Die Stadt Falkensee, vertreten durch den Bürgermeister, möchte im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung zur Mobilität der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellen. Dafür hat die Stadt Falkensee bereits in der Vergangenheit mehrere Leasingfahrzeugverträge geschlossen. Die dazu geschlossenen Leasingverträge mit unterschiedlichen Laufzeitenbeginn - und enden laufen im Zeitraum Oktober 2024 bis Januar 2027 nach und nach aus (nachfolgend "Altverträge", siehe dazu die Anlage "Laufzeitübersicht Altverträge"). Im Zuge dessen strebt die Stadt Falkensee den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten ab Zuschlagserteilung über das Leasen von Fahrzeugen, die, nach Vereinbarung verlängert werden kann. Das diesem Rahmenvertrag zugrundeliegende Vergabeverfahren umfasst das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen sowie deren Auslieferung und das Erbringen von Serviceleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-03.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Dienstfahrzeug-Leasing
Referenznummer: SF2024/107
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Falkensee, vertreten durch den Bürgermeister, möchte im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung zur Mobilität der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellen. Dafür hat die Stadt Falkensee bereits in der Vergangenheit mehrere Leasingfahrzeugverträge geschlossen. Die dazu geschlossenen Leasingverträge mit unterschiedlichen Laufzeitenbeginn - und enden laufen im Zeitraum Oktober 2024 bis Januar 2027 nach und nach aus (nachfolgend "Altverträge", siehe dazu die Anlage "Laufzeitübersicht Altverträge"). Im Zuge dessen strebt die Stadt Falkensee den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten ab Zuschlagserteilung über das Leasen von Fahrzeugen, die, nach Vereinbarung verlängert werden kann. Das diesem Rahmenvertrag zugrundeliegende Vergabeverfahren umfasst das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen sowie deren Auslieferung und das Erbringen von Serviceleistungen.
Die Stadt Falkensee, vertreten durch den Bürgermeister, möchte im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung zur Mobilität der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellen. Dafür hat die Stadt Falkensee bereits in der Vergangenheit mehrere Leasingfahrzeugverträge geschlossen. Die dazu geschlossenen Leasingverträge mit unterschiedlichen Laufzeitenbeginn - und enden laufen im Zeitraum Oktober 2024 bis Januar 2027 nach und nach aus (nachfolgend "Altverträge", siehe dazu die Anlage "Laufzeitübersicht Altverträge"). Im Zuge dessen strebt die Stadt Falkensee den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten ab Zuschlagserteilung über das Leasen von Fahrzeugen, die, nach Vereinbarung verlängert werden kann. Das diesem Rahmenvertrag zugrundeliegende Vergabeverfahren umfasst das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen sowie deren Auslieferung und das Erbringen von Serviceleistungen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: SF2024/107
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge im gesamten Bundesgebiet dienstlich im Einsatz sind. Es ist nach Absprache ein Hol- und Bring-Dienst für sämtliche Leistungen zu vereinbaren, welcher nicht separat vergütet wird. Service-Leistungen, wie Fahrzeugauslieferungen und -rückholungen müssen am Standort Falkensee angeboten werden. Das Pannen- und Schadenmanagement ist bundesweit anzubieten. Für alle Werkstatttermine ist nach Absprache ein Hol- und Bring-Dienst zu vereinbaren, der nicht separat vergütet wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge im gesamten Bundesgebiet dienstlich im Einsatz sind. Es ist nach Absprache ein Hol- und Bring-Dienst für sämtliche Leistungen zu vereinbaren, welcher nicht separat vergütet wird. Service-Leistungen, wie Fahrzeugauslieferungen und -rückholungen müssen am Standort Falkensee angeboten werden. Das Pannen- und Schadenmanagement ist bundesweit anzubieten. Für alle Werkstatttermine ist nach Absprache ein Hol- und Bring-Dienst zu vereinbaren, der nicht separat vergütet wird.
Postanschrift: Stadt Falkensee
Falkenhagener Straße 43/49
Postleitzahl: 14612
Stadt: Falkensee
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Havelland
🏙️
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Auftraggeberin und der/die Auftragnehmer/in können vereinbaren, die jeweils laufenden Einzelleasingverträge über das ursprünglich vereinbarte Ablaufdatum hinaus zu verlängern.
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-07 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-07 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Teilnahme von Bietern bei der Angebotsöffnung ist gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-08-07 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Teilnahme von Bietern bei der Angebotsöffnung ist gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-18 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe Auflagen zur persönlichen Lage
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten, angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 liegt den Unterlagen bei.
Eignung zur Berufsausübung: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten, angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 liegt den Unterlagen bei.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: siehe Auflagen zur persönlichen Lage
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Formblatt 124 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- FS 701 Mindestanforderungen nach BbgVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
- FS 702 Mindestanforderungen BbgVergG (Nachunternehmer/Verleiher) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
- FS 706 Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): nur zu verwenden, wenn das Unternehmen ggf. zur Angebotsabgabe keine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen kann.
- FS 701 Mindestanforderungen nach BbgVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
- FS 702 Mindestanforderungen BbgVergG (Nachunternehmer/Verleiher) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
- FS 706 Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): nur zu verwenden, wenn das Unternehmen ggf. zur Angebotsabgabe keine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen kann.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXT9YYDY1UAANFPA
Das Formblatt FS 702 ist nur im Falle eines oder mehrerer Nachunternehmer auszufüllen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auch ohne vorherige Verhandlung auf ein Angebot zu erteilen (§ 12 Abs. 4 UVgO).
Geforderte Nachweise (z.B. Nachweis einer gültigen
Haftpflichtversicherung) können in einfacher Kopie eingereicht werden.
Das Formblatt FS 702 ist nur im Falle eines oder mehrerer Nachunternehmer auszufüllen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auch ohne vorherige Verhandlung auf ein Angebot zu erteilen (§ 12 Abs. 4 UVgO).
Geforderte Nachweise (z.B. Nachweis einer gültigen
Haftpflichtversicherung) können in einfacher Kopie eingereicht werden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 129-400408 (2024-07-03)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-10+02:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
Der Bregriff Leasing taucht nur noch in Bezug auf die Altverträge im Leistungsverzeichnis auf.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-07-09 📅
Andere zusätzliche Informationen
Miete ist ebenfalls eine valide Option
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b5799f28-1592-4daa-8e0e-10d0b21c79d7-01
Quelle: OJS 2024/S 134-414105 (2024-07-10)