Ziel der Konditionierung des RL 112 ist die Gewässergüteverbesserung der stark bergbaulich geprägten Vorfluter/Seen der kleinen Restlochkette und damit Verhinderung der Versauerung der Scharzen Elster. Die Konditionierung muss so lange erfolgen, bis die WBA Plessa in den Regeletrieb gegangen ist. Die Konditionierung soll über eine mobile, schwimmende und verankerte Austragseinheit mittels Kalkhydrat erfolgen. Es ist durchschnittlich davon auszugehen, dass ca. 3-6x wöchentlich ca. 25 t Kalkhydrat täglich in das RL 112 eingebracht werden müssen. Die Neutralisationsmaßnahmen sollen durch eine Ingenieurtechnische Fachbegleitung begleitet werden. Die Leistungen werden in Form einer Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Der Zeitraum 01/2026 bis 06/2026 wird optional vergeben. - 1 Psch. Baustelle einrichten einschließlich Konditionierungsanlage - 15 Monate Baustelle vorhalten einschließlich Konditionierungsanlage - 15 Monate Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit - ca. 5.250 to Neutralisationsmittel liefern und über mobile Austragseinheit dosieren - ca. 210 Tage Betrieb der Konditionierungsanlage (Nachsorgeneutralisation mittels mobiler pontongestützter Austragseinheit) - ca. 64 Tage Klarwasserbetrieb der Konditionierungsanlage - 15 Monate Anlagenbetrieb, Dokumentation und Ingenieurtechnische Fachbegleitung - 2 Psch. Jahresbericht erstellen - 1 Psch. Baustelle beräumen Option: - 6 Monate Baustelle vorhalten einschließlich Konditionierungsanlage - 6 Monate Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit - ca. 2.400 to Neutralisationsmittel liefern und über mobile Austragseinheit dosieren - ca. 96 Tage Betrieb der Konditionierungsanlage (Nachsorgeneutralisation mittels mobiler pontongestützter Austragseinheit) - ca. 24 Tage Klarwasserbetrieb der Konditionierungsanlage - 6 Monate Anlagenbetrieb, Dokumentation und Ingenieurtechnische Fachbegleitung - 1 Psch. Jahresbericht erstellen - 1 Psch. Baustelle beräumen Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken. Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragsnehmer somit keinen Anspruch, dem gemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Konditionierung Restloch 112 (Vergabenummer 2402400110)
Referenznummer: 2402400110
Kurze Beschreibung:
Ziel der Konditionierung des RL 112 ist die Gewässergüteverbesserung der stark bergbaulich geprägten Vorfluter/Seen der kleinen Restlochkette und damit Verhinderung der Versauerung der Scharzen Elster. Die Konditionierung muss so lange erfolgen, bis die WBA Plessa in den Regeletrieb gegangen ist. Die Konditionierung soll über eine mobile, schwimmende und verankerte Austragseinheit mittels Kalkhydrat erfolgen. Es ist durchschnittlich davon auszugehen, dass ca. 3-6x wöchentlich ca. 25 t Kalkhydrat täglich in das RL 112 eingebracht werden müssen. Die Neutralisationsmaßnahmen sollen durch eine Ingenieurtechnische Fachbegleitung begleitet werden. Die Leistungen werden in Form einer Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Der Zeitraum 01/2026 bis 06/2026 wird optional vergeben.
- 1 Psch. Baustelle einrichten einschließlich Konditionierungsanlage
- 15 Monate Baustelle vorhalten einschließlich Konditionierungsanlage
- 15 Monate Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
- ca. 5.250 to Neutralisationsmittel liefern und über mobile Austragseinheit dosieren
- ca. 210 Tage Betrieb der Konditionierungsanlage (Nachsorgeneutralisation mittels mobiler pontongestützter Austragseinheit)
- ca. 64 Tage Klarwasserbetrieb der Konditionierungsanlage
- 15 Monate Anlagenbetrieb, Dokumentation und Ingenieurtechnische Fachbegleitung
- 2 Psch. Jahresbericht erstellen
- 1 Psch. Baustelle beräumen
Option:
- 6 Monate Baustelle vorhalten einschließlich Konditionierungsanlage
- 6 Monate Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
- ca. 2.400 to Neutralisationsmittel liefern und über mobile Austragseinheit dosieren
- ca. 96 Tage Betrieb der Konditionierungsanlage (Nachsorgeneutralisation mittels mobiler pontongestützter Austragseinheit)
- ca. 24 Tage Klarwasserbetrieb der Konditionierungsanlage
- 6 Monate Anlagenbetrieb, Dokumentation und Ingenieurtechnische Fachbegleitung
- 1 Psch. Jahresbericht erstellen
- 1 Psch. Baustelle beräumen
Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken.
Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragsnehmer somit keinen Anspruch, dem gemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht.
Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV.
Ziel der Konditionierung des RL 112 ist die Gewässergüteverbesserung der stark bergbaulich geprägten Vorfluter/Seen der kleinen Restlochkette und damit Verhinderung der Versauerung der Scharzen Elster. Die Konditionierung muss so lange erfolgen, bis die WBA Plessa in den Regeletrieb gegangen ist. Die Konditionierung soll über eine mobile, schwimmende und verankerte Austragseinheit mittels Kalkhydrat erfolgen. Es ist durchschnittlich davon auszugehen, dass ca. 3-6x wöchentlich ca. 25 t Kalkhydrat täglich in das RL 112 eingebracht werden müssen. Die Neutralisationsmaßnahmen sollen durch eine Ingenieurtechnische Fachbegleitung begleitet werden. Die Leistungen werden in Form einer Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Der Zeitraum 01/2026 bis 06/2026 wird optional vergeben.
- 1 Psch. Baustelle einrichten einschließlich Konditionierungsanlage
- 15 Monate Baustelle vorhalten einschließlich Konditionierungsanlage
- 15 Monate Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
- ca. 5.250 to Neutralisationsmittel liefern und über mobile Austragseinheit dosieren
- ca. 210 Tage Betrieb der Konditionierungsanlage (Nachsorgeneutralisation mittels mobiler pontongestützter Austragseinheit)
- ca. 64 Tage Klarwasserbetrieb der Konditionierungsanlage
- 15 Monate Anlagenbetrieb, Dokumentation und Ingenieurtechnische Fachbegleitung
- 2 Psch. Jahresbericht erstellen
- 1 Psch. Baustelle beräumen
Option:
- 6 Monate Baustelle vorhalten einschließlich Konditionierungsanlage
- 6 Monate Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
- ca. 2.400 to Neutralisationsmittel liefern und über mobile Austragseinheit dosieren
- ca. 96 Tage Betrieb der Konditionierungsanlage (Nachsorgeneutralisation mittels mobiler pontongestützter Austragseinheit)
- ca. 24 Tage Klarwasserbetrieb der Konditionierungsanlage
- 6 Monate Anlagenbetrieb, Dokumentation und Ingenieurtechnische Fachbegleitung
- 1 Psch. Jahresbericht erstellen
- 1 Psch. Baustelle beräumen
Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken.
Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragsnehmer somit keinen Anspruch, dem gemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht.
Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV.
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung von Oberflächengewässern📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 480 385 EUR 💰
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: 2402400110
Titel: Rahmenvereinbarung Konditionierung Restloch 112
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Konditionierung des RL 112 ist die Gewässergüteverbesserung der stark bergbaulich geprägten Vorfluter/Seen der kleinen Restlochkette und damit Verhinderung der Versauerung der Scharzen Elster. Die Konditionierung muss so lange erfolgen, bis die WBA Plessa in den Regeletrieb gegangen ist. Die Konditionierung soll über eine mobile, schwimmende und verankerte Austragseinheit mittels Kalkhydrat erfolgen. Es ist durchschnittlich davon auszugehen, dass ca. 3-6x wöchentlich ca. 25 t Kalkhydrat täglich in das RL 112 eingebracht werden müssen. Die Neutralisationsmaßnahmen sollen durch eine Ingenieurtechnische Fachbegleitung begleitet werden. Die Leistungen werden in Form einer Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Der Zeitraum 01/2026 bis 06/2026 wird optional vergeben.
- 1 Psch. Baustelle einrichten einschließlich Konditionierungsanlage
- 15 Monate Baustelle vorhalten einschließlich Konditionierungsanlage
- 15 Monate Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
- ca. 5.250 to Neutralisationsmittel liefern und über mobile Austragseinheit dosieren
- ca. 210 Tage Betrieb der Konditionierungsanlage (Nachsorgeneutralisation mittels mobiler pontongestützter Austragseinheit)
- ca. 64 Tage Klarwasserbetrieb der Konditionierungsanlage
- 15 Monate Anlagenbetrieb, Dokumentation und Ingenieurtechnische Fachbegleitung
- 2 Psch. Jahresbericht erstellen
- 1 Psch. Baustelle beräumen
Option:
- 6 Monate Baustelle vorhalten einschließlich Konditionierungsanlage
- 6 Monate Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
- ca. 2.400 to Neutralisationsmittel liefern und über mobile Austragseinheit dosieren
- ca. 96 Tage Betrieb der Konditionierungsanlage (Nachsorgeneutralisation mittels mobiler pontongestützter Austragseinheit)
- ca. 24 Tage Klarwasserbetrieb der Konditionierungsanlage
- 6 Monate Anlagenbetrieb, Dokumentation und Ingenieurtechnische Fachbegleitung
- 1 Psch. Jahresbericht erstellen
- 1 Psch. Baustelle beräumen
Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der An-gebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken.
Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragsnehmer somit keinen Anspruch, dem gemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht.
Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV.
Ziel der Konditionierung des RL 112 ist die Gewässergüteverbesserung der stark bergbaulich geprägten Vorfluter/Seen der kleinen Restlochkette und damit Verhinderung der Versauerung der Scharzen Elster. Die Konditionierung muss so lange erfolgen, bis die WBA Plessa in den Regeletrieb gegangen ist. Die Konditionierung soll über eine mobile, schwimmende und verankerte Austragseinheit mittels Kalkhydrat erfolgen. Es ist durchschnittlich davon auszugehen, dass ca. 3-6x wöchentlich ca. 25 t Kalkhydrat täglich in das RL 112 eingebracht werden müssen. Die Neutralisationsmaßnahmen sollen durch eine Ingenieurtechnische Fachbegleitung begleitet werden. Die Leistungen werden in Form einer Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Der Zeitraum 01/2026 bis 06/2026 wird optional vergeben.
- 1 Psch. Baustelle einrichten einschließlich Konditionierungsanlage
- 15 Monate Baustelle vorhalten einschließlich Konditionierungsanlage
- 15 Monate Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
- ca. 5.250 to Neutralisationsmittel liefern und über mobile Austragseinheit dosieren
- ca. 210 Tage Betrieb der Konditionierungsanlage (Nachsorgeneutralisation mittels mobiler pontongestützter Austragseinheit)
- ca. 64 Tage Klarwasserbetrieb der Konditionierungsanlage
- 15 Monate Anlagenbetrieb, Dokumentation und Ingenieurtechnische Fachbegleitung
- 2 Psch. Jahresbericht erstellen
- 1 Psch. Baustelle beräumen
Option:
- 6 Monate Baustelle vorhalten einschließlich Konditionierungsanlage
- 6 Monate Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
- ca. 2.400 to Neutralisationsmittel liefern und über mobile Austragseinheit dosieren
- ca. 96 Tage Betrieb der Konditionierungsanlage (Nachsorgeneutralisation mittels mobiler pontongestützter Austragseinheit)
- ca. 24 Tage Klarwasserbetrieb der Konditionierungsanlage
- 6 Monate Anlagenbetrieb, Dokumentation und Ingenieurtechnische Fachbegleitung
- 1 Psch. Jahresbericht erstellen
- 1 Psch. Baustelle beräumen
Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der An-gebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken.
Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragsnehmer somit keinen Anspruch, dem gemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht.
Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Westlich von Lauchhammer im/am Restloch 112; im geotechnischen Sperrbereich
Stadt: Lauchhammer
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Oberspreewald-Lausitz
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Option erfolgt unter einseitiger Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen: Die Konditionierung des RL 112 muss bis zur
Inbetriebnahme bzw. dem Regelbetrieb der WBA Plessa fortgeführt
werden. Sollte Ende 2025 ein erfolgreicher Betrieb der WBA Plessa nicht
in Aussicht stehen, werden die Leistungen für den Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2026 als Option vereinbart.
Die eventuelle Beauftragung der Option erfolgt im IV. Quartal 2025.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Option, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
Die Beauftragung der Option erfolgt unter einseitiger Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen: Die Konditionierung des RL 112 muss bis zur
Inbetriebnahme bzw. dem Regelbetrieb der WBA Plessa fortgeführt
werden. Sollte Ende 2025 ein erfolgreicher Betrieb der WBA Plessa nicht
in Aussicht stehen, werden die Leistungen für den Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2026 als Option vereinbart.
Die eventuelle Beauftragung der Option erfolgt im IV. Quartal 2025.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Option, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht!
Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, befindet sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen!
Das Formblatt "Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen" ist mit dem Angebot unterzeichnet eunzureichen.
Der Betreibervertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV . Mit dem wöchentlichen Abruf gemäß Dosieremp-fehlung werden die Einsatztage pro Woche, der Eintragsort, der Volumenstrom, die Feststoff-konzentration der Suspension, das Mischungsverhältnis des Kalkproduktes, die Menge des einzusetzenden Feststoffes (der Kalkprodukte) sowie der Eintragsstart und die Eintragsdauer pro Woche benannt. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Die Mengenvorsätze geben den aktuellen Pla-nungstand wieder. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge bei den auszutragenden Neutralisationsmittelmengen noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf (E-Mail) vom AG beim Betreiber bestellt. Die Abrufe erfolgen 3 Werktage vor Leistungsbeginn. Der AG geht davon aus, dass mit Datum des Abrufes die Leistungserbringung innerhalb einer Reaktionszeit von 3 Tagen, gerechnet ab dem Tag des schriftlichen Abrufes (1. Werktag), beginnt. Die wöchentliche Dosierempfehlung enthält in der Regel auch optional/e Einsatztag/e, die im Ergebnis des wöchentlichen Monitorings ggf. kurzfristig (1-2 Werktage) beauftragt werden müssen. Diese Leistungen sind dann auf Nachweis abzurechnen.
Mit dem Angebot sind auch folgende Anlagen
zu übergeben:
- Formblatt 633 - Angebotsschreiben
- Formblatt 221/222 - Preisermittlung
- Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend)
- Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) -
- Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) -
- Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung (wenn zutreffend) -
- Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k) EU-VO 2022-576.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen:
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Formblatt 223 -Aufgliederung der Einheitspreise - Kalkulationsgrundlagen/Urkalkulation
- bei Nachunternehmereinsatz: Referenzen/ Eignungsnachweise Nachunternehmer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten.
Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der
Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor,
diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer vom ihm gesetzten Frist
nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine
Nachforderung erfolgt. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht
ausgeschlossen.
Bei erforderlichen Vermessungsarbeiten ist die LMBV-Richtlinie „Durchführung von Vermessungsarbeiten (RL Verm LMBV) in den Sanierungsbereichen Lausitz und Mitteldeutschland" zu berücksichtigen.
Vom Auftragnehmer ist zu gewährleisten, dass das zum Einsatz kommende Personal die entsprechenden Qualifikationen besitzt und nachweislich geschult wurde.
Zur Baustelleneröffnung sind folgende Nachweise durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu übergeben:
Die für die Ausführung maßgeblich vorgesehene Gerätetechnik (Formblatt LMBV-GV)
Produktdatenblätter der Kalkprodukte
Schwimmstabilitäts- und Kenternachweis für die mobile Austragseinheit
Nachweis für die winterfeste Auslegung der Austragseinheit ist über eine Berechnung zum Eisdruck zu erbringen.
Die gesamte Anlage (wasser- und landseitige Komponenten) sollen winterfest und säurebeständig ausgelegt werden (Nachweis erforderlich).
Eine vom Betreiber/Auftragnehmer erstellte Betriebsanweisung nach § 7 ABBergV für den gefahrlosen Umgang der einzusetzenden Betriebsstoffe ist zu übergeben.
Die geforderten Nachweise sind durch einen anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Fremdsprachigen Dokumentationen ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen. Die Nachweise und Prüfberichte sind dem AG mit Baustelleneröffnung zu übergeben.
Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht!
Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, befindet sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen!
Das Formblatt "Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen" ist mit dem Angebot unterzeichnet eunzureichen.
Der Betreibervertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV . Mit dem wöchentlichen Abruf gemäß Dosieremp-fehlung werden die Einsatztage pro Woche, der Eintragsort, der Volumenstrom, die Feststoff-konzentration der Suspension, das Mischungsverhältnis des Kalkproduktes, die Menge des einzusetzenden Feststoffes (der Kalkprodukte) sowie der Eintragsstart und die Eintragsdauer pro Woche benannt. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Die Mengenvorsätze geben den aktuellen Pla-nungstand wieder. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge bei den auszutragenden Neutralisationsmittelmengen noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf (E-Mail) vom AG beim Betreiber bestellt. Die Abrufe erfolgen 3 Werktage vor Leistungsbeginn. Der AG geht davon aus, dass mit Datum des Abrufes die Leistungserbringung innerhalb einer Reaktionszeit von 3 Tagen, gerechnet ab dem Tag des schriftlichen Abrufes (1. Werktag), beginnt. Die wöchentliche Dosierempfehlung enthält in der Regel auch optional/e Einsatztag/e, die im Ergebnis des wöchentlichen Monitorings ggf. kurzfristig (1-2 Werktage) beauftragt werden müssen. Diese Leistungen sind dann auf Nachweis abzurechnen.
Mit dem Angebot sind auch folgende Anlagen
zu übergeben:
- Formblatt 633 - Angebotsschreiben
- Formblatt 221/222 - Preisermittlung
- Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend)
- Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) -
- Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) -
- Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung (wenn zutreffend) -
- Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k) EU-VO 2022-576.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen:
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Formblatt 223 -Aufgliederung der Einheitspreise - Kalkulationsgrundlagen/Urkalkulation
- bei Nachunternehmereinsatz: Referenzen/ Eignungsnachweise Nachunternehmer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten.
Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der
Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor,
diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer vom ihm gesetzten Frist
nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine
Nachforderung erfolgt. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht
ausgeschlossen.
Bei erforderlichen Vermessungsarbeiten ist die LMBV-Richtlinie „Durchführung von Vermessungsarbeiten (RL Verm LMBV) in den Sanierungsbereichen Lausitz und Mitteldeutschland" zu berücksichtigen.
Vom Auftragnehmer ist zu gewährleisten, dass das zum Einsatz kommende Personal die entsprechenden Qualifikationen besitzt und nachweislich geschult wurde.
Zur Baustelleneröffnung sind folgende Nachweise durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu übergeben:
Die für die Ausführung maßgeblich vorgesehene Gerätetechnik (Formblatt LMBV-GV)
Produktdatenblätter der Kalkprodukte
Schwimmstabilitäts- und Kenternachweis für die mobile Austragseinheit
Nachweis für die winterfeste Auslegung der Austragseinheit ist über eine Berechnung zum Eisdruck zu erbringen.
Die gesamte Anlage (wasser- und landseitige Komponenten) sollen winterfest und säurebeständig ausgelegt werden (Nachweis erforderlich).
Eine vom Betreiber/Auftragnehmer erstellte Betriebsanweisung nach § 7 ABBergV für den gefahrlosen Umgang der einzusetzenden Betriebsstoffe ist zu übergeben.
Die geforderten Nachweise sind durch einen anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Fremdsprachigen Dokumentationen ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen. Die Nachweise und Prüfberichte sind dem AG mit Baustelleneröffnung zu übergeben.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D): -
Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen . Folgende
Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
(631-EU-Punkt 3.2): - Eignungsnachweise Nachunternehmer -
Kalkulationsrundlagen/Urkalkulation
Es gelten die Regelungen nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D): -
Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen . Folgende
Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
(631-EU-Punkt 3.2): - Eignungsnachweise Nachunternehmer -
Kalkulationsrundlagen/Urkalkulation
Es gelten die Regelungen nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, werden verlangt und sind
vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
Eintragung in das Berufs- und Handelsregister dieses Staates oder anderer
Nachweis der erlaubten Berufsausübung. . Als vorläufiger Beleg der
Eignung wird die Vorlage - einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des
Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der
Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der
DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach
dem Formblatt 124_LD akzeptiert. . Fremdsprachigen Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, werden verlangt und sind
vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
Eintragung in das Berufs- und Handelsregister dieses Staates oder anderer
Nachweis der erlaubten Berufsausübung. . Als vorläufiger Beleg der
Eignung wird die Vorlage - einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des
Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der
Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der
DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach
dem Formblatt 124_LD akzeptiert. . Fremdsprachigen Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die
finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, werden
verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EUPunkt
3.1): . - (§ 42 Absatz 1 VgV) Erklärung, dass keine
Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) bestehen . - (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV und §
45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3
Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr) ODER . - (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV und
§ 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro
Jahr) . Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Leistungserbringer im
Nachauftrag eines Bieters haben ebenfalls für den durch sie zu
erbringenden Leistungsbereich den Gesamtumsatz und den Umsatz für
vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben,
gerechnet vom Tag der Bekanntmachung. . Als vorläufiger Beleg der
Eignung wird die Vorlage - einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des
Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der
Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der
DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach
dem Formblatt 124_LD akzeptiert. . Zum Nachweis, dass der Bieter nicht
wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren
auszuschließen ist, wird durch die Vergabestelle: - eine Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister nach § 1 Abs. 2 WREGG im Sinne § 123 und 124
GWB (seit 01.06.2022 Pflicht) beim Bundeskartellamt und - der Auszug
aus dem Bundeszentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung
(Mindeslohngesetzt § 19 Abs. 4) im Sinne § 123 GWB beim Bundesamt für
Justiz abgefordert oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt, .
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung
beizulegen. . folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt
und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): -
Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN
(Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen
gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission)
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung
beizulegen. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die
finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, werden
verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EUPunkt
3.1): . - (§ 42 Absatz 1 VgV) Erklärung, dass keine
Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) bestehen . - (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV und §
45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3
Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr) ODER . - (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV und
§ 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro
Jahr) . Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Leistungserbringer im
Nachauftrag eines Bieters haben ebenfalls für den durch sie zu
erbringenden Leistungsbereich den Gesamtumsatz und den Umsatz für
vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben,
gerechnet vom Tag der Bekanntmachung. . Als vorläufiger Beleg der
Eignung wird die Vorlage - einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des
Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der
Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der
DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach
dem Formblatt 124_LD akzeptiert. . Zum Nachweis, dass der Bieter nicht
wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren
auszuschließen ist, wird durch die Vergabestelle: - eine Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister nach § 1 Abs. 2 WREGG im Sinne § 123 und 124
GWB (seit 01.06.2022 Pflicht) beim Bundeskartellamt und - der Auszug
aus dem Bundeszentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung
(Mindeslohngesetzt § 19 Abs. 4) im Sinne § 123 GWB beim Bundesamt für
Justiz abgefordert oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt, .
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung
beizulegen. . folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt
und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): -
Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN
(Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen
gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission)
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung
beizulegen. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach §46 VgV nachweisen,
werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-
EU-Punkt 3.1): . - (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über
früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste
der in den letzten höchstens 5 Jahren, gerechnet vom Tag der
Bekanntmachung, erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des
Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des
öffentlichen oder privaten Empfängers, (siehe auch: Möglicherweise
geforderte Mindeststandards). . - (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) Erklärung, aus
der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens
und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist . -
(§ 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV) Angabe, welche Teile des Auftrags das
Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
. Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage - einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige
Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der
Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der
DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach
dem Formblatt 124_LD akzeptiert. . Fremdsprachigen Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung beizulegen. . Möglicherweise geforderte
Mindeststandards: . Folgende Nachweise werden als Mindeststandard für
die vorzulegenden Referenzen gefordert und sind mit dem Angebot
einzureichen: - Vorlage von mindestens 1 prüfbaren Referenz für die Konditionierung von Tagebaurestseen mit mobiler Einheit,
innerhalb der letzten höchstens 5 Jahre, gerechnet vom Tag der
Bekanntmachung . Prüfbar sind die Referenzen, wenn die Art der Leistung,
der Ausführungszeitraum und der Auftraggeber enthalten sind.
Eine Eigenerklärung, dass für die Ingenieurtechnische Fachbegleitung Personal eingesetzt wird, welches über Fachkenntnisse im Bereich der Hydrochemie verfügt.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach §46 VgV nachweisen,
werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-
EU-Punkt 3.1): . - (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über
früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste
der in den letzten höchstens 5 Jahren, gerechnet vom Tag der
Bekanntmachung, erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des
Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des
öffentlichen oder privaten Empfängers, (siehe auch: Möglicherweise
geforderte Mindeststandards). . - (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) Erklärung, aus
der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens
und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist . -
(§ 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV) Angabe, welche Teile des Auftrags das
Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
. Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage - einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige
Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der
Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der
DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach
dem Formblatt 124_LD akzeptiert. . Fremdsprachigen Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung beizulegen. . Möglicherweise geforderte
Mindeststandards: . Folgende Nachweise werden als Mindeststandard für
die vorzulegenden Referenzen gefordert und sind mit dem Angebot
einzureichen: - Vorlage von mindestens 1 prüfbaren Referenz für die Konditionierung von Tagebaurestseen mit mobiler Einheit,
innerhalb der letzten höchstens 5 Jahre, gerechnet vom Tag der
Bekanntmachung . Prüfbar sind die Referenzen, wenn die Art der Leistung,
der Ausführungszeitraum und der Auftraggeber enthalten sind.
Eine Eigenerklärung, dass für die Ingenieurtechnische Fachbegleitung Personal eingesetzt wird, welches über Fachkenntnisse im Bereich der Hydrochemie verfügt.
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein nationale Ausschlussgründe: [ gemäß § 123 und 126 GWB sowie § 57 und §
42 Abs. 1 VgV ]
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-
Verwaltungsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: 992-80106-26
Abteilung: Einkauf Lausitz
Postleitzahl: 01968
Postort: Senftenberg
Region: Oberspreewald-Lausitz
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf Lausitz, Herr Michel
E-Mail: falk.michel@lmbv.de📧
Telefon: +49 3573 84 4275📞
Fax: +49 3573 84 4643 📠
URL: https://www.lmbv-einkauf.de/🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.lmbv-einkauf.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.lmbv-einkauf.de/🌏
Teilnahme-URL: https://www.lmbv-einkauf.de/🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht!
Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, befindet sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen!
Das Formblatt "Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen" ist mit dem Angebot unterzeichnet eunzureichen.
Der Betreibervertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV . Mit dem wöchentlichen Abruf gemäß Dosieremp-fehlung werden die Einsatztage pro Woche, der Eintragsort, der Volumenstrom, die Feststoff-konzentration der Suspension, das Mischungsverhältnis des Kalkproduktes, die Menge des einzusetzenden Feststoffes (der Kalkprodukte) sowie der Eintragsstart und die Eintragsdauer pro Woche benannt. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleis-tungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Die Mengenvorsätze geben den aktuellen Pla-nungstand wieder. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge bei den auszutragenden Neutralisationsmittelmengen noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf (E-Mail) vom AG beim Betreiber bestellt. Die Abrufe erfolgen 3 Werktage vor Leistungsbeginn. Der AG geht davon aus, dass mit Datum des Abrufes die Leistungserbringung innerhalb einer Reaktionszeit von 3 Tagen, gerechnet ab dem Tag des schriftlichen Abrufes (1. Werktag), beginnt. Die wöchentli-che Dosierempfehlung enthält in der Regel auch optional/e Einsatztag/e, die im Ergebnis des wöchentlichen Monitorings ggf. kurzfristig (1-2 Werktage) beauftragt werden müssen. Diese Leistungen sind dann auf Nachweis abzurechnen.
Mit dem Angebot sind auch folgende Anlagen
zu übergeben:
- Formblatt 633 - Angebotsschreiben
- Formblatt 221/222 - Preisermittlung
- Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend)
- Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) -
- Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) -
- Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung (wenn zutreffend) -
- Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k) EU-VO 2022-576.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen:
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Formblatt 223 -Aufgliederung der Einheitspreise - Kalkulationsgrundlagen/Urkalkulation
- bei Nachunternehmereinsatz: Referenzen/ Eignungsnachweise Nachunternehmer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten.
Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der
Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor,
diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer vom ihm gesetzten Frist
nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine
Nachforderung erfolgt. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht
ausgeschlossen.
Bei erforderlichen Vermessungsarbeiten ist die LMBV-Richtlinie „Durchführung von Vermessungsarbeiten (RL Verm LMBV) in den Sanierungsbereichen Lausitz und Mitteldeutschland" zu berücksichtigen.
Vom Auftragnehmer ist zu gewährleisten, dass das zum Einsatz kommende Personal die entsprechenden Qualifikationen besitzt und nachweislich geschult wurde.
Zur Baustelleneröffnung sind folgende Nachweise durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu übergeben:
Die für die Ausführung maßgeblich vorgesehene Gerätetechnik (Formblatt LMBV-GV)
Produktdatenblätter der Kalkprodukte
Schwimmstabilitäts- und Kenternachweis für die mobile Austragseinheit
Nachweis für die winterfeste Auslegung der Austragseinheit ist über eine Berechnung zum Eisdruck zu erbringen.
Die gesamte Anlage (wasser- und landseitige Komponenten) sollen winterfest und säurebeständig ausgelegt werden (Nachweis erforderlich).
Eine vom Betreiber/Auftragnehmer erstellte Betriebsanweisung nach § 7 ABBergV für den gefahrlosen Umgang der einzusetzenden Betriebsstoffe ist zu übergeben.
Die geforderten Nachweise sind durch einen anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Fremdsprachigen Dokumentationen ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen. Die Nachweise und Prüfberichte sind dem AG mit Baustelleneröffnung zu übergeben.
Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht!
Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, befindet sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen!
Das Formblatt "Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen" ist mit dem Angebot unterzeichnet eunzureichen.
Der Betreibervertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV . Mit dem wöchentlichen Abruf gemäß Dosieremp-fehlung werden die Einsatztage pro Woche, der Eintragsort, der Volumenstrom, die Feststoff-konzentration der Suspension, das Mischungsverhältnis des Kalkproduktes, die Menge des einzusetzenden Feststoffes (der Kalkprodukte) sowie der Eintragsstart und die Eintragsdauer pro Woche benannt. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleis-tungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Die Mengenvorsätze geben den aktuellen Pla-nungstand wieder. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge bei den auszutragenden Neutralisationsmittelmengen noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf (E-Mail) vom AG beim Betreiber bestellt. Die Abrufe erfolgen 3 Werktage vor Leistungsbeginn. Der AG geht davon aus, dass mit Datum des Abrufes die Leistungserbringung innerhalb einer Reaktionszeit von 3 Tagen, gerechnet ab dem Tag des schriftlichen Abrufes (1. Werktag), beginnt. Die wöchentli-che Dosierempfehlung enthält in der Regel auch optional/e Einsatztag/e, die im Ergebnis des wöchentlichen Monitorings ggf. kurzfristig (1-2 Werktage) beauftragt werden müssen. Diese Leistungen sind dann auf Nachweis abzurechnen.
Mit dem Angebot sind auch folgende Anlagen
zu übergeben:
- Formblatt 633 - Angebotsschreiben
- Formblatt 221/222 - Preisermittlung
- Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend)
- Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) -
- Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) -
- Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung (wenn zutreffend) -
- Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k) EU-VO 2022-576.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen:
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Formblatt 223 -Aufgliederung der Einheitspreise - Kalkulationsgrundlagen/Urkalkulation
- bei Nachunternehmereinsatz: Referenzen/ Eignungsnachweise Nachunternehmer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten.
Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der
Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor,
diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer vom ihm gesetzten Frist
nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine
Nachforderung erfolgt. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht
ausgeschlossen.
Bei erforderlichen Vermessungsarbeiten ist die LMBV-Richtlinie „Durchführung von Vermessungsarbeiten (RL Verm LMBV) in den Sanierungsbereichen Lausitz und Mitteldeutschland" zu berücksichtigen.
Vom Auftragnehmer ist zu gewährleisten, dass das zum Einsatz kommende Personal die entsprechenden Qualifikationen besitzt und nachweislich geschult wurde.
Zur Baustelleneröffnung sind folgende Nachweise durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu übergeben:
Die für die Ausführung maßgeblich vorgesehene Gerätetechnik (Formblatt LMBV-GV)
Produktdatenblätter der Kalkprodukte
Schwimmstabilitäts- und Kenternachweis für die mobile Austragseinheit
Nachweis für die winterfeste Auslegung der Austragseinheit ist über eine Berechnung zum Eisdruck zu erbringen.
Die gesamte Anlage (wasser- und landseitige Komponenten) sollen winterfest und säurebeständig ausgelegt werden (Nachweis erforderlich).
Eine vom Betreiber/Auftragnehmer erstellte Betriebsanweisung nach § 7 ABBergV für den gefahrlosen Umgang der einzusetzenden Betriebsstoffe ist zu übergeben.
Die geforderten Nachweise sind durch einen anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Fremdsprachigen Dokumentationen ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen. Die Nachweise und Prüfberichte sind dem AG mit Baustelleneröffnung zu übergeben.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Villemombler Strasse 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 091-276375 (2024-05-08)