Der Aufgabenbereich „Games-Förderung des Bundes“ im BMWK umfasst die Förderung von Computerspielen auf Bundesebene. Ziel ist es, Deutschland als Spiele-Entwicklungsstandort im Sinne einer vielfältigen Kulturlandschaft weiterhin zu stärken, international wettbewerbsfähig zu machen und somit einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa zu leisten. Dabei soll die gesamte Branche - von kleinen Entwicklungstudios bis hin zu großen Unternehmen – von diesem Förderprogramm profitieren. Durch eine höhere Zahl von Spieleveröffentlichungen aus Deutschland und deren Positionierung sowohl auf dem deutschen Markt als auch auf den internationalen Märkten soll der Umsatzanteil deutscher Spieleentwicklungen auf dem heimischen Markt gesteigert werden. Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, die Anzahl der Beschäftigten innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft wieder zu erhöhen. Internationalen Unternehmen soll mit diesem Instrument ein Anreiz geboten werden, sich langfristig in Deutschland anzusiedeln und somit nachhaltig Arbeitsplätze zu schaffen. Hinweis (Haushaltsvorbehalt): Der Zuschlag erfolgt nur in dem Fall, dass die beantragten, aber noch nicht durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages freigegebenen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist die Haushaltsaufstellung zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung noch nicht abgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektträgerschaft "Games-Förderung des Bundes"
Referenznummer: 17104/004-24#006
Kurze Beschreibung:
Der Aufgabenbereich „Games-Förderung des Bundes“ im BMWK umfasst die Förderung von Computerspielen auf Bundesebene. Ziel ist es, Deutschland als Spiele-Entwicklungsstandort im Sinne einer vielfältigen Kulturlandschaft weiterhin zu stärken, international wettbewerbsfähig zu machen und somit einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa zu leisten. Dabei soll die gesamte Branche - von kleinen Entwicklungstudios bis hin zu großen Unternehmen – von diesem Förderprogramm profitieren. Durch eine höhere Zahl von Spieleveröffentlichungen aus Deutschland und deren Positionierung sowohl auf dem deutschen Markt als auch auf den internationalen Märkten soll der Umsatzanteil deutscher Spieleentwicklungen auf dem heimischen Markt gesteigert werden. Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, die Anzahl der Beschäftigten innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft wieder zu erhöhen. Internationalen Unternehmen soll mit diesem Instrument ein Anreiz geboten werden, sich langfristig in Deutschland anzusiedeln und somit nachhaltig Arbeitsplätze zu schaffen.
Hinweis (Haushaltsvorbehalt):
Der Zuschlag erfolgt nur in dem Fall, dass die beantragten, aber noch nicht durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages freigegebenen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist die Haushaltsaufstellung zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung noch nicht abgeschlossen.
Der Aufgabenbereich „Games-Förderung des Bundes“ im BMWK umfasst die Förderung von Computerspielen auf Bundesebene. Ziel ist es, Deutschland als Spiele-Entwicklungsstandort im Sinne einer vielfältigen Kulturlandschaft weiterhin zu stärken, international wettbewerbsfähig zu machen und somit einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa zu leisten. Dabei soll die gesamte Branche - von kleinen Entwicklungstudios bis hin zu großen Unternehmen – von diesem Förderprogramm profitieren. Durch eine höhere Zahl von Spieleveröffentlichungen aus Deutschland und deren Positionierung sowohl auf dem deutschen Markt als auch auf den internationalen Märkten soll der Umsatzanteil deutscher Spieleentwicklungen auf dem heimischen Markt gesteigert werden. Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, die Anzahl der Beschäftigten innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft wieder zu erhöhen. Internationalen Unternehmen soll mit diesem Instrument ein Anreiz geboten werden, sich langfristig in Deutschland anzusiedeln und somit nachhaltig Arbeitsplätze zu schaffen.
Hinweis (Haushaltsvorbehalt):
Der Zuschlag erfolgt nur in dem Fall, dass die beantragten, aber noch nicht durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages freigegebenen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist die Haushaltsaufstellung zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung noch nicht abgeschlossen.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 27703937.94 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 17104/004-24#006
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 36 Monate Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es besteht für den AG die Option, den Leistungszeitraum einmal um maximal 24 Monate zu verlängern. Der AG wird spätestens drei Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums darüber entscheiden, ob die Option zur Verlängerung genutzt wird und informiert den AN hierüber.
Es besteht für den AG die Option, den Leistungszeitraum einmal um maximal 24 Monate zu verlängern. Der AG wird spätestens drei Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums darüber entscheiden, ob die Option zur Verlängerung genutzt wird und informiert den AN hierüber.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-03 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 120 Tage
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-05-29 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-07-03 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Die Möglichkeit zur Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV.
Bei der Zahl handelt sich um einen Schwellenwert: Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bewerber aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bewerber aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 2.000.000 Euro.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 2.000.000 Euro.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Mindestjahresumsatz: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 10 Millionen Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Mindestjahresumsatz: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 10 Millionen Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Ausreichendes Personal: Mindestens 20 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Ausreichendes Personal: Mindestens 20 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Erfahrung und Fachkunde: 1. Fachkunde in der Umsetzung von Förderprogrammen zu
den folgenden beiden Themenschwerpunkten:
a. Digitale Geschäftsmodelle / Digitalisierung / digitale Inhalte
b. Kultur-/ Medienförderung
2. Erfahrung hinsichtlich der Abläufe und Umsetzung von Förderprogrammen oder Fördermaßnahmen einschließlich Verwendungsnachweisprüfung
3. Erfahrung im Bereich nationaler Projektförderung mit Schwerpunkt KMU
Beleg: Referenzen über mindestens zwei Aufträge für jeden der vorgenannten Themenbereiche (1. bis 3.). Die relevante (Teil-)Leistung muss in den letzten drei Jahren und nach dem 30.06.2021 erbracht worden sein.
Erfahrung und Fachkunde: 1. Fachkunde in der Umsetzung von Förderprogrammen zu
den folgenden beiden Themenschwerpunkten:
a. Digitale Geschäftsmodelle / Digitalisierung / digitale Inhalte
b. Kultur-/ Medienförderung
2. Erfahrung hinsichtlich der Abläufe und Umsetzung von Förderprogrammen oder Fördermaßnahmen einschließlich Verwendungsnachweisprüfung
3. Erfahrung im Bereich nationaler Projektförderung mit Schwerpunkt KMU
Beleg: Referenzen über mindestens zwei Aufträge für jeden der vorgenannten Themenbereiche (1. bis 3.). Die relevante (Teil-)Leistung muss in den letzten drei Jahren und nach dem 30.06.2021 erbracht worden sein.
Qualitätsmanagement: Qualitätsmanagementsystem, das DIN ISO 9001 erfüllt.
Beleg: Gültige Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
Infomationssicherheitsmanagement: Informationssicherheitsmanagement, das DIN ISO 27001 erfüllt.
Beleg: Gültige Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
Infomationssicherheitsmanagement: Informationssicherheitsmanagement, das DIN ISO 27001 erfüllt.
Beleg: Gültige Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen: Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen: Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen: Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen: Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers: Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers
Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: BMWK-Z-FV-Vergabestelle
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bmwk.bund.de📧
Telefon: +4930 186156282📞
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=657111🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 (0)228 9499-0📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeberm Bundesregpublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.ieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeberm Bundesregpublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.ieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 106-324848 (2024-05-29)