Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von mindestens 6 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bieters aus dem Referenzzeitraum 2014 - Ende der Angebotsfrist.
Die Referenzen müssen jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen:
Objektplanung Freianlage:
Referenz 1:
- Freiraumplanerisches Entwicklungskonzept Maßstab 1:5.000 bis 1:1.000
- Stadtbaumkonzept Maßstab 1:2.000 bis 1:200
- im Referenzeitraum 2014 bis Ende der Angebotsfrist abgeschlossen
- Planungsumgriff mindestens 5 ha
- Projektgebiet in der Innenstadt oder Fußgängerzone einer Großstadt (min. 100.000 EW)
- Beteiligungsverfahren im Planungsprozess, z.B. mit Bürgern, Öffentlichkeit, Nutzern
- Denkmalgeschützte Umgebung
Referenz 2:
- Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI
- LPH 2-8 selbst erbracht und im Referenzeitraum 2014 bis Ende der Angebotsfrist abgeschlossen
- mind. Honorarzone IV gemäß § 40 HOAI
- anrechenbare Kosten der KG 500 nach DIN 276 mind. 1.0 Mio. Euro brutto
- Projektgebiet in einer Großstadt (min. 100.000 EW)
- Öffentlicher Auftraggeber
- Einbindung schützenswerter Baumbestand in die Planung
Referenz 3:
- Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI
- LPH 2-8 selbst erbracht und im Referenzeitraum 2014 bis Ende der Angebotsfrist abgeschlossen
- mind. Honorarzone IV gemäß § 40 HOAI
- anrechenbare Kosten der KG 500 nach DIN 276 mind. 500.000 Euro brutto
- Min. 5 verschiedene Funktionsbereiche
- Integration von Ver- und Entsorgungseinrichtungen
- Baumstandorte in Belagsflächen
Objektplanung Verkehrsanlage:
Referenz 1:
- Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI
- LPH 3 und 5 selbst erbracht und in dem Referenzeitraum 2014 bis Ende der Angebotsfrist abgeschlossen
- mind. Honorarzone IV gemäß § 48 HOAI
- anrechenbare Kosten von 500.000 € (brutto) anhand einer Massenermittlung nach RKS
- Millionenstadt ab 1.000.000 Einwohner
- Die Erstellung von Höhenplänen unter Berücksichtigung der Entwässerung und Sparten
- Begrünung hat stattgefunden
Referenz 2:
- Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI
- LPH 3 und 5 selbst erbracht und in dem Referenzeitraum 2014 bis Ende der Angebotsfrist abgeschlossen
- mind. Honorarzone IV gemäß § 48 HOAI
- anrechenbare Kosten von 500.000 € (brutto) anhand einer Massenermittlung nach RKS
- Millionenstadt ab 1.000.000 Einwohner
- Die Erstellung von Höhenplänen unter Berücksichtigung der Entwässerung und Sparten
- Begrünung hat stattgefunden
Referenz 3:
- Endgültige Verkehrsanlagen mit markantem Bezug zum nicht motorisierten öffentlichen Verkehr
- Lph 6 selbst erbracht und in dem Referenzeitraum 2018 bis Ende der Angebotsfrist abgeschlossen
- Innerstädtische Lage des Projektumgriffs (mindestens innerhalb der Stadtgrenzen einer Stadt mit mehr als 1 Mio Einwohnern)
- anrechenbare Kosten der KG 300 - 500 nach DIN 276 mind. 500.000 Euro brutto
- Lph 8 – besondere Leistungen „Örtliche Bauüberwachung“ inkl. Spartenkoordinierung wurde selbst erbracht und im Referenzzeitraum Beginn 2018 bis Ende Angebotsfrist abgeschlossen.
- Erstellung von Verkehrsphasen- und/oder Verkehrszeichenplänen
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen.
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Für jede Referenz wird darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Mindestbedingung:
Vorlage von mindestens 6 Referenzen, die jeweils alle die oben genannten Mindestkriterien erfüllen müssen.
Erfüllt ein Bieter diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom Verfahren ausgeschlossen.
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2) Eigenerklärung des Bieters, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten.