Prüfung von Aufzugsanlagen

LWL-Haupt- und Personalabteilung, Zentrale Einnkaufskoordination

Prüfung von Aufzugsanlagen der LWL-Liegenschaften

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-08-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfung von Aufzugsanlagen
Referenznummer: RVA-019-28-24
Kurze Beschreibung: Prüfung von Aufzugsanlagen der LWL-Liegenschaften
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Überwachung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Prüfung von Aufzugsanlagen bei diversen Einrichtungen und Dienststellen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Postanschrift: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (diverse Liegenschaften)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-24 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-24 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-24 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass: — er/sie das Gewerbe angemeldet hat, — er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat, — er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet, — er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, — das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht, — keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Der Auftragnehmer ist zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes und für die Prüfung der überwachungsbedürftigen Aufzugsanlagen von der zuständigen Landesbehörde NRW und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz benannt. Er verfügt über ausreichendes Prüfpersonal und die technische Ausrüstung, um die ausgeschriebenen Prüfungen innerhalb eines Prüfzyklusses durchführen zu können. Er ist in der Lage, Sonderaufgaben (Gutachten, Schadensfälle und sonstige Dienstleistungen) innerhalb einer Reaktionszeit von ½ Werktag wahrzunehmen. Alle prüfenden Mitarbeiter haben ebenfalls eine Zulassung für die erstmalige als auch wiederkehrende Prüfung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Der Auftragnehmer verfügt selber über ein zugelassenes elektronisches Prüfsystem (siehe 2.0) für Treibscheiben- und Hydraulikaufzüge. Das Prüfsystem unterliegt keinen Lizenzeinschränkungen und kann deutschlandweit eingesetzt werden.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Entrichtung von Steuern
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: LWL-Haupt- und Personalabteilung, Zentrale Einnkaufskoordination
Nationale Registrierungsnummer: DE 126118252
Postanschrift: Karlstraße 11
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: andreas.huelsbusch@lwl.org 📧
Telefon: +49 251-591 4480 📞
Fax: +49 251-591 4343 📠
URL: http://www.lwl.org 🌏
Federführendes Mitglied
Adresse des Käuferprofils: http://www.lwl.org/zek 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Sozialwesen
Kommunikation
Dokumente URL: https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-190729de246-70ff1fc3f90e007b 🌏
Teilnahme-URL: https://www.lwl.org/eVergabe 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson anzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen. Es gilt deutsches Recht.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48128
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251411-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 164-506295 (2024-08-22)