Alle Bedarfsstellen der Stadt Landshut bestellen aus der Rahmenvereinbarung über die Lieferung (Lieferservice – kein Paketdienst) ihre Reinigungsmittel, Reinigungsgegenstände und Hygienepapiere je nach Bedarf. Es gibt keine zentrale Anlieferstelle, sodass die bestellte Ware an jede Einrichtung einzeln ausgeliefert werden muss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-10.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial der Stadt Landshut
Referenznummer: 2024-015
Kurze Beschreibung:
“Alle Bedarfsstellen der Stadt Landshut bestellen aus der Rahmenvereinbarung über die Lieferung (Lieferservice – kein Paketdienst) ihre Reinigungsmittel,...”
Kurze Beschreibung
Alle Bedarfsstellen der Stadt Landshut bestellen aus der Rahmenvereinbarung über die Lieferung (Lieferservice – kein Paketdienst) ihre Reinigungsmittel, Reinigungsgegenstände und Hygienepapiere je nach Bedarf.
Es gibt keine zentrale Anlieferstelle, sodass die bestellte Ware an jede Einrichtung einzeln ausgeliefert werden muss.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsmittel📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 118 372 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Alle Bedarfsstellen der Stadt Landshut bestellen aus der Rahmenvereinbarung über die Lieferung (Lieferservice – kein Paketdienst) ihre Reinigungsmittel,...”
Beschreibung der Beschaffung
Alle Bedarfsstellen der Stadt Landshut bestellen aus der Rahmenvereinbarung über die Lieferung (Lieferservice – kein Paketdienst) ihre Reinigungsmittel, Reinigungsgegenstände und Hygienepapiere je nach Bedarf.
Es gibt keine zentrale Anlieferstelle, sodass die bestellte Ware an jede Einrichtung einzeln ausgeliefert werden muss.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-24 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/a3ef0fb7-eb18-4a5a-81bf-85f9a2d74c57/suitabilitycriteria” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/a3ef0fb7-eb18-4a5a-81bf-85f9a2d74c57/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat zum Nachweis näher bezeichnete geeignete Referenzen über VERGLEICHBARE LEISTUNGEN IM BEREICH der Lieferung von Reinigungs- und Hygienebedarf...”
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.”
“Die Unternehmens- bzw. Registerangaben im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Eignungskriterien“) hinterlegten Angaben sind vollständig...”
Die Unternehmens- bzw. Registerangaben im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Eignungskriterien“) hinterlegten Angaben sind vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen bzw. mit einzureichen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Stadt Landshut für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WregG), § 150 a Gewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind diese Informationen für jedes Mitglied mit einem eigenständigen und separaten Dokument im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Anlagen“) einzureichen. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die folgenden Erklärungen im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Eignungskriterien“) zu erklären.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de bzw. deutsche eVergabe) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "Nachrichten" zu verwenden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 092-278715 (2024-05-10)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 118 372 EUR 💰
“Die Anlage "Anlage_2_Preisblatt_Reinigungs- und Verbrauchsmaterial" wurde bezüglich der geforderten Umweltzertifizierungen überarbeitet und als...”
Die Anlage "Anlage_2_Preisblatt_Reinigungs- und Verbrauchsmaterial" wurde bezüglich der geforderten Umweltzertifizierungen überarbeitet und als "Anlage_2_Preisblatt_Reinigungs- und Verbrauchsmaterial_V2" neu hochgeladen.
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Quelle: OJS 2024/S 095-289553 (2024-05-15)
Auftragsbekanntmachung (2024-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 118 372 EUR 💰
“Die Anlage "Anlage_2_Preisblatt_Reinigungs- und Verbrauchsmaterial" wurde bezüglich der Positionen 26, 27, 53, 56 und 57 überarbeitet und als...”
Die Anlage "Anlage_2_Preisblatt_Reinigungs- und Verbrauchsmaterial" wurde bezüglich der Positionen 26, 27, 53, 56 und 57 überarbeitet und als "Anlage_2_Preisblatt_Reinigungs- und Verbrauchsmaterial_V3" neu hochgeladen.
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Quelle: OJS 2024/S 108-331000 (2024-06-04)