Der Rettungsdienst umfasst nach § 2 Abs. 1 BbgRettG die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen sowie den qualifizierten Krankentransport als öffentliche Aufgabe. Zum Rettungsdienst gehört weiterhin die Durchführung von Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen (MANV/MANE). Der qualifizierte Krankentransport ist gemäß § 3 Abs. 4 BbgRettG die Beförderung von sonstigen kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten sind. Sie müssen nach ärztlicher Beurteilung der fachgerechten Betreuung oder eines besonders ausgestatten Krankentransportfahrzeuges bedürfen. Ein Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten liegt gemäß § 3 Abs. 5 BbgRettG vor, wenn so viele Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zu versorgen sind, dass über die reguläre Grundversorgung hinaus ein besonderes Vorgehen zur Gefahrenabwehr erforderlich wird, um die Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zeitgerecht notfallmedizinisch zu versorgen. Die Landeshauptstadt (LH) Potsdam, Friedrich-Ebert-Str.79/81, 14469 Potsdam beabsichtigt dementsprechend als Träger des Rettungsdienstes (RD), gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 (bei Bedarf auch 1 und 3) Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz - BbgRettG) die im Rettungsdienstbereichsplan dargelegten Vollzugsaufgaben für den qualifizierten Krankentransport durch Fahrzeuge und Personal auf anerkannte Hilfsorganisationen oder private Dritte in eigener Niederlassung zu übertragen. Vergeben werden soll die Durchführung der in § 2 Abs. 1 Nr. 2 BbgRettG bestimmten Aufgabe des qualifizierten Krankentransportes für den Rettungsdienstbereich der LH Potsdam. Im Bedarfsfall sollen nach Maßgabe der integrierten Regionalleitstelle Nordwest (IRLS NW) auch Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BbgRettG (Notfallrettung und Mitwirkung bei einem Massenanfall von Verletzten MANV und Erkrankten MANE) erbracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Qualifizierter Krankentransport für die Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam
Referenznummer: OV-L-374-07-25
Kurze Beschreibung:
“Der Rettungsdienst umfasst nach § 2 Abs. 1 BbgRettG die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen sowie den qualifizierten...”
Kurze Beschreibung
Der Rettungsdienst umfasst nach § 2 Abs. 1 BbgRettG die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen sowie den qualifizierten Krankentransport als öffentliche Aufgabe. Zum Rettungsdienst gehört weiterhin die Durchführung von Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen (MANV/MANE). Der qualifizierte Krankentransport ist gemäß § 3 Abs. 4 BbgRettG die Beförderung von sonstigen kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten sind. Sie müssen nach ärztlicher Beurteilung der fachgerechten Betreuung oder eines besonders ausgestatten Krankentransportfahrzeuges bedürfen. Ein Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten liegt gemäß § 3 Abs. 5 BbgRettG vor, wenn so viele Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zu versorgen sind, dass über die reguläre Grundversorgung hinaus ein besonderes Vorgehen zur Gefahrenabwehr erforderlich wird, um die Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zeitgerecht notfallmedizinisch zu versorgen. Die Landeshauptstadt (LH) Potsdam, Friedrich-Ebert-Str.79/81, 14469 Potsdam beabsichtigt dementsprechend als Träger des Rettungsdienstes (RD), gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 (bei Bedarf auch 1 und 3) Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz - BbgRettG) die im Rettungsdienstbereichsplan dargelegten Vollzugsaufgaben für den qualifizierten Krankentransport durch Fahrzeuge und Personal auf anerkannte Hilfsorganisationen oder private Dritte in eigener Niederlassung zu übertragen. Vergeben werden soll die Durchführung der in § 2 Abs. 1 Nr. 2 BbgRettG bestimmten Aufgabe des qualifizierten Krankentransportes für den Rettungsdienstbereich der LH Potsdam. Im Bedarfsfall sollen nach Maßgabe der integrierten Regionalleitstelle Nordwest (IRLS NW) auch Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BbgRettG (Notfallrettung und Mitwirkung bei einem Massenanfall von Verletzten MANV und Erkrankten MANE) erbracht werden.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der AG überträgt die Durchführung des qualifizierten Krankentransportes in dem nachfolgend dargestellten Umfang. Während der dargestellten Zeiten ist die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der AG überträgt die Durchführung des qualifizierten Krankentransportes in dem nachfolgend dargestellten Umfang. Während der dargestellten Zeiten ist die geforderte Vorhaltung dauerhaft wie unterbrechungsfrei sicherzustellen. Die angegebenen Einsatzzahlen sind lediglich ein statistischer Anhaltspunkt und können nicht garantiert werden. Die Disposition erfolgt nach vorliegenden Anforderungen und wird durch die IRLS NW koordiniert. KTW 1 Rettungsmittel: 1 KTW Typ A2 mit einzelnen Anforderungen Typ B Standort: eigener Standort des Leistungsnehmers Einsatzbereich: nach Disposition durch die integrierte RLS NW gesamtes Stadtgebiet Landeshauptstadt Potsdam Äquivalent KTW 1/85-1 2 Rettungssanitäter Vorhaltezeit: Mo. - Fr. 06:45 - 18:45 Uhr ohne Feiertage Wochenstunden KTW 60 prognostizierte Anzahl der Einsätze pro Jahr: ca 1300 KTW 2 Rettungsmittel: 1 KTW Typ A2 mit einzelnen Anforderungen Typ B Standort: eigener Standort des Leistungsnehmers Einsatzbereich: nach Disposition durch die integrierte RLS NW gesamtes Stadtgebiet Landeshauptstadt Potsdam Äquivalent KTW 1/85-2 2 Rettungssanitäter Vorhaltezeit: Mo. - So. 08:00 - 20:00 Uhr einschließlich Feiertage Wochenstunden KTW 84 prognostizierte Anzahl der Einsätze pro Jahr: ca 1500 Der AN kann durch den Fachbereich Feuerwehr im Bedarfsfall auch zu Großschadensereignissen und außergewöhnlichen Lagen (MANV/MANE) sowie als First Responder in der Notfallrettung, innerhalb der Vorhaltezeit, herangezogen werden. Dies wird lediglich in einem geringen Umfang erforderlich werden. Der AG behält sich vor, eine Anpassung des täglichen Leistungszeitraumes während der Vertragslaufzeit vorzunehmen, insbesondere bei Änderung des Rettungsdienstbereichsplanes oder unvorherzusehender Auswirkungen durch Änderung gesetzlicher Regelungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-20 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Öffnung nach §55 VgV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a I Nr. 4 GewO anzufordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungsleihe: Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungsleihe: Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen (sofern einschlägig).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungsleihe: Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungsleihe: Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen. (sofern einschlägig).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bietergemeinschaft: ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietergemeinschaft: ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung) sowie ggf. Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) (sofern einschlägig)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachunternehmer: ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachunternehmer: ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 4.3 EU) Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe) (sofern einschlägig), ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist), ggf. Erklärung durch Nachunternehmer zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe). (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) Im Falle einer Bewebrer-/Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtiger Vertretung” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) - für Bieter - ggf. Bietergemeinschaften - ggf. für...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) - für Bieter - ggf. Bietergemeinschaften - ggf. für Nachunternehmmer - ggf. für Eignungsverleiher (2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) (3)ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) (4) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6TNQ
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den...”
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6TNQ
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen-unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurückgegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweisen und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: 1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen; 2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden; 3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nichtberücksichtigt; 4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 245-770197 (2024-12-16)