Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Hygieneartikeln, Reinigungsmaterial und Reinigungsgeräten für ca. 105 Einrichtungen in der Stadt Duisburg zu schließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-17.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Hygieneartikeln, Reinigungsmaterial und Reinigungsgeräten
Referenznummer: SVK01
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Hygieneartikeln, Reinigungsmaterial und Reinigungsgeräten für ca. 105...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Hygieneartikeln, Reinigungsmaterial und Reinigungsgeräten für ca. 105 Einrichtungen in der Stadt Duisburg zu schließen.
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Produkte/Dienstleistungen: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 508 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Hygieneartikeln, Reinigungsmaterial und Reinigungsgeräten für ca. 105...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Hygieneartikeln, Reinigungsmaterial und Reinigungsgeräten für ca. 105 Einrichtungen in der Stadt Duisburg zu schließen. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von vier Jahren und einem Höchstwert von EUR 1.508.000,00 geschlossen. Die Lieferung der Ware erfolgt frei Verwendungsstelle, sodass auch das Verbringen der Waren in den jeweiligen Lagerraum der belieferten Einrichtung geschuldet wird. Die konkreten Anlieferstellen werden bei den Einzelabrufen bekannt gegeben. Durchschnittlich ist von bis zu 4 Lieferungen pro Jahr und Einrichtung auszugehen. Davon abweichend wird der erste Einzelauftrag bereits mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Liefergegenstände und die zu belieferenden Einrichtungen ergeben sich aus der Anlage 7.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-12 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-12 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Bietergemeinschaft: Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Bietergemeinschaft: Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, - dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind; - dass der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. c) Formlose Eigenerklärung, in der der Bieter erklärt, ob und wie (Nachunternehmer / Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will. d) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Bieter sollten, die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben: a) Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Lieferung von Hygieneartikeln, Reinigungsmaterial und Reinigungsgeräten) vergleichbar sind. b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen, Nachunternehmer: a) Vorlage von 3 Referenzen über erbrachte Leistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen, Nachunternehmer: a) Vorlage von 3 Referenzen über erbrachte Leistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung (Rahmenvertrag zur Lieferung von Hygieneartikeln, Reinigungsmaterial und Reinigungsgeräten) vergleichbar sind, unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume. b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bieter erklärt, ob und welche Teilleistungen des ausgeschriebenen Auftrags er durch Nachunternehmer ausführen lassen wird unter Benennung des Nachunternehmers. Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet. Bieter sollen die auf der Vergabeplattform hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Auftragsbedingungen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, verwiesen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCHF51” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50933
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 118-361046 (2024-06-17)