Die regelmäßige Prüfung der ortsfesten Elektroinstallation nach DGUV/V3 und VDE 0105-100/A1, unter anderem bestehend aus: -Sichtprüfung nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE 0150-100/A1 -Messung des Isolationswiderstandes nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE 0150-100/A1 -Messung der Schleifenimpedanz nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE 0150-100/A1 -Messung des Fehlerstromes/Fehlerspannung nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE 0150-100/A1 -Messung der Betriebsspannungen nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE 0150-100/A1 -Messen des Schutzleiterwiderstandes nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE 0150-100/A1 -Messen Potentialausgleich nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE 0150- 100/A1 -Protokollierung der Messwerte nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE 0150-100/A1 -Erprobung nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE 0150-100/A1, vorgeschrieben Folgende Prüfungen beziehungsweise Messungen sind durchzuführen: 1. Besichtigung 2. Isolationswiderstandsmessung 3. Schleifenimpedanz/Netzinnenwiderstand 4. RCD: Auslöse Fehlerstrom/Einhaltung Abschaltzeit 5. Messen der Betriebsspannungen 6. Schutzleiterwiderstand (Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleitersystems) 7. Prüfprotokoll Einzelpositionen: 1. Prüfung von 225 Gebäuden 2. Prüfung von 656 Haupt- und Unterverteilungen 3. Prüfung von 723 Fehlerstrom-Schutzschaltern (RCD) 4. Prüfung von 1099 FI/LS Schaltern (RCBO) 5. Prüfung von 3804 Stromkreisen, 3 polig 6. Prüfung von 13977 Stromkreisen, 1 polig Die Beschreibung der Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in den Ausschreibungsunterlagen!
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfung der ortsfesten Elektroinstallation auf der NATO Air-Base in Geilenkirchen
Referenznummer: 6002666032-BwDLZ Aachen
Kurze Beschreibung:
Die regelmäßige Prüfung der ortsfesten Elektroinstallation nach DGUV/V3 und VDE 0105-100/A1, unter anderem bestehend aus:
-Sichtprüfung nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE 0150-100/A1
-Messung des Isolationswiderstandes nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und
VDE 0150-100/A1
-Messung der Schleifenimpedanz nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und
VDE 0150-100/A1
-Messung des Fehlerstromes/Fehlerspannung nach DGUV V 3, VDE 0150-100
und VDE 0150-100/A1
-Messung der Betriebsspannungen nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE
0150-100/A1
-Messen des Schutzleiterwiderstandes nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und
VDE 0150-100/A1
-Messen Potentialausgleich nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE 0150-
100/A1
-Protokollierung der Messwerte nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und
VDE 0150-100/A1
-Erprobung nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE 0150-100/A1,
vorgeschrieben
Folgende Prüfungen beziehungsweise Messungen sind durchzuführen:
1. Besichtigung
2. Isolationswiderstandsmessung
3. Schleifenimpedanz/Netzinnenwiderstand
4. RCD: Auslöse Fehlerstrom/Einhaltung Abschaltzeit
5. Messen der Betriebsspannungen
6. Schutzleiterwiderstand (Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleitersystems)
7. Prüfprotokoll
Einzelpositionen:
1. Prüfung von 225 Gebäuden
2. Prüfung von 656 Haupt- und Unterverteilungen
3. Prüfung von 723 Fehlerstrom-Schutzschaltern (RCD)
4. Prüfung von 1099 FI/LS Schaltern (RCBO)
5. Prüfung von 3804 Stromkreisen, 3 polig
6. Prüfung von 13977 Stromkreisen, 1 polig
Die Beschreibung der Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in den Ausschreibungsunterlagen!
Die regelmäßige Prüfung der ortsfesten Elektroinstallation nach DGUV/V3 und VDE 0105-100/A1, unter anderem bestehend aus:
-Sichtprüfung nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE 0150-100/A1
-Messung des Isolationswiderstandes nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und
VDE 0150-100/A1
-Messung der Schleifenimpedanz nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und
VDE 0150-100/A1
-Messung des Fehlerstromes/Fehlerspannung nach DGUV V 3, VDE 0150-100
und VDE 0150-100/A1
-Messung der Betriebsspannungen nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE
0150-100/A1
-Messen des Schutzleiterwiderstandes nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und
VDE 0150-100/A1
-Messen Potentialausgleich nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE 0150-
100/A1
-Protokollierung der Messwerte nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und
VDE 0150-100/A1
-Erprobung nach DGUV V 3, VDE 0150-100 und VDE 0150-100/A1,
vorgeschrieben
Folgende Prüfungen beziehungsweise Messungen sind durchzuführen:
1. Besichtigung
2. Isolationswiderstandsmessung
3. Schleifenimpedanz/Netzinnenwiderstand
4. RCD: Auslöse Fehlerstrom/Einhaltung Abschaltzeit
5. Messen der Betriebsspannungen
6. Schutzleiterwiderstand (Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleitersystems)
7. Prüfprotokoll
Einzelpositionen:
1. Prüfung von 225 Gebäuden
2. Prüfung von 656 Haupt- und Unterverteilungen
3. Prüfung von 723 Fehlerstrom-Schutzschaltern (RCD)
4. Prüfung von 1099 FI/LS Schaltern (RCBO)
5. Prüfung von 3804 Stromkreisen, 3 polig
6. Prüfung von 13977 Stromkreisen, 1 polig
Die Beschreibung der Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in den Ausschreibungsunterlagen!
Prüfung der ortsfesten Elektroinstallation nach DGUV/V3 und VDE 0105-100/A1 auf der NATO Air-Base in Geilenkirchen. Maßgeblich für die Menge und den Umfang der Leistung ist die Gebäudeübersichtstabelle mit den darin enthaltenden Anlagen (Anlage 1) der Ausschreibungsunterlagen. Ein Besichtigungstermin ist vor Angebotsabgabe aufgrund der Besonderheit der Liegenschaft zwingend erforderlich. Alle Fragen zu der Gebäudeübersichtstabelle bitte zeitnah über das eVergabe Portal stellen.
Prüfung der ortsfesten Elektroinstallation nach DGUV/V3 und VDE 0105-100/A1 auf der NATO Air-Base in Geilenkirchen. Maßgeblich für die Menge und den Umfang der Leistung ist die Gebäudeübersichtstabelle mit den darin enthaltenden Anlagen (Anlage 1) der Ausschreibungsunterlagen. Ein Besichtigungstermin ist vor Angebotsabgabe aufgrund der Besonderheit der Liegenschaft zwingend erforderlich. Alle Fragen zu der Gebäudeübersichtstabelle bitte zeitnah über das eVergabe Portal stellen.
Postanschrift: NATO Air Base Geilenkirchen, Lilienthalallee 100
Postleitzahl: 52511
Stadt: Geilenkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heinsberg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-02 📅
Datum des Endes: 2026-09-02 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-15 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-15 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-15 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Es liegt im Ermessen der Vergabestelle, welche Unterlagen ggf. über das eVergabe Portal des Bundes nachgereicht werden könnten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg ID 991-14510-77
Postanschrift: Debyestraße 21
Postleitzahl: 52078
Postort: Aachen
Region: Städteregion Aachen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BwDLZ Aachen (IUD)
E-Mail: bwdlzaachenbeschaffung@bundeswehr.org📧
Telefon: +49 241-561-0📞
Fax: +49 241-561-57409 📠
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Verteidigung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=683056🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 6002666032
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 104-321091 (2024-05-29)