Ziel der Beschaffung ist die Einführung eines digitales Medikationsmanagementsystems des Herstellers Dedalus. Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate, der Vertragsbeginn ist 01.01.2025.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-14.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: POT-03-FFB-013 Orbis Medication
Referenznummer: POT-03-FFB-013
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Beschaffung ist die Einführung eines digitales Medikationsmanagementsystems des Herstellers Dedalus. Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt 36...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Beschaffung ist die Einführung eines digitales Medikationsmanagementsystems des Herstellers Dedalus. Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate, der Vertragsbeginn ist 01.01.2025.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Beschaffung ist die Einführung eines digitales Medikationsmanagementsystems des Herstellers Dedalus. Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt 36...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Beschaffung ist die Einführung eines digitales Medikationsmanagementsystems des Herstellers Dedalus. Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate, der Vertragsbeginn ist 01.01.2025. Der Erfüllungsort lautet wie folgt:
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Medizinsoftwarepaket📦
Ort der Leistung: Fürstenfeldbruck🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-19 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-19 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung").
Mindestanforderung: Der Jahresumsatz muss mindestens 1.200.000,- EUR pro Jahr betragen haben.
- Versicherungsnachweis über die branchenübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen (Formular: Eigenerklärungen zur Eignung). Verfügt der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über eine solche Versicherung, so muss sich der Bieter im Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zum Abschluss einer solchen Versicherung im Zuschlagsfall verpflichten.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: - Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
- Im Fall der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: - Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
- Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
- Der Auftraggeber wird gemäß § 36 Abs. 5 VgV vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: - Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: - Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB") für den Bieter und für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung") für den Bieter und für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
- Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe (Formblatt "Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe")
- Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formblatt "Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers")
- Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (Formblatt "Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer")
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sowie Mindestarbeitsbedingungen für den Bieter und für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft (Formblatt "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sowie Mindestarbeitsbedingungen").
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022").
- Eigenerklärung Informationen zum Bieter (EigenBie)
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sowie Mindestarbeitsbedingungen (VVöA - BayMBl. Nr. 155, 740)
- Eigenerklärung zum Masernschutz (Formblatt "Erklärung zum Masernschutz" (Masern))
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern und zur Eignungsleihe:
Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von einem Dritten (sog. Nachunternehmer) ausgeführt werden sollen, ist mit dem Angebot bzw. Teilnahmeantrag die Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
einzureichen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch
Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für
die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
"Verpflichtungserklärung" abzugeben).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (1) Darstellung mindestens drei geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Kalenderjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (1) Darstellung mindestens drei geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Kalenderjahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Dienstleistungsaufträge mit öffentlichen Auftraggebern mit Angabe des Wertes, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen Empfängers (vgl. Formblatt "Referenzen"). Es sind nur Referenzen Wertbar, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Referenzprojekte im technischen und organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Zwingende Voraussetzung für die Vergleichbarkeit ist, dass der Bewerber im Rahmen des Referenzauftrags für die abrufberechtigten Krankenhäuser EU-weit Rahmenvereinbarungen ausgeschrieben hat. Vergleichbar sind Referenzleistungen dann, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, dass der Bieter über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Kriterien gem. Bekanntmachung” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV. 3.
“Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4PY1W5XZ7HS
Der Auftraggeber wird gemäß § 36 Abs. 5 VgV vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4PY1W5XZ7HS
Der Auftraggeber wird gemäß § 36 Abs. 5 VgV vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen. - Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
- Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
- Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes ist ausschließlich über das Vergabeportal unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
- Eine Einreichung des Angebotes per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
- Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 201-623629 (2024-10-14)