In den Liegenschaften des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik müssen alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 4 überprüft werden. Dies betrifft die Liegenschaften in Bonn, Saarbrücken, Berlin und Freital (Nähe Dresden). Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-20.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DGUV V3/4 Lose 1 bis 4
Referenznummer: BA 19848
Kurze Beschreibung:
“In den Liegenschaften des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik müssen alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß...”
Kurze Beschreibung
In den Liegenschaften des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik müssen alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 4 überprüft werden. Dies betrifft die Liegenschaften in Bonn, Saarbrücken, Berlin und Freital (Nähe Dresden).
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“In den Liegenschaften des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik müssen alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß...”
Beschreibung der Beschaffung
In den Liegenschaften des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik müssen alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 4 überprüft werden. Dies betrifft die Liegenschaften in Bonn, Saarbrücken, Berlin und Freital (Nähe Dresden).
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptsächlich beim Auftraggeber in den Dienstliegenschaften in Bonn”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 9 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Mit diesem Arbeitspaket werden optional zusätzliche Arbeitstreffen für die in den AP 2-4 beschriebenen Arbeiten am Standort in Bonn beauftragt. Die...”
Beschreibung der Optionen
Mit diesem Arbeitspaket werden optional zusätzliche Arbeitstreffen für die in den AP 2-4 beschriebenen Arbeiten am Standort in Bonn beauftragt. Die Beauftragung des optionalen Arbeitspakets erfolgt, wenn der AG die Notwendigkeit sieht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): ZK 1.1 Aufgabenverständnis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): ZK 1.2 Umsetzung Arbeitspaket 2
Kostenkriterium (Name): ZK 2.1 Personalprofile und Rollen
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptsächlich beim Auftraggeber in der Dienstliegenschaften in Saarbrücken”
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptsächlich beim Auftraggeber in der Dienstliegenschaften in Berlin”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptsächlich beim Auftraggeber in der Dienstliegenschaften in Freital”
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2. Referenzen
3. Technische Ausrüstung: siehe Kapitel 6.3.1.3 der Leistungsbeschreibung”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Nationale Registrierungsnummer: 991-07335-68
Postanschrift: Postfach 200363
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bsi.bund.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=709686🌏
Teilnahme-URL: www.evergabe-online.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 70222894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 162-502691 (2024-08-20)