Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Beschreibung:
Zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit benennen die Bieter:
(A) Büroreferenzen,
(B) Projektteam
A) Mindestanforderungen an BÜROREFERENZEN:
A.1. Allgemeine Mindestanforderungen:
Es sind ein bis drei Referenzprojekte zur Durchführung von faunistischen Kartierungen nachzuweisen. Insgesamt wurden die Artengruppen Fledermäuse, Avifauna, Groß- und Mittelsäuger erfasst. Alle drei genannten Artengruppen können in nur einem Referenzprojekt erfasst worden sein oder jeweils mindestens eine der genannten Artengruppen in einem der bis zu drei Referenzprojekte kartiert worden sein. Eine Projektbeschreibung zu den einzelnen Referenzen in Wort und Bild liegt vor und ist auf max. vier DIN A4 Seiten je Referenz zu begrenzen. Werden folgende Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Referenzprojekt nicht berücksichtigt und es erfolgt ein Ausschluss des Bieters.
A.2 Mindestanforderung an die Referenzprojekte:
- Die Kartierungen erfolgen gemäß Methodenstandards “Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutz-beitrag, Schlussbericht 2014“ Herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-entwicklung (Anlage zur HVA F-StB)
- Die Kartierungen wurden in den letzten 5 Jahren abgeschlossen.
B) Mindestanforderungen an PROJEKTTEAM:
B.1. Allgemeine Mindestanforderungen:
- Das Projektteam muss aus mindestens 2 verschiedenen Personen bestehen
- Anzugeben sind die Personen, die folgende Leistungen erbringen: Projektleitung, stellv. Projektleitung, Faunistische Kartierer
- Kurze Beschreibung des beruflichen Werdegangs
- Nachweis von geeigneten persönlichen Referenzprojekten der faunistischen Kartierer
- Berufliche Qualifikation Projektleitung: Abschluss eines Studiums der Biologie, Geographie, Geoinformatik, Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsplanung, Umweltinformatik, Forst- und Landwirtschaft oder verwandter Fachrichtung (mindestens Bachelor-Abschluss) und eine Berufserfahrung im Bereich der faunistischen Kartierung von mindestens 5 Jahren
- Berufliche Qualifikation stellv. Projektleitung: Abschluss eines Studiums der Biologie, Geographie, Geoinformatik, Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsplanung, Umweltinformatik, Forst- und Landwirtschaft oder verwandter Fachrichtung (mindestens Bachelor-Abschluss) und eine Berufserfahrung im Bereich der faunistischen Kartierung von mindestens 5 Jahren
- Berufliche Qualifikation Faunistische Kartierer: Für alle erforderlichen Artengruppen; Fledermäuse, Avifauna, Groß- und Mittelsäuger, Amphibien, Reptilien, Falter, Libellen, xylobionte Käfer; ist nachzuweisen, dass der jeweils zugewiesene Kartierer über eine mindestens 3jährige Erfahrung in der Kartierung ebendieser ihm zugewiesener Artengruppe aufweist
Die Büroreferenzen können bei entsprechender Eignung auch als persönliche Referenzprojekte angegeben werden. Projektleiter und faunistischer Kartierer können dieselbe Person sein. Das gleiche gilt für den stellvertretenden Projektleiter und faunistischen Kartierer. Handelt es sich bei dem persönlichen Referenzprojekt nicht um eine der vorgenannten Büroreferenzen, ist eine entsprechende Projektbeschreibung beizufügen. Die zuständigen Personen sind mit Namen, Berufserfahrung, kurzer Beschreibung des beruflichen Werdegangs sowie vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten (soweit gefordert) anzugeben. Die Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzen sind unten beschrieben. Der Projektleiter und der stellv. Projektleiter weisen den erfolgreichen Abschluss eines Studiums durch Vorlage der entsprechenden Urkunde zum Studienabschluss nach.
B.2. Anforderungen an die Referenz der Person für die faunistischen Kartierungen:
Mitarbeit an einer persönlichen Referenz zur Kartierung der erforderlichen Artengruppen Fledermäuse, Avifauna, Groß- und Mittelsäuger, Reptilien, Amphibien, Libellen, Falter, xylobionte Käfer mit folgenden Mindestanforderungen:
- Die Kartierungen erfolgen gemäß Methodenstandards “Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutz-beitrag, Schlussbericht 2014“ Herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-entwicklung (Anlage zur HVA F-StB)
- Die Kartierung wurde in den letzten 7 Jahren abgeschlossen.
Für jede der erforderlichen Artengruppen Fledermäuse, Avifauna, Groß- und Mittelsäuger, Reptilien, Amphibien, Libellen, Falter, xylobionte Käfer ist mindestens je ein faunistischer Kartierer anzugeben. Ein Kartierer kann auch für mehr als eine Artengruppe eingesetzt werden.