Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Studentenwohnheime mit Matratzen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen. Die Laufzeit beginnt am 01 01 .202 5 und endet zum 31 .1 2 Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 850.000,00 EUR erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-20.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Matratzen
Referenznummer: 2024_09_11
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Studentenwohnheime mit Matratzen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen. Die...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Studentenwohnheime mit Matratzen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen. Die Laufzeit beginnt am 01 01 .202 5 und endet zum 31 .1 2 Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 850.000,00 EUR erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
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Produkte/Dienstleistungen: Matratzen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 750 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Anlieferstellen des Studierendenwerks Würzburg sind auf das gesamte Stadtgebiete Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg und Bamberg verteilt und rufen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Anlieferstellen des Studierendenwerks Würzburg sind auf das gesamte Stadtgebiete Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg und Bamberg verteilt und rufen ihre Bedarfsmengen sukzessive über den Einkauf Non-Food ab. Die logistische Abwicklung erfolgt durch den Auftragnehmer. Genauere Informationen zu den Lieferstellen werden nach der Auftragsvergabe bekannt gegeben. Der Auftrag-nehmer hat Anspruch auf eine umfassende Beschreibung der Gegebenheiten vor Ort. Die Abnahmemenge pro Lieferanschrift ist unterschiedlich, in der Regel zwischen 50 bis 300 Stück. Sollten weitere Stellen während der Vertragslaufzeit hinzukommen, sind diese für die weitere Laufzeit zu den gleichen Bedingungen vom Auftragnehmer mit aufzunehmen und zu beliefern. Details zu eventuellen Anlieferzeiten sowie Ansprechpartnern gehen aus dem jeweiligen Einzelauftrag hervor. Sämtliche Artikel des Leistungsverzeichnisses sind vom Auftragnehmer innerhalb von maximal 6 Wochen nach Auftragseingang an die Bedarfsstelle auszuliefern. Lieferverzögerungen sind dem Auf-traggeber unverzüglich in Form einer Auftragsbestätigung mitzuteilen. Im Falle einer Überschreitung der o. g. Lieferzeit behält sich der Auftraggeber einen Deckungskauf bei einem Drittlieferanten vor. Sollte der Zustand der Lieferverzögerung dauerhaft über einen sechs Wochen anhalten, behält sich der Auftraggeber die Kündigung des Vertrags vor. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Auftragnehmers. Die Anlieferung erfolgt frei Verwendungs-stelle an die jeweils bezeichnete Lieferadresse, das heißt an den jeweiligen Aufstellungs- / Lagerort. Die Warenlieferung erfolgt ab dem 01.01.2025 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Lieferung der neuen Matratzen sowie deren Vertragen in die vorgesehenen Räumlichkeiten mit eigenem, qualifiziertem Personal durchzuführen. Die ordnungs-gemäße Platzierung der Matratzen an den vom Auftraggeber angegebenen Standorten ist ebenfalls Bestandteil der Leistung. Alle genannten Leistungen, einschließlich der dafür erforderlichen Personalressourcen, sind im Ge-samtpreis enthalten und dürfen nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der Lieferung und Installation neuer Matratzen die fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung der ausgetauschten Altmatratzen unentgeltlich durch-zuführen. Die Entsorgung hat gemäß den geltenden gesetzlichen und umwelttechnischen Standards zu erfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschriften zur Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle relevanten Nachweise über die ordnungsgemäße Entsor-gung auf Verlangen des Auftraggebers vorgelegt werden können. Jegliche Kosten, die im Zusam-menhang mit der Entsorgung der Altmatratzen entstehen, sind vom Auftragnehmer zu tragen und sind bereits im Gesamtpreis der Leistung enthalten. Zudem ist der Auftragnehmer dafür verantwortlich, das gesamte Verpackungsmaterial und die aus-getauschten Altmatratzen unmittelbar nach der Lieferung und Installation fachgerecht und umweltgerecht zu entsorgen. Diese Entsorgung erfolgt ebenfalls durch eigenes Personal des Auftragnehmers.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Siehe Dokument Leistungsorte mit Wohneinheiten. Die Belieferung erfolgt im gesamten Stadtgebiert Würzburg, Schweinfurt, Bamberg und Aschaffenburg”
Ort der Leistung: Würzburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-30 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Am Studentenhaus, Würzburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Tobias Burghartswieser, Frank Tegtmeier”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlussgründe: Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlussgründe: Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Ver-halten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Ver-halten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Ver-haltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Ver-halten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwer-wiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zu-rückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschluss-gründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Der öffentliche Auftraggeber kann auf gesondertes Verlangen verlangen, dass Bieter je nach den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Der öffentliche Auftraggeber kann auf gesondertes Verlangen verlangen, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Der Nachweis darf am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate sein. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt, § 44 Abs. 1 Satz 2 VgV. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis für jedes ihrer Mitglieder einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat diesen Nachweis vorzulegen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese(n) Nachweis(e) als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Erklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Erklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 6 bis 9) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist. Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens 600.000,- EUR in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 6 bis 9). Bei Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) der jeweilige Jahresumsatz (netto) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärung Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärung Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.