Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, eine Projektträgerschaft für das Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums“ abzuschließen. Der Auftragnehmer übernimmt die administrative Programmbearbeitung und die formal und inhaltliche Antragsprüfung der im Rahmen des Förderprogramms eingehenden Anträge. Ziel des Förderprogramms „Nachhaltig wirken - Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums“ ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Gemeinwohlorientierten Unternehmen und von solchen, die dies werden wollen, insbesondere in ihrer Gründungs- und Wachstumsphase zu erhöhen. Dazu soll diesen Unternehmen der Zugang zu bedarfsorientierten und qualitativ hochwertigen Unterstützungsangeboten, die es bislang nicht oder nicht ausreichend gibt, zur Verfügung gestellt werden. Mit einem Zuschuss zu Personal- und Sachkosten sollen Strukturen und Kapazitäten mit allgemeinen Informations- und Unterstützungsangeboten zu grundlegenden Fragen der Existenzgründung, Unternehmensführung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Anpassung an den Wandel und Vernetzung für Gemeinwohlorientierte Unternehmen aus- und aufgebaut werden. Die Förderung richtet sich sowohl an Akteure aus Ökosystemen, deren Unterstützungsangebote bislang auf klassische Unternehmen ausgerichtet waren, als auch an Akteure, deren Fokus bereits auf Gemeinwohlorientierten Unternehmen liegt. Die Förderung gliedert sich in zwei Module: • Modul I: Vertiefte Unterstützung Gemeinwohlorientierter Unternehmen („Individual-Modul“), • Modul II: Übergreifende Information, Vernetzung und Peer-to-Peer-Learning mit dem Schwerpunkt Klimaschutz („Multiplikator-Modul"). Maßnahmen, die einen signifikanten Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Europäischen Union leisten, können einen zusätzlich höheren Zuschuss (Klimabonus) erhalten. Darüber hinaus wird es voraussichtlich auch ergänzende themenspezifische Förderaufrufe geben. Das Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums“ wird aus Mitteln des ESF+ (VO (EU) 2021/1057 in Verbindung mit VO (EU) 2021/1060) sowie aus Bundesmitteln finanziert. Die Mittel stehen bis zum 31.12.2028 zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektträgerschaft für das Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums“
Referenznummer: 17104/004-24#010
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, eine Projektträgerschaft für das Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums“ abzuschließen. Der Auftragnehmer übernimmt die administrative Programmbearbeitung und die formal und inhaltliche Antragsprüfung der im Rahmen des Förderprogramms eingehenden Anträge.
Ziel des Förderprogramms „Nachhaltig wirken - Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums“ ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Gemeinwohlorientierten Unternehmen und von solchen, die dies werden wollen, insbesondere in ihrer Gründungs- und Wachstumsphase zu erhöhen. Dazu soll diesen Unternehmen der Zugang zu bedarfsorientierten und qualitativ hochwertigen Unterstützungsangeboten, die es bislang nicht oder nicht ausreichend gibt, zur Verfügung gestellt werden.
Mit einem Zuschuss zu Personal- und Sachkosten sollen Strukturen und Kapazitäten mit allgemeinen Informations- und Unterstützungsangeboten zu grundlegenden Fragen der Existenzgründung, Unternehmensführung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Anpassung an den Wandel und Vernetzung für Gemeinwohlorientierte Unternehmen aus- und aufgebaut werden.
Die Förderung richtet sich sowohl an Akteure aus Ökosystemen, deren Unterstützungsangebote bislang auf klassische Unternehmen ausgerichtet waren, als auch an Akteure, deren Fokus bereits auf Gemeinwohlorientierten Unternehmen liegt.
Die Förderung gliedert sich in zwei Module:
• Modul I: Vertiefte Unterstützung Gemeinwohlorientierter Unternehmen („Individual-Modul“),
• Modul II: Übergreifende Information, Vernetzung und Peer-to-Peer-Learning mit dem Schwerpunkt Klimaschutz („Multiplikator-Modul").
Maßnahmen, die einen signifikanten Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Europäischen Union leisten, können einen zusätzlich höheren Zuschuss (Klimabonus) erhalten.
Darüber hinaus wird es voraussichtlich auch ergänzende themenspezifische Förderaufrufe geben.
Das Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums“ wird aus Mitteln des ESF+ (VO (EU) 2021/1057 in Verbindung mit VO (EU) 2021/1060) sowie aus Bundesmitteln finanziert. Die Mittel stehen bis zum 31.12.2028 zur Verfügung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, eine Projektträgerschaft für das Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums“ abzuschließen. Der Auftragnehmer übernimmt die administrative Programmbearbeitung und die formal und inhaltliche Antragsprüfung der im Rahmen des Förderprogramms eingehenden Anträge.
Ziel des Förderprogramms „Nachhaltig wirken - Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums“ ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Gemeinwohlorientierten Unternehmen und von solchen, die dies werden wollen, insbesondere in ihrer Gründungs- und Wachstumsphase zu erhöhen. Dazu soll diesen Unternehmen der Zugang zu bedarfsorientierten und qualitativ hochwertigen Unterstützungsangeboten, die es bislang nicht oder nicht ausreichend gibt, zur Verfügung gestellt werden.
Mit einem Zuschuss zu Personal- und Sachkosten sollen Strukturen und Kapazitäten mit allgemeinen Informations- und Unterstützungsangeboten zu grundlegenden Fragen der Existenzgründung, Unternehmensführung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Anpassung an den Wandel und Vernetzung für Gemeinwohlorientierte Unternehmen aus- und aufgebaut werden.
Die Förderung richtet sich sowohl an Akteure aus Ökosystemen, deren Unterstützungsangebote bislang auf klassische Unternehmen ausgerichtet waren, als auch an Akteure, deren Fokus bereits auf Gemeinwohlorientierten Unternehmen liegt.
Die Förderung gliedert sich in zwei Module:
• Modul I: Vertiefte Unterstützung Gemeinwohlorientierter Unternehmen („Individual-Modul“),
• Modul II: Übergreifende Information, Vernetzung und Peer-to-Peer-Learning mit dem Schwerpunkt Klimaschutz („Multiplikator-Modul").
Maßnahmen, die einen signifikanten Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Europäischen Union leisten, können einen zusätzlich höheren Zuschuss (Klimabonus) erhalten.
Darüber hinaus wird es voraussichtlich auch ergänzende themenspezifische Förderaufrufe geben.
Das Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums“ wird aus Mitteln des ESF+ (VO (EU) 2021/1057 in Verbindung mit VO (EU) 2021/1060) sowie aus Bundesmitteln finanziert. Die Mittel stehen bis zum 31.12.2028 zur Verfügung.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Interne Kennung: BMWK-Z-FV Vergabestelle
Titel: Projektträgerschaft "Nachhaltig wirken"
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 29 Monate Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-15 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Einmalige max. Verlängerung um insgesamt höchstens drei Jahr.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000 Euro.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000 Euro.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestjahresumsatz: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 2,8 Mio. Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Mindestjahresumsatz: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 2,8 Mio. Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Ausreichendes Personal: Mindestens zehn fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Ausreichendes Personal: Mindestens zehn fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Erfahrungen in relevanten Tätigkeitsschwerpunkten: s. Ziff. 3.3.5 der Verfahrensbeschreibung
Technische Ausrüstung: Anforderung:
- Vorhandensein oder umgehende Einrichtung der technischen Voraussetzungen für die umgehende Einrichtung eines Zugangs zum Projektförder-Informationssystem (profi) des BMWK und ESF+-Projektverwaltungssystem Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de) oder einem gleichwertigen leistungsfähigen vorgeschalteten System, das alle Fähigkeiten von profi und Z-EU-S abdeckt sowie den Anforderungen der BHO genügt und die vollständige digitale Bewirtschaftung der Fördermaßnahme inkl. Auszahlung von Zuwendungen, Verwendungsnachweise etc. sowie den digitalen Zugriff des Auftraggebers auf alle Informationen und Daten ermöglicht;
- Vorhandensein oder umgehende Einrichtung der technischen Voraussetzungen zur Anwendung der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Beleg: Formfreie Eigenerklärungen mit dem obenstehenden Inhalt.
Technische Ausrüstung: Anforderung:
- Vorhandensein oder umgehende Einrichtung der technischen Voraussetzungen für die umgehende Einrichtung eines Zugangs zum Projektförder-Informationssystem (profi) des BMWK und ESF+-Projektverwaltungssystem Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de) oder einem gleichwertigen leistungsfähigen vorgeschalteten System, das alle Fähigkeiten von profi und Z-EU-S abdeckt sowie den Anforderungen der BHO genügt und die vollständige digitale Bewirtschaftung der Fördermaßnahme inkl. Auszahlung von Zuwendungen, Verwendungsnachweise etc. sowie den digitalen Zugriff des Auftraggebers auf alle Informationen und Daten ermöglicht;
- Vorhandensein oder umgehende Einrichtung der technischen Voraussetzungen zur Anwendung der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Beleg: Formfreie Eigenerklärungen mit dem obenstehenden Inhalt.
Informationssicherheitsmanagement: Informationssicherheitsmanagement, das DIN ISO 27001 erfüllt.
Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
Informationssicherheitsmanagement: Informationssicherheitsmanagement, das DIN ISO 27001 erfüllt.
Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen: Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen: Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe: Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe: Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: BMWK-Z-FV Vergabestelle
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bmwk.bund.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=657089🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de📧
Telefon: +49 (0)2289499-0📞
Fax: +49 (0)228 94 99-163 📠 Körper überprüfen Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.de-mail.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.de-mail.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 091-276572 (2024-05-08)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-31) Objekt Beschreibung
Dauer: 41 Monate
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-31+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e0fb3cc6-7166-4229-b891-417b7695b452-07
Quelle: OJS 2024/S 106-324663 (2024-05-31)
Auftragsbekanntmachung (2024-06-03) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-11 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-03+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: eb42cce8-49f8-4228-87f5-c8d647e59ca4-01
Quelle: OJS 2024/S 108-330968 (2024-06-03)