Die Fläche Gesundheitscampus Prinz-Regent, Wohlfahrtstraße 110 in Bochum, eine ehemalige Betriebsfläche der Tiefbauzeche "Prinz-Regent", Kokerei und des späteren Gaskraftwerkes an der Prinz-Regent-Straße in Bochum soll als Gewerbefläche reaktiviert werden. Im Vorfeld der geplanten Neunutzung (Gewerbe) ist gemäß den Angaben der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Bochum eine Sanierungsplanung zu erarbeiten und ein Sanierungsplan nach BBodSchG zu erstellen. Hierzu müssen die bislang vorliegenden Untersuchungsergebnisse aufgearbeitet, zusammengestellt und nach BBodSchV bewertet werden. Weiterhin sind ergänzende Untersuchungen der Umweltmedien Boden und Bodenluft erforderlich, um die vorliegenden Daten zu aktualisieren und die vorhandenen Datenlücken zu schließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: PWG - Gesundheitscampus Prinz-Regent in Bochum - Erstellung eines Sanierungsplanes
Referenznummer: 2025-01-30-11
Kurze Beschreibung:
Die Fläche Gesundheitscampus Prinz-Regent, Wohlfahrtstraße 110 in Bochum, eine ehemalige Betriebsfläche der Tiefbauzeche "Prinz-Regent", Kokerei und des späteren Gaskraftwerkes an der Prinz-Regent-Straße in Bochum soll als Gewerbefläche reaktiviert werden. Im Vorfeld der geplanten Neunutzung (Gewerbe) ist gemäß den Angaben der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Bochum eine Sanierungsplanung zu erarbeiten und ein Sanierungsplan nach BBodSchG zu erstellen. Hierzu müssen die bislang vorliegenden Untersuchungsergebnisse aufgearbeitet, zusammengestellt und nach BBodSchV bewertet werden. Weiterhin sind ergänzende Untersuchungen der Umweltmedien Boden und Bodenluft erforderlich, um die vorliegenden Daten zu aktualisieren und die vorhandenen Datenlücken zu schließen.
Die Fläche Gesundheitscampus Prinz-Regent, Wohlfahrtstraße 110 in Bochum, eine ehemalige Betriebsfläche der Tiefbauzeche "Prinz-Regent", Kokerei und des späteren Gaskraftwerkes an der Prinz-Regent-Straße in Bochum soll als Gewerbefläche reaktiviert werden. Im Vorfeld der geplanten Neunutzung (Gewerbe) ist gemäß den Angaben der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Bochum eine Sanierungsplanung zu erarbeiten und ein Sanierungsplan nach BBodSchG zu erstellen. Hierzu müssen die bislang vorliegenden Untersuchungsergebnisse aufgearbeitet, zusammengestellt und nach BBodSchV bewertet werden. Weiterhin sind ergänzende Untersuchungen der Umweltmedien Boden und Bodenluft erforderlich, um die vorliegenden Daten zu aktualisieren und die vorhandenen Datenlücken zu schließen.
Es sind folgende Leistungen/Untersuchungen für die Erstellung des Sanierungsplans in 2025 vorgesehen: - Auswertung der vorhandenen Unterlagen - Abteufen von 40 RKS und Ausbau von 10 Stück zu Bodenluftmessstellen - Bodenproben- und Bodenluftprobenentnahmen - Analytik - Gutachterleistungen (Planung, Koordination und Organisation der Feldarbeiten, Auswertung der Untersuchungsergebnisse, Gutachtenerstellung) Das Gutachten muss bis zum 28.11.2025 in der Endfassung beim AG und der zuständigen Behörde vorliegen. Die Verbindlichkeitserklärung ist zu erwirken.
Es sind folgende Leistungen/Untersuchungen für die Erstellung des Sanierungsplans in 2025 vorgesehen: - Auswertung der vorhandenen Unterlagen - Abteufen von 40 RKS und Ausbau von 10 Stück zu Bodenluftmessstellen - Bodenproben- und Bodenluftprobenentnahmen - Analytik - Gutachterleistungen (Planung, Koordination und Organisation der Feldarbeiten, Auswertung der Untersuchungsergebnisse, Gutachtenerstellung) Das Gutachten muss bis zum 28.11.2025 in der Endfassung beim AG und der zuständigen Behörde vorliegen. Die Verbindlichkeitserklärung ist zu erwirken.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Postanschrift: Wohlfahrtstraße 110
Postleitzahl: 44799
Stadt: Bochum
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-17 📅
Datum des Endes: 2025-12-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-30 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-30 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH Viktoriastraße 10 44787 Bochum
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Gem. § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-01-30 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH Viktoriastraße 10 44787 Bochum
Zusätzliche Informationen:
Gem. § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV muss der Auftraggeber Bieter / Bietergemeinschaften, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung, u.a. auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu Eigenerklärungen entsprechende Bescheinigungen nachzufordern.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV muss der Auftraggeber Bieter / Bietergemeinschaften, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung, u.a. auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu Eigenerklärungen entsprechende Bescheinigungen nachzufordern.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister / Berufsgenossenschaft: a. Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung" vorzulegen) . b. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung" vorzulegen)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister / Berufsgenossenschaft: a. Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung" vorzulegen) . b. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung" vorzulegen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 (1) Ziff. 1 - 10, (4) Ziff. 1 und 2 GWB und § 124 (1) Ziff. 1 - 9 GWB vorliegt . (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "7. Eigenerklärung Ausschlussgründe" vorzulegen)
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 (1) Ziff. 1 - 10, (4) Ziff. 1 und 2 GWB und § 124 (1) Ziff. 1 - 9 GWB vorliegt . (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "7. Eigenerklärung Ausschlussgründe" vorzulegen)
Gesamtjahresumsatz: d. Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023) . (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung" vorzulegen).
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Arbeitskräfte nach Lohngruppen: e. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (für jedes der drei abgeschlossenen Kalenderjahre) . (mit dem Angebot mittels selbstgefertigter Eigenerklärung vorzulegen).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Arbeitskräfte nach Lohngruppen: e. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (für jedes der drei abgeschlossenen Kalenderjahre) . (mit dem Angebot mittels selbstgefertigter Eigenerklärung vorzulegen).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzen: f. Erklärung über die Ausführung von mind. drei vergleichbaren Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren. . Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen . - Referenzen, deren Vertragsende (bemessen ab Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens) mehr als drei Jahre zurückliegen, werden nicht gewertet. Die anzuführenden Referenzleistungen müssen bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots bereits abgeschlossen sein; eine Fortführung des Vertrages steht dem nicht entgegen. Die anzuführenden Referenzen dürfen zudem bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots nicht länger als drei Jahre zurückliegen. . - Bei mindestens drei Referenzen muss eine Mindestgröße der bearbeiteten Fläche von 3 ha nachgewiesen sein. . - Bei mindestens drei Referenzen muss ein Sanierungsplan nach BBodSchG (Bundesbodenschutzgesetz) nachgewiesen sein. . Dabei kann eine Referenz ggfl. mehrere Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen erfüllen. . (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "8. Erklärung zu den Referenzen" vorzulegen)
Referenzen: f. Erklärung über die Ausführung von mind. drei vergleichbaren Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren. . Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen . - Referenzen, deren Vertragsende (bemessen ab Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens) mehr als drei Jahre zurückliegen, werden nicht gewertet. Die anzuführenden Referenzleistungen müssen bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots bereits abgeschlossen sein; eine Fortführung des Vertrages steht dem nicht entgegen. Die anzuführenden Referenzen dürfen zudem bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots nicht länger als drei Jahre zurückliegen. . - Bei mindestens drei Referenzen muss eine Mindestgröße der bearbeiteten Fläche von 3 ha nachgewiesen sein. . - Bei mindestens drei Referenzen muss ein Sanierungsplan nach BBodSchG (Bundesbodenschutzgesetz) nachgewiesen sein. . Dabei kann eine Referenz ggfl. mehrere Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen erfüllen. . (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "8. Erklärung zu den Referenzen" vorzulegen)
Dritterklärung Sachkunde nach DGUV 101-004: g. Dritterklärung darüber, dass der Projektleiter den Nachweis nach DGUV 101-004 besitzt. . (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Nachweis Einsatz öffentlich bestellter, vereidigter Sachverständiger: h. Eigenerklärung darüber, dass die Leistungen in allen Projektphasen unter der Leitung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Fachgebiet Altlasten durchgeführt wird. Die Person ist namentlich zu benennen. . (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung" vorzulegen)
Nachweis Einsatz öffentlich bestellter, vereidigter Sachverständiger: h. Eigenerklärung darüber, dass die Leistungen in allen Projektphasen unter der Leitung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Fachgebiet Altlasten durchgeführt wird. Die Person ist namentlich zu benennen. . (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung" vorzulegen)
Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe: i. Eigenerklärung darüber welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge bzw. als Eignungsleihe zu vergeben beabsichtigt werden. . (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "5. Erklärung zu Eignungsleihe und Unterauftragnehmer", "5.1 Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers", "5.2 Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers" vorzulegen) .
Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe: i. Eigenerklärung darüber welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge bzw. als Eignungsleihe zu vergeben beabsichtigt werden. . (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "5. Erklärung zu Eignungsleihe und Unterauftragnehmer", "5.1 Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers", "5.2 Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers" vorzulegen) .
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende Eigenerklärungen sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen: . - Eigenerklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "6. Erklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG und BVB TVgG" vorzulegen). . - Eigenerklärung zur Umsetzung des Russlandsanktionspakets (gem. Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "10. Eigenerklärung zur Umsetzung des Russlandsanktionspakets" vorzulegen).
Folgende Eigenerklärungen sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen: . - Eigenerklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "6. Erklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG und BVB TVgG" vorzulegen). . - Eigenerklärung zur Umsetzung des Russlandsanktionspakets (gem. Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "10. Eigenerklärung zur Umsetzung des Russlandsanktionspakets" vorzulegen).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Entrichtung von Steuern
+ 8 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), . § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), . §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), . Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), . § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), . §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), . Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 1 GWB Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, . § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, . § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, . § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, . § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
Erklärung darüber, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und das über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Erklärung darüber, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und das über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSDZC9
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 25141110📞
Fax: +49 2514112525 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 248-784516 (2024-12-18)