Auftragsbekanntmachung (2024-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Produktion und Lieferung von Patchblättern an zwei BARMER Standorte
Referenznummer: 0055-Patchblatt-2024
Kurze Beschreibung:
“Produktion und Lieferung von sechs verschiedenen Patchblättern. Die Belieferung erfolgt an die BARMER Standorte in Wuppertal und Schwäbisch Gmünd.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Faltblätter📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sechs Patchblätter mit einer Gesamtmenge von 62.360.000 Blatt für eine Laufzeit von vier Jahren. Die Höchstmenge i. S. der Entscheidung des EuGH v....”
Beschreibung der Beschaffung
Sechs Patchblätter mit einer Gesamtmenge von 62.360.000 Blatt für eine Laufzeit von vier Jahren. Die Höchstmenge i. S. der Entscheidung des EuGH v. 17.06.2021 ist Ziff. 3 Abs. 4 der Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
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Ort der Leistung: Wuppertal, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Ostalbkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-22 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vervollständigte Eigenerklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Unterauftragnehmereinsatz (Anlage 00-02) Bietergemeinschaften müssen diese...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vervollständigte Eigenerklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Unterauftragnehmereinsatz (Anlage 00-02) Bietergemeinschaften müssen diese Eigenerklärung zwingend mit dem Angebot abgeben. Eine Nachreichung ist nicht möglich.
Vervollständigte Eigenerklärung (Anlage 00-03) zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
Vervollständigte Verpflichtungserklärung (Anlage 00-04), dass beim Einsatz von Unterauftragnehmern, deren Kapazitäten der Bieter für seine Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV in Anspruch nimmt ("Eignungsleihe"), diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen und auch keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB bestehen.
Vervollständigte Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§123, 124 GWB (Anlage 00-05)
Vervollständigte Eigenerklärung (Anlage 00-08) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder die Zusicherung, eine solche bei Zuschlagserteilung in folgender Höhe pauschal je Vertragsjahr abzuschließen: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt mindestens € 500.000,00.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unter Verwendung der Anlage 00-01_Eigenerklärung Unternehmensreferenzen sind durch den Auftragnehmer mindestens drei Referenzen von gegenwärtig oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unter Verwendung der Anlage 00-01_Eigenerklärung Unternehmensreferenzen sind durch den Auftragnehmer mindestens drei Referenzen von gegenwärtig oder innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots) vergleichbaren erbrachten Leistungen zu benennen. Es müssen drei Referenzaufträge genannt und beschrieben werden, deren Aufträge nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Weiter zu benennen: Namen der Referenzkunden, Ansprechpartner und deren Telefonnummern seitens der Referenzkunden zwecks Auskunftserteilung über den Referenzauftrag, Referenzprodukt, Auflage, Format, Fertigungszeitraum
Vervollständigte Eigenerklärung (Anlage 00-06) zu einem vorhandenen Russland-Bezug im Sinne von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022.
Zum Zwecke der Abfrage beim Wettbewerbsregister vervollständigte Anlage 00-07.
“Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und...”
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Eine Registrierung zum Download der Vergabeunterlagen ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da die Bieter so auch über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher / ungenügender Unterlagen gemindert wird. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Die Einreichung von Angeboten ist ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit möglich. Hierfür ist eine vorherige Registrierung unter dem vorgenannten Link zwingend erforderlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn
Nationale Registrierungsnummer: 0
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 207-643743 (2024-10-22)