Die Bundesregierung hat die Ziele, die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und ab 2045 treibhausgasneutral zu sein, im Bundesklimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Der Markthochlauf des klimafreundlichen Bauens ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen. Dazu legt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entsprechende Förderprogramme auf. Mit den Programmen verknüpft das BMWSB den Klimaschutz im Gebäudebereich mit dem Anliegen, neuen Wohnraum bzw. Wohneigentum zu schaffen. Die Förderungen sind laufend zu evaluieren. Zurzeit bestehen für klimafreundliche Neubauten folgende Optionen für Bundesförderungen: • Klimafreundlicher Neubau (KFN, Laufzeit 1.3.2023 bis 31.12.2030), • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN, Laufzeit 1.10.2024 bis 31.12.2025) und • Wohneigentumsförderung für Familien (WEF, Laufzeit 1.6.2023 bis 31.12.2030) Die Programme sollen finanzielle Anreize bieten, bei Neubauten unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens die THG-Emissionen im Lebenszyklus sowie den Primärenergiebedarf in der Betriebsphase zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. Die energetischen Anforderungen gehen deutlich über das aktuell im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegebene Maß hinaus. Die Auflage weiterer Förderprogramme ist denkbar. Die fortlaufende Evaluierung der Förderprogramme dient einer begleitenden Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle) nach § 7 BHO. Die Evaluierung als Bestandteil der wissenschaftlichen Ressortarbeit unterstützt darüber hinaus dabei, die Förderprogramme weiterzuentwickeln, weitere Fragestellungen zu beantworten, nationale und europäische Berichtspflichten des BMWSB zu erfüllen und Grundlagenwissen in den Themenbereichen Klimaschutz und Ressourcenschutz zu generieren. Dazu wurde in einem vorausgehenden Projekt ein gemeinsames Evaluierungskonzept für die Förderprogramme KFN und WEF erarbeitet. Für das Förderprogramm KNN ist ein entsprechendes, leicht angepasstes Evaluierungskonzept vorzusehen. Alle in diesem Kontext erforderlichen Evaluierungsleistungen sollen durch eine Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Dies ermöglicht eine qualitativ kontinuierliche Evaluierung und dem Auftraggeber die nötige Flexibilität, um ggf. auch kurzfristig auf jeweilige Entwicklungen oder neue Rahmenbedingungen mit weiteren Einzelaufträgen reagieren zu können. Die Rahmenvereinbarung soll auch ggf. weitere, künftige Neubau-Förderprogramme des BMWSB abdecken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-25.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Evaluierung der Neubau-Förderprogramme des BMWSB
Reference number: 10.17.04-24.01
Kurze Beschreibung:
“Die Bundesregierung hat die Ziele, die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und ab 2045...”
Kurze Beschreibung
Die Bundesregierung hat die Ziele, die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und ab 2045 treibhausgasneutral zu sein, im Bundesklimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Der Markthochlauf des klimafreundlichen Bauens ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen. Dazu legt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entsprechende Förderprogramme auf. Mit den Programmen verknüpft das BMWSB den Klimaschutz im Gebäudebereich mit dem Anliegen, neuen Wohnraum bzw. Wohneigentum zu schaffen. Die Förderungen sind laufend zu evaluieren.
Zurzeit bestehen für klimafreundliche Neubauten folgende Optionen für Bundesförderungen:
• Klimafreundlicher Neubau (KFN, Laufzeit 1.3.2023 bis 31.12.2030),
• Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN, Laufzeit 1.10.2024 bis 31.12.2025) und
• Wohneigentumsförderung für Familien (WEF, Laufzeit 1.6.2023 bis 31.12.2030)
Die Programme sollen finanzielle Anreize bieten, bei Neubauten unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens die THG-Emissionen im Lebenszyklus sowie den Primärenergiebedarf in der Betriebsphase zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. Die energetischen Anforderungen gehen deutlich über das aktuell im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegebene Maß hinaus. Die Auflage weiterer Förderprogramme ist denkbar.
Die fortlaufende Evaluierung der Förderprogramme dient einer begleitenden Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle) nach § 7 BHO. Die Evaluierung als Bestandteil der wissenschaftlichen Ressortarbeit unterstützt darüber hinaus dabei, die Förderprogramme weiterzuentwickeln, weitere Fragestellungen zu beantworten, nationale und europäische Berichtspflichten des BMWSB zu erfüllen und Grundlagenwissen in den Themenbereichen Klimaschutz und Ressourcenschutz zu generieren. Dazu wurde in einem vorausgehenden Projekt ein gemeinsames Evaluierungskonzept für die Förderprogramme KFN und WEF erarbeitet. Für das Förderprogramm KNN ist ein entsprechendes, leicht angepasstes Evaluierungskonzept vorzusehen.
Alle in diesem Kontext erforderlichen Evaluierungsleistungen sollen durch eine Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Dies ermöglicht eine qualitativ kontinuierliche Evaluierung und dem Auftraggeber die nötige Flexibilität, um ggf. auch kurzfristig auf jeweilige Entwicklungen oder neue Rahmenbedingungen mit weiteren Einzelaufträgen reagieren zu können. Die Rahmenvereinbarung soll auch ggf. weitere, künftige Neubau-Förderprogramme des BMWSB abdecken.
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Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2689075.63 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundesregierung hat die Ziele, die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und ab 2045...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesregierung hat die Ziele, die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und ab 2045 treibhausgasneutral zu sein, im Bundesklimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Der Markthochlauf des klimafreundlichen Bauens ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen. Dazu legt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entsprechende Förderprogramme auf. Mit den Programmen verknüpft das BMWSB den Klimaschutz im Gebäudebereich mit dem Anliegen, neuen Wohnraum bzw. Wohneigentum zu schaffen. Die Förderungen sind laufend zu evaluieren.
Zurzeit bestehen für klimafreundliche Neubauten folgende Optionen für Bundesförderungen:
• Klimafreundlicher Neubau (KFN, Laufzeit 1.3.2023 bis 31.12.2030),
• Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN, Laufzeit 1.10.2024 bis 31.12.2025) und
• Wohneigentumsförderung für Familien (WEF, Laufzeit 1.6.2023 bis 31.12.2030)
Die Programme sollen finanzielle Anreize bieten, bei Neubauten unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens die THG-Emissionen im Lebenszyklus sowie den Primärenergiebedarf in der Betriebsphase zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. Die energetischen Anforderungen gehen deutlich über das aktuell im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegebene Maß hinaus. Die Auflage weiterer Förderprogramme ist denkbar.
Die fortlaufende Evaluierung der Förderprogramme dient einer begleitenden Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle) nach § 7 BHO. Die Evaluierung als Bestandteil der wissenschaftlichen Ressortarbeit unterstützt darüber hinaus dabei, die Förderprogramme weiterzuentwickeln, weitere Fragestellungen zu beantworten, nationale und europäische Berichtspflichten des BMWSB zu erfüllen und Grundlagenwissen in den Themenbereichen Klimaschutz und Ressourcenschutz zu generieren. Dazu wurde in einem vorausgehenden Projekt ein gemeinsames Evaluierungskonzept für die Förderprogramme KFN und WEF erarbeitet. Für das Förderprogramm KNN ist ein entsprechendes, leicht angepasstes Evaluierungskonzept vorzusehen.
Alle in diesem Kontext erforderlichen Evaluierungsleistungen sollen durch eine Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Dies ermöglicht eine qualitativ kontinuierliche Evaluierung und dem Auftraggeber die nötige Flexibilität, um ggf. auch kurzfristig auf jeweilige Entwicklungen oder neue Rahmenbedingungen mit weiteren Einzelaufträgen reagieren zu können. Die Rahmenvereinbarung soll auch ggf. weitere, künftige Neubau-Förderprogramme des BMWSB abdecken.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
“Zuschlagskriterien gemäß Vergabeunterlagen Datei "Zuschlagskriterien 24.01"” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-04 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Eine anforderungsgerechte Leistungserbringung kann nur durch Bindung eines Auftragnehmers für den gesamten Evaluierungszeitraum über sieben Jahre...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Eine anforderungsgerechte Leistungserbringung kann nur durch Bindung eines Auftragnehmers für den gesamten Evaluierungszeitraum über sieben Jahre sichergestellt werden.
Erläuterung zum vorliegenden Sonderfall: Die Förderprogramme WEF und KFN haben laut der jeweiligen Richtlinien eine Laufzeit bis 2030. Sie müssen jährlich durchgehend und auch rückblickend auf ihre gesamte Laufzeit evaluiert werden, unter anderem um den nationalen und europäischen Berichtspflichten nachzukommen. Die jährlichen Evaluierungsergebnisse sollen auch als Grundlage dienen, um die Förderprogramme stetig weiterzuentwickeln. Für den Ablauf und die Inhalte der Evaluierung wurde in einem Vorgängerprojekt ein vollständiges Konzept für die Evaluierung über die gesamte Laufzeit der Förderprogramme erarbeitet. Die Evaluierung soll demnach zuerst einmalig für die gesamte Laufzeit methodisch vorbereitet werden. Dieser Schritt müsste bei einem Wechsel des Auftragnehmers innerhalb des 7-jährigen Evaluationszeitraums erneut erfolgen. Danach soll die Evaluierung kontinuierlich und aufeinander aufbauend erfolgen. Nicht alle Arbeitsschritte werden jedes Jahr durchgeführt, alle Arbeitsschritte sollen aber aufeinander abgestimmt sein. Bei einer Laufzeit von vier Jahren ist eine Amortisierung für den Auftragnehmer aufgrund des anfänglichen Aufwands für die methodische Vorbereitung und des danach kontinuierlichen und schrittweisen Aufbaus der Evaluierung unwahrscheinlich.
Neben dem Argument der Amortisierung für den Auftragnehmer ist zusätzlich auch auf das Argument der Wirtschaftlichkeit für den Auftraggeber hinzuweisen, da ein Wechsel des Auftragnehmers auch auf Seiten des Auftraggebers zu einem hohen Bearbeitungsaufwand führen würde und mit einem hohen finanziellen Aufwand für die Vergütung der erneuten methodischen Vorbereitung verbunden wäre.
Das Konzept sieht eine Laufzeit der Evaluierung von 2024 bis 2031 vor und stellt ein in sich abgestimmtes Gesamtkonzept dar, insbesondere auch hinsichtlich der Berichterstattung. Die Vergabe an einen Auftragnehmer über den Gesamtzeitraum gewährleistet eine einheitliche Berichterstattung und die Möglichkeit, auch im Nachhinein noch Rückfragen in Bezug auf vorausgehende Jahre klären zu können.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignungskriterien: Wertung anhand des vorliegenden PDF Dokumentes "Eignungskriterien 24.01"”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gemeinschaftlich haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter”
“weitere verbindliche Regelungen siehe Dokument "Informationen zur Vergabe"” Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 210-652405 (2024-10-25)