Reinigung und Inspektion von Hauptkanälen, Schächten und Anschlussleitungen des Abwassernetzes, sowie eine 24-stündige Störungsbeseitigung im Bedarfsfall
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Inspektion, Reinigung von Abwasserkanälen inklusive Rufbereitschaft
Referenznummer: EW240514_13
Kurze Beschreibung:
“Reinigung und Inspektion von Hauptkanälen, Schächten und Anschlussleitungen des Abwassernetzes, sowie eine 24-stündige Störungsbeseitigung im Bedarfsfall”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsumfang ist die Reinigung und Inspektion von Hauptkanälen, Schächten und Anschlussleitungen des Abwassernetzes, sowie eine 24-stündige...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsumfang ist die Reinigung und Inspektion von Hauptkanälen, Schächten und Anschlussleitungen des Abwassernetzes, sowie eine 24-stündige Störungsbeseitigung im Bedarfsfall.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-14 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-14 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung (FB 124) über vorhandene Registereintragungen: Handelsregister/ Industrie- und Handelskammer/ zu keiner Eintragung in einem der genannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung (FB 124) über vorhandene Registereintragungen: Handelsregister/ Industrie- und Handelskammer/ zu keiner Eintragung in einem der genannten Register verpflichtet.
Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis für die Präqualifikation (AVPQ) führen.
Es wird vorbehalten, dass einzelne Nachweise nach der Angebotsabgabe durch die Vergabestelle nachgefordert werden, soweit das Angebot in der engeren Wahl ist.
Eigenerklärung für alle Ausschreibungen oberhalb der EU Schwellenwerte ab 9.4.2022 (5. EU Sanktionspaket): über die Einhaltung Anforderungen aus Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Formblatt 098)
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung (FB 124) über Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung (FB 124) über Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (FB 124)
• Angaben zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (FB 124)
• Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (FB 124)
• Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (FB 124)
Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis für die Präqualifikation (AVPQ) führen.
Es wird vorbehalten, dass einzelne Nachweise nach der Angebotsabgabe durch die Vergabestelle nachgefordert werden, soweit das Angebot in der engeren Wahl ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Eigenerklärung (FB 124) über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren.
• Eigenerklärung (FB 124) über die Verfügbarkeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Eigenerklärung (FB 124) über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren.
• Eigenerklärung (FB 124) über die Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte für die Ausführung der Leistungen
• 3 Referenznachweise mit mind. Angaben über: Ansprechperson/Telefonnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
• Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis für die Präqualifikation (AVPQ) führen.
Es wird vorbehalten, dass einzelne Nachweise nach der Angebotsabgabe durch die Vergabestelle nachgefordert werden, soweit das Angebot in der engeren Wahl ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig - Holstein
Nationale Registrierungsnummer: 2f3c71e3-674f-4406-8068-cbdc46d31333
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Ostholstein🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 070-209059 (2024-04-08)