Projektträgerschaft für die Förderung sächsischer Projektteile in Zusammenarbeit mit dem BMBF im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Key Digital Technologies (KDT)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Freistaat Sachsen haben in der am 24.02. und 17.03.2023 unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung die Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Unterstützung sächsischer Projektteile und eine weitgehende Integration der sächsischen Förderung in das Förderverfahren des BMBF vereinbart. Die Verwaltungsvereinbarung regelt das Verfahren dieser Zusammenarbeit und bildet die Grundlage für die Tätigkeit des Projektträgers. Von der Vereinbarung und diesem Auftrag umfasst sind auch Förderaufrufe, die ab 2024 unter der neuen Bezeichnung "Gemeinsames Unternehmen für Chips (Chips JU)" erfolgen. Dieser Auftrag umfasst die Projektträgerschaft für alle sächsischen Zuwendungsanteile im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem BMBF in Bezug auf das KDT JU bzw. Chips JU. Dies schließt das vollständige Zuwendungsverfahren für alle sächsischen Projektteile bis zum Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung sowie weitere Leistungen ein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektträgerschaft für die Förderung sächsischer Projektteile in Zusammenarbeit mit dem BMBF im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Key Digital Technologies (KDT)
Referenznummer: 13-0452/253/1
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Freistaat Sachsen haben in der am 24.02. und 17.03.2023 unterzeichneten...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Freistaat Sachsen haben in der am 24.02. und 17.03.2023 unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung die Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Unterstützung sächsischer Projektteile und eine weitgehende Integration der sächsischen Förderung in das Förderverfahren des BMBF vereinbart. Die Verwaltungsvereinbarung regelt das Verfahren dieser Zusammenarbeit und bildet die Grundlage für die Tätigkeit des Projektträgers. Von der Vereinbarung und diesem Auftrag umfasst sind auch Förderaufrufe, die ab 2024 unter der neuen Bezeichnung "Gemeinsames Unternehmen für Chips (Chips JU)" erfolgen.
Dieser Auftrag umfasst die Projektträgerschaft für alle sächsischen Zuwendungsanteile im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem BMBF in Bezug auf das KDT JU bzw. Chips JU. Dies schließt das vollständige Zuwendungsverfahren für alle sächsischen Projektteile bis zum Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung sowie weitere Leistungen ein.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Verwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit dem vorliegenden Auftrag wird eine Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV geschlossen. Die Vergütung erfolgt durch eine Pauschale je Zuwendungsbescheid, der...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit dem vorliegenden Auftrag wird eine Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV geschlossen. Die Vergütung erfolgt durch eine Pauschale je Zuwendungsbescheid, der im vertragsgegenständlichen Förderverfahren erlassen wird zuzüglich einer Provision.
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-05 10:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben;
- Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten;
- Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben;
- Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten;
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB;
- Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung;
- Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren;
- Erklärung zum Datenschutz.
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich. Soweit vorgesehen sind vorzulegen:
- Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers;
- Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“entfällt” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens zwei Referenzen von Aufträgen, deren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens zwei Referenzen von Aufträgen, deren Ausführungszeitraum ganz oder teilweise in den letzten 24 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe lag und die einen Mindestausführungszeitraum von 6 Monaten hatten, vorzulegen.
Die Aufträge, die als Referenz herangezogen werden können, müssen als Gegenstand die Projektträgerschaft für Förderprogramme haben und dabei folgende Aufgaben beinhaltet haben bzw. beinhalten:
-Bewertung von Anträgen, Erstellung von Zuwendungsbescheiden und Prüfung der Verwendungsnachweise,
-Abwicklung von europäischen Förderaufrufen mit nationaler und Landes-Kofinanzierung,
-fachliche Bewertung / Beurteilung von Förderanträgen aus dem Themenbereich der fortgeschrittenen Halbleiter-Technologie.
Eine der vorzulegenden Referenzen muss alle drei Aufgaben beinhalten bzw. beinhaltet haben. Die weitere vorzulegende Referenz muss mindestens eine der oben genannten Aufgaben beinhaltet haben bzw. beinhalten.
Es sind Angaben für die Person, die das vorgesehene Projekt leitet einschließlich deren Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs als Eigenerklärung vorzulegen.
Die zur Projektleitung vorgesehene Person muss
-über einen Hochschulabschluss verfügen
-sowie in einem in der Referenzanforderung unter 7.1. der Bewerbungsbedingungen genannten Projekt innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Termin zur Angebotsabgabe als Projektverantwortlicher tätig gewesen sein. Maßgeblich ist der Termin zur Angebotsabgabe
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 003-006220 (2024-01-02)