Projektträgerschaft zur Administration der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ und für die Administration der „Transformationspläne“ der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“
Die Einschaltung von Projektträgern bei der Administration von Fördermaßnahmen des BMWK soll die Wirksamkeit der Förderung verbessern, eine einheitliche und rationelle Abwicklung von Förderprogrammen und Vorhaben (Projekten) sichern und zur Entlastung des BMWK beitragen. Projektträger müssen auf dem einschlägigen Fachgebiet besonders sachverständig sein, über die notwendige personelle und sachliche Kapazität verfügen; dazu gehören auch ein administrativ erfahrener, funktionsgerecht organisierter und mit den einschlägigen, für die öffentliche Verwaltung geltenden Bestimmungen vertrauter Mitarbeiterstab sowie ein geordnetes Finanz- und Rechnungswesen sowie von den betreuten Zuwendungsempfängern weisungsunabhängig sein. Sie müssen sich als Projektträger wettbewerbsneutral verhalten und Vertraulichkeit über alle ihnen im Rahmen der Projektträgeraufgaben zugehenden Informationen wahren. Projektträger übernehmen für das BMWK die Vorbereitung und Abwicklung der Förderung von Vorhaben (Projekten) und Förderprogrammen in wissenschaftlich-technischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. Sie haben insbesondere die Aufgabe, nach allgemeinen Förderrichtlinien und besonderen Weisungen: * das BMWK bei der Förderprogrammplanung zu unterstützen, Förderanträge entgegenzunehmen und hierzu Antragsteller zu beraten sowie eigenverantwortliche Förderentscheidungen zu treffen (Beleihung ist beabsichtigt). Die eigenverantwortliche Förderentscheidung umfasst sämtliche Modalitäten der Förderung gemäß Vorgaben der Förderrichtlinie und der Verwaltungspraxis. * die Förderentscheidungen mitzuteilen; * die Abwicklung der Vorhaben im Zusammenwirken mit den Zuwendungsempfängern zu planen und zu koordinieren; * die verfügbaren Bundesmittel zu verwalten; * die Vorhaben fachlich und finanziell zu überwachen und das BMWK über den Ablauf, über auftretende Schwierigkeiten sowie über die Arbeitsergebnisse bewertend zu unterrichten; * die Verwendungsnachweise der Zuwendungsempfänger fachlich und verwaltungsmäßig zu prüfen (Erfolgskontrolle auf Projektebene) und hierüber dem BMWK zu berichten; * das BMWK bei der Durchführung der begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle auf Förderprogrammebene nach VV Nr. 2.2 zu § 7 BHO zu unterstützen; * an der Auswertung und Verbreitung der Arbeitsergebnisse und deren Umsetzung in geeigneter Weise mitzuwirken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-14.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektträgerschaft zur Administration der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ und für die Administration der „Transformationspläne“ der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“
Referenznummer: 17104/005-24#004
Kurze Beschreibung:
“Die Einschaltung von Projektträgern bei der Administration von Fördermaßnahmen des BMWK soll
die Wirksamkeit der Förderung verbessern, eine einheitliche...”
Kurze Beschreibung
Die Einschaltung von Projektträgern bei der Administration von Fördermaßnahmen des BMWK soll
die Wirksamkeit der Förderung verbessern, eine einheitliche und rationelle Abwicklung von Förderprogrammen und Vorhaben (Projekten) sichern und zur Entlastung des BMWK beitragen.
Projektträger müssen auf dem einschlägigen Fachgebiet besonders sachverständig sein, über die notwendige personelle und sachliche Kapazität verfügen; dazu gehören auch ein administrativ erfahrener, funktionsgerecht organisierter und mit den einschlägigen, für die öffentliche Verwaltung geltenden Bestimmungen vertrauter Mitarbeiterstab sowie ein geordnetes Finanz- und Rechnungswesen sowie von den betreuten Zuwendungsempfängern weisungsunabhängig sein. Sie müssen sich als Projektträger wettbewerbsneutral verhalten und Vertraulichkeit über alle ihnen im Rahmen der Projektträgeraufgaben zugehenden Informationen wahren.
Projektträger übernehmen für das BMWK die Vorbereitung und Abwicklung der Förderung von Vorhaben (Projekten) und Förderprogrammen in wissenschaftlich-technischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. Sie haben insbesondere die Aufgabe, nach allgemeinen Förderrichtlinien und besonderen Weisungen:
* das BMWK bei der Förderprogrammplanung zu unterstützen, Förderanträge entgegenzunehmen und hierzu Antragsteller zu beraten sowie eigenverantwortliche Förderentscheidungen zu treffen (Beleihung ist beabsichtigt). Die eigenverantwortliche Förderentscheidung umfasst sämtliche Modalitäten der Förderung gemäß Vorgaben der Förderrichtlinie und der Verwaltungspraxis.
* die Förderentscheidungen mitzuteilen;
* die Abwicklung der Vorhaben im Zusammenwirken mit den Zuwendungsempfängern zu planen und zu koordinieren;
* die verfügbaren Bundesmittel zu verwalten;
* die Vorhaben fachlich und finanziell zu überwachen und das BMWK über den Ablauf, über auftretende Schwierigkeiten sowie über die Arbeitsergebnisse bewertend zu unterrichten;
* die Verwendungsnachweise der Zuwendungsempfänger fachlich und verwaltungsmäßig zu prüfen (Erfolgskontrolle auf Projektebene) und hierüber dem BMWK zu berichten;
* das BMWK bei der Durchführung der begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle auf Förderprogrammebene nach VV Nr. 2.2 zu § 7 BHO zu unterstützen;
* an der Auswertung und Verbreitung der Arbeitsergebnisse und deren Umsetzung in geeigneter Weise mitzuwirken.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 29 400 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Förderwettbewerb und die Transformationspläne (Modul 5) sind Teil des Förderprogramms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Förderwettbewerb und die Transformationspläne (Modul 5) sind Teil des Förderprogramms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW).
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Pariser Klimaabkommens und durch EU-Vorgaben verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) zu senken. Entsprechend sollen die THG-Emissionen nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 verringert werden. Bis zum Jahr 2045 soll Klimaneutralität erreicht werden. Zudem soll der Endenergieverbrauch gemäß Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bis zum Jahr 2030 um 26,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008 reduziert werden.
Mit der Förderrichtlinie "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb" sollen im Zeitraum 2022 bis Ende 2028 Vorhaben angestoßen werden, durch die pro Jahr Einsparungen in Höhe von 7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten und 5 Terawattstunden Endenergieverbrauch erzielt werden. Damit leistet die Förderrichtlinie sowohl einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele als auch zur geplanten Verringerung des Primärenergieverbrauchs und der Umsetzung des Artikels 8 der Energieeffizienzrichtlinie.
Gefördert wird bei der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteur-, sektor- und technologieoffene Umsetzung von investiven Vorhaben zur THG-Vermeidung in industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Die Förderung ist sehr gut angenommen worden und in den letzten Jahren deutlich aufgewachsen; mit einem weiteren Aufwuchs ist in den kommenden Jahren zu rechnen.
Darüber hinaus besteht mit der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ eine weitere Förderrichtlinie des EEW-Förderprogramms ohne wettbewerbliches Verfahren und mit festen Förderquoten. Diese Förderrichtlinie ist modular aufgebaut und deckt über die verschiedenen Module verschiedene Fördergegenstände zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe ab.
Transformationspläne beinhalten eine Analyse des IST-Zustandes in Unternehmen bezogen auf die Treibhausgasemissionen, eine Zielsetzung zur Reduktion der Treibhausgase eines Unternehmens sowie einen Maßnahmenplan, um das Ziel zu erreichen. Transformationspläne leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Planung und Vorbereitung der Vermeidung von Treibhausgasen in Unternehmen.
Die derzeit gültigen Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ und „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ wurden zuletzt zum 15. Februar 2024 novelliert und sind derzeit bis zum 31. Dezember 2028 befristet. Eine Verlängerung beider Förderrichtlinien über den 31. Dezember 2028 hinaus ist möglich.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“BMWK Berlin und Geschäftssitz des Auftragnehmers”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr bis 31.12.2029” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-17 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000 Euro.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung ausreichend.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestjahresumsatz: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 10 Mio. Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der –...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestjahresumsatz: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 10 Mio. Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ausreichendes Personal: Mindestens 30 festangestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausreichendes Personal: Mindestens 30 festangestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erfahrung und Fachkunde (Referenzen): Mindestanforderung: Erfahrung und Fachkunde durch eine Tätigkeit mit folgenden Schwerpunkten:
* Der Bieter hat...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erfahrung und Fachkunde (Referenzen): Mindestanforderung: Erfahrung und Fachkunde durch eine Tätigkeit mit folgenden Schwerpunkten:
* Der Bieter hat Erfahrungen in der mehrjährigen Betreuung von Förderprogrammen mit fachlich-technischen Prüfprozess und Bewilligung von Zuwendungsbescheiden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften (Bundeshaushaltsgesetz; Bundeshaushaltsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz; ANBest-P). Die geforderte Vergleichbarkeit (s. unten) ist insbesondere bei Erfahrung auf EU-, Bundes- oder Landesebene gegeben.
* Der Bieter hat Erfahrungen im fachlich/technischen Bereich bezogen auf Energie- und Ressourceneffizienz sowie auf die Dekarbonisierung der Prozesswärmeerzeugung und -nutzung jeweils im Bereich Industrie und Gewerbe.
* Der Bieter hat Erfahrungen im Projektmanagement und Controlling von Projekten der Projektförderung. Der Bieter verfügt über die dazu notwendigen juristischen Kenntnisse insbesondere im Bereich des Verwaltungs-, Zuwendungs- und Haushaltsrechts. Die geforderte Vergleichbarkeit (s. unten) ist insbesondere bei Erfahrung „mit Beleihung“ gegeben.
Die geforderte Vergleichbarkeit ist insbesondere bei Tätigkeiten von drei Jahren oder länger gegeben.
Beleg:
Referenzen über jeweils mindestens 2 Aufträge mit einem Auftragsvolumen von jeweils mind. 1 Mio. Euro (netto). Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.07.2021 erbracht worden sein. Aufträge, die bereits vor dem 01.07.2021 begonnen haben, können ebenfalls als Referenz aufgeführt werden, sofern diese über den 01.07.2021 hinaus andauerten.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Qualitätsmanagement: Qualitätsmanagementsystem, das DIN ISO 9001 erfüllt.
Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Qualitätsmanagement: Qualitätsmanagementsystem, das DIN ISO 9001 erfüllt.
Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Informationssicherheitsmanagement: Informationssicherheitsmanagement, das DIN ISO 27001 erfüllt.
Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Informationssicherheitsmanagement: Informationssicherheitsmanagement, das DIN ISO 27001 erfüllt.
Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nichtvorliegen von Interessenkollisionen: Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen: Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen – auch zukünftig - nicht nachteilig beeinflussen wird bzw. durch strukturelle Separierungen ausgeschlossen werden können.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen: Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein.
Beleg:...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen: Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Voraussetzung für eine Beleihung nach § 44 BH: Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, getrennte Buchführung und Rech-nungslegung für die Mittel...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Voraussetzung für eine Beleihung nach § 44 BH: Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, getrennte Buchführung und Rech-nungslegung für die Mittel und Vermögensgegenstände des Bundes, gute Kenntnisse des Verwaltungs- und Zuwendungsrechts.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beleihung gem. § 44 Abs. 4 BHO.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.”
“Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen...”
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“.
In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“
übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 53113 VK Bund Bonn
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: BMWK-Z-FV-Vergabestelle
Postanschrift: Scharnhorststr. 34 - 37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bmwk.de📧
Telefon: +49 228 99615 2323📞
URL: https://bmwk.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 160-495178 (2024-08-14)