Der Freistaat Bayern und die Stadt Coburg beabsichtigen gemeinsam die Generalsanierung des Landestheaters Coburg, inklusive der Schaffung von Erweiterungsflächen in bereits bestehenden und z.T. ebenfalls zu sanierenden Gebäuden, den Abbruch eines Bestandsgebäudes, die Errichtung eines Neubaus in unmittelbarer Nachbarschaft zum Haupthaus mit dessen baulicher Anbindung und die Errichtung eines Lagers an einem bestehenden Gebäude in einem vom Schloßplatz entfernten Stadtteil von Coburg. Die Grundlagen für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen sind der Stellenplan und der durch beide Bauherren genehmigte Bedarf an Flächen und Qualitäten des Nutzers, das baufachliche Gutachten und ein fortgeschriebener Kostenrahmen des StBA. Insgesamt ist ein Flächenbedarf von ca. 7.000 m² NUF 1-7 in ca. 200 Räumen zu realisieren. Der Anteil der Baukosten (KG200–KG700) am fortgeschriebenen Kostenrahmen beträgt ca. 157 Mio. €. Die Anteile KG300 und KG400 entsprechen einem Verhältnis von ca. 50% / 50%. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme / des Auftrages ist der Anlage "Maßnahmenbeschreibung Allgemeine und Technische Projektsteuerung" zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektsteuerung mit Techn. Projektsteuerung
Referenznummer: 24 D 0146
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern und die Stadt Coburg beabsichtigen gemeinsam die Generalsanierung des
Landestheaters Coburg, inklusive der Schaffung von Erweiterungsflächen in bereits bestehenden
und z.T. ebenfalls zu sanierenden Gebäuden, den Abbruch eines Bestandsgebäudes, die
Errichtung eines Neubaus in unmittelbarer Nachbarschaft zum Haupthaus mit dessen baulicher
Anbindung und die Errichtung eines Lagers an einem bestehenden Gebäude in einem vom
Schloßplatz entfernten Stadtteil von Coburg.
Die Grundlagen für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen sind der Stellenplan und der durch
beide Bauherren genehmigte Bedarf an Flächen und Qualitäten des Nutzers, das baufachliche
Gutachten und ein fortgeschriebener Kostenrahmen des StBA.
Insgesamt ist ein Flächenbedarf von ca. 7.000 m² NUF 1-7 in ca. 200 Räumen zu realisieren.
Der Anteil der Baukosten (KG200–KG700) am fortgeschriebenen Kostenrahmen beträgt
ca. 157 Mio. €.
Die Anteile KG300 und KG400 entsprechen einem Verhältnis von ca. 50% / 50%.
Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme / des Auftrages ist der Anlage "Maßnahmenbeschreibung Allgemeine und Technische Projektsteuerung" zu entnehmen.
Der Freistaat Bayern und die Stadt Coburg beabsichtigen gemeinsam die Generalsanierung des
Landestheaters Coburg, inklusive der Schaffung von Erweiterungsflächen in bereits bestehenden
und z.T. ebenfalls zu sanierenden Gebäuden, den Abbruch eines Bestandsgebäudes, die
Errichtung eines Neubaus in unmittelbarer Nachbarschaft zum Haupthaus mit dessen baulicher
Anbindung und die Errichtung eines Lagers an einem bestehenden Gebäude in einem vom
Schloßplatz entfernten Stadtteil von Coburg.
Die Grundlagen für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen sind der Stellenplan und der durch
beide Bauherren genehmigte Bedarf an Flächen und Qualitäten des Nutzers, das baufachliche
Gutachten und ein fortgeschriebener Kostenrahmen des StBA.
Insgesamt ist ein Flächenbedarf von ca. 7.000 m² NUF 1-7 in ca. 200 Räumen zu realisieren.
Der Anteil der Baukosten (KG200–KG700) am fortgeschriebenen Kostenrahmen beträgt
ca. 157 Mio. €.
Die Anteile KG300 und KG400 entsprechen einem Verhältnis von ca. 50% / 50%.
Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme / des Auftrages ist der Anlage "Maßnahmenbeschreibung Allgemeine und Technische Projektsteuerung" zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bauwesen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 24 D 0146
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 96450
Stadt: Coburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2035-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen bzw. Projektstufen.
Leistungsstufen bzw. Projektstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss werden für das Leistungsbild Projektsteuerung und Technische Projektsteuerung folgende Leistungsstufen bzw. Projektstufen beauftragt:
PROJEKTSTEUERUNG: Projektstufe 1 und 2a gem. Vertragsunterlage
TECHN. PROJEKTSTEUERUNG: Leistungsstufe 1A gem. Vertragsunterlage
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen bzw. Projektstufen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen bzw. Projektstufen.
Leistungsstufen bzw. Projektstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss werden für das Leistungsbild Projektsteuerung und Technische Projektsteuerung folgende Leistungsstufen bzw. Projektstufen beauftragt:
PROJEKTSTEUERUNG: Projektstufe 1 und 2a gem. Vertragsunterlage
TECHN. PROJEKTSTEUERUNG: Leistungsstufe 1A gem. Vertragsunterlage
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen bzw. Projektstufen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-28 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-01-21 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Gem. III.6 Bewerberbogen
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Gem. III.6 Bewerberbogen
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) und der Bewertungsmatrix aufgelistet.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) und der Bewertungsmatrix aufgelistet.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) und der Bewertungsmatrix aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000,00 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5.000.000,00 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das
Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) und der Bewertungsmatrix aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000,00 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5.000.000,00 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das
Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) und der Bewertungsmatrix aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken,
deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
• Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
• Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
• Daten (Erbringungszeitraum)
• Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners).
Zur Sicherstellung des Wettbewerbes werden auch Referenzen berücksichtigt, die länger als 3 Jahre zurückliegen.
Über die Angaben im Bewerberbogen hinaus (Nr. 4.3.1.1 bis 4.3.1.5) sind die Referenzblätter "24 D 0146_Referenzblätter zu Nr. 4.3.1_III.6" zu verwenden.
Über die Angaben im Bewerberbogen und den Referenzblättern hinaus (Nr.4.3.1.1 bis 4.3.1.5) sind max.2 DIN A-4 Seiten zu den Referenzen zulässig und werden in der Wertung berücksichtigt.
Mindestanforderungen bzw. Mindestkriterien sind den Vergabeunterlagen (III.6 Bewerberbogen und der Bewertungsmatrix) zu entnehmen. Ebenso sind diese in den Referenzblättern genannt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) und der Bewertungsmatrix aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken,
deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
• Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
• Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
• Daten (Erbringungszeitraum)
• Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners).
Zur Sicherstellung des Wettbewerbes werden auch Referenzen berücksichtigt, die länger als 3 Jahre zurückliegen.
Über die Angaben im Bewerberbogen hinaus (Nr. 4.3.1.1 bis 4.3.1.5) sind die Referenzblätter "24 D 0146_Referenzblätter zu Nr. 4.3.1_III.6" zu verwenden.
Über die Angaben im Bewerberbogen und den Referenzblättern hinaus (Nr.4.3.1.1 bis 4.3.1.5) sind max.2 DIN A-4 Seiten zu den Referenzen zulässig und werden in der Wertung berücksichtigt.
Mindestanforderungen bzw. Mindestkriterien sind den Vergabeunterlagen (III.6 Bewerberbogen und der Bewertungsmatrix) zu entnehmen. Ebenso sind diese in den Referenzblättern genannt.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Qualifikation, Berufserfahrung der Mitarbeiter:
Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) und der Bewertungsmatrix aufgelistet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen im Falle der Angebotsbearbeitung eine Bietergemeinschaft bilden.
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften müssen im Falle der Angebotsbearbeitung eine Bietergemeinschaft bilden.
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich der Abrechnung,
Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,
Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die
Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen
Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft
stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter
Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem
ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante,
auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt
bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat."
Bei Sicherheitsleistungen gem. § 18 VOL/B ist die Höhe der Sicherheitsleistung einzutragen.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich der Abrechnung,
Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,
Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die
Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen
Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft
stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter
Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem
ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante,
auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt
bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat."
Bei Sicherheitsleistungen gem. § 18 VOL/B ist die Höhe der Sicherheitsleistung einzutragen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags -/ Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98.c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98.c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6)und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/teilnahmewettbewerbe_tender.html
Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6)und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: 0981531277📞
URL: www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 244-768918 (2024-12-13)
Auftragsbekanntmachung (2025-01-23) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-12 09:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-05 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-23+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Neuer Wert
Text: Der Öffnungstermin wurde vom 28.01.2025 auf den 12.02.2025 verschoben.
Andere zusätzliche Informationen
Der Öffnungstermin wurde vom 28.01.2025 auf den 12.02.2025 verschoben.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: cf8dc8a6-eb4e-4b80-9733-3c97e6617af2-01
Quelle: OJS 2025/S 017-052988 (2025-01-23)