Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten
Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer /Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform
einzureichen.
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WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen,
dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 124 LD (siehe
Ausschreibungsunterlagen).
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Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-
/Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
c) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
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Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden
[Eignungsleihe]) einzureichen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original)
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Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angebotsschreiben (VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019)
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VHB - Bund - Ausgabe 2017) (soweit erforderlich)
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern (soweit erforderlich)
- Alternative zum Formblatt 124 LD: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem
präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- Eigenerklärungen zu den §§ 11, 14 TVergG LSA vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
Des Weiteren sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (VHB - Bund - Ausgabe 2017) - Alternative zum Formblatt 124 LD: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit
Zertifikatsnummer von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe])
- Eigenerklärung zu § 11 TVergG LSA von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe])
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Sämtliche Bescheinigungen/Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen)
erfolgt grundsätzlich elektronisch über die eVergabe-Plattform
www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-
Plattform für Unternehmen, zu verwenden.
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Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter über das eVergabeportal
www.eVergabe-online.de dies unverzüglich anzuzeigen.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über diese eVergabe-Plattform. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www. evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung ist ausschließlich
AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen.