirtschaftliche Einheit bilden. Zukünftig ist für das Gebäude Bochumer Str. 99 eine Gastronomie- und Büronutzung und für das Gebäude in der Bergmannstr. 2 eine Wohnnutzung vorgesehen. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-17.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für den Ausbau zweier Gründerzeitgebäude
Kurze Beschreibung:
Die Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH & Co. KG (SEG) - ein 2011 gegründetes städtisches Tochterunternehmen - sorgt unter anderem für die Umsetzung der im Masterplan für die Bochumer Straße in Gelsenkirchen festgelegten Maßnahmen. Ihre Haupttätigkeit umfasst den Erwerb, die Sanierung und Bewirtschaftung von Immobilien. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Auftragnehmer für die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung gesucht. Der Auftrag umfasst Leistungen der Leistungsphasen 1-7 nach § 55 HOAI für alle notwendigen Ausbauleistungen. Insbesondere betrifft dies die Abwasser-/Wasseranlagen, die Wärmeversorgung, die Elektro-Anlagen sowie die Kommunikationsanlage; konkret sind Leistungen der Anlagengruppen Abwasser-, Wasser und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie sonstige Maßnahmen für technische Anlagen zu erbringen. Bei den beiden auftragsgegenständlichen Gebäuden handelt es sich um zwei Gründerzeitgebäude an der Bergmannstr. 2 bzw. der Bochumer Str. 99 in Gelsenkirchen, die 1904 bzw. 1898 errichtet wurden und aufgrund ihrer städtebaulich bedeutsamen Lage als erhaltenswert eingestuft werden. Bei beiden Gebäuden wurde bereits eine Rohbausanierung durchgeführt; zudem wurde ein gemeinsames Treppenhaus errichtet, sodass die beiden Gebäude jetzt eine wirtschaftliche Einheit bilden. Zukünftig ist für das Gebäude Bochumer Str. 99 eine Gastronomie- und Büronutzung und für das Gebäude in der Bergmannstr. 2 eine Wohnnutzung vorgesehen. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH & Co. KG (SEG) - ein 2011 gegründetes städtisches Tochterunternehmen - sorgt unter anderem für die Umsetzung der im Masterplan für die Bochumer Straße in Gelsenkirchen festgelegten Maßnahmen. Ihre Haupttätigkeit umfasst den Erwerb, die Sanierung und Bewirtschaftung von Immobilien. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Auftragnehmer für die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung gesucht. Der Auftrag umfasst Leistungen der Leistungsphasen 1-7 nach § 55 HOAI für alle notwendigen Ausbauleistungen. Insbesondere betrifft dies die Abwasser-/Wasseranlagen, die Wärmeversorgung, die Elektro-Anlagen sowie die Kommunikationsanlage; konkret sind Leistungen der Anlagengruppen Abwasser-, Wasser und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie sonstige Maßnahmen für technische Anlagen zu erbringen. Bei den beiden auftragsgegenständlichen Gebäuden handelt es sich um zwei Gründerzeitgebäude an der Bergmannstr. 2 bzw. der Bochumer Str. 99 in Gelsenkirchen, die 1904 bzw. 1898 errichtet wurden und aufgrund ihrer städtebaulich bedeutsamen Lage als erhaltenswert eingestuft werden. Bei beiden Gebäuden wurde bereits eine Rohbausanierung durchgeführt; zudem wurde ein gemeinsames Treppenhaus errichtet, sodass die beiden Gebäude jetzt eine wirtschaftliche Einheit bilden. Zukünftig ist für das Gebäude Bochumer Str. 99 eine Gastronomie- und Büronutzung und für das Gebäude in der Bergmannstr. 2 eine Wohnnutzung vorgesehen. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH & Co. KG (SEG) - ein 2011 gegründetes städtisches Tochterunternehmen - sorgt unter anderem für die Umsetzung der im Masterplan für die Bochumer Straße in Gelsenkirchen festgelegten Maßnahmen. Ihre Haupttätigkeit umfasst den Erwerb, die Sanierung und Bewirtschaftung von Immobilien. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Auftragnehmer für die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung gesucht. Der Auftrag umfasst Leistungen der Leistungsphasen 1-7 nach § 55 HOAI für alle notwendigen Ausbauleistungen. Insbesondere betrifft dies die Abwasser-/Wasseranlagen, die Wärmeversorgung, die Elektro-Anlagen sowie die Kommunikationsanlage; konkret sind Leistungen der Anlagengruppen Abwasser-, Wasser und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie sonstige Maßnahmen für technische Anlagen erforderlich. Bei den beiden auftragsgegenständlichen Gebäuden handelt es sich um zwei Gründerzeitgebäude an der Bergmannstr. 2 bzw. der Bochumer Str. 99 in Gelsenkirchen, die 1904 bzw. 1898 errichtet wurden und aufgrund ihrer städtebaulich bedeutsamen Lage als erhaltenswert eingestuft werden. Bei beiden Gebäuden wurde bereits eine Rohbausanierung durchgeführt; zudem wurde ein gemeinsames Treppenhaus errichtet, sodass die beiden Gebäude jetzt eine wirtschaftliche Einheit bilden. Zukünftig ist für das Gebäude Bochumer Str. 99 eine Gastronomie- und Büronutzung und für das Gebäude in der Bergmannstr. 2 eine Wohnnutzung vorgesehen. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH & Co. KG (SEG) - ein 2011 gegründetes städtisches Tochterunternehmen - sorgt unter anderem für die Umsetzung der im Masterplan für die Bochumer Straße in Gelsenkirchen festgelegten Maßnahmen. Ihre Haupttätigkeit umfasst den Erwerb, die Sanierung und Bewirtschaftung von Immobilien. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Auftragnehmer für die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung gesucht. Der Auftrag umfasst Leistungen der Leistungsphasen 1-7 nach § 55 HOAI für alle notwendigen Ausbauleistungen. Insbesondere betrifft dies die Abwasser-/Wasseranlagen, die Wärmeversorgung, die Elektro-Anlagen sowie die Kommunikationsanlage; konkret sind Leistungen der Anlagengruppen Abwasser-, Wasser und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie sonstige Maßnahmen für technische Anlagen erforderlich. Bei den beiden auftragsgegenständlichen Gebäuden handelt es sich um zwei Gründerzeitgebäude an der Bergmannstr. 2 bzw. der Bochumer Str. 99 in Gelsenkirchen, die 1904 bzw. 1898 errichtet wurden und aufgrund ihrer städtebaulich bedeutsamen Lage als erhaltenswert eingestuft werden. Bei beiden Gebäuden wurde bereits eine Rohbausanierung durchgeführt; zudem wurde ein gemeinsames Treppenhaus errichtet, sodass die beiden Gebäude jetzt eine wirtschaftliche Einheit bilden. Zukünftig ist für das Gebäude Bochumer Str. 99 eine Gastronomie- und Büronutzung und für das Gebäude in der Bergmannstr. 2 eine Wohnnutzung vorgesehen. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zusätzliche Informationen:
Die unter Ziffer 5.1.3 angegebene geschätzte Dauer bezieht sich auf das Gesamtprojekt von der Beauftragung bis zum Abschluss der Leistungsphase 7. Bei dem ausgeschriebenen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass der Vertragsinhalt nicht über eine feste Laufzeit, sondern über den herbeizuführenden Erfolg definiert wird. Einzelheiten zu den Terminen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die unter Ziffer 5.1.3 angegebene geschätzte Dauer bezieht sich auf das Gesamtprojekt von der Beauftragung bis zum Abschluss der Leistungsphase 7. Bei dem ausgeschriebenen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass der Vertragsinhalt nicht über eine feste Laufzeit, sondern über den herbeizuführenden Erfolg definiert wird. Einzelheiten zu den Terminen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 14 Monate
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Stufen 1 (Leistungsphase 1-4) wird sofort beauftragt und Stufe 2 (Leistungsphasen 5-7) wird optional beauftragt. Bei der Beauftragung handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin; der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Beauftragung der Stufe 2.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Stufen 1 (Leistungsphase 1-4) wird sofort beauftragt und Stufe 2 (Leistungsphasen 5-7) wird optional beauftragt. Bei der Beauftragung handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin; der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Beauftragung der Stufe 2.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-18 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-18 12:10:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-10-18 12:10:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Falls zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1): Im Fall einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1) einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblätter 3+4) sowie die Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Formblatt 5) abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Falls zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1): Im Fall einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1) einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblätter 3+4) sowie die Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Formblatt 5) abzugeben.
Falls zutreffend: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 2): Im Fall des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern ist ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen (Formblatt 2).
Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 5: Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 5. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern, bzw. zusätzlich zum Bewerber selbst auch vom eignungsleihenden Unternehmen, abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 5: Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 5. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern, bzw. zusätzlich zum Bewerber selbst auch vom eignungsleihenden Unternehmen, abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Berufshaftpflichtversicherung, Formblatt 6: Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass eine den Mindestanforderungen genügende Berufshaftpflichtversicherung besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird, Formblatt 6. Mindestanforderung: Erforderlich ist eine Berufshafthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 9) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Berufshaftpflichtversicherung, Formblatt 6: Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass eine den Mindestanforderungen genügende Berufshaftpflichtversicherung besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird, Formblatt 6. Mindestanforderung: Erforderlich ist eine Berufshafthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 9) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Umsatz, Formblatt 7: Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie dem Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 7. Vergleichbar sind Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung. Mindestanforderung: Mindestens erforderlich ist ein Gesamtumsatz von 100.000 Euro netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 9) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Umsatz, Formblatt 7: Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie dem Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 7. Vergleichbar sind Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung. Mindestanforderung: Mindestens erforderlich ist ein Gesamtumsatz von 100.000 Euro netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 9) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen zu Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung, Formblatt 8: Mindestens erforderlich sind zwei Referenzen zu Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung beim Umbau-, Ausbau oder der Sanierung von Hochbauprojekten im Bestand, Formblatt 8. Die anrechenbaren Kosten (KG 400) müssen bei beiden Referenzprojekten mindestens 120.000 Euro netto betragen haben und es müssen jeweils mindestens die Leistungsphasen 2-5 nach § 55 HOAI erbracht worden sein. Bei mindestens einem der beiden Projekte muss Gegenstand der Planungsleistungen ein Gründerzeitgebäude (Errichtung zwischen 1870 und 1914) in einem verdichteten Quartier gewesen sein. Sämtliche Referenzen müssen aus dem Zeitraum 01.01.2018 bis zum Ende der Angebotsfrist stammen, d. h. die Leistungen des Bieters in den maßgeblichen Leistungsphasen 2-5 müssen in diesem Zeitraum vollständig erbracht und abgeschlossen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 9) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen.
Referenzen zu Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung, Formblatt 8: Mindestens erforderlich sind zwei Referenzen zu Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung beim Umbau-, Ausbau oder der Sanierung von Hochbauprojekten im Bestand, Formblatt 8. Die anrechenbaren Kosten (KG 400) müssen bei beiden Referenzprojekten mindestens 120.000 Euro netto betragen haben und es müssen jeweils mindestens die Leistungsphasen 2-5 nach § 55 HOAI erbracht worden sein. Bei mindestens einem der beiden Projekte muss Gegenstand der Planungsleistungen ein Gründerzeitgebäude (Errichtung zwischen 1870 und 1914) in einem verdichteten Quartier gewesen sein. Sämtliche Referenzen müssen aus dem Zeitraum 01.01.2018 bis zum Ende der Angebotsfrist stammen, d. h. die Leistungen des Bieters in den maßgeblichen Leistungsphasen 2-5 müssen in diesem Zeitraum vollständig erbracht und abgeschlossen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 9) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: ARGE (GbR)
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach…
… §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt 3). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben.
… § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegen (Formblatt 4). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: SEG – Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH & Co.KG
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Bochumer Str. 140/142
Postleitzahl: 45886
Postort: Gelsenkirchen
Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: CBH Rechtsanwälte, Habsburgerring 24, 50674 Köln
E-Mail: l.itschert@cbh.de📧
Telefon: 12345678📞
URL: https://seg-gelsenkirchen.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E28797842🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E28797842🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1. Das Verfahren wird einstufig als offenes Verfahren durchgeführt. 2. Eine Kostenerstattung für die Erstellung eines Angebotes findet nicht statt. 3. Die Vergabeunterlagen werden den Bewerbern auf der eVergabe-Plattform www.subreport-elvis.de barrierefrei zur Verfügung gestellt. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 10 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Den Verfügbarkeitsnachweis kann der Bewerber auch auf andere Art und Weise erbringen. 4. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
1. Das Verfahren wird einstufig als offenes Verfahren durchgeführt. 2. Eine Kostenerstattung für die Erstellung eines Angebotes findet nicht statt. 3. Die Vergabeunterlagen werden den Bewerbern auf der eVergabe-Plattform www.subreport-elvis.de barrierefrei zur Verfügung gestellt. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 10 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Den Verfügbarkeitsnachweis kann der Bewerber auch auf andere Art und Weise erbringen. 4. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 183-564474 (2024-09-17)