Die Studie beinhaltetet zum einen die Erstellung einer Übersicht zum aktuellen und zukünftig geplanten Einsatz von Datenbanksystemen und zu Migrationsvorhaben in der Bundesverwaltung basierend auf einer Umfrage. Des Weiteren erfolgt eine Analyse von Bedrohungen, das Identifizieren und Bewerten von Gegenmaßnahmen sowie das Formulieren von Sicherheitsanforderungen für Cloud-, virtualisierte- und nicht virtualisierte On-Premises-Datenbanksysteme. Mit der Studie wird außerdem das Ziel verfolgt, eine Sicherheitsanalyse für Migrationen von Datenbanksystemen in die Cloud und von proprietären zu Open-Source-Datenbanksystemen durchzuführen und schließlich Anforderungen an Migrationen abzuleiten sowie in übersichtlicher, verständlicher und strukturierter Form darzustellen. Für sowohl die Sicherheitsanalyse von Datenbanksystemen unterschiedlicher Betriebsmodelle sowie die Migrationsszenarien von Datenbanksystemen sind die Umfrageergebnisse einzubeziehen. Für die Ergebnisse sind Leitfäden zur Anwendung auf Datenbanksysteme unterschiedlicher Art und Migrationsvorhaben zu erstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-14.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt 655: Sicherheitsanalyse von Datenbanktechnologien in Bundesbehörden (SiDB)
Reference number: P655
Kurze Beschreibung:
“Die Studie beinhaltetet zum einen die Erstellung einer Übersicht zum aktuellen und zukünftig geplanten Einsatz von Datenbanksystemen und zu...”
Kurze Beschreibung
Die Studie beinhaltetet zum einen die Erstellung einer Übersicht zum aktuellen und zukünftig geplanten Einsatz von Datenbanksystemen und zu Migrationsvorhaben in der Bundesverwaltung basierend auf einer Umfrage. Des Weiteren erfolgt eine Analyse von Bedrohungen, das Identifizieren und Bewerten von Gegenmaßnahmen sowie das Formulieren von Sicherheitsanforderungen für Cloud-, virtualisierte- und nicht virtualisierte On-Premises-Datenbanksysteme. Mit der Studie wird außerdem das Ziel verfolgt, eine Sicherheitsanalyse für Migrationen von Datenbanksystemen in die Cloud und von proprietären zu Open-Source-Datenbanksystemen durchzuführen und schließlich Anforderungen an Migrationen abzuleiten sowie in übersichtlicher, verständlicher und strukturierter Form darzustellen. Für sowohl die Sicherheitsanalyse von Datenbanksystemen unterschiedlicher Betriebsmodelle sowie die Migrationsszenarien von Datenbanksystemen sind die Umfrageergebnisse einzubeziehen. Für die Ergebnisse sind Leitfäden zur Anwendung auf Datenbanksysteme unterschiedlicher Art und Migrationsvorhaben zu erstellen.
Die Studie beinhaltetet zum einen die Erstellung einer Übersicht zum aktuellen und zukünftig geplanten Einsatz von Datenbanksystemen und zu Migrationsvorhaben in der Bundesverwaltung basierend auf einer Umfrage. Des Weiteren erfolgt eine Analyse von Bedrohungen, das Identifizieren und Bewerten von Gegenmaßnahmen sowie das Formulieren von Sicherheitsanforderungen für Cloud-, virtualisierte- und nicht virtualisierte On-Premises-Datenbanksysteme. Mit der Studie wird außerdem das Ziel verfolgt, eine Sicherheitsanalyse für Migrationen von Datenbanksystemen in die Cloud und von proprietären zu Open-Source-Datenbanksystemen durchzuführen und schließlich Anforderungen an Migrationen abzuleiten sowie in übersichtlicher, verständlicher und strukturierter Form darzustellen. Für sowohl die Sicherheitsanalyse von Datenbanksystemen unterschiedlicher Betriebsmodelle sowie die Migrationsszenarien von Datenbanksystemen sind die Umfrageergebnisse einzubeziehen. Für die Ergebnisse sind Leitfäden zur Anwendung auf Datenbanksysteme unterschiedlicher Art und Migrationsvorhaben zu erstellen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:startup#”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 11 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“AP 11.2, 16.2, 17.2 und 19 bis 24 sind optionale Leistungen. Diese müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf...”
Beschreibung der Optionen
AP 11.2, 16.2, 17.2 und 19 bis 24 sind optionale Leistungen. Diese müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung.
Die Beauftragung der AP 11.2 und 16.2 ist abhängig vom Ergebnis von AP 5.
Die Beauftragung des AP 17.2 ist abhängig vom Ergebnis von AP 11 und AP 16.
Die Beauftragung der AP 19 bis AP 21 ist abhängig vom Ergebnis von AP 5, AP 9 bis AP 11 und AP 17.
Die Beauftragung der AP 21.2 und 21.3 ist abhängig von den Ergebnissen von AP 21.
Die Beauftragung der AP 22 bis 24 ist abhängig vom Ergebnis von AP 5 und AP 17.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-07 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-07 14:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien: 1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2. Ausschluss eines Interessenskonflikts
3. Referenzen: Erfahrungen im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien: 1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2. Ausschluss eines Interessenskonflikts
3. Referenzen: Erfahrungen im Bereich von Datenbanksystemen
weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-07335 - 68
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 159-492621 (2024-08-14)