Beschreibung der Beschaffung
In den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen ist, nach den geltenden technischen
und gesetzlichen Vorschriften, an den vorhandenen Gefahrenmeldeanlagen, die
Instandhaltung durchzuführen.
Dazu gehören die Inspektion, zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes, die
Wartungen, zur Bewahrung des Soll-Zustandes sowie die Instandsetzung, zur
Wiederherstellung des Soll-Zustandes.
Darüber hinaus sind die Aufgaben der Begehung gemäß DIN VDE 0833-1 zu übernehmen.
Die Beseitigung von Mängel, die aus Prüfungen gemäß Prüfverordnung PrüfVO NRW
resultieren oder allgemein aufgezeigte Mängel jeglicher Art, gehören ebenfalls in den
Leistungsumfang der Instandhaltung.
Für die Prüfungen gemäß Prüfverordnung - PrüfVO NRW, ist fach- und ortskundiges
Personal bereit zu stellen, die die Prüfungen am Abnahmetag begleiten.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadtverwaltung Essen im
gesamten Stadtgebiet. Dazu gehören zum größten Teil Schulen, Kindertagesstätten,
Verwaltungsgebäude, Jugendeinrichtungen, Museen oder vergleichbare Einrichtungen
und beinhaltet die Instandhaltung der Gefahrenmeldeanlagen in den Stadtbezirken I - IX.
Die Einzelbeauftragung aus diesem Rahmenvertrag wird mit nur einem Unternehmen geschlossen.
Bei den vorhandenen Gefahrenmeldeanlagen handelt es sich um Anlagen
unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre. Überwiegend sind bei Brandmelde-, Hausalarm-
/ Brandwarnanlagen und Einbruchmeldeanlagen die Fabrikate Esser, Novar, Honeywell,
effeff, Telenot, Siemens und Siemens Algorex sowie bei Evakuierungsanlagen die Fabrikate Klein&Hummel, TOA, Simax, Variodyn und im Interimsfall auch RCS im Einsatz.
Alle Anlagen sind nach vorliegendem Informationsstand, betriebssicher und wirksam.
Technische Unterlagen liegen teilweise nicht vor. Die Ausführung der Anlagen hinsichtlich
Schutzumfang entspricht den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Standards und
Normen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.