Die Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co KG beabsichtigt auf dem Grundstück Wendstraße 14a in 23774 Heiligenhafen den Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten zu errichten. Gegenstand des im vorliegenden Verfahren zu vergebenden Auftrags sind Planungsleistungen für das beschriebene Vorhaben, und zwar für die Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 11.1. zur HOAI. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen Wohnungsneubau Wendstraße - Freianlagen
Kurze Beschreibung:
“Die Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co KG beabsichtigt auf dem Grundstück Wendstraße 14a in 23774 Heiligenhafen den Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten...”
Kurze Beschreibung
Die Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co KG beabsichtigt auf dem Grundstück Wendstraße 14a in 23774 Heiligenhafen den Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten zu errichten. Gegenstand des im vorliegenden Verfahren zu vergebenden Auftrags sind Planungsleistungen für das beschriebene Vorhaben, und zwar für die Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 11.1. zur HOAI. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-22 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“PL1: Unternehmensprofil/-organisation: Eigenerklärung. Einzelheiten sind in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
PL1: Unternehmensprofil/-organisation: Eigenerklärung. Einzelheiten sind in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Teilnahmebedingungen, Abschnitt V.7), geregelt und zu beachten!
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“PL8: Kein Bezug zu Russland i. S. d. EU-Sanktionsrechts: Eigenerklärung. Einzelheiten sind in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
PL8: Kein Bezug zu Russland i. S. d. EU-Sanktionsrechts: Eigenerklärung. Einzelheiten sind in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Teilnahmebedingungen, Abschnitt V.7), geregelt und zu beachten!
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“EK-V Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung WL1: Haftpflichtversicherungsdeckung Mindestanforderung zu EK-V: Deckung i. H. v. 1,5 Mio. EUR für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
EK-V Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung WL1: Haftpflichtversicherungsdeckung Mindestanforderung zu EK-V: Deckung i. H. v. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 0,5 Mio. EUR für Sachschäden und mind. 0,3 Mio. EUR für Vermögensschäden, pro Versicherungsfall, muss bestehen oder mind. für Auftragsfall verbindlich durch Versicherer (nicht bloß Makler) zugesagt sein. Einzelheiten sind in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Teilnahmebedingungen, Abschnitt V.7), geregelt und zu beachten!
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“EK-VI Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze: Eigenerklärung WL2: Gesamtumsatz (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre) EK-VI jedenfalls erfüllt bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
EK-VI Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze: Eigenerklärung WL2: Gesamtumsatz (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre) EK-VI jedenfalls erfüllt bei Gesamtumsätzen in den letzten 3 Jahren, die im jährlichen Mittel so hoch sind wie der geschätzte Auftragswert, aber keine fixe Grenze, Einzelfallbetrachtung entscheidet. Einzelheiten sind in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Teilnahmebedingungen, Abschnitt V.7), geregelt und zu beachten!
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“EK-VII Berufliche Erfahrung/Referenzen: TL1: Referenzliste mit vergleichbaren Dienstleistungen (max. 5 Jahre). Vergleichbar sind Planungsleistungen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
EK-VII Berufliche Erfahrung/Referenzen: TL1: Referenzliste mit vergleichbaren Dienstleistungen (max. 5 Jahre). Vergleichbar sind Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen (Landschaftsgärtnerei) im Zusammenhang mit Wohnungsbau, die zumindest die Leistungen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 im Sinne von § 39 HOAI), Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 im Sinne von § 39 HOAI) und der Objektüberwachung (Leistungsphase 8 gemäß § 39 HOAI) umfassen. Einzelheiten sind in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Teilnahmebedingungen, Abschnitt V.7), geregelt und zu beachten!
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“EK-VIII Personalstärke: Eigenerklärung TL3: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte (Jahresdurchschnitt, je für 3 Jahre). Einzelheiten sind in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
EK-VIII Personalstärke: Eigenerklärung TL3: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte (Jahresdurchschnitt, je für 3 Jahre). Einzelheiten sind in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Teilnahmebedingungen, Abschnitt V.7), geregelt und zu beachten!
“Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 2 und 3 GWB, § 15 VgV geführt.
Durch die öffentliche Bereitstellung der Vergabeunterlagen...”
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 2 und 3 GWB, § 15 VgV geführt.
Durch die öffentliche Bereitstellung der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabe-Plattform wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Wie für ein offenes Verfahren charakteristisch, sind innerhalb der gesetzten Angebotsfrist (siehe unten) unmittelbar Angebote abzugeben (d. h., es findet kein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb mit Bewerbungen/Teilnahmeanträgen statt). Die geforderten Angaben und Belege zur Eignung sind mit dem Angebot einzureichen. Mit den Vergabeunterlagen stellt die Auftraggeberin auch Formulare für die Eignungsprüfung bzw. für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen bereit, deren Verwendung verbindlich ist, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird.
Verhandlungen sind gemäß § 15 Abs. 5 S. 2 VgV in dieser Verfahrensart unzulässig. Auch ist eine Angebotspräsentationen nicht vorgesehen. Vorbehalten bleiben lediglich erforderliche Aufklärungen gemäß § 15 Abs. 5 S. 1 VgV.
Die Angebote werden geprüft und im Falle der Wertbarkeit nach den Zuschlagskriterien ausgewertet. Auf dieser Grundlage wird über den Zuschlag entschieden.
Für den Fall der Auftragserteilung an eine Bietergemeinschaft verlangt die Auftraggeberin gemäß § 43 Abs. 2 S. 3 VgV, dass die Bietergemeinschaft eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung annimmt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431 988-4542📞
Fax: +49 431 988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung des Verfahrens im Amtsblatt der EU).
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 119-365258 (2024-06-19)