Mithilfe der ARD Cloud Platform soll perspektivisch die heterogene, historisch gewachsene IT-Infrastruktur der Rundfunkanstalten der ARD in eine gemeinsame, moderne Multicloud-fähige Infrastruktur überführt werden. Diese soll sicher, innovativ, skalierbar und nachhaltig sein. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen für die initiale Unterstützung zum Aufbau der Cloud-Plattform von externen Fachkräften erbringen zu lassen. Es handelt sich hauptsächlich um beratende und konzeptionelle Leistungen für das Design und den Aufbau einer Cloud Platform basierend auf dem Multicloud-Ansatz, und weitere Leistungen, d.h. um Dienstleistungen, die nicht weisungsgebunden sind. Beispiele für solche Leistungen sind nachfolgend aufgeführt: -->Mitwirkung an Entwurf und Implementierung des MVP der ARD Cloud Platform mit einer Multi-Cloud-Architektur basierend auf -Google Cloud Platform (GCP) -Amazon Web Services (AWS) -Microsoft Azure -->Beratung und Mitwirkung am Betriebskonzept der ARD Cloud Platform -Mitwirkung in der Definition von DevOps-Prinzipien -Mitwirkung in der Gestaltung der notwendigen Monitoring-, Management- und Business Continuity-Strategien -Unterstützung im Design und der Ausarbeitung der passenden Security Architektur Der Auftragnehmer muss zur Erfüllung dieser Anforderungen und zur Gewährleistung der Unterstützungsleistungen mindestens über das nachfolgend aufgeführte Fachpersonal in der angegebenen Personalstärke verfügen: -2 x Senior Cloud Consultant -2 x Senior Cloud Architect -2 x Senior Cloud Engineer -2 x Senior Security Expert Der Auftraggeber plant deshalb den Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für initiale Unterstützungsleistungen zum Aufbau der ARD Cloud Platform im Rahmen der Digitalen Erneuerung der ARD“ mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten und zwei optionalen Verlängerungen um jeweils weitere 6 Monate. Die Abnahmemengen sind in den Vertragsunterlagen, Kapitel 4.5 Abnahmevolumen dargestellt: -Unterstützungsleistungen "Senior Cloud Consultant": Mindest-Abnahmevolumen: 125 PT, Geplantes Abnahmevolumen: 180 PT, Höchst-Abnahmevolumen: 200 PT -Unterstützungsleistungen "Senior Cloud Architect": Mindest-Abnahmevolumen: 100 PT, Geplantes Abnahmevolumen: 130 PT, Höchst-Abnahmevolumen: 140 PT -Unterstützungsleistungen "Senior Cloud Engineer": Mindest-Abnahmevolumen: 125 PT, Geplantes Abnahmevolumen: 165 PT, Höchst-Abnahmevolumen: 180 PT -Unterstützungsleistungen "Senior Securitiy Expert": Mindest-Abnahmevolumen: 60 PT, Geplantes Abnahmevolumen: 70 PT, Höchst-Abnahmevolumen: 80 PT
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-11.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für initiale Unterstützungsleistungen zum Aufbau der ARD Cloud Platform im Rahmen der Digitalen Erneuerung der ARD
Referenznummer: EU-I/T 6/2024
Kurze Beschreibung:
Mithilfe der ARD Cloud Platform soll perspektivisch die heterogene, historisch gewachsene IT-Infrastruktur der Rundfunkanstalten der ARD in eine gemeinsame, moderne Multicloud-fähige Infrastruktur überführt werden. Diese soll sicher, innovativ, skalierbar und nachhaltig sein. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen für die initiale Unterstützung zum Aufbau der Cloud-Plattform von externen Fachkräften erbringen zu lassen. Es handelt sich hauptsächlich um beratende und konzeptionelle Leistungen für das Design und den Aufbau einer Cloud Platform basierend auf dem Multicloud-Ansatz, und weitere Leistungen, d.h. um Dienstleistungen, die nicht weisungsgebunden sind.
Beispiele für solche Leistungen sind nachfolgend aufgeführt:
-->Mitwirkung an Entwurf und Implementierung des MVP der ARD Cloud Platform mit einer Multi-Cloud-Architektur basierend auf
-Google Cloud Platform (GCP)
-Amazon Web Services (AWS)
-Microsoft Azure
-->Beratung und Mitwirkung am Betriebskonzept der ARD Cloud Platform
-Mitwirkung in der Definition von DevOps-Prinzipien
-Mitwirkung in der Gestaltung der notwendigen Monitoring-, Management- und Business Continuity-Strategien
-Unterstützung im Design und der Ausarbeitung der passenden Security Architektur
Der Auftragnehmer muss zur Erfüllung dieser Anforderungen und zur Gewährleistung der Unterstützungsleistungen mindestens über das nachfolgend aufgeführte Fachpersonal in der angegebenen Personalstärke verfügen:
-2 x Senior Cloud Consultant
-2 x Senior Cloud Architect
-2 x Senior Cloud Engineer
-2 x Senior Security Expert
Der Auftraggeber plant deshalb den Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für initiale Unterstützungsleistungen zum Aufbau der ARD Cloud Platform im Rahmen der Digitalen Erneuerung der ARD“ mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten und zwei optionalen Verlängerungen um jeweils weitere 6 Monate.
Die Abnahmemengen sind in den Vertragsunterlagen, Kapitel 4.5 Abnahmevolumen dargestellt:
-Unterstützungsleistungen "Senior Cloud Consultant": Mindest-Abnahmevolumen: 125 PT, Geplantes Abnahmevolumen: 180 PT, Höchst-Abnahmevolumen: 200 PT
-Unterstützungsleistungen "Senior Cloud Architect": Mindest-Abnahmevolumen: 100 PT, Geplantes Abnahmevolumen: 130 PT, Höchst-Abnahmevolumen: 140 PT
-Unterstützungsleistungen "Senior Cloud Engineer": Mindest-Abnahmevolumen: 125 PT, Geplantes Abnahmevolumen: 165 PT, Höchst-Abnahmevolumen: 180 PT
-Unterstützungsleistungen "Senior Securitiy Expert": Mindest-Abnahmevolumen: 60 PT, Geplantes Abnahmevolumen: 70 PT, Höchst-Abnahmevolumen: 80 PT
Mithilfe der ARD Cloud Platform soll perspektivisch die heterogene, historisch gewachsene IT-Infrastruktur der Rundfunkanstalten der ARD in eine gemeinsame, moderne Multicloud-fähige Infrastruktur überführt werden. Diese soll sicher, innovativ, skalierbar und nachhaltig sein. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen für die initiale Unterstützung zum Aufbau der Cloud-Plattform von externen Fachkräften erbringen zu lassen. Es handelt sich hauptsächlich um beratende und konzeptionelle Leistungen für das Design und den Aufbau einer Cloud Platform basierend auf dem Multicloud-Ansatz, und weitere Leistungen, d.h. um Dienstleistungen, die nicht weisungsgebunden sind.
Beispiele für solche Leistungen sind nachfolgend aufgeführt:
-->Mitwirkung an Entwurf und Implementierung des MVP der ARD Cloud Platform mit einer Multi-Cloud-Architektur basierend auf
-Google Cloud Platform (GCP)
-Amazon Web Services (AWS)
-Microsoft Azure
-->Beratung und Mitwirkung am Betriebskonzept der ARD Cloud Platform
-Mitwirkung in der Definition von DevOps-Prinzipien
-Mitwirkung in der Gestaltung der notwendigen Monitoring-, Management- und Business Continuity-Strategien
-Unterstützung im Design und der Ausarbeitung der passenden Security Architektur
Der Auftragnehmer muss zur Erfüllung dieser Anforderungen und zur Gewährleistung der Unterstützungsleistungen mindestens über das nachfolgend aufgeführte Fachpersonal in der angegebenen Personalstärke verfügen:
-2 x Senior Cloud Consultant
-2 x Senior Cloud Architect
-2 x Senior Cloud Engineer
-2 x Senior Security Expert
Der Auftraggeber plant deshalb den Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für initiale Unterstützungsleistungen zum Aufbau der ARD Cloud Platform im Rahmen der Digitalen Erneuerung der ARD“ mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten und zwei optionalen Verlängerungen um jeweils weitere 6 Monate.
Die Abnahmemengen sind in den Vertragsunterlagen, Kapitel 4.5 Abnahmevolumen dargestellt:
-Unterstützungsleistungen "Senior Cloud Consultant": Mindest-Abnahmevolumen: 125 PT, Geplantes Abnahmevolumen: 180 PT, Höchst-Abnahmevolumen: 200 PT
-Unterstützungsleistungen "Senior Cloud Architect": Mindest-Abnahmevolumen: 100 PT, Geplantes Abnahmevolumen: 130 PT, Höchst-Abnahmevolumen: 140 PT
-Unterstützungsleistungen "Senior Cloud Engineer": Mindest-Abnahmevolumen: 125 PT, Geplantes Abnahmevolumen: 165 PT, Höchst-Abnahmevolumen: 180 PT
-Unterstützungsleistungen "Senior Securitiy Expert": Mindest-Abnahmevolumen: 60 PT, Geplantes Abnahmevolumen: 70 PT, Höchst-Abnahmevolumen: 80 PT
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungen für die initialen Unterstützungsleistungen zum Aufbau der ARD Cloud Platform sollen überwiegend remote erbracht werden, in Einzelfällen, z.B. beim Einsatz von gemischten Projektteams, auch beim Auftraggeber oder an anderen Standorten der ARD erbracht werden. Für jedes in einem Abruf benannte Leistungskontingent werden die Leistungsorte spätestens in einem Abstimmungsgespräch gemeinsam mit dem Auftragnehmer definiert.
Die Leistungen für die initialen Unterstützungsleistungen zum Aufbau der ARD Cloud Platform sollen überwiegend remote erbracht werden, in Einzelfällen, z.B. beim Einsatz von gemischten Projektteams, auch beim Auftraggeber oder an anderen Standorten der ARD erbracht werden. Für jedes in einem Abruf benannte Leistungskontingent werden die Leistungsorte spätestens in einem Abstimmungsgespräch gemeinsam mit dem Auftragnehmer definiert.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 6 Monate
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 12 Monaten mit zwei optionalen Verlängerungen um jeweils weitere 6 Monate.
Beginn der Rahmenvereinbarung: 01.01.2025
Ende der Rahmenvereinbarung nach der Grundlaufzeit: 31.12.2025
Ende der Rahmenvereinbarung nach Verlängerungsoption 1: 30.06.2026
Ende der Rahmenvereinbarung nach Verlängerungsoption 2: 31.12.2026
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 12 Monaten mit zwei optionalen Verlängerungen um jeweils weitere 6 Monate.
Beginn der Rahmenvereinbarung: 01.01.2025
Ende der Rahmenvereinbarung nach der Grundlaufzeit: 31.12.2025
Ende der Rahmenvereinbarung nach Verlängerungsoption 1: 30.06.2026
Ende der Rahmenvereinbarung nach Verlängerungsoption 2: 31.12.2026
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Vorinformation zum Zweck der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote.
Kennung/Fassung der Vorinformation: cf2aef9a-eada-4188-8031-8e3f87e5a8f9 - 01
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-31 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 68 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist von 3 Tagen nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist von 3 Tagen nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A1.1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 2 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung) wie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen gefordert -mit dem Angebotsschreiben ausgefüllt einzureichen.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A1.1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 2 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung) wie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen gefordert -mit dem Angebotsschreiben ausgefüllt einzureichen.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Wichtige Hinweise für Unterauftragnehmer und Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 5.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 5.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.9.2 vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 4.9.2 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 4.2.1 vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die Anlage 9 "Haftungserklärung“ vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wichtige Hinweise für Unterauftragnehmer und Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 5.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 5.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.9.2 vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 4.9.2 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 4.2.1 vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die Anlage 9 "Haftungserklärung“ vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A2.1 Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
A2.1 Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
A3.2 Vorlage von Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre
A3.3 Nachweis des Bonitätsindex durch Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei: A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
-Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
-Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
oder
-Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
-Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Risikoklasse III“, nicht älter als 6 Monate.
-Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus!
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
B3.1 Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
20 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 0% und < 10%
40 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
80 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
100 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
B3.2 - Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
0 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Risikoklasse III
50 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Risikoklasse II
100 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Risikoklasse I
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
A3.2 Vorlage von Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre
A3.3 Nachweis des Bonitätsindex durch Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei: A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
-Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
-Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
oder
-Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
-Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Risikoklasse III“, nicht älter als 6 Monate.
-Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus!
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
B3.1 Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
20 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 0% und < 10%
40 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
80 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
100 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
B3.2 - Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
0 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Risikoklasse III
50 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Risikoklasse II
100 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Risikoklasse I
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten
A4.1 Nachweis ein Referenzprojekt 1
A4.2 Nachweis weiteres Referenzprojekt 2
A4.3 Eigenerklärung über zur Leistungserbringung technisches Fachpersonal: A4.1 Ein Referenzprojekt 1 für Unterstützungsleistungen zum Aufbau einer
Cloud Platform in vergleichbarer Art, das in den vergangenen drei (3) Jahren begonnen wurde.
A4.2 Ein weiteres Referenzprojekt 2 für Unterstützungsleistungen zum Aufbau einer Cloud Platform in vergleichbarer Art, das in den vergangenen drei (3) Jahren begonnen wurde.
A4.3 Eigenerklärung, dass der Bieter zur Leistungserbringung über mindestens folgendes technisches Fachpersonal für die nachfolgend aufgeführten Rollen verfügt:
-2 x Senior Cloud Consultant
-1x Senior Cloud Architect für AWS Cloud Technology
-2 x Senior Cloud Architect für Google Cloud Technology
-1 x Senior Cloud Architect für Microsoft Azure Technology
-2 x Senior Cloud Engineer
-2 x Senior Security Expert
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wie folgt vorgenommen:
B4.1 - Bewertung des Referenzprojekts 1 für Unterstützungsleistungen zum Aufbau einer Cloud Platform vergleichbarer Art, das in den vergangenen drei (3) Jahren begonnen wurde.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts 1 erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird nach dem Abwicklungs- und Lösungsgrad der Unterstützungsleistungen zum Aufbau einer Cloud Platform bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
100 Punkte=Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in bis zu drei (3) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
200 Punkte=Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in vier (4) bis sechs (6) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
300 Punkte=Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in sieben (7) bis neun (9) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
400 Punkte=Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in mehr als neun (9) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
B4.2 - Bewertung des Referenzprojekts 2 für Unterstützungsleistungen zum Auf-bau einer Cloud Platform in vergleichbarer Art, das in den vergangenen drei (3) Jahren begonnen wurde.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts 2 erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird nach dem Abwicklungs- und Lösungsgrad der Digitalisierung von Dokumenten in Verbindung mit Dienstleistungen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
100 Punkte=Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in bis zu drei (3) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
200 Punkte=Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in vier (4) bis sechs (6) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
300 Punkte=Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in sieben (7) bis neun (9) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
400 Punkte=Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in mehr als neun (9) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
A4.1 Nachweis ein Referenzprojekt 1
A4.2 Nachweis weiteres Referenzprojekt 2
A4.3 Eigenerklärung über zur Leistungserbringung technisches Fachpersonal: A4.1 Ein Referenzprojekt 1 für Unterstützungsleistungen zum Aufbau einer
Cloud Platform in vergleichbarer Art, das in den vergangenen drei (3) Jahren begonnen wurde.
A4.2 Ein weiteres Referenzprojekt 2 für Unterstützungsleistungen zum Aufbau einer Cloud Platform in vergleichbarer Art, das in den vergangenen drei (3) Jahren begonnen wurde.
A4.3 Eigenerklärung, dass der Bieter zur Leistungserbringung über mindestens folgendes technisches Fachpersonal für die nachfolgend aufgeführten Rollen verfügt:
-2 x Senior Cloud Consultant
-1x Senior Cloud Architect für AWS Cloud Technology
-2 x Senior Cloud Architect für Google Cloud Technology
-1 x Senior Cloud Architect für Microsoft Azure Technology
-2 x Senior Cloud Engineer
-2 x Senior Security Expert
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wie folgt vorgenommen:
B4.1 - Bewertung des Referenzprojekts 1 für Unterstützungsleistungen zum Aufbau einer Cloud Platform vergleichbarer Art, das in den vergangenen drei (3) Jahren begonnen wurde.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts 1 erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird nach dem Abwicklungs- und Lösungsgrad der Unterstützungsleistungen zum Aufbau einer Cloud Platform bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
100 Punkte=Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in bis zu drei (3) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
200 Punkte=Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in vier (4) bis sechs (6) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
300 Punkte=Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in sieben (7) bis neun (9) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
400 Punkte=Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in mehr als neun (9) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
B4.2 - Bewertung des Referenzprojekts 2 für Unterstützungsleistungen zum Auf-bau einer Cloud Platform in vergleichbarer Art, das in den vergangenen drei (3) Jahren begonnen wurde.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts 2 erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird nach dem Abwicklungs- und Lösungsgrad der Digitalisierung von Dokumenten in Verbindung mit Dienstleistungen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
100 Punkte=Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in bis zu drei (3) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
200 Punkte=Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in vier (4) bis sechs (6) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
300 Punkte=Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in sieben (7) bis neun (9) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
400 Punkte=Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in mehr als neun (9) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 2 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu
entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Postleitzahl: 70190
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
E-Mail: vergabe-it@swr.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.swr.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: www.swr.de/ausschreibungen🌏
Teilnahme-URL: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/ba252c5cb5d2bc03e155f9aa7d46f4e8🌏
Name: vergabe-it@swr.de
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: cf2aef9a-eada-4188-8031-8e3f87e5a8f9-01
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 143588945
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de📧
Telefon: +49 721174290📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 200-619601 (2024-10-11)