Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist eines der größten bundesweiten Förderprogramme der Bundesregierung zur Förderung innovativer kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen; es ist themen-, technologie- und branchenoffen. Mit dem ZIM soll die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen (Start-ups), des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, einen Projektträger mit der Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben für ZIM zu beauftragen. Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben: · Los 1: FuE-Einzelprojekte, Durchführbarkeitsstudien, Nationale und Internationale Innovationsnetzwerke, · Los 2: Nationale und Internationale FuE-Kooperationsprojekte sowie „ZIM International“. Bei Übernahme der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 BHO vorgesehen. Der Auftrag beginnt voraussichtlich zum 01.01.2025 und endet am 31.12.2027. Der Auftrag enthält eine Vertragsverlängerungsoption um maximal zwei Jahre (Laufzeit bis zum 31.12.2029).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-17.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektträgerschaft für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Referenznummer: 17104/005-24#006
Kurze Beschreibung:
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist eines der größten bundesweiten Förderprogramme der Bundesregierung zur Förderung innovativer kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen; es ist themen-, technologie- und branchenoffen.
Mit dem ZIM soll die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen (Start-ups), des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, einen Projektträger mit der Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben für ZIM zu beauftragen.
Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben:
· Los 1: FuE-Einzelprojekte, Durchführbarkeitsstudien, Nationale und Internationale Innovationsnetzwerke,
· Los 2: Nationale und Internationale FuE-Kooperationsprojekte sowie „ZIM International“.
Bei Übernahme der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 BHO vorgesehen.
Der Auftrag beginnt voraussichtlich zum 01.01.2025 und endet am 31.12.2027. Der Auftrag enthält eine Vertragsverlängerungsoption um maximal zwei Jahre (Laufzeit bis zum 31.12.2029).
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist eines der größten bundesweiten Förderprogramme der Bundesregierung zur Förderung innovativer kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen; es ist themen-, technologie- und branchenoffen.
Mit dem ZIM soll die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen (Start-ups), des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, einen Projektträger mit der Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben für ZIM zu beauftragen.
Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben:
· Los 1: FuE-Einzelprojekte, Durchführbarkeitsstudien, Nationale und Internationale Innovationsnetzwerke,
· Los 2: Nationale und Internationale FuE-Kooperationsprojekte sowie „ZIM International“.
Bei Übernahme der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 BHO vorgesehen.
Der Auftrag beginnt voraussichtlich zum 01.01.2025 und endet am 31.12.2027. Der Auftrag enthält eine Vertragsverlängerungsoption um maximal zwei Jahre (Laufzeit bis zum 31.12.2029).
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 92 552 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 17104/005-24#006 - Los 1
Titel: Los 1 – Innovationsnetzwerke, FuE-Einzelprojekte, Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markteinführung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 34 963 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung: Die Aufgaben sind in Gänze der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 3 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerung um weitere 2 Jahre
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 17104/005-24#006 - Los 2
Titel: Los 2 – FuE-Kooperationsprojekte sowie „ZIM International“ und Leistungen zur Markteinführung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 57 589 000 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: siehe Verfahrensbeschreibung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-19 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-11-19 11:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Befähigung und Erlaubsnis zur Berufsausübung: siehe Verfahrensbeschreibung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung: siehe Verfahrensbeschreibung
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe: siehe Verfahrensbeschreibung
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen: siehe Verfahrensbeschreibung
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: BMWK-Z-FV-Vergabestelle
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bmwk.bund.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=722465🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 (0)228 9499-0📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 205-633901 (2024-10-17)