Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogramms „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen – DigiRess II“
Ein wesentliches Mittel zur effizienteren Nutzung von Ressourcen ist die Digitalisierung. Der zielgerichtete Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnet den Unternehmen in Deutschland wichtige Chancen: Neue Wege der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, ressourceneffizienteres, transparenteres und auf Echtzeitdaten basiertes Produzieren und eine entsprechend nachhaltige digitale Transformation. Die bedarfsgerechte Steuerung von Ressourcen durch die Digitalisierung von Produktionsprozessen ist zudem von entscheidender Bedeutung für die Etablierung zirkulärer Produktions- und Wertschöpfungsprozesse und erhöht gleichzeitig die Innovationsstärke und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Damit Deutschland die ambitionierten Ressourcenschutz- und Klimaziele erreicht und die digitale Transformation der Wirtschaft, insbesondere von KMU, gelingt, müssen Ressourcenschutz und Industriepolitik Hand in Hand gehen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat im Jahr 2022 das Förderprogramm „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen“ (DigiRess I) mit besonderem Fokus auf KMU aufgelegt, um die Potenziale der Digitalisierung für mehr Ressourcenschutz und -effizienz bzw. für die Etablierung zirkulärer Produktions- und Wertschöpfungsprozesse zu erschließen. Im Rahmen dieses Förderprogramms „DigiRess I“ wurden im Zeitraum 2022 – 2023 rd. 8 Mio € an Fördermitteln bewilligt. Das BMUV setzt nunmehr gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm DigiRess nun auch auf Landesebene auf. Die Förderrichtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen – DigiRess II“ ist als Zukunftsprogramm des Strukturwandels im Rheinischen Revier angelegt und richtet sich an Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem Rheinischen Revier. So sollen der Strukturwandel unterstützt, Arbeitsplätze gesichert und digitale Innovationen im Bereich der Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft vorangetrieben werden. KMU können die Förderung auf Basis der bereits für DigiRess II in Kraft getretenen Förderrichtlinie vom 30. Januar 2024 (Bekanntmachung im BAnz am 04.03.2024) für Einzelvorhaben beantragen, sich mit mehreren KMU im Verbund zusammentun oder gemeinsam mit Großunternehmen und Forschungseinrichtungen einen Antrag einreichen. Ausschlaggebend ist, dass die Vorhaben die gesamte Wertschöpfungs- und Innovationskette in der Modellregion Rheinisches Revier abbilden. Insofern wird mit dieser Förderrichtlinie durch Modellvorhaben in den Fördergebieten gemäß § 2 Satz 1 Nr. 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1795) das Förderprogramm DigiRess I ergänzt. Das Förderprogramm hat voraussichtlich eine Laufzeit vom 30.01.2024 bis 31.12.2029. Für diesen Förderzeitraum stehen Fördermittel in Höhe von voraussichtlich bis zu 20.000.000 € zur Verfügung. Bereits am 08.03.2024 ist ein Förderaufruf zur Einreichung von Projektskizzen zum Stichtag 14.04.2024 ergangen, ein weiterer Stichtag (15.06.2024) ist ebenfalls bereits terminiert. Der Projektträger des Förderprogramms DigiRess I führt zeitlich und sachlich befristet vorbereitende Projektträgeraufgaben für DigiRess II - bis zum Abschluss dieses Ausschreibungsverfahrens durch. Das BMUV (AG'in) beabsichtigt, einen Projektträger für den Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.12.2028 mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms "„Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen – DigiRess II“ zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogramms „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen – DigiRess II“
Referenznummer: Z I 3 VSt. 1824/2024
Kurze Beschreibung:
“Ein wesentliches Mittel zur effizienteren Nutzung von Ressourcen ist die Digitalisierung. Der zielgerichtete Einsatz von Informations- und...”
Kurze Beschreibung
Ein wesentliches Mittel zur effizienteren Nutzung von Ressourcen ist die Digitalisierung. Der zielgerichtete Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnet den Unternehmen in Deutschland wichtige Chancen: Neue Wege der wirtschaftlichen Zusammenarbeit,
ressourceneffizienteres, transparenteres und auf Echtzeitdaten basiertes Produzieren und eine entsprechend nachhaltige digitale Transformation. Die bedarfsgerechte Steuerung von Ressourcen durch die Digitalisierung von Produktionsprozessen ist zudem von entscheidender Bedeutung für die Etablierung zirkulärer Produktions- und Wertschöpfungsprozesse und erhöht gleichzeitig die Innovationsstärke und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Damit Deutschland die ambitionierten Ressourcenschutz- und Klimaziele erreicht und die digitale Transformation der Wirtschaft, insbesondere von KMU, gelingt, müssen Ressourcenschutz und Industriepolitik Hand in Hand gehen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat im Jahr 2022 das Förderprogramm „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen“ (DigiRess I) mit besonderem Fokus auf KMU aufgelegt, um die Potenziale der Digitalisierung für mehr Ressourcenschutz und -effizienz bzw. für die Etablierung zirkulärer Produktions- und Wertschöpfungsprozesse zu erschließen.
Im Rahmen dieses Förderprogramms „DigiRess I“ wurden im Zeitraum 2022 – 2023 rd. 8 Mio € an Fördermitteln bewilligt.
Das BMUV setzt nunmehr gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm DigiRess nun auch auf Landesebene auf. Die Förderrichtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen – DigiRess II“ ist als Zukunftsprogramm des Strukturwandels im Rheinischen Revier angelegt und richtet sich an Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem Rheinischen Revier. So sollen der Strukturwandel unterstützt, Arbeitsplätze gesichert und digitale Innovationen im Bereich der Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft vorangetrieben werden. KMU können die Förderung auf Basis der bereits für DigiRess II in Kraft getretenen Förderrichtlinie vom 30. Januar 2024 (Bekanntmachung im BAnz am 04.03.2024) für Einzelvorhaben beantragen, sich mit mehreren KMU im Verbund zusammentun oder gemeinsam mit Großunternehmen und Forschungseinrichtungen einen Antrag einreichen.
Ausschlaggebend ist, dass die Vorhaben die gesamte Wertschöpfungs- und Innovationskette in der Modellregion Rheinisches Revier abbilden. Insofern wird mit dieser Förderrichtlinie durch Modellvorhaben in den Fördergebieten gemäß § 2 Satz 1 Nr. 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1795) das Förderprogramm DigiRess I ergänzt.
Das Förderprogramm hat voraussichtlich eine Laufzeit vom 30.01.2024 bis 31.12.2029. Für diesen Förderzeitraum stehen Fördermittel in Höhe von voraussichtlich bis zu 20.000.000 € zur Verfügung. Bereits am 08.03.2024 ist ein Förderaufruf zur Einreichung von Projektskizzen
zum Stichtag 14.04.2024 ergangen, ein weiterer Stichtag (15.06.2024) ist ebenfalls bereits terminiert. Der Projektträger des Förderprogramms DigiRess I führt zeitlich und sachlich befristet vorbereitende Projektträgeraufgaben für DigiRess II - bis zum Abschluss dieses Ausschreibungsverfahrens durch. Das BMUV (AG'in) beabsichtigt, einen Projektträger für den Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.12.2028 mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms "„Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen – DigiRess II“ zu beauftragen.
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Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufgaben der/des AN sind die fachliche und administrative Unterstützung der AG‘in bei der Umsetzung des Förderprogramms „Digitale Anwendungen zur Steigerung...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufgaben der/des AN sind die fachliche und administrative Unterstützung der AG‘in bei der Umsetzung des Förderprogramms „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen – DigiRess II“ sowie zusätzliche Unterstützungsleistungen, die sich sowohl unmittelbar aus der spezifischen Projektförderung ergeben, als auch mittelbar mit der Förderung zusammenhängen.
Die/Der AN handelt dabei gegenüber Dritten im Namen und für Rechnung der AG’in und tritt gegenüber Dritten in jeder
Hinsicht (z. B. im Schriftverkehr, persönlich auf Veranstaltungen, in der Internetpräsenz etc.) als AN der AG‘in auf.
Es ist beabsichtigt, die/den AN als Treuhänder*in gem. § 44 Abs. 3 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen. Dabei nimmt die/der AN die Aufgaben als unselbständige*r Verwaltungshelfer*in im unmittelbaren Ausführungsauftrag der AG‘in wahr. Des Weiteren ist beabsichtigt, die/den AN nach § 44 Abs. 4 BHO zu beleihen.
Zur Administration, Konzeption und Umsetzung des Förderprogramms sollen die im folgenden dargestellten Leistungen gemäß Dokument 03.01 Leistungsbeschreibung als Bestandteil der Vergabeunterlagen, getrennt nach Projektträgeraufgaben im engeren Sinne und Programmmanagementaufgaben beauftragt werden.
Projektträgeraufgaben im engeren Sinne:
> Vorbereitung der Projekte
> Betreuung in der Antragsphase
> Betreuung der laufenden Projekte
> Betreuung nach Abschluss der Projektlaufzeit
> Projektübergreifende Tätigkeiten (z.B. Berichterstattung)
Programmanagementaufgaben
> Anpassung der Förderrichtlinie und Programmumsetzung
> Programmadministration - und Steuerung
> Erstellung von Formularen und Dokumenten
> Kommunikation (Internetauftritt, Öffentlichkeitsarbeit)
> Sonstige Unterstützungsleistungen (z.B. Bewertungen des Entwicklungs- und Umsetzungsstandes von Digitalisierungsmöglichkeiten und des Standes der Forschung bei zirkulären Prozessen und des Rezyklateinsatzes
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Berlin bzw. Sitz der/des AN”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-31 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es ist vorgesehen, den Vertrag bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen bis zu 31.12.2029 zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN,...”
Beschreibung der Optionen
Es ist vorgesehen, den Vertrag bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen bis zu 31.12.2029 zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption 1 wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität eines Umsetzungskonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-27 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist
durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist
durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-07-18 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz: Anzugeben ist der Umsatz (Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz: Anzugeben ist der Umsatz (Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 500.000,00€ netto betragen.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular 03.09 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung: Im Auftragsfall ist der Abschluss einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung: Im Auftragsfall ist der Abschluss einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen, welche über den Zeitraum der Vertragsausführung uneingeschränkt bestehen bleiben müssen, nachzuweisen:
3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Formular 03.10 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kurzdarstellung Unternehmen: Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kurzdarstellung Unternehmen: Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zur Neutralität: Aufgrund der Leistungspflichten der/des AN ist eine Neutralität in der Aufgabenerfüllung notwendig.
Gleiches gilt, wenn eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zur Neutralität: Aufgrund der Leistungspflichten der/des AN ist eine Neutralität in der Aufgabenerfüllung notwendig.
Gleiches gilt, wenn eine wirtschaftliche Verflechtung der/des AN mit einem Unternehmen be- oder entsteht.
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Neutralität (Formular 03.11 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensreferenzen: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensreferenzen: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird:
Gleichwertigkeit im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung.
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Persönliche Qualifikation und Erfahrung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen: Kurzdarstellung der im Rahmen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Persönliche Qualifikation und Erfahrung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen: Kurzdarstellung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen
Bewertet wird:
- Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich der Leitung und Durchführung von Förderprojekten
- Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Ingenieurwissenschaften
- Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Betriebswirtschaft
- Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Bewertung der THG-Einsparungen von Vorhaben für Ressourceneffizienz und Materialeinsparung
- Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich der Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit
- Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich der Antragsbearbeitung/Antragsprüfung nach §§ 23, 44 BHO und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften oder nach den entsprechenden Regelungen der LHO des jeweiligen Bundeslandes und der treuhändischen Verwaltung von Bundes- oder Landesmitteln
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Personal (Formular 03.13 der Vergabeunterlagen i.V.m. Formular 03.03.1 der Vergabeunterlagen oder eigenem Vordruck) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umweltmanagementsystem: Nachweis einer EMAS-Zertifizierung (EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EG-Öko-Audit-Verordnung)) oder gleichwertiger...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umweltmanagementsystem: Nachweis einer EMAS-Zertifizierung (EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EG-Öko-Audit-Verordnung)) oder gleichwertiger Um-weltmanagementmaßnahmen insbesondere bezüglich des sparsamen und rationellen Umgangs mit Energie, Wasser und Material sowie zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen.
Ein anderer Nachweis liegt vor, wenn die/der Bietende auf andere Weise nachweist, dass sie/er die erforderlichen Umweltmanagementmaßnahmen durchführt.
Hierzu wird die Vorlage einer Registrierungsurkunde/eines Registrierungs-bescheides der EMAS-Zertifizierung oder einer anderen Bescheinigung gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 „Übersicht Eignungskriterien“ der Vergabeunterlagen bewertet.
“Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen...”
Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster
ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den
Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die
Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen,
versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail.
Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese
Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de/status.html?
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachunggenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 141-439695 (2024-07-18)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“5.1.11 Keine Beschränkung des Zugangs zu Dokumenten.” Andere zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen sind bis zum Zeitpunkt der Änderung der Bekanntmachung durch eine systemseitig vorgegebene Einstellung nicht frei zugänglich. Dies...”
Die Vergabeunterlagen sind bis zum Zeitpunkt der Änderung der Bekanntmachung durch eine systemseitig vorgegebene Einstellung nicht frei zugänglich. Dies wird nunmehr geändert, da keine besonderen Vertraulichkeitsgründe vorliegen, um den Zugang zu den Dokumenten zu beschränken.
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Quelle: OJS 2024/S 148-459646 (2024-07-30)