Qualifizierung eines ehem. Kirchenstandortes zum Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort 8 Giebel; Ingenieurleistungen Leistungsbild Technische Ausrüstung
Der Kulturort 8Giebel ist innerhalb des REGIONALE-Projektes "5 G*meinden bauen ihr Netz der Zukunft" kultureller Knotenpunkt in der Gemeinde Schalksmühle. Dieser Ort für Kultur, Bildung und Begegnung ent-stand in der ehemaligen Kreuzkirche, die 2019 entwidmet wurde. Der bereits etablierte Kulturort hat bewährte Formate aufgenommen und ist Standort der VHS geworden. Die Gemeinde Schalksmühle möchte außerdem Raum für Kultur-, Bildungs- und Begegnungsformate geben, die durch die Initiative von bürgerschaftlichem Engagement umgesetzt werden. Darüber hinaus soll zukünftig die Musikschule Schalksmühle an diesen Standort ziehen. Das Projekt wird seit 2019 bereits durch das Programm "Dritte Orte" des NRW-Kulturministeriums gefördert. Bauliche Maßnahmen sind nicht nur am Gebäudekomplex selbst erforderlich, sondern auch zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und zur städtebaulichen Einbindung. Die Kosten dafür können nicht allein aus den Mitteln der Dritte Orte-Förderung oder Eigenmitteln der Gemeinde bestritten werden. Seitens der Be-zirksregierung Arnsberg wurde bereits eine grundsätzliche Förderwürdigkeit des Vorhabens aus Mitteln der Städtebauförderung signalisiert. Das notwendige Integrierte städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) wurde bereits erarbeitet. Vor diesem Hintergrund wurde zur Umsetzung des Gesamtprojektes eine zweistufi-ge Vorgehensweise geplant: In Stufe 1 wurde der Kern des Dritten Ortes aufgebaut und fest etabliert. Dafür wurden Renovierungs- und Beschaffungsmaßnahmen umgesetzt. Derzeit wird diese Stufe durch eine An-schlussförderung inhaltlich weiterentwickelt und verstetigt. In Stufe 2 soll die städtebauliche Einbindung des Ensembles und der weitere Ausbau des Dritten Ortes erfolgen. Für die 2. Stufe des Projektes sollen der Außenraum gestaltet werden, der Umbau und die Erweiterung des Foyer- und Aufenthaltsbereichs, weitere Räumlichkeiten für die Volkshochschule (VHS) entstehen und die Neuerrichtung der Musikschule folgen. Ein erstes Konzept liegt zur groben Orientierung vor und ist Teil der Planunterlagen. Auf dem Grundstück Am Mathagen sollen Gebäude erweitert, zurückgebaut und neu errichtet werden. Dabei sollen das ehemalige Kirchenschiff, heute Veranstaltungsraum, und die ehemaligen Gemeinderäume, die mittlerweile als Seminarräume 1-3 genutzt werden, erhalten bleiben. Die maximale Besucherzahl beträgt 199 Personen. Daher finden die besonderen Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung keine Anwen-dung. Am ehem. Kirchenschiff soll eine neue Lagerfläche von mindestens 53 qm entstehen. Daraus soll sich eine bühnennahe Lagerfläche für Theaterequipment und Bühnenbild ergeben, sowie ein Mobiliarlager für die Be-stuhlung und Unterbringung von Bistro- und Stehtischen. Aus dem Lagerraum sollen zwei Durchgänge ins Kirchenschiff und ein Ausgang/Eingang zum Innenhof umgesetzt werden. Von besonderer Bedeutung ist der Foyer- und Aufenthaltsbereich, der am Haupteingang entstehen und als „Herzstück“ des Dritten Ortes wahrgenommen werden soll: für Besucher von Veranstaltungen als Verweilflä-che, für Begegnungsgruppen als Treffpunkt und für spontane Besucher ausgestattet mit einer Selbstbedie-nungstheke. Der Haupteingang des Gebäudes, soll in Richtung Innenhof vergrößert werden. Dadurch wird der Emp-fangsbereich im Gebäude entlastet und neben dem Haupteingang kann auf jeder nach innen liegenden Seite eine Garderobe entstehen. Zur weiteren Entlastung des Besucherstroms soll durch die Erweiterung des Ein-gangs eine zweite Flügeltür ehem. Kirchenschiff umgesetzt werden. Beide Türen sollen schallisoliert sein, damit Veranstaltungen im ehem. Kirchenschiff nicht gestört werden. Der Empfang inkl. Windfänge soll eine Größe von mindestens 77 qm haben. Angrenzend an den Empfangsbereich sollen eine Künstlergarderobe und eine Aufenthaltsfläche entstehen. Die Künstlergarderobe soll vom Veranstaltungssaal begehbar sein und mit WC und Waschbecken ausge-stattet werden. Für den Aufenthaltsbereich soll außerdem eine Lagerfläche integriert werden und ein weiterer Ein-/Ausgang entstehen. Die Gesamtfläche für den Foyer- und Aufenthaltsbereich, inklusive des Lagers und der Künstlergarderobe soll mindestens 250 qm betragen. Das Gebäude soll barrierefrei erschlossen werden, daher soll die vorhandene WC-Anlage entsprechend neu gebaut werden. Der Querbau, der an der heutigen WC-Anlage angrenzt, soll zurückgebaut werden. Der neue Querbau soll einen Zugang und Flur zum Hauptgebäude haben und am heutigen Seminarraum 1 angrenzen. Im Querbau sollen weitere Räume, ein Kreativraum und ein Seminarraum für die VHS, eine Teekü-che sowie weitere Bürofläche realisiert werden. Diese Räume sollen multifunktional von verschiedenen Grup-pen genutzt werden. Das auf dem Gelände separat stehende Pfarrhaus soll wahrscheinlich aufgegeben werden, um eine größere Fläche für einen Neubau zu schaffen. In diesem Neubau soll die Musikschule Schalksmühle untergebracht werden. Hier sollen auf einer zusätzlichen Fläche von 290 qm ein Lehrerzimmer, ein Bandraum und 6 weitere Unterrichtsräume errichtet werden, um alle Unterrichtsformate unterzubringen. Darüber hinaus wird für Tech-nikraum, Hausanschlussraum, Lager und Archiv ggf. eine Teilunterkellerung benötigt. benötigt. Zusätzlich soll ein multifunktionaler Bewegungsraum mit Abstellraum und Umkleidekabine errichtet werden, der durch unterschiedliche Nutzer mit Angeboten bespielt werden soll. Diese Fläche soll mindestens 142 qm groß sein. Die Räumlichkeiten für die Musikschule müssen schallisoliert werden, damit in den Nebenräumen andere Nutzungsformate möglich sind. Bzgl. des Leistungsbildes Technische Ausrüstung ist bei den Gewerken Strom, Sanitär inkl. Wasser und Lüftung unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahme mit den üblichen Leistungen im Rahmen eines solchen Projektes zu kalkulieren, s. a. Konzeptstudien. Bzgl. Heizung wird eine Erneuerung notwendig sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-09.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Qualifizierung eines ehem. Kirchenstandortes zum Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort 8 Giebel; Ingenieurleistungen Leistungsbild Technische Ausrüstung
Referenznummer: 2024_EU_2
Kurze Beschreibung:
Der Kulturort 8Giebel ist innerhalb des REGIONALE-Projektes "5 G*meinden bauen ihr Netz der Zukunft" kultureller Knotenpunkt in der Gemeinde Schalksmühle. Dieser Ort für Kultur, Bildung und Begegnung ent-stand in der ehemaligen Kreuzkirche, die 2019 entwidmet wurde. Der bereits etablierte Kulturort hat bewährte Formate aufgenommen und ist Standort der VHS geworden. Die Gemeinde Schalksmühle möchte außerdem Raum für Kultur-, Bildungs- und Begegnungsformate geben, die durch die Initiative von bürgerschaftlichem Engagement umgesetzt werden. Darüber hinaus soll zukünftig die Musikschule Schalksmühle an diesen Standort ziehen. Das Projekt wird seit 2019 bereits durch das Programm "Dritte Orte" des NRW-Kulturministeriums gefördert.
Bauliche Maßnahmen sind nicht nur am Gebäudekomplex selbst erforderlich, sondern auch zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und zur städtebaulichen Einbindung. Die Kosten dafür können nicht allein aus den Mitteln der Dritte Orte-Förderung oder Eigenmitteln der Gemeinde bestritten werden. Seitens der Be-zirksregierung Arnsberg wurde bereits eine grundsätzliche Förderwürdigkeit des Vorhabens aus Mitteln der Städtebauförderung signalisiert. Das notwendige Integrierte städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) wurde bereits erarbeitet. Vor diesem Hintergrund wurde zur Umsetzung des Gesamtprojektes eine zweistufi-ge Vorgehensweise geplant: In Stufe 1 wurde der Kern des Dritten Ortes aufgebaut und fest etabliert. Dafür wurden Renovierungs- und Beschaffungsmaßnahmen umgesetzt. Derzeit wird diese Stufe durch eine An-schlussförderung inhaltlich weiterentwickelt und verstetigt. In Stufe 2 soll die städtebauliche Einbindung des Ensembles und der weitere Ausbau des Dritten Ortes erfolgen.
Für die 2. Stufe des Projektes sollen der Außenraum gestaltet werden, der Umbau und die Erweiterung des Foyer- und Aufenthaltsbereichs, weitere Räumlichkeiten für die Volkshochschule (VHS) entstehen und die Neuerrichtung der Musikschule folgen. Ein erstes Konzept liegt zur groben Orientierung vor und ist Teil der Planunterlagen.
Auf dem Grundstück Am Mathagen sollen Gebäude erweitert, zurückgebaut und neu errichtet werden. Dabei sollen das ehemalige Kirchenschiff, heute Veranstaltungsraum, und die ehemaligen Gemeinderäume, die mittlerweile als Seminarräume 1-3 genutzt werden, erhalten bleiben. Die maximale Besucherzahl beträgt 199 Personen. Daher finden die besonderen Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung keine Anwen-dung.
Am ehem. Kirchenschiff soll eine neue Lagerfläche von mindestens 53 qm entstehen. Daraus soll sich eine bühnennahe Lagerfläche für Theaterequipment und Bühnenbild ergeben, sowie ein Mobiliarlager für die Be-stuhlung und Unterbringung von Bistro- und Stehtischen. Aus dem Lagerraum sollen zwei Durchgänge ins Kirchenschiff und ein Ausgang/Eingang zum Innenhof umgesetzt werden. Von besonderer Bedeutung ist der Foyer- und Aufenthaltsbereich, der am Haupteingang entstehen und als „Herzstück“ des Dritten Ortes wahrgenommen werden soll: für Besucher von Veranstaltungen als Verweilflä-che, für Begegnungsgruppen als Treffpunkt und für spontane Besucher ausgestattet mit einer Selbstbedie-nungstheke. Der Haupteingang des Gebäudes, soll in Richtung Innenhof vergrößert werden. Dadurch wird der Emp-fangsbereich im Gebäude entlastet und neben dem Haupteingang kann auf jeder nach innen liegenden Seite eine Garderobe entstehen. Zur weiteren Entlastung des Besucherstroms soll durch die Erweiterung des Ein-gangs eine zweite Flügeltür ehem. Kirchenschiff umgesetzt werden. Beide Türen sollen schallisoliert sein, damit Veranstaltungen im ehem. Kirchenschiff nicht gestört werden. Der Empfang inkl. Windfänge soll eine Größe von mindestens 77 qm haben. Angrenzend an den Empfangsbereich sollen eine Künstlergarderobe und eine Aufenthaltsfläche entstehen. Die Künstlergarderobe soll vom Veranstaltungssaal begehbar sein und mit WC und Waschbecken ausge-stattet werden. Für den Aufenthaltsbereich soll außerdem eine Lagerfläche integriert werden und ein weiterer Ein-/Ausgang entstehen. Die Gesamtfläche für den Foyer- und Aufenthaltsbereich, inklusive des Lagers und der Künstlergarderobe soll mindestens 250 qm betragen. Das Gebäude soll barrierefrei erschlossen werden, daher soll die vorhandene WC-Anlage entsprechend neu gebaut werden. Der Querbau, der an der heutigen WC-Anlage angrenzt, soll zurückgebaut werden. Der neue Querbau soll einen Zugang und Flur zum Hauptgebäude haben und am heutigen Seminarraum 1 angrenzen. Im Querbau sollen weitere Räume, ein Kreativraum und ein Seminarraum für die VHS, eine Teekü-che sowie weitere Bürofläche realisiert werden. Diese Räume sollen multifunktional von verschiedenen Grup-pen genutzt werden. Das auf dem Gelände separat stehende Pfarrhaus soll wahrscheinlich aufgegeben werden, um eine größere Fläche für einen Neubau zu schaffen. In diesem Neubau soll die Musikschule Schalksmühle untergebracht werden. Hier sollen auf einer zusätzlichen Fläche von 290 qm ein Lehrerzimmer, ein Bandraum und 6 weitere Unterrichtsräume errichtet werden, um alle Unterrichtsformate unterzubringen. Darüber hinaus wird für Tech-nikraum, Hausanschlussraum, Lager und Archiv ggf. eine Teilunterkellerung benötigt. benötigt. Zusätzlich soll ein multifunktionaler Bewegungsraum mit Abstellraum und Umkleidekabine errichtet werden, der durch unterschiedliche Nutzer mit Angeboten bespielt werden soll. Diese Fläche soll mindestens 142 qm groß sein. Die Räumlichkeiten für die Musikschule müssen schallisoliert werden, damit in den Nebenräumen andere Nutzungsformate möglich sind. Bzgl. des Leistungsbildes Technische Ausrüstung ist bei den Gewerken Strom, Sanitär inkl. Wasser und Lüftung unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahme mit den üblichen Leistungen im Rahmen eines solchen Projektes zu kalkulieren, s. a. Konzeptstudien. Bzgl. Heizung wird eine Erneuerung notwendig sein.
Der Kulturort 8Giebel ist innerhalb des REGIONALE-Projektes "5 G*meinden bauen ihr Netz der Zukunft" kultureller Knotenpunkt in der Gemeinde Schalksmühle. Dieser Ort für Kultur, Bildung und Begegnung ent-stand in der ehemaligen Kreuzkirche, die 2019 entwidmet wurde. Der bereits etablierte Kulturort hat bewährte Formate aufgenommen und ist Standort der VHS geworden. Die Gemeinde Schalksmühle möchte außerdem Raum für Kultur-, Bildungs- und Begegnungsformate geben, die durch die Initiative von bürgerschaftlichem Engagement umgesetzt werden. Darüber hinaus soll zukünftig die Musikschule Schalksmühle an diesen Standort ziehen. Das Projekt wird seit 2019 bereits durch das Programm "Dritte Orte" des NRW-Kulturministeriums gefördert.
Bauliche Maßnahmen sind nicht nur am Gebäudekomplex selbst erforderlich, sondern auch zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und zur städtebaulichen Einbindung. Die Kosten dafür können nicht allein aus den Mitteln der Dritte Orte-Förderung oder Eigenmitteln der Gemeinde bestritten werden. Seitens der Be-zirksregierung Arnsberg wurde bereits eine grundsätzliche Förderwürdigkeit des Vorhabens aus Mitteln der Städtebauförderung signalisiert. Das notwendige Integrierte städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) wurde bereits erarbeitet. Vor diesem Hintergrund wurde zur Umsetzung des Gesamtprojektes eine zweistufi-ge Vorgehensweise geplant: In Stufe 1 wurde der Kern des Dritten Ortes aufgebaut und fest etabliert. Dafür wurden Renovierungs- und Beschaffungsmaßnahmen umgesetzt. Derzeit wird diese Stufe durch eine An-schlussförderung inhaltlich weiterentwickelt und verstetigt. In Stufe 2 soll die städtebauliche Einbindung des Ensembles und der weitere Ausbau des Dritten Ortes erfolgen.
Für die 2. Stufe des Projektes sollen der Außenraum gestaltet werden, der Umbau und die Erweiterung des Foyer- und Aufenthaltsbereichs, weitere Räumlichkeiten für die Volkshochschule (VHS) entstehen und die Neuerrichtung der Musikschule folgen. Ein erstes Konzept liegt zur groben Orientierung vor und ist Teil der Planunterlagen.
Auf dem Grundstück Am Mathagen sollen Gebäude erweitert, zurückgebaut und neu errichtet werden. Dabei sollen das ehemalige Kirchenschiff, heute Veranstaltungsraum, und die ehemaligen Gemeinderäume, die mittlerweile als Seminarräume 1-3 genutzt werden, erhalten bleiben. Die maximale Besucherzahl beträgt 199 Personen. Daher finden die besonderen Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung keine Anwen-dung.
Am ehem. Kirchenschiff soll eine neue Lagerfläche von mindestens 53 qm entstehen. Daraus soll sich eine bühnennahe Lagerfläche für Theaterequipment und Bühnenbild ergeben, sowie ein Mobiliarlager für die Be-stuhlung und Unterbringung von Bistro- und Stehtischen. Aus dem Lagerraum sollen zwei Durchgänge ins Kirchenschiff und ein Ausgang/Eingang zum Innenhof umgesetzt werden. Von besonderer Bedeutung ist der Foyer- und Aufenthaltsbereich, der am Haupteingang entstehen und als „Herzstück“ des Dritten Ortes wahrgenommen werden soll: für Besucher von Veranstaltungen als Verweilflä-che, für Begegnungsgruppen als Treffpunkt und für spontane Besucher ausgestattet mit einer Selbstbedie-nungstheke. Der Haupteingang des Gebäudes, soll in Richtung Innenhof vergrößert werden. Dadurch wird der Emp-fangsbereich im Gebäude entlastet und neben dem Haupteingang kann auf jeder nach innen liegenden Seite eine Garderobe entstehen. Zur weiteren Entlastung des Besucherstroms soll durch die Erweiterung des Ein-gangs eine zweite Flügeltür ehem. Kirchenschiff umgesetzt werden. Beide Türen sollen schallisoliert sein, damit Veranstaltungen im ehem. Kirchenschiff nicht gestört werden. Der Empfang inkl. Windfänge soll eine Größe von mindestens 77 qm haben. Angrenzend an den Empfangsbereich sollen eine Künstlergarderobe und eine Aufenthaltsfläche entstehen. Die Künstlergarderobe soll vom Veranstaltungssaal begehbar sein und mit WC und Waschbecken ausge-stattet werden. Für den Aufenthaltsbereich soll außerdem eine Lagerfläche integriert werden und ein weiterer Ein-/Ausgang entstehen. Die Gesamtfläche für den Foyer- und Aufenthaltsbereich, inklusive des Lagers und der Künstlergarderobe soll mindestens 250 qm betragen. Das Gebäude soll barrierefrei erschlossen werden, daher soll die vorhandene WC-Anlage entsprechend neu gebaut werden. Der Querbau, der an der heutigen WC-Anlage angrenzt, soll zurückgebaut werden. Der neue Querbau soll einen Zugang und Flur zum Hauptgebäude haben und am heutigen Seminarraum 1 angrenzen. Im Querbau sollen weitere Räume, ein Kreativraum und ein Seminarraum für die VHS, eine Teekü-che sowie weitere Bürofläche realisiert werden. Diese Räume sollen multifunktional von verschiedenen Grup-pen genutzt werden. Das auf dem Gelände separat stehende Pfarrhaus soll wahrscheinlich aufgegeben werden, um eine größere Fläche für einen Neubau zu schaffen. In diesem Neubau soll die Musikschule Schalksmühle untergebracht werden. Hier sollen auf einer zusätzlichen Fläche von 290 qm ein Lehrerzimmer, ein Bandraum und 6 weitere Unterrichtsräume errichtet werden, um alle Unterrichtsformate unterzubringen. Darüber hinaus wird für Tech-nikraum, Hausanschlussraum, Lager und Archiv ggf. eine Teilunterkellerung benötigt. benötigt. Zusätzlich soll ein multifunktionaler Bewegungsraum mit Abstellraum und Umkleidekabine errichtet werden, der durch unterschiedliche Nutzer mit Angeboten bespielt werden soll. Diese Fläche soll mindestens 142 qm groß sein. Die Räumlichkeiten für die Musikschule müssen schallisoliert werden, damit in den Nebenräumen andere Nutzungsformate möglich sind. Bzgl. des Leistungsbildes Technische Ausrüstung ist bei den Gewerken Strom, Sanitär inkl. Wasser und Lüftung unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahme mit den üblichen Leistungen im Rahmen eines solchen Projektes zu kalkulieren, s. a. Konzeptstudien. Bzgl. Heizung wird eine Erneuerung notwendig sein.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2024_EU_2
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Bauabschnitte und Bauzeiten
Es ist derzeit beabsichtigt, die Gesamtbaumaßnahme in drei Bauabschnitte einzuteilen. 1. Anbau Foyer an das vorhandene Kirchenschiff.
2. Abriss ehem. Gemeindehaus mit Hausmeisterwohnung sowie Abriss ehem. Pfarrhaus und Neubau VHS-Räume und multifunktionaler Räume u. a. für Musikschule. 3. Neubau Musikschule. Mit der Planung für die ersten beiden Bauabschnitte ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen und die Leistungsphase 6 bis Ende Juli 2025 abzuschließen. Für den dritten Bauabschnitt ist bis Juli 2025 die Leistungsphase 3 abzuschließen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen erfolgt dann in Abhängigkeit der Bewilligung des Förderantrages vo-raussichtlich wie folgt: 1. Bauabschnitt: Anfang 2026, 2. Bauabschnitt: Anfang 2027, 3. Bauabschnitt: Im Anschluss an den 2. Bauabschnitt, voraussichtlich Mitte 2028.
Anlagen, die auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen sind:
In jedem Fall sind folgende Dokumente auszufüllen bzw. als Angebotsbestand-teil auf der Vergabeplattform hochzuladen, ansonsten droht ein Ausschluss vom Vergabeverfahren:
-324_EU_Angebotsschreiben
-HE_TGA.xls
Beachten Sie hierbei, dass insgesamt für jeden der drei Bauabschnitte jeweils ein Tabellenblatt („Reiter“ unten) vollständig auszufüllen ist. Pro Tabellenblatt sind die vier Anlagengruppen aufgeführt. Hier sind für jede Anlagengruppe die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen. In sämtlichen gelben Feldern sind vom Bieter Eintragungen vorzunehmen!
-Referenzliste des Projektverantwortlichen nebst Angabe des Namens und der Berufserfahrung
-124_EU_Eigenerklärung Eignung
-521_EU_Eigenerklärung_Ausschlussgründe
-523_EU_Eigenerklärung_Sanktionen
Darüber hinaus ist ein Nachweis über die Qualifikation des Projektverantwortlichen (Zeugnis, Kammermit-gliedschaftsbescheinigung o. Ä., der Projektverantwortliche muss im Rahmen der deutschen Gesetze die ausgeschriebenen Leistungen vollumfänglich erbringen dürfen) sowie ein Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000,00 € für Personenschäden, 2.000.000,00 € für sonstige Schäden einschl. Vermögensschäden mit dem Angebot einzureichen. Für diese Angaben existiert kein Vordruck des AG.
Umfang des Auftrages
Allgemein:
Die Honorierung erfolgt gemäß HOAI in der Fassung von 2021. Die Honorarermittlung für die Grundleistun-gen der Leistungsbilder der Leistungsphasen 1-8 der HOAI erfolgt nach den jeweiligen Berechnungsparame-tern der HOAI. Grundlage für die Honorarberechnung ist eine Einordnung in die Honorartabellen als Honora-rorientierung. Auf dieses Honorar für die Grundleistungen können jedoch Zu- oder Abschläge vereinbart werden. I. S. d. § 11 Abs. 1 HOAI umfasst der vorliegende Auftrag mehrere Objekte/Bauabschnitte, womit die Hono-rare für jedes Objekt getrennt zu berechnen sind, s. a. Angebotsdokument „HE_TGA.xls“.
Detailliert:
Die ausgeschriebenen Fachplanungsleistungen bestimmen sich nach den §§ 53-56 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung. Leistungsphasen: 1-8 HOAI 2021, Honorarbasis (für die § 1 HOAI gilt): Honorarzone III, Honorarsatz: Basissatz. Umbauzuschlag: Frei wählbar im Rahmen der HOAI ggf. unter Berücksichtigung des geringen Anteils an Umbauarbeiten.Nebenkosten: Pauschal anzubieten, frei wählbar im Rahmen der HOAI. Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftra-gung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leis-tungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 3 Stufen für die jeweiligen Objekte und Anlagengruppen zu beauftragen:
1. Stufe: LPH 1-4
2. Stufe: LPH 5-7
3. Stufe: LPH 8
Die erste Stufe für sämtliche Objekte/Bauabschnitte und Anlagengruppen wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt für jedes Objekt/jeden Bauabschnitt mitsamt der nach Planungsstand notwendigen Anlagengruppen separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Bauabschnitte und Bauzeiten
Es ist derzeit beabsichtigt, die Gesamtbaumaßnahme in drei Bauabschnitte einzuteilen. 1. Anbau Foyer an das vorhandene Kirchenschiff.
2. Abriss ehem. Gemeindehaus mit Hausmeisterwohnung sowie Abriss ehem. Pfarrhaus und Neubau VHS-Räume und multifunktionaler Räume u. a. für Musikschule. 3. Neubau Musikschule. Mit der Planung für die ersten beiden Bauabschnitte ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen und die Leistungsphase 6 bis Ende Juli 2025 abzuschließen. Für den dritten Bauabschnitt ist bis Juli 2025 die Leistungsphase 3 abzuschließen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen erfolgt dann in Abhängigkeit der Bewilligung des Förderantrages vo-raussichtlich wie folgt: 1. Bauabschnitt: Anfang 2026, 2. Bauabschnitt: Anfang 2027, 3. Bauabschnitt: Im Anschluss an den 2. Bauabschnitt, voraussichtlich Mitte 2028.
Anlagen, die auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen sind:
In jedem Fall sind folgende Dokumente auszufüllen bzw. als Angebotsbestand-teil auf der Vergabeplattform hochzuladen, ansonsten droht ein Ausschluss vom Vergabeverfahren:
-324_EU_Angebotsschreiben
-HE_TGA.xls
Beachten Sie hierbei, dass insgesamt für jeden der drei Bauabschnitte jeweils ein Tabellenblatt („Reiter“ unten) vollständig auszufüllen ist. Pro Tabellenblatt sind die vier Anlagengruppen aufgeführt. Hier sind für jede Anlagengruppe die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen. In sämtlichen gelben Feldern sind vom Bieter Eintragungen vorzunehmen!
-Referenzliste des Projektverantwortlichen nebst Angabe des Namens und der Berufserfahrung
-124_EU_Eigenerklärung Eignung
-521_EU_Eigenerklärung_Ausschlussgründe
-523_EU_Eigenerklärung_Sanktionen
Darüber hinaus ist ein Nachweis über die Qualifikation des Projektverantwortlichen (Zeugnis, Kammermit-gliedschaftsbescheinigung o. Ä., der Projektverantwortliche muss im Rahmen der deutschen Gesetze die ausgeschriebenen Leistungen vollumfänglich erbringen dürfen) sowie ein Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000,00 € für Personenschäden, 2.000.000,00 € für sonstige Schäden einschl. Vermögensschäden mit dem Angebot einzureichen. Für diese Angaben existiert kein Vordruck des AG.
Umfang des Auftrages
Allgemein:
Die Honorierung erfolgt gemäß HOAI in der Fassung von 2021. Die Honorarermittlung für die Grundleistun-gen der Leistungsbilder der Leistungsphasen 1-8 der HOAI erfolgt nach den jeweiligen Berechnungsparame-tern der HOAI. Grundlage für die Honorarberechnung ist eine Einordnung in die Honorartabellen als Honora-rorientierung. Auf dieses Honorar für die Grundleistungen können jedoch Zu- oder Abschläge vereinbart werden. I. S. d. § 11 Abs. 1 HOAI umfasst der vorliegende Auftrag mehrere Objekte/Bauabschnitte, womit die Hono-rare für jedes Objekt getrennt zu berechnen sind, s. a. Angebotsdokument „HE_TGA.xls“.
Detailliert:
Die ausgeschriebenen Fachplanungsleistungen bestimmen sich nach den §§ 53-56 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung. Leistungsphasen: 1-8 HOAI 2021, Honorarbasis (für die § 1 HOAI gilt): Honorarzone III, Honorarsatz: Basissatz. Umbauzuschlag: Frei wählbar im Rahmen der HOAI ggf. unter Berücksichtigung des geringen Anteils an Umbauarbeiten.Nebenkosten: Pauschal anzubieten, frei wählbar im Rahmen der HOAI. Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftra-gung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leis-tungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 3 Stufen für die jeweiligen Objekte und Anlagengruppen zu beauftragen:
1. Stufe: LPH 1-4
2. Stufe: LPH 5-7
3. Stufe: LPH 8
Die erste Stufe für sämtliche Objekte/Bauabschnitte und Anlagengruppen wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt für jedes Objekt/jeden Bauabschnitt mitsamt der nach Planungsstand notwendigen Anlagengruppen separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Postanschrift: Am Mathagen 38
Postleitzahl: 58579
Stadt: Schalksmühle
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Märkischer Kreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-07 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftra-gung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leis-tungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 3 Stufen für die jeweiligen Objekte und Anlagengruppen zu beauftragen:
1. Stufe: LPH 1-4
2. Stufe: LPH 5-7
3. Stufe: LPH 8
Die erste Stufe für sämtliche Objekte/Bauabschnitte und Anlagengruppen wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt für jedes Objekt/jeden Bauabschnitt mitsamt der nach Planungsstand notwendigen Anlagengruppen separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftra-gung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leis-tungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 3 Stufen für die jeweiligen Objekte und Anlagengruppen zu beauftragen:
Die erste Stufe für sämtliche Objekte/Bauabschnitte und Anlagengruppen wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt für jedes Objekt/jeden Bauabschnitt mitsamt der nach Planungsstand notwendigen Anlagengruppen separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Berufserfahrung des Projektverantwortlichen
Anzahl einschlägige Referenzen des Projektverantwortlichen
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-22 11:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-22 11:30:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-08-22 11:30:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-14 11:30:00.000 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen ist im Rahmen des § 56 VgV möglich und wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.: Es ist eine Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung zu erbringen. Diese Erklärung ist in dem Dokument "Eigenerklärung_Eignung", das Teil der Vergabeunterlagen ist, abzugeben und mit dem Angebot einzureichen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.: Es ist eine Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung zu erbringen. Diese Erklärung ist in dem Dokument "Eigenerklärung_Eignung", das Teil der Vergabeunterlagen ist, abzugeben und mit dem Angebot einzureichen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.: Bzgl. dieses Punktes wird unter Berücksichtigung der Komplexität und des Volumens der vorliegend ausgeschriebenen Leistun-gen ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare erzielte Umsatz (=Umbau/Neubau Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort, Leistungsbild Technische Ausrüstung, Leistungs-phasen 1-8) der letzten drei Jahre in jedem Jahr über 250.000,00 € pro Jahr gelegen hat. Der Umsatz ist zunächst in dem Dokument "Eigenerklärung_Eignung", das Teil der Vergabeunterlagen ist, anzugeben und zu erklären und mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.: Bzgl. dieses Punktes wird unter Berücksichtigung der Komplexität und des Volumens der vorliegend ausgeschriebenen Leistun-gen ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare erzielte Umsatz (=Umbau/Neubau Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort, Leistungsbild Technische Ausrüstung, Leistungs-phasen 1-8) der letzten drei Jahre in jedem Jahr über 250.000,00 € pro Jahr gelegen hat. Der Umsatz ist zunächst in dem Dokument "Eigenerklärung_Eignung", das Teil der Vergabeunterlagen ist, anzugeben und zu erklären und mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 3.000.000,00 € für Personenschäden, 2.000.000,00 € für sonstige Schäden einschl. Vermögensschäden.: Es ist mit dem Angebot ein Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 3.000.000,00 € für Personenschäden, 2.000.000,00 € für sonstige Schäden einschl. Vermögensschäden einzureichen. Falls derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung besteht, ist die Erklärung eines Versicherers beizufügen, wonach diese bereit ist, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu o.g. Bedingungen mit dem Bewerber abzuschließen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemein-schaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende Absichtserklä-rung eines Versicherers beizubringen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versiche-rungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen eintritt.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 3.000.000,00 € für Personenschäden, 2.000.000,00 € für sonstige Schäden einschl. Vermögensschäden.: Es ist mit dem Angebot ein Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 3.000.000,00 € für Personenschäden, 2.000.000,00 € für sonstige Schäden einschl. Vermögensschäden einzureichen. Falls derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung besteht, ist die Erklärung eines Versicherers beizufügen, wonach diese bereit ist, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu o.g. Bedingungen mit dem Bewerber abzuschließen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemein-schaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende Absichtserklä-rung eines Versicherers beizubringen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versiche-rungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen eintritt.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Erklärung über 3 Referenzen der den letzten 3 Jahre über die Ausführung vergleichbarer Leistungen.: Bzgl. dieses Punktes wird unter Berücksichtigung der Komplexität und des Volumens der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn es über mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Um-bau/Neubau Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort, Leistungsbild Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-8) in den letzten 3 Jahren verfügt. Weiterhin ist es möglich, auch Projekte zu berücksichtigen, bei denen die LPH 8 noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Die Erklärung ist zunächst in dem Dokument "Eigenerklärung_Eignung", das Teil der Vergabeunterlagen ist, abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung eine Referenzliste, die bereits Teil der Vergabeunterlagen ist, einzureichen.
Erklärung über 3 Referenzen der den letzten 3 Jahre über die Ausführung vergleichbarer Leistungen.: Bzgl. dieses Punktes wird unter Berücksichtigung der Komplexität und des Volumens der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn es über mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Um-bau/Neubau Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort, Leistungsbild Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-8) in den letzten 3 Jahren verfügt. Weiterhin ist es möglich, auch Projekte zu berücksichtigen, bei denen die LPH 8 noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Die Erklärung ist zunächst in dem Dokument "Eigenerklärung_Eignung", das Teil der Vergabeunterlagen ist, abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung eine Referenzliste, die bereits Teil der Vergabeunterlagen ist, einzureichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
EU_Eigenerklärung_Sanktionen (Formular 523_EU)
EU_Eigenerklärung_Eignung (Formular 124_EU)
bei Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU
bei Unteraufträgen: Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU)
bei Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU): Die DokumenteEU_Eigenerklärung_Sanktionen (Formular 523_EU) und EU_Eigenerklärung_Eignung (Formular 124_EU) sind Teil der Vergabeunterlagen und mit dem Angebot einzureichen. Die Dokumente Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU, Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU), Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU) sind Teil der Vergabeunterlagen und im Bedarfsfall mit dem Angebot einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EU_Eigenerklärung_Sanktionen (Formular 523_EU)
EU_Eigenerklärung_Eignung (Formular 124_EU)
bei Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU
bei Unteraufträgen: Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU)
bei Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU): Die DokumenteEU_Eigenerklärung_Sanktionen (Formular 523_EU) und EU_Eigenerklärung_Eignung (Formular 124_EU) sind Teil der Vergabeunterlagen und mit dem Angebot einzureichen. Die Dokumente Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU, Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU), Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU) sind Teil der Vergabeunterlagen und im Bedarfsfall mit dem Angebot einzureichen.
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV und §§ 123, 124, 126 GWB. Es ist die Erklärung "521_EU_Eigenerklärung_Ausschlussgründe" zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Diese ist Teil der Vergabeunterlagen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV und §§ 123, 124, 126 GWB. Es ist die Erklärung "521_EU_Eigenerklärung_Ausschlussgründe" zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Diese ist Teil der Vergabeunterlagen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Schalksmühle
Nationale Registrierungsnummer: 059620056056-31001-45
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 58579
Postort: Schalksmühle
Region: Märkischer Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: a.gundlach@schalksmuehle.de📧
Telefon: +49235584262📞
URL: https://www.schalksmuehle.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E19124613🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E19124613🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +492514111604📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 134-416405 (2024-07-09)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Qualifizierung eines ehem. Kirchenstandortes zum Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort 8 Giebel; Ingenieurleistungen Leistungsbild Tragwerk
Kurze Beschreibung:
Der Kulturort 8Giebel ist innerhalb des REGIONALE-Projektes "5 G*meinden bauen ihr Netz der Zukunft" kultureller Knotenpunkt in der Gemeinde Schalksmühle. Dieser Ort für Kultur, Bildung und Begegnung ent-stand in der ehemaligen Kreuzkirche, die 2019 entwidmet wurde. Der bereits etablierte Kulturort hat bewährte Formate aufgenommen und ist Standort der VHS geworden. Die Gemeinde Schalksmühle möchte außerdem Raum für Kultur-, Bildungs- und Begegnungsformate geben, die durch die Initiative von bürgerschaftlichem Engagement umgesetzt werden. Darüber hinaus soll zukünftig die Musikschule Schalksmühle an diesen Standort ziehen. Das Projekt wird seit 2019 bereits durch das Programm "Dritte Orte" des NRW-Kulturministeriums gefördert.
Bauliche Maßnahmen sind nicht nur am Gebäudekomplex selbst erforderlich, sondern auch zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und zur städtebaulichen Einbindung. Die Kosten dafür können nicht allein aus den Mitteln der Dritte Orte-Förderung oder Eigenmitteln der Gemeinde bestritten werden. Seitens der Be-zirksregierung Arnsberg wurde bereits eine grundsätzliche Förderwürdigkeit des Vorhabens aus Mitteln der Städtebauförderung signalisiert. Das notwendige Integrierte städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) wurde bereits erarbeitet. Vor diesem Hintergrund wurde zur Umsetzung des Gesamtprojektes eine zweistufi-ge Vorgehensweise geplant: In Stufe 1 wurde der Kern des Dritten Ortes aufgebaut und fest etabliert. Dafür wurden Renovierungs- und Beschaffungsmaßnahmen umgesetzt. Derzeit wird diese Stufe durch eine An-schlussförderung inhaltlich weiterentwickelt und verstetigt. In Stufe 2 soll die städtebauliche Einbindung des Ensembles und der weitere Ausbau des Dritten Ortes erfolgen.
Für die 2. Stufe des Projektes sollen der Außenraum gestaltet werden, der Umbau und die Erweiterung des Foyer- und Aufenthaltsbereichs, weitere Räumlichkeiten für die Volkshochschule (VHS) entstehen und die Neuerrichtung der Musikschule folgen. Ein erstes Konzept liegt zur groben Orientierung vor und ist Teil der Planunterlagen.
Auf dem Grundstück Am Mathagen sollen Gebäude erweitert, zurückgebaut und neu errichtet werden. Dabei sollen das ehemalige Kirchenschiff, heute Veranstaltungsraum, und die ehemaligen Gemeinderäume, die mittlerweile als Seminarräume 1-3 genutzt werden, erhalten bleiben. Die maximale Besucherzahl beträgt 199 Personen. Daher finden die besonderen Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung keine Anwen-dung.
Am ehem. Kirchenschiff soll eine neue Lagerfläche von mindestens 53 qm entstehen. Daraus soll sich eine bühnennahe Lagerfläche für Theaterequipment und Bühnenbild ergeben, sowie ein Mobiliarlager für die Be-stuhlung und Unterbringung von Bistro- und Stehtischen. Aus dem Lagerraum sollen zwei Durchgänge ins Kirchenschiff und ein Ausgang/Eingang zum Innenhof umgesetzt werden. Von besonderer Bedeutung ist der Foyer- und Aufenthaltsbereich, der am Haupteingang entstehen und als „Herzstück“ des Dritten Ortes wahrgenommen werden soll: für Besucher von Veranstaltungen als Verweilflä-che, für Begegnungsgruppen als Treffpunkt und für spontane Besucher ausgestattet mit einer Selbstbedie-nungstheke. Der Haupteingang des Gebäudes, soll in Richtung Innenhof vergrößert werden. Dadurch wird der Emp-fangsbereich im Gebäude entlastet und neben dem Haupteingang kann auf jeder nach innen liegenden Seite eine Garderobe entstehen. Zur weiteren Entlastung des Besucherstroms soll durch die Erweiterung des Ein-gangs eine zweite Flügeltür ehem. Kirchenschiff umgesetzt werden. Beide Türen sollen schallisoliert sein, damit Veranstaltungen im ehem. Kirchenschiff nicht gestört werden. Der Empfang inkl. Windfänge soll eine Größe von mindestens 77 qm haben. Angrenzend an den Empfangsbereich sollen eine Künstlergarderobe und eine Aufenthaltsfläche entstehen. Die Künstlergarderobe soll vom Veranstaltungssaal begehbar sein und mit WC und Waschbecken ausge-stattet werden. Für den Aufenthaltsbereich soll außerdem eine Lagerfläche integriert werden und ein weiterer Ein-/Ausgang entstehen. Die Gesamtfläche für den Foyer- und Aufenthaltsbereich, inklusive des Lagers und der Künstlergarderobe soll mindestens 250 qm betragen. Das Gebäude soll barrierefrei erschlossen werden, daher soll die vorhandene WC-Anlage entsprechend neu gebaut werden. Der Querbau, der an der heutigen WC-Anlage angrenzt, soll zurückgebaut werden. Der neue Querbau soll einen Zugang und Flur zum Hauptgebäude haben und am heutigen Seminarraum 1 angrenzen. Im Querbau sollen weitere Räume, ein Kreativraum und ein Seminarraum für die VHS, eine Teekü-che sowie weitere Bürofläche realisiert werden. Diese Räume sollen multifunktional von verschiedenen Grup-pen genutzt werden. Das auf dem Gelände separat stehende Pfarrhaus soll wahrscheinlich aufgegeben werden, um eine größere Fläche für einen Neubau zu schaffen. In diesem Neubau soll die Musikschule Schalksmühle untergebracht werden. Hier sollen auf einer zusätzlichen Fläche von 290 qm ein Lehrerzimmer, ein Bandraum und 6 weitere Unterrichtsräume errichtet werden, um alle Unterrichtsformate unterzubringen. Darüber hinaus wird für Tech-nikraum, Hausanschlussraum, Lager und Archiv ggf. eine Teilunterkellerung benötigt. benötigt. Zusätzlich soll ein multifunktionaler Bewegungsraum mit Abstellraum und Umkleidekabine errichtet werden, der durch unterschiedliche Nutzer mit Angeboten bespielt werden soll. Diese Fläche soll mindestens 142 qm groß sein. Die Räumlichkeiten für die Musikschule müssen schallisoliert werden, damit in den Nebenräumen andere Nutzungsformate möglich sind. Bzgl. des Leistungsbildes Tragwerk ist unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahme mit den üblichen Leistungen im Rahmen eines solchen Projektes zu kalkulieren, s. a. Konzeptstudien.
Der Kulturort 8Giebel ist innerhalb des REGIONALE-Projektes "5 G*meinden bauen ihr Netz der Zukunft" kultureller Knotenpunkt in der Gemeinde Schalksmühle. Dieser Ort für Kultur, Bildung und Begegnung ent-stand in der ehemaligen Kreuzkirche, die 2019 entwidmet wurde. Der bereits etablierte Kulturort hat bewährte Formate aufgenommen und ist Standort der VHS geworden. Die Gemeinde Schalksmühle möchte außerdem Raum für Kultur-, Bildungs- und Begegnungsformate geben, die durch die Initiative von bürgerschaftlichem Engagement umgesetzt werden. Darüber hinaus soll zukünftig die Musikschule Schalksmühle an diesen Standort ziehen. Das Projekt wird seit 2019 bereits durch das Programm "Dritte Orte" des NRW-Kulturministeriums gefördert.
Bauliche Maßnahmen sind nicht nur am Gebäudekomplex selbst erforderlich, sondern auch zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und zur städtebaulichen Einbindung. Die Kosten dafür können nicht allein aus den Mitteln der Dritte Orte-Förderung oder Eigenmitteln der Gemeinde bestritten werden. Seitens der Be-zirksregierung Arnsberg wurde bereits eine grundsätzliche Förderwürdigkeit des Vorhabens aus Mitteln der Städtebauförderung signalisiert. Das notwendige Integrierte städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) wurde bereits erarbeitet. Vor diesem Hintergrund wurde zur Umsetzung des Gesamtprojektes eine zweistufi-ge Vorgehensweise geplant: In Stufe 1 wurde der Kern des Dritten Ortes aufgebaut und fest etabliert. Dafür wurden Renovierungs- und Beschaffungsmaßnahmen umgesetzt. Derzeit wird diese Stufe durch eine An-schlussförderung inhaltlich weiterentwickelt und verstetigt. In Stufe 2 soll die städtebauliche Einbindung des Ensembles und der weitere Ausbau des Dritten Ortes erfolgen.
Für die 2. Stufe des Projektes sollen der Außenraum gestaltet werden, der Umbau und die Erweiterung des Foyer- und Aufenthaltsbereichs, weitere Räumlichkeiten für die Volkshochschule (VHS) entstehen und die Neuerrichtung der Musikschule folgen. Ein erstes Konzept liegt zur groben Orientierung vor und ist Teil der Planunterlagen.
Auf dem Grundstück Am Mathagen sollen Gebäude erweitert, zurückgebaut und neu errichtet werden. Dabei sollen das ehemalige Kirchenschiff, heute Veranstaltungsraum, und die ehemaligen Gemeinderäume, die mittlerweile als Seminarräume 1-3 genutzt werden, erhalten bleiben. Die maximale Besucherzahl beträgt 199 Personen. Daher finden die besonderen Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung keine Anwen-dung.
Am ehem. Kirchenschiff soll eine neue Lagerfläche von mindestens 53 qm entstehen. Daraus soll sich eine bühnennahe Lagerfläche für Theaterequipment und Bühnenbild ergeben, sowie ein Mobiliarlager für die Be-stuhlung und Unterbringung von Bistro- und Stehtischen. Aus dem Lagerraum sollen zwei Durchgänge ins Kirchenschiff und ein Ausgang/Eingang zum Innenhof umgesetzt werden. Von besonderer Bedeutung ist der Foyer- und Aufenthaltsbereich, der am Haupteingang entstehen und als „Herzstück“ des Dritten Ortes wahrgenommen werden soll: für Besucher von Veranstaltungen als Verweilflä-che, für Begegnungsgruppen als Treffpunkt und für spontane Besucher ausgestattet mit einer Selbstbedie-nungstheke. Der Haupteingang des Gebäudes, soll in Richtung Innenhof vergrößert werden. Dadurch wird der Emp-fangsbereich im Gebäude entlastet und neben dem Haupteingang kann auf jeder nach innen liegenden Seite eine Garderobe entstehen. Zur weiteren Entlastung des Besucherstroms soll durch die Erweiterung des Ein-gangs eine zweite Flügeltür ehem. Kirchenschiff umgesetzt werden. Beide Türen sollen schallisoliert sein, damit Veranstaltungen im ehem. Kirchenschiff nicht gestört werden. Der Empfang inkl. Windfänge soll eine Größe von mindestens 77 qm haben. Angrenzend an den Empfangsbereich sollen eine Künstlergarderobe und eine Aufenthaltsfläche entstehen. Die Künstlergarderobe soll vom Veranstaltungssaal begehbar sein und mit WC und Waschbecken ausge-stattet werden. Für den Aufenthaltsbereich soll außerdem eine Lagerfläche integriert werden und ein weiterer Ein-/Ausgang entstehen. Die Gesamtfläche für den Foyer- und Aufenthaltsbereich, inklusive des Lagers und der Künstlergarderobe soll mindestens 250 qm betragen. Das Gebäude soll barrierefrei erschlossen werden, daher soll die vorhandene WC-Anlage entsprechend neu gebaut werden. Der Querbau, der an der heutigen WC-Anlage angrenzt, soll zurückgebaut werden. Der neue Querbau soll einen Zugang und Flur zum Hauptgebäude haben und am heutigen Seminarraum 1 angrenzen. Im Querbau sollen weitere Räume, ein Kreativraum und ein Seminarraum für die VHS, eine Teekü-che sowie weitere Bürofläche realisiert werden. Diese Räume sollen multifunktional von verschiedenen Grup-pen genutzt werden. Das auf dem Gelände separat stehende Pfarrhaus soll wahrscheinlich aufgegeben werden, um eine größere Fläche für einen Neubau zu schaffen. In diesem Neubau soll die Musikschule Schalksmühle untergebracht werden. Hier sollen auf einer zusätzlichen Fläche von 290 qm ein Lehrerzimmer, ein Bandraum und 6 weitere Unterrichtsräume errichtet werden, um alle Unterrichtsformate unterzubringen. Darüber hinaus wird für Tech-nikraum, Hausanschlussraum, Lager und Archiv ggf. eine Teilunterkellerung benötigt. benötigt. Zusätzlich soll ein multifunktionaler Bewegungsraum mit Abstellraum und Umkleidekabine errichtet werden, der durch unterschiedliche Nutzer mit Angeboten bespielt werden soll. Diese Fläche soll mindestens 142 qm groß sein. Die Räumlichkeiten für die Musikschule müssen schallisoliert werden, damit in den Nebenräumen andere Nutzungsformate möglich sind. Bzgl. des Leistungsbildes Tragwerk ist unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahme mit den üblichen Leistungen im Rahmen eines solchen Projektes zu kalkulieren, s. a. Konzeptstudien.
Bauabschnitte und Bauzeiten
Es ist derzeit beabsichtigt, die Gesamtbaumaßnahme in drei Bauabschnitte einzuteilen. 1. Anbau Foyer an das vorhandene Kirchenschiff.
2. Abriss ehem. Gemeindehaus mit Hausmeisterwohnung sowie Abriss ehem. Pfarrhaus und Neubau VHS-Räume und multifunktionaler Räume u. a. für Musikschule. 3. Neubau Musikschule. Mit der Planung für die ersten beiden Bauabschnitte ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen und die Leistungsphase 6 bis Ende Juli 2025 abzuschließen. Für den dritten Bauabschnitt ist bis Juli 2025 die Leistungsphase 3 abzuschließen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen erfolgt dann in Abhängigkeit der Bewilligung des Förderantrages vo-raussichtlich wie folgt: 1. Bauabschnitt: Anfang 2026, 2. Bauabschnitt: Anfang 2027, 3. Bauabschnitt: Im Anschluss an den 2. Bauabschnitt, voraussichtlich Mitte 2028.
Anlagen, die auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen sind:
In jedem Fall sind folgende Dokumente auszufüllen bzw. als Angebotsbestand-teil auf der Vergabeplattform hochzuladen, ansonsten droht ein Ausschluss vom Vergabeverfahren:
-324_EU_Angebotsschreiben
-HE_Tragwerk.xls
Beachten Sie hierbei, dass insgesamt für jeden der drei Bauabschnitte jeweils ein Tabellenblatt („Reiter“ unten) vollständig auszufüllen ist. In sämtlichen gelben Feldern sind vom Bieter Eintragungen vorzunehmen!
-Referenzliste des Projektverantwortlichen nebst Angabe des Namens und der Berufserfahrung
-124_EU_Eigenerklärung Eignung
-521_EU_Eigenerklärung_Ausschlussgründe
-523_EU_Eigenerklärung_Sanktionen
Darüber hinaus ist ein Nachweis über die Qualifikation des Projektverantwortlichen (Zeugnis, Kammermit-gliedschaftsbescheinigung o. Ä., der Projektverantwortliche muss im Rahmen der deutschen Gesetze die ausgeschriebenen Leistungen vollumfänglich erbringen dürfen) sowie ein Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000,00 € für Personenschäden, 2.000.000,00 € für sonstige Schäden einschl. Vermögensschäden mit dem Angebot einzureichen. Für diese Angaben existiert kein Vordruck des AG.
Umfang des Auftrages
Allgemein:
Die Honorierung erfolgt gemäß HOAI in der Fassung von 2021. Die Honorarermittlung für die Grundleistun-gen der Leistungsbilder der Leistungsphasen 1-6 der HOAI erfolgt nach den jeweiligen Berechnungsparame-tern der HOAI. Grundlage für die Honorarberechnung ist eine Einordnung in die Honorartabellen als Honora-rorientierung. Auf dieses Honorar für die Grundleistungen können jedoch Zu- oder Abschläge vereinbart werden. I. S. d. § 11 Abs. 1 HOAI umfasst der vorliegende Auftrag mehrere Objekte/Bauabschnitte, womit die Hono-rare für jedes Objekt getrennt zu berechnen sind, s. a. Angebotsdokument „HE_Tragwerk.xls“.
Detailliert:
Die ausgeschriebenen Fachplanungsleistungen bestimmen sich nach den §§ 49-52 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI Leistungsbild Tragwerksplanung. Leistungsphasen: 1-6 HOAI 2021, Honorarbasis (für die § 1 HOAI gilt): Honorarzone II, Honorarsatz: Basissatz. Umbauzuschlag: Frei wählbar im Rahmen der HOAI ggf. unter Berücksichtigung des geringen Anteils an Umbauarbeiten.Nebenkosten: Pauschal anzubieten, frei wählbar im Rahmen der HOAI. Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftra-gung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leis-tungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 2 Stufen für die jeweiligen Objekte zu beauftragen:
1. Stufe: LPH 1-4
2. Stufe: LPH 5-6
Die erste Stufe für sämtliche Objekte/Bauabschnitte wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt für jedes Objekt/jeden Bauabschnitt separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Bauabschnitte und Bauzeiten
Es ist derzeit beabsichtigt, die Gesamtbaumaßnahme in drei Bauabschnitte einzuteilen. 1. Anbau Foyer an das vorhandene Kirchenschiff.
2. Abriss ehem. Gemeindehaus mit Hausmeisterwohnung sowie Abriss ehem. Pfarrhaus und Neubau VHS-Räume und multifunktionaler Räume u. a. für Musikschule. 3. Neubau Musikschule. Mit der Planung für die ersten beiden Bauabschnitte ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen und die Leistungsphase 6 bis Ende Juli 2025 abzuschließen. Für den dritten Bauabschnitt ist bis Juli 2025 die Leistungsphase 3 abzuschließen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen erfolgt dann in Abhängigkeit der Bewilligung des Förderantrages vo-raussichtlich wie folgt: 1. Bauabschnitt: Anfang 2026, 2. Bauabschnitt: Anfang 2027, 3. Bauabschnitt: Im Anschluss an den 2. Bauabschnitt, voraussichtlich Mitte 2028.
Anlagen, die auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen sind:
In jedem Fall sind folgende Dokumente auszufüllen bzw. als Angebotsbestand-teil auf der Vergabeplattform hochzuladen, ansonsten droht ein Ausschluss vom Vergabeverfahren:
-324_EU_Angebotsschreiben
-HE_Tragwerk.xls
Beachten Sie hierbei, dass insgesamt für jeden der drei Bauabschnitte jeweils ein Tabellenblatt („Reiter“ unten) vollständig auszufüllen ist. In sämtlichen gelben Feldern sind vom Bieter Eintragungen vorzunehmen!
-Referenzliste des Projektverantwortlichen nebst Angabe des Namens und der Berufserfahrung
-124_EU_Eigenerklärung Eignung
-521_EU_Eigenerklärung_Ausschlussgründe
-523_EU_Eigenerklärung_Sanktionen
Darüber hinaus ist ein Nachweis über die Qualifikation des Projektverantwortlichen (Zeugnis, Kammermit-gliedschaftsbescheinigung o. Ä., der Projektverantwortliche muss im Rahmen der deutschen Gesetze die ausgeschriebenen Leistungen vollumfänglich erbringen dürfen) sowie ein Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000,00 € für Personenschäden, 2.000.000,00 € für sonstige Schäden einschl. Vermögensschäden mit dem Angebot einzureichen. Für diese Angaben existiert kein Vordruck des AG.
Umfang des Auftrages
Allgemein:
Die Honorierung erfolgt gemäß HOAI in der Fassung von 2021. Die Honorarermittlung für die Grundleistun-gen der Leistungsbilder der Leistungsphasen 1-6 der HOAI erfolgt nach den jeweiligen Berechnungsparame-tern der HOAI. Grundlage für die Honorarberechnung ist eine Einordnung in die Honorartabellen als Honora-rorientierung. Auf dieses Honorar für die Grundleistungen können jedoch Zu- oder Abschläge vereinbart werden. I. S. d. § 11 Abs. 1 HOAI umfasst der vorliegende Auftrag mehrere Objekte/Bauabschnitte, womit die Hono-rare für jedes Objekt getrennt zu berechnen sind, s. a. Angebotsdokument „HE_Tragwerk.xls“.
Detailliert:
Die ausgeschriebenen Fachplanungsleistungen bestimmen sich nach den §§ 49-52 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI Leistungsbild Tragwerksplanung. Leistungsphasen: 1-6 HOAI 2021, Honorarbasis (für die § 1 HOAI gilt): Honorarzone II, Honorarsatz: Basissatz. Umbauzuschlag: Frei wählbar im Rahmen der HOAI ggf. unter Berücksichtigung des geringen Anteils an Umbauarbeiten.Nebenkosten: Pauschal anzubieten, frei wählbar im Rahmen der HOAI. Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftra-gung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leis-tungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 2 Stufen für die jeweiligen Objekte zu beauftragen:
1. Stufe: LPH 1-4
2. Stufe: LPH 5-6
Die erste Stufe für sämtliche Objekte/Bauabschnitte wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt für jedes Objekt/jeden Bauabschnitt separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftra-gung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leis-tungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 2 Stufen für die jeweiligen Objekte zu beauftragen:
1. Stufe: LPH 1-4
2. Stufe: LPH 5-6
Die erste Stufe für sämtliche Objekte/Bauabschnitte wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt für jedes Objekt/jeden Bauabschnitt separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftra-gung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leis-tungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 2 Stufen für die jeweiligen Objekte zu beauftragen:
1. Stufe: LPH 1-4
2. Stufe: LPH 5-6
Die erste Stufe für sämtliche Objekte/Bauabschnitte wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt für jedes Objekt/jeden Bauabschnitt separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-22 12:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-22 12:30:00.000 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-08-22 12:30:00.000 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-14 12:30:00.000 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.: Bzgl. dieses Punktes wird unter Berücksichtigung der Komplexität und des Volumens der vorliegend ausgeschriebenen Leistun-gen ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare erzielte Umsatz (=Umbau/Neubau Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort, Leistungsbild Tragwerk, Leistungs-phasen 1-6) der letzten drei Jahre in jedem Jahr über 150.000,00 € pro Jahr gelegen hat. Der Umsatz ist zunächst in dem Dokument "Eigenerklärung_Eignung", das Teil der Vergabeunterlagen ist, anzugeben und zu erklären und mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.: Bzgl. dieses Punktes wird unter Berücksichtigung der Komplexität und des Volumens der vorliegend ausgeschriebenen Leistun-gen ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare erzielte Umsatz (=Umbau/Neubau Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort, Leistungsbild Tragwerk, Leistungs-phasen 1-6) der letzten drei Jahre in jedem Jahr über 150.000,00 € pro Jahr gelegen hat. Der Umsatz ist zunächst in dem Dokument "Eigenerklärung_Eignung", das Teil der Vergabeunterlagen ist, anzugeben und zu erklären und mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Erklärung über 3 Referenzen der den letzten 3 Jahre über die Ausführung vergleichbarer Leistungen.: Bzgl. dieses Punktes wird unter Berücksichtigung der Komplexität und des Volumens der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn es über mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Um-bau/Neubau Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort, Leistungsbild Tragwerk, Leistungsphasen 1-6) in den letzten 3 Jahren verfügt. Die Erklärung ist zunächst in dem Dokument "Eigenerklärung_Eignung", das Teil der Vergabeunterlagen ist, abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung eine Referenzliste, die bereits Teil der Vergabeunterlagen ist, einzureichen.
Erklärung über 3 Referenzen der den letzten 3 Jahre über die Ausführung vergleichbarer Leistungen.: Bzgl. dieses Punktes wird unter Berücksichtigung der Komplexität und des Volumens der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn es über mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Um-bau/Neubau Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort, Leistungsbild Tragwerk, Leistungsphasen 1-6) in den letzten 3 Jahren verfügt. Die Erklärung ist zunächst in dem Dokument "Eigenerklärung_Eignung", das Teil der Vergabeunterlagen ist, abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung eine Referenzliste, die bereits Teil der Vergabeunterlagen ist, einzureichen.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Qualifizierung eines ehem. Kirchenstandortes zum Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort 8 Giebel; Architektenleistungen Leistungsbild Gebäude
Referenznummer: 2024_EU_1
Kurze Beschreibung:
Der Kulturort 8Giebel ist innerhalb des REGIONALE-Projektes "5 G*meinden bauen ihr Netz der Zukunft" kultureller Knotenpunkt in der Gemeinde Schalksmühle. Dieser Ort für Kultur, Bildung und Begegnung ent-stand in der ehemaligen Kreuzkirche, die 2019 entwidmet wurde. Der bereits etablierte Kulturort hat bewährte Formate aufgenommen und ist Standort der VHS geworden. Die Gemeinde Schalksmühle möchte außerdem Raum für Kultur-, Bildungs- und Begegnungsformate geben, die durch die Initiative von bürgerschaftlichem Engagement umgesetzt werden. Darüber hinaus soll zukünftig die Musikschule Schalksmühle an diesen Standort ziehen. Das Projekt wird seit 2019 bereits durch das Programm "Dritte Orte" des NRW-Kulturministeriums gefördert.
Bauliche Maßnahmen sind nicht nur am Gebäudekomplex selbst erforderlich, sondern auch zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und zur städtebaulichen Einbindung. Die Kosten dafür können nicht allein aus den Mitteln der Dritte Orte-Förderung oder Eigenmitteln der Gemeinde bestritten werden. Seitens der Be-zirksregierung Arnsberg wurde bereits eine grundsätzliche Förderwürdigkeit des Vorhabens aus Mitteln der Städtebauförderung signalisiert. Das notwendige Integrierte städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) wurde bereits erarbeitet. Vor diesem Hintergrund wurde zur Umsetzung des Gesamtprojektes eine zweistufi-ge Vorgehensweise geplant: In Stufe 1 wurde der Kern des Dritten Ortes aufgebaut und fest etabliert. Dafür wurden Renovierungs- und Beschaffungsmaßnahmen umgesetzt. Derzeit wird diese Stufe durch eine An-schlussförderung inhaltlich weiterentwickelt und verstetigt. In Stufe 2 soll die städtebauliche Einbindung des Ensembles und der weitere Ausbau des Dritten Ortes erfolgen.
Für die 2. Stufe des Projektes sollen der Außenraum gestaltet werden, der Umbau und die Erweiterung des Foyer- und Aufenthaltsbereichs, weitere Räumlichkeiten für die Volkshochschule (VHS) entstehen und die Neuerrichtung der Musikschule folgen. Ein erstes Konzept liegt zur groben Orientierung vor und ist Teil der Planunterlagen.
Auf dem Grundstück Am Mathagen sollen Gebäude erweitert, zurückgebaut und neu errichtet werden. Dabei sollen das ehemalige Kirchenschiff, heute Veranstaltungsraum, und die ehemaligen Gemeinderäume, die mittlerweile als Seminarräume 1-3 genutzt werden, erhalten bleiben. Die maximale Besucherzahl beträgt 199 Personen. Daher finden die besonderen Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung keine Anwen-dung.
Am ehem. Kirchenschiff soll eine neue Lagerfläche von mindestens 53 qm entstehen. Daraus soll sich eine bühnennahe Lagerfläche für Theaterequipment und Bühnenbild ergeben, sowie ein Mobiliarlager für die Be-stuhlung und Unterbringung von Bistro- und Stehtischen. Aus dem Lagerraum sollen zwei Durchgänge ins Kirchenschiff und ein Ausgang/Eingang zum Innenhof umgesetzt werden. Von besonderer Bedeutung ist der Foyer- und Aufenthaltsbereich, der am Haupteingang entstehen und als „Herzstück“ des Dritten Ortes wahrgenommen werden soll: für Besucher von Veranstaltungen als Verweilflä-che, für Begegnungsgruppen als Treffpunkt und für spontane Besucher ausgestattet mit einer Selbstbedie-nungstheke. Der Haupteingang des Gebäudes, soll in Richtung Innenhof vergrößert werden. Dadurch wird der Emp-fangsbereich im Gebäude entlastet und neben dem Haupteingang kann auf jeder nach innen liegenden Seite eine Garderobe entstehen. Zur weiteren Entlastung des Besucherstroms soll durch die Erweiterung des Ein-gangs eine zweite Flügeltür ehem. Kirchenschiff umgesetzt werden. Beide Türen sollen schallisoliert sein, damit Veranstaltungen im ehem. Kirchenschiff nicht gestört werden. Der Empfang inkl. Windfänge soll eine Größe von mindestens 77 qm haben. Angrenzend an den Empfangsbereich sollen eine Künstlergarderobe und eine Aufenthaltsfläche entstehen. Die Künstlergarderobe soll vom Veranstaltungssaal begehbar sein und mit WC und Waschbecken ausge-stattet werden. Für den Aufenthaltsbereich soll außerdem eine Lagerfläche integriert werden und ein weiterer Ein-/Ausgang entstehen. Die Gesamtfläche für den Foyer- und Aufenthaltsbereich, inklusive des Lagers und der Künstlergarderobe soll mindestens 250 qm betragen. Das Gebäude soll barrierefrei erschlossen werden, daher soll die vorhandene WC-Anlage entsprechend neu gebaut werden. Der Querbau, der an der heutigen WC-Anlage angrenzt, soll zurückgebaut werden. Der neue Querbau soll einen Zugang und Flur zum Hauptgebäude haben und am heutigen Seminarraum 1 angrenzen. Im Querbau sollen weitere Räume, ein Kreativraum und ein Seminarraum für die VHS, eine Teekü-che sowie weitere Bürofläche realisiert werden. Diese Räume sollen multifunktional von verschiedenen Grup-pen genutzt werden. Das auf dem Gelände separat stehende Pfarrhaus soll wahrscheinlich aufgegeben werden, um eine größere Fläche für einen Neubau zu schaffen. In diesem Neubau soll die Musikschule Schalksmühle untergebracht werden. Hier sollen auf einer zusätzlichen Fläche von 290 qm ein Lehrerzimmer, ein Bandraum und 6 weitere Unterrichtsräume errichtet werden, um alle Unterrichtsformate unterzubringen. Darüber hinaus wird für Tech-nikraum, Hausanschlussraum, Lager und Archiv ggf. eine Teilunterkellerung benötigt. benötigt. Zusätzlich soll ein multifunktionaler Bewegungsraum mit Abstellraum und Umkleidekabine errichtet werden, der durch unterschiedliche Nutzer mit Angeboten bespielt werden soll. Diese Fläche soll mindestens 142 qm groß sein. Die Räumlichkeiten für die Musikschule müssen schallisoliert werden, damit in den Nebenräumen andere Nutzungsformate möglich sind.
Der Kulturort 8Giebel ist innerhalb des REGIONALE-Projektes "5 G*meinden bauen ihr Netz der Zukunft" kultureller Knotenpunkt in der Gemeinde Schalksmühle. Dieser Ort für Kultur, Bildung und Begegnung ent-stand in der ehemaligen Kreuzkirche, die 2019 entwidmet wurde. Der bereits etablierte Kulturort hat bewährte Formate aufgenommen und ist Standort der VHS geworden. Die Gemeinde Schalksmühle möchte außerdem Raum für Kultur-, Bildungs- und Begegnungsformate geben, die durch die Initiative von bürgerschaftlichem Engagement umgesetzt werden. Darüber hinaus soll zukünftig die Musikschule Schalksmühle an diesen Standort ziehen. Das Projekt wird seit 2019 bereits durch das Programm "Dritte Orte" des NRW-Kulturministeriums gefördert.
Bauliche Maßnahmen sind nicht nur am Gebäudekomplex selbst erforderlich, sondern auch zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und zur städtebaulichen Einbindung. Die Kosten dafür können nicht allein aus den Mitteln der Dritte Orte-Förderung oder Eigenmitteln der Gemeinde bestritten werden. Seitens der Be-zirksregierung Arnsberg wurde bereits eine grundsätzliche Förderwürdigkeit des Vorhabens aus Mitteln der Städtebauförderung signalisiert. Das notwendige Integrierte städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) wurde bereits erarbeitet. Vor diesem Hintergrund wurde zur Umsetzung des Gesamtprojektes eine zweistufi-ge Vorgehensweise geplant: In Stufe 1 wurde der Kern des Dritten Ortes aufgebaut und fest etabliert. Dafür wurden Renovierungs- und Beschaffungsmaßnahmen umgesetzt. Derzeit wird diese Stufe durch eine An-schlussförderung inhaltlich weiterentwickelt und verstetigt. In Stufe 2 soll die städtebauliche Einbindung des Ensembles und der weitere Ausbau des Dritten Ortes erfolgen.
Für die 2. Stufe des Projektes sollen der Außenraum gestaltet werden, der Umbau und die Erweiterung des Foyer- und Aufenthaltsbereichs, weitere Räumlichkeiten für die Volkshochschule (VHS) entstehen und die Neuerrichtung der Musikschule folgen. Ein erstes Konzept liegt zur groben Orientierung vor und ist Teil der Planunterlagen.
Auf dem Grundstück Am Mathagen sollen Gebäude erweitert, zurückgebaut und neu errichtet werden. Dabei sollen das ehemalige Kirchenschiff, heute Veranstaltungsraum, und die ehemaligen Gemeinderäume, die mittlerweile als Seminarräume 1-3 genutzt werden, erhalten bleiben. Die maximale Besucherzahl beträgt 199 Personen. Daher finden die besonderen Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung keine Anwen-dung.
Am ehem. Kirchenschiff soll eine neue Lagerfläche von mindestens 53 qm entstehen. Daraus soll sich eine bühnennahe Lagerfläche für Theaterequipment und Bühnenbild ergeben, sowie ein Mobiliarlager für die Be-stuhlung und Unterbringung von Bistro- und Stehtischen. Aus dem Lagerraum sollen zwei Durchgänge ins Kirchenschiff und ein Ausgang/Eingang zum Innenhof umgesetzt werden. Von besonderer Bedeutung ist der Foyer- und Aufenthaltsbereich, der am Haupteingang entstehen und als „Herzstück“ des Dritten Ortes wahrgenommen werden soll: für Besucher von Veranstaltungen als Verweilflä-che, für Begegnungsgruppen als Treffpunkt und für spontane Besucher ausgestattet mit einer Selbstbedie-nungstheke. Der Haupteingang des Gebäudes, soll in Richtung Innenhof vergrößert werden. Dadurch wird der Emp-fangsbereich im Gebäude entlastet und neben dem Haupteingang kann auf jeder nach innen liegenden Seite eine Garderobe entstehen. Zur weiteren Entlastung des Besucherstroms soll durch die Erweiterung des Ein-gangs eine zweite Flügeltür ehem. Kirchenschiff umgesetzt werden. Beide Türen sollen schallisoliert sein, damit Veranstaltungen im ehem. Kirchenschiff nicht gestört werden. Der Empfang inkl. Windfänge soll eine Größe von mindestens 77 qm haben. Angrenzend an den Empfangsbereich sollen eine Künstlergarderobe und eine Aufenthaltsfläche entstehen. Die Künstlergarderobe soll vom Veranstaltungssaal begehbar sein und mit WC und Waschbecken ausge-stattet werden. Für den Aufenthaltsbereich soll außerdem eine Lagerfläche integriert werden und ein weiterer Ein-/Ausgang entstehen. Die Gesamtfläche für den Foyer- und Aufenthaltsbereich, inklusive des Lagers und der Künstlergarderobe soll mindestens 250 qm betragen. Das Gebäude soll barrierefrei erschlossen werden, daher soll die vorhandene WC-Anlage entsprechend neu gebaut werden. Der Querbau, der an der heutigen WC-Anlage angrenzt, soll zurückgebaut werden. Der neue Querbau soll einen Zugang und Flur zum Hauptgebäude haben und am heutigen Seminarraum 1 angrenzen. Im Querbau sollen weitere Räume, ein Kreativraum und ein Seminarraum für die VHS, eine Teekü-che sowie weitere Bürofläche realisiert werden. Diese Räume sollen multifunktional von verschiedenen Grup-pen genutzt werden. Das auf dem Gelände separat stehende Pfarrhaus soll wahrscheinlich aufgegeben werden, um eine größere Fläche für einen Neubau zu schaffen. In diesem Neubau soll die Musikschule Schalksmühle untergebracht werden. Hier sollen auf einer zusätzlichen Fläche von 290 qm ein Lehrerzimmer, ein Bandraum und 6 weitere Unterrichtsräume errichtet werden, um alle Unterrichtsformate unterzubringen. Darüber hinaus wird für Tech-nikraum, Hausanschlussraum, Lager und Archiv ggf. eine Teilunterkellerung benötigt. benötigt. Zusätzlich soll ein multifunktionaler Bewegungsraum mit Abstellraum und Umkleidekabine errichtet werden, der durch unterschiedliche Nutzer mit Angeboten bespielt werden soll. Diese Fläche soll mindestens 142 qm groß sein. Die Räumlichkeiten für die Musikschule müssen schallisoliert werden, damit in den Nebenräumen andere Nutzungsformate möglich sind.
Bauabschnitte und Bauzeiten
Es ist derzeit beabsichtigt, die Gesamtbaumaßnahme in drei Bauabschnitte einzuteilen. 1. Anbau Foyer an das vorhandene Kirchenschiff.
2. Abriss ehem. Gemeindehaus mit Hausmeisterwohnung sowie Abriss ehem. Pfarrhaus und Neubau VHS-Räume und multifunktionaler Räume u. a. für Musikschule. 3. Neubau Musikschule. Mit der Planung für die ersten beiden Bauabschnitte ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen und die Leistungsphase 6 bis Ende Juli 2025 abzuschließen. Für den dritten Bauabschnitt ist bis Juli 2025 die Leistungsphase 3 abzuschließen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen erfolgt dann in Abhängigkeit der Bewilligung des Förderantrages vo-raussichtlich wie folgt: 1. Bauabschnitt: Anfang 2026, 2. Bauabschnitt: Anfang 2027, 3. Bauabschnitt: Im Anschluss an den 2. Bauabschnitt, voraussichtlich Mitte 2028.
Anlagen, die auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen sind:
In jedem Fall sind folgende Dokumente auszufüllen bzw. als Angebotsbestand-teil auf der Vergabeplattform hochzuladen, ansonsten droht ein Ausschluss vom Vergabeverfahren:
-324_EU_Angebotsschreiben
-HE_Gebäude.xls
Beachten Sie hierbei, dass insgesamt für jeden der drei Bauabschnitte jeweils ein Tabellenblatt („Reiter“ unten) vollständig auszufüllen ist. In sämtlichen gelben Feldern sind vom Bieter Eintragungen vorzunehmen!
-Referenzliste des Projektverantwortlichen nebst Angabe des Namens und der Berufserfahrung
-124_EU_Eigenerklärung Eignung
-521_EU_Eigenerklärung_Ausschlussgründe
-523_EU_Eigenerklärung_Sanktionen
Darüber hinaus ist ein Nachweis über die Qualifikation des Projektverantwortlichen (Zeugnis, Kammermit-gliedschaftsbescheinigung o. Ä., der Projektverantwortliche muss im Rahmen der deutschen Gesetze die ausgeschriebenen Leistungen vollumfänglich erbringen dürfen) sowie ein Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000,00 € für Personenschäden, 2.000.000,00 € für sonstige Schäden einschl. Vermögensschäden mit dem Angebot einzureichen. Für diese Angaben existiert kein Vordruck des AG.
Umfang des Auftrages
Allgemein:
Die Honorierung erfolgt gemäß HOAI in der Fassung von 2021. Die Honorarermittlung für die Grundleistungen der Leistungsbilder der Leistungsphasen 1-8 der HOAI erfolgt nach den jeweiligen Berechnungsparametern der HOAI. Grundlage für die Honorarberechnung ist eine Ein-ordnung in die Honorartabellen als Honorarorientierung. Auf dieses Honorar für die Grundleistungen können jedoch Zu- oder Abschläge vereinbart werden. I. S. d. § 11 Abs. 1 HOAI umfasst der vorliegende Auftrag mehrere Objekte/Bauabschnitte, womit die Hono-rare für jedes Objekt getrennt zu berechnen sind, s. a. Angebotsdokument „HE_Gebäude.xls“.
Detailliert:
Die ausgeschriebenen Fachplanungsleistungen bestimmen sich nach den §§ 33-37 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI Leistungsbild Gebäude und Innenräume. Leistungsphasen: 1-8 HOAI 2021, Honorarbasis (für die § 1 HOAI gilt): Honorarzone IV, Honorarsatz: Basissatz. Umbauzuschlag: Frei wählbar im Rahmen der HOAI ggf. unter Berücksichtigung des geringen Anteils an Umbauarbeiten.Nebenkosten: Pauschal anzubieten, frei wählbar im Rahmen der HOAI. Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftra-gung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leis-tungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 3 Stufen für die jeweiligen Objekte zu beauftragen:
1. Stufe: LPH 1-4
2. Stufe: LPH 5-6
3. Stufe: LPH 7-8
Die erste Stufe für sämtliche Objekte/Bauabschnitte wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt für jedes Objekt/jeden Bauabschnitt separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Bauabschnitte und Bauzeiten
Es ist derzeit beabsichtigt, die Gesamtbaumaßnahme in drei Bauabschnitte einzuteilen. 1. Anbau Foyer an das vorhandene Kirchenschiff.
2. Abriss ehem. Gemeindehaus mit Hausmeisterwohnung sowie Abriss ehem. Pfarrhaus und Neubau VHS-Räume und multifunktionaler Räume u. a. für Musikschule. 3. Neubau Musikschule. Mit der Planung für die ersten beiden Bauabschnitte ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen und die Leistungsphase 6 bis Ende Juli 2025 abzuschließen. Für den dritten Bauabschnitt ist bis Juli 2025 die Leistungsphase 3 abzuschließen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen erfolgt dann in Abhängigkeit der Bewilligung des Förderantrages vo-raussichtlich wie folgt: 1. Bauabschnitt: Anfang 2026, 2. Bauabschnitt: Anfang 2027, 3. Bauabschnitt: Im Anschluss an den 2. Bauabschnitt, voraussichtlich Mitte 2028.
Anlagen, die auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen sind:
In jedem Fall sind folgende Dokumente auszufüllen bzw. als Angebotsbestand-teil auf der Vergabeplattform hochzuladen, ansonsten droht ein Ausschluss vom Vergabeverfahren:
-324_EU_Angebotsschreiben
-HE_Gebäude.xls
Beachten Sie hierbei, dass insgesamt für jeden der drei Bauabschnitte jeweils ein Tabellenblatt („Reiter“ unten) vollständig auszufüllen ist. In sämtlichen gelben Feldern sind vom Bieter Eintragungen vorzunehmen!
-Referenzliste des Projektverantwortlichen nebst Angabe des Namens und der Berufserfahrung
-124_EU_Eigenerklärung Eignung
-521_EU_Eigenerklärung_Ausschlussgründe
-523_EU_Eigenerklärung_Sanktionen
Darüber hinaus ist ein Nachweis über die Qualifikation des Projektverantwortlichen (Zeugnis, Kammermit-gliedschaftsbescheinigung o. Ä., der Projektverantwortliche muss im Rahmen der deutschen Gesetze die ausgeschriebenen Leistungen vollumfänglich erbringen dürfen) sowie ein Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000,00 € für Personenschäden, 2.000.000,00 € für sonstige Schäden einschl. Vermögensschäden mit dem Angebot einzureichen. Für diese Angaben existiert kein Vordruck des AG.
Umfang des Auftrages
Allgemein:
Die Honorierung erfolgt gemäß HOAI in der Fassung von 2021. Die Honorarermittlung für die Grundleistungen der Leistungsbilder der Leistungsphasen 1-8 der HOAI erfolgt nach den jeweiligen Berechnungsparametern der HOAI. Grundlage für die Honorarberechnung ist eine Ein-ordnung in die Honorartabellen als Honorarorientierung. Auf dieses Honorar für die Grundleistungen können jedoch Zu- oder Abschläge vereinbart werden. I. S. d. § 11 Abs. 1 HOAI umfasst der vorliegende Auftrag mehrere Objekte/Bauabschnitte, womit die Hono-rare für jedes Objekt getrennt zu berechnen sind, s. a. Angebotsdokument „HE_Gebäude.xls“.
Detailliert:
Die ausgeschriebenen Fachplanungsleistungen bestimmen sich nach den §§ 33-37 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI Leistungsbild Gebäude und Innenräume. Leistungsphasen: 1-8 HOAI 2021, Honorarbasis (für die § 1 HOAI gilt): Honorarzone IV, Honorarsatz: Basissatz. Umbauzuschlag: Frei wählbar im Rahmen der HOAI ggf. unter Berücksichtigung des geringen Anteils an Umbauarbeiten.Nebenkosten: Pauschal anzubieten, frei wählbar im Rahmen der HOAI. Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftra-gung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leis-tungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 3 Stufen für die jeweiligen Objekte zu beauftragen:
1. Stufe: LPH 1-4
2. Stufe: LPH 5-6
3. Stufe: LPH 7-8
Die erste Stufe für sämtliche Objekte/Bauabschnitte wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt für jedes Objekt/jeden Bauabschnitt separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftra-gung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leis-tungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 3 Stufen für die jeweiligen Objekte zu beauftragen:
1. Stufe: LPH 1-4
2. Stufe: LPH 5-6
3. Stufe: LPH 7-8
Die erste Stufe für sämtliche Objekte/Bauabschnitte wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt für jedes Objekt/jeden Bauabschnitt separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftra-gung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leis-tungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 3 Stufen für die jeweiligen Objekte zu beauftragen:
Die erste Stufe für sämtliche Objekte/Bauabschnitte wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt für jedes Objekt/jeden Bauabschnitt separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Projektverantwortli-chen von 3 vom Projektverantwortli-chen in eigener Verantwortung durch-geführten und mit dem Leistungsge-genstand vergleichbaren Referenzpro-jekten.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-22 10:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-22 10:30:00.000 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-08-22 10:30:00.000 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-14 10:30:00.000 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.: Bzgl. dieses Punktes wird unter Berücksichtigung der Komplexität und des Volumens der vorliegend ausgeschriebenen Leistun-gen ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare erzielte Umsatz (=Bauen im Bestand/Neubau Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort, Leistungsbild Gebäude, Leistungs-phasen 1-8) der letzten drei Jahre in jedem Jahr über 1.000.000,00 € pro Jahr gelegen hat. Der Umsatz ist zunächst in dem Dokument "Eigenerklärung_Eignung", das Teil der Vergabeunterlagen ist, anzugeben und zu erklären und mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.: Bzgl. dieses Punktes wird unter Berücksichtigung der Komplexität und des Volumens der vorliegend ausgeschriebenen Leistun-gen ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare erzielte Umsatz (=Bauen im Bestand/Neubau Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort, Leistungsbild Gebäude, Leistungs-phasen 1-8) der letzten drei Jahre in jedem Jahr über 1.000.000,00 € pro Jahr gelegen hat. Der Umsatz ist zunächst in dem Dokument "Eigenerklärung_Eignung", das Teil der Vergabeunterlagen ist, anzugeben und zu erklären und mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Erklärung über 3 Referenzen der den letzten 3 Jahre über die Ausführung vergleichbarer Leistungen.: Bzgl. dieses Punktes wird unter Berücksichtigung der Komplexität und des Volumens der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn es über mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Bauen im Bestand/Neubau Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort, Leistungsbild Gebäude, Leistungsphasen 1-8) in den letzten 3 Jahren verfügt. Die Erklärung ist zunächst in dem Dokument "Eigenerklärung_Eignung", das Teil der Vergabeunterlagen ist, abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung eine Referenzliste, die bereits Teil der Vergabeunterlagen ist, einzureichen.
Erklärung über 3 Referenzen der den letzten 3 Jahre über die Ausführung vergleichbarer Leistungen.: Bzgl. dieses Punktes wird unter Berücksichtigung der Komplexität und des Volumens der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn es über mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Bauen im Bestand/Neubau Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort, Leistungsbild Gebäude, Leistungsphasen 1-8) in den letzten 3 Jahren verfügt. Die Erklärung ist zunächst in dem Dokument "Eigenerklärung_Eignung", das Teil der Vergabeunterlagen ist, abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung eine Referenzliste, die bereits Teil der Vergabeunterlagen ist, einzureichen.
Für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses sind Generalplanungsleistungen zu erbringen.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Postanschrift: Ramsloh 2
Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-17 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Aufgrund der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftragung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leistungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 3 Stufen für das Objekt bzw. die Anlagengruppen zu beauftragen.
Vorgesehen sind die folgenden Stufen der Beauftragung:
Stufe 1
- Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung)
- Leistungsphase 2 (Vorplanung mit Vorstellung in den pol. Gremien)
- Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
Stufe 2 (Vorbehalt Planungsbeschluss)
- Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)
- Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung „Besondere Leistungen“)
- Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe „Besondere Leistungen“)
- Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe „Besondere Leistungen“)
Stufe 3
- Leistungsphase 8 (Objektüberwachung)
Die stufenweise Beauftragung gilt sowohl für die Grundleistungen als auch für etwaige besondere Leistungen.
Aufgrund der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftragung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leistungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 3 Stufen für das Objekt bzw. die Anlagengruppen zu beauftragen.
Vorgesehen sind die folgenden Stufen der Beauftragung:
Stufe 1
- Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung)
- Leistungsphase 2 (Vorplanung mit Vorstellung in den pol. Gremien)
- Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
Stufe 2 (Vorbehalt Planungsbeschluss)
- Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)
- Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung „Besondere Leistungen“)
- Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe „Besondere Leistungen“)
- Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe „Besondere Leistungen“)
Stufe 3
- Leistungsphase 8 (Objektüberwachung)
Die stufenweise Beauftragung gilt sowohl für die Grundleistungen als auch für etwaige besondere Leistungen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Projektverantwortlichen von 3 vom Projektverantwortlichen in eigener Verantwortung durch-geführten und mit dem Leistungsge-genstand vergleichbaren Referenzpro-jekten.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-10 10:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-10 10:30:00.000 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-02-10 10:30:00.000 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-05 10:30:00.000 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.: Bzgl. des Punktes „Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren […]“ wird unter Berücksichtigung der Komplexität und des Volumens der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn der mit der zu vergebenden Leis-tung vergleichbare erzielte Umsatz der letzten drei Jahre in jedem Jahr über 2.000.000,00 € pro Jahr gelegen hat.
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.: Bzgl. des Punktes „Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren […]“ wird unter Berücksichtigung der Komplexität und des Volumens der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn der mit der zu vergebenden Leis-tung vergleichbare erzielte Umsatz der letzten drei Jahre in jedem Jahr über 2.000.000,00 € pro Jahr gelegen hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Erklärung über 3 Referenzen der den letzten 6 Jahre über die Ausführung vergleichbarer Leistungen.: Bzgl. des Punktes „Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind“ wird unter Berück-sichtigung der Komplexität und des Volumens der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ein Unternehmen dann als ge-eignet angesehen, wenn es über mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Generalplanungsleistungen Leistungsbilder Ge-bäude, technische Ausrüstung, Tragwerk) in den letzten 6 Jahren verfügt. Weiterhin ist es möglich, auch Projekte anzu-geben, bei denen die Leistung noch nicht vollständig abge-schlossen ist. Eine Referenzliste technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die bereits Teil der Vergabeunterlagen ist, ist neben der EU_Eigenerklärung_Eignung (Formular 124_EU) hierzu einzureichen.
Erklärung über 3 Referenzen der den letzten 6 Jahre über die Ausführung vergleichbarer Leistungen.: Bzgl. des Punktes „Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind“ wird unter Berück-sichtigung der Komplexität und des Volumens der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ein Unternehmen dann als ge-eignet angesehen, wenn es über mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Generalplanungsleistungen Leistungsbilder Ge-bäude, technische Ausrüstung, Tragwerk) in den letzten 6 Jahren verfügt. Weiterhin ist es möglich, auch Projekte anzu-geben, bei denen die Leistung noch nicht vollständig abge-schlossen ist. Eine Referenzliste technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die bereits Teil der Vergabeunterlagen ist, ist neben der EU_Eigenerklärung_Eignung (Formular 124_EU) hierzu einzureichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
EU_Eigenerklärung_Sanktionen (Formular 523_EU)
EU_Eigenerklärung_Eignung (Formular 124_EU)
bei Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU
bei Unteraufträgen: Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU)
bei Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU)
Referenzliste technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die DokumenteEU_Eigenerklärung_Sanktionen (Formular 523_EU) und EU_Eigenerklärung_Eignung (Formular 124_EU), Referenzliste technische und berufliche Leistungsfähigkeit, 522_Eigenerklärung_Mindestlohngesetz sind Teil der Vergabeunterlagen und mit dem Angebot einzureichen. Die Dokumente Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU, Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU), Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU) sind Teil der Vergabeunterlagen und im Bedarfsfall mit dem Angebot einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EU_Eigenerklärung_Sanktionen (Formular 523_EU)
EU_Eigenerklärung_Eignung (Formular 124_EU)
bei Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU
bei Unteraufträgen: Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU)
bei Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU)
Referenzliste technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die DokumenteEU_Eigenerklärung_Sanktionen (Formular 523_EU) und EU_Eigenerklärung_Eignung (Formular 124_EU), Referenzliste technische und berufliche Leistungsfähigkeit, 522_Eigenerklärung_Mindestlohngesetz sind Teil der Vergabeunterlagen und mit dem Angebot einzureichen. Die Dokumente Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU, Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU), Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU) sind Teil der Vergabeunterlagen und im Bedarfsfall mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Angaben zu Arbeitskräften: Bzgl. des Punktes „Angaben zu Arbeitskräften“ wird ein Un-ternehmen dann als geeignet angesehen, wenn das jährliche Mittel über die letzten drei Jahre bei mindestens zwei be-triebszugehörigen Mitarbeitern liegt, die jeweils berechtigt sind, im Rahmen der deutschen Gesetze die ausgeschriebe-nen Leistungen vollumfänglich zu erbringen. Eine Referenzliste technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die bereits Teil der Vergabeunterlagen ist, ist neben der EU_Eigenerklärung_Eignung (Formular 124_EU) hierzu einzureichen. Am Ende dieser Referenzliste können in eine Tabelle ebenfalls die Arbeitskräfte eingetragen werden.
Angaben zu Arbeitskräften: Bzgl. des Punktes „Angaben zu Arbeitskräften“ wird ein Un-ternehmen dann als geeignet angesehen, wenn das jährliche Mittel über die letzten drei Jahre bei mindestens zwei be-triebszugehörigen Mitarbeitern liegt, die jeweils berechtigt sind, im Rahmen der deutschen Gesetze die ausgeschriebe-nen Leistungen vollumfänglich zu erbringen. Eine Referenzliste technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die bereits Teil der Vergabeunterlagen ist, ist neben der EU_Eigenerklärung_Eignung (Formular 124_EU) hierzu einzureichen. Am Ende dieser Referenzliste können in eine Tabelle ebenfalls die Arbeitskräfte eingetragen werden.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +492355-84262📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 008-021338 (2025-01-09)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Qualifizierung eines ehem. Kirchenstandortes zum Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort 8 Giebel; Architektenleistungen Leistungsbild Freianlagen
Referenznummer: 2025_EU_7
Kurze Beschreibung:
Der Kulturort 8Giebel ist innerhalb des REGIONALE-Projektes "5 G*meinden bauen ihr Netz der Zukunft" kultureller Knotenpunkt in der Gemeinde Schalksmühle. Dieser Ort für Kultur, Bildung und Begegnung entstand in der ehemaligen Kreuzkirche, die 2019 entwidmet wurde. Der bereits etablierte Kulturort hat bewährte Formate aufgenommen und ist Standort der VHS geworden. Die Gemeinde Schalksmühle möchte außerdem Raum für Kultur-, Bildungs- und Begegnungsformate geben, die durch die Initiative von bürgerschaftlichem Engagement umgesetzt werden. Darüber hinaus soll zukünftig die Musikschule Schalksmühle an diesen Standort ziehen. Das Projekt wird seit 2019 bereits durch das Programm "Dritte Orte" des NRW-Kulturministeriums gefördert.
Zum Bau des „Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort 8Giebel“ gehören selbstverständlich funktionale und zugleich einladende Außenbereiche.
Die derzeitigen Außenflächen bieten keine Aufenthaltsqualität und werden außerdem durch die vorauslaufenden Bauarbeiten weitgehend zerstört werden. Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen befassen sich mit der planerischen Neugestaltung der Außenbereiche.
Der Kulturort 8Giebel ist innerhalb des REGIONALE-Projektes "5 G*meinden bauen ihr Netz der Zukunft" kultureller Knotenpunkt in der Gemeinde Schalksmühle. Dieser Ort für Kultur, Bildung und Begegnung entstand in der ehemaligen Kreuzkirche, die 2019 entwidmet wurde. Der bereits etablierte Kulturort hat bewährte Formate aufgenommen und ist Standort der VHS geworden. Die Gemeinde Schalksmühle möchte außerdem Raum für Kultur-, Bildungs- und Begegnungsformate geben, die durch die Initiative von bürgerschaftlichem Engagement umgesetzt werden. Darüber hinaus soll zukünftig die Musikschule Schalksmühle an diesen Standort ziehen. Das Projekt wird seit 2019 bereits durch das Programm "Dritte Orte" des NRW-Kulturministeriums gefördert.
Zum Bau des „Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort 8Giebel“ gehören selbstverständlich funktionale und zugleich einladende Außenbereiche.
Die derzeitigen Außenflächen bieten keine Aufenthaltsqualität und werden außerdem durch die vorauslaufenden Bauarbeiten weitgehend zerstört werden. Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen befassen sich mit der planerischen Neugestaltung der Außenbereiche.
Beschreibung
Interne Kennung: 2025_EU_7
Beschreibung der Beschaffung:
Zum Bau des „Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort 8Giebel“ gehören selbstverständlich funktionale und zugleich einladende Außenbereiche.
Die derzeitigen Außenflächen bieten keine Aufenthaltsqualität und werden außerdem durch die vorauslaufenden Bauarbeiten weitgehend zerstört werden. Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen befassen sich mit der planerischen Neugestaltung der Außenbereiche.
Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftragung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Es ist vorgesehen, in 3 Stufen für die jeweiligen Objekte zu beauftragen:
1. Stufe: LPH 1-3
2. Stufe: LPH 5-6
3. Stufe: LPH 7-8
Die erste Stufe wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Die ausgeschriebenen Fachplanungsleistungen bestimmen sich nach den §§ 38-40 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI Leistungsbild Freianlagen. Für weitere Einzelheiten s. Vergabeunterlagen.
Zum Bau des „Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort 8Giebel“ gehören selbstverständlich funktionale und zugleich einladende Außenbereiche.
Die derzeitigen Außenflächen bieten keine Aufenthaltsqualität und werden außerdem durch die vorauslaufenden Bauarbeiten weitgehend zerstört werden. Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen befassen sich mit der planerischen Neugestaltung der Außenbereiche.
Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftragung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Es ist vorgesehen, in 3 Stufen für die jeweiligen Objekte zu beauftragen:
Die erste Stufe wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Die ausgeschriebenen Fachplanungsleistungen bestimmen sich nach den §§ 38-40 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI Leistungsbild Freianlagen. Für weitere Einzelheiten s. Vergabeunterlagen.
Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-16 📅
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftragung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leistungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 3 Stufen zu beauftragen:
1. Stufe: LPH 1-3
2. Stufe: LPH 5-6
3. Stufe: LPH 7-8
Die erste Stufe wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftragung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leistungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 3 Stufen zu beauftragen:
Die erste Stufe wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-15 08:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-15 08:00:00.000 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-05-15 08:00:00.000 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-12 16:00:00.000 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.: Bzgl. des Punktes „Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren […]“ wird ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare erzielte Umsatz der letzten drei Jahre in jedem Jahr über 150.000,00 € pro Jahr gelegen hat.
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.: Bzgl. des Punktes „Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren […]“ wird ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare erzielte Umsatz der letzten drei Jahre in jedem Jahr über 150.000,00 € pro Jahr gelegen hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Erklärung über 3 Referenzen der den letzten 3 Jahre über die Ausführung vergleichbarer Leistungen.: Bzgl. des Punktes „Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind“ wird ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn es über mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Leistungsphasen 1-3, 5-8, Leistungsbild Freianlagen) in den letzten 3 Jahren verfügt.
Erklärung über 3 Referenzen der den letzten 3 Jahre über die Ausführung vergleichbarer Leistungen.: Bzgl. des Punktes „Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind“ wird ein Unternehmen dann als geeignet angesehen, wenn es über mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Leistungsphasen 1-3, 5-8, Leistungsbild Freianlagen) in den letzten 3 Jahren verfügt.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
EU_Eigenerklärung_Mindestlohngesetz (Formular 522_EU)
EU_Eigenerklärung_Sanktionen (Formular 523_EU)
EU_Eigenerklärung_Eignung (Formular 124_EU)
Referenzliste Büro
bei Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU
bei Unteraufträgen: Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU)
bei Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU): Die Dokumente EU_Eigenerklärung_Sanktionen (Formular 523_EU), EU_Eigenerklärung_Eignung (Formular 124_EU), EU_Eigenerklärung_Mindestlohngesetz (Formular 522_EU) und Referenzliste Büru (=Referenzliste technische und berufliche Leistungsfähigkeit) sind Teil der Vergabeunterlagen und mit dem Angebot einzureichen. Die Dokumente Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU, Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU), Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU) sind Teil der Vergabeunterlagen und im Bedarfsfall mit dem Angebot einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EU_Eigenerklärung_Mindestlohngesetz (Formular 522_EU)
EU_Eigenerklärung_Sanktionen (Formular 523_EU)
EU_Eigenerklärung_Eignung (Formular 124_EU)
Referenzliste Büro
bei Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU
bei Unteraufträgen: Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU)
bei Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU): Die Dokumente EU_Eigenerklärung_Sanktionen (Formular 523_EU), EU_Eigenerklärung_Eignung (Formular 124_EU), EU_Eigenerklärung_Mindestlohngesetz (Formular 522_EU) und Referenzliste Büru (=Referenzliste technische und berufliche Leistungsfähigkeit) sind Teil der Vergabeunterlagen und mit dem Angebot einzureichen. Die Dokumente Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU, Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU), Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU) sind Teil der Vergabeunterlagen und im Bedarfsfall mit dem Angebot einzureichen.