Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt in 24598 Boostedt, Rantzau-Straße 10 in einem Teil der ehemaligen Rantzau Kaserne eine Landesunterkunft (LUK) mit einer Kapazität von derzeit bis zu 2.500 Betten für die Bewohnenden (im Rahmen des Standortkonzeptes wird im Laufe des Jahres 2025 die Kapazität voraussichtlich auf 1.250 Bewohnende verringert). In besonderen Situationen mit hohem Zugang (z.B. Ukraine-Krieg) kann die Belegung zeitweise ansteigen. Weitere Standorte in Schleswig-Holstein sind vorhanden, jedoch nicht Angebotsbestandteil. Das Landesamt ist zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner. Die Bewohnenden werden von einem Betreuungsverband / Unternehmen beraten und betreut. Ihre Verpflegung wird über ein Catering sichergestellt. Der Wachdienst ist 24/7 vor Ort. Eine Polizeistation auf dem Gelände ist montags bis freitags tagsüber besetzt. Eingerichtet ist ein Ärztlicher Dienst (ÄD). Dieser entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis (s. folgende Leistungsbeschreibung). Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des Landesamtes als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnenden mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnenden ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Bei der Gestaltung der Unterbringung, Beratung und Betreuung ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. Nachts und am Wochenende sind stets Mitarbeitende eines Wachdienstes anwesend, die bei Notfällen einen Rettungswagen o.ä. rufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-03.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Medizinische Betreuung in der Landesunterkunft Boostedt
Referenznummer: ZV-L8-24-1789000-412 .07
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt in 24598 Boostedt, Rantzau-Straße 10 in einem Teil der ehemaligen Rantzau Kaserne eine Landesunterkunft (LUK) mit einer Kapazität von derzeit bis zu 2.500 Betten für die Bewohnenden (im Rahmen des Standortkonzeptes wird im Laufe des Jahres 2025 die Kapazität voraussichtlich auf 1.250 Bewohnende verringert). In besonderen Situationen mit hohem Zugang (z.B. Ukraine-Krieg) kann die Belegung zeitweise ansteigen. Weitere Standorte in Schleswig-Holstein sind vorhanden, jedoch nicht Angebotsbestandteil. Das Landesamt ist zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner.
Die Bewohnenden werden von einem Betreuungsverband / Unternehmen beraten und betreut. Ihre Verpflegung wird über ein Catering sichergestellt. Der Wachdienst ist 24/7 vor Ort. Eine Polizeistation auf dem Gelände ist montags bis freitags tagsüber besetzt. Eingerichtet ist ein Ärztlicher Dienst (ÄD). Dieser entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis (s. folgende Leistungsbeschreibung).
Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des Landesamtes als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnenden mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnenden ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Bei der Gestaltung der Unterbringung, Beratung und Betreuung ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen.
Nachts und am Wochenende sind stets Mitarbeitende eines Wachdienstes anwesend, die bei Notfällen einen Rettungswagen o.ä. rufen.
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt in 24598 Boostedt, Rantzau-Straße 10 in einem Teil der ehemaligen Rantzau Kaserne eine Landesunterkunft (LUK) mit einer Kapazität von derzeit bis zu 2.500 Betten für die Bewohnenden (im Rahmen des Standortkonzeptes wird im Laufe des Jahres 2025 die Kapazität voraussichtlich auf 1.250 Bewohnende verringert). In besonderen Situationen mit hohem Zugang (z.B. Ukraine-Krieg) kann die Belegung zeitweise ansteigen. Weitere Standorte in Schleswig-Holstein sind vorhanden, jedoch nicht Angebotsbestandteil. Das Landesamt ist zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner.
Die Bewohnenden werden von einem Betreuungsverband / Unternehmen beraten und betreut. Ihre Verpflegung wird über ein Catering sichergestellt. Der Wachdienst ist 24/7 vor Ort. Eine Polizeistation auf dem Gelände ist montags bis freitags tagsüber besetzt. Eingerichtet ist ein Ärztlicher Dienst (ÄD). Dieser entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis (s. folgende Leistungsbeschreibung).
Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des Landesamtes als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnenden mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnenden ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Bei der Gestaltung der Unterbringung, Beratung und Betreuung ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen.
Nachts und am Wochenende sind stets Mitarbeitende eines Wachdienstes anwesend, die bei Notfällen einen Rettungswagen o.ä. rufen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦 Beschreibung
Interne Kennung: ZV-L8-24-1789000-412 .07
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt in 24598 Boostedt, Rantzau-Straße 10 in einem Teil der ehemaligen Rantzau Kaserne eine Landesunterkunft (LUK) mit einer Kapazität von derzeit bis zu 2.500 Betten für die Bewohnenden (im Rahmen des Standortkonzeptes wird im Laufe des Jahres 2025 die Kapazität voraussichtlich auf 1.250 Bewohnende verringert). In besonderen Situationen mit hohem Zugang (z.B. Ukraine-Krieg) kann die Belegung zeitweise ansteigen. Weitere Standorte in Schleswig-Holstein sind vorhanden, jedoch nicht Angebotsbestandteil. Das Landesamt ist zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner.
Die Bewohnenden werden von einem Betreuungsverband / Unternehmen beraten und betreut. Ihre Verpflegung wird über ein Catering sichergestellt. Der Wachdienst ist 24/7 vor Ort. Eine Polizeistation auf dem Gelände ist montags bis freitags tagsüber besetzt. Eingerichtet ist ein Ärztlicher Dienst (ÄD). Dieser entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis (s. folgende Leistungsbeschreibung).
Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des Landesamtes als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnenden mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnenden ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Bei der Gestaltung der Unterbringung, Beratung und Betreuung ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen.
Nachts und am Wochenende sind stets Mitarbeitende eines Wachdienstes anwesend, die bei Notfällen einen Rettungswagen o.ä. rufen.
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Für diese Rahmenvereinbarungen gilt die folgenden Höchstwert für die Dienstleistung:
Der Höchstwert an Budget beträgt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren insgesamt 8.000.000 Euro.
Bei Erreichen des Höchstwerts endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit.
Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt in 24598 Boostedt, Rantzau-Straße 10 in einem Teil der ehemaligen Rantzau Kaserne eine Landesunterkunft (LUK) mit einer Kapazität von derzeit bis zu 2.500 Betten für die Bewohnenden (im Rahmen des Standortkonzeptes wird im Laufe des Jahres 2025 die Kapazität voraussichtlich auf 1.250 Bewohnende verringert). In besonderen Situationen mit hohem Zugang (z.B. Ukraine-Krieg) kann die Belegung zeitweise ansteigen. Weitere Standorte in Schleswig-Holstein sind vorhanden, jedoch nicht Angebotsbestandteil. Das Landesamt ist zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner.
Die Bewohnenden werden von einem Betreuungsverband / Unternehmen beraten und betreut. Ihre Verpflegung wird über ein Catering sichergestellt. Der Wachdienst ist 24/7 vor Ort. Eine Polizeistation auf dem Gelände ist montags bis freitags tagsüber besetzt. Eingerichtet ist ein Ärztlicher Dienst (ÄD). Dieser entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis (s. folgende Leistungsbeschreibung).
Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des Landesamtes als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnenden mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnenden ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Bei der Gestaltung der Unterbringung, Beratung und Betreuung ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen.
Nachts und am Wochenende sind stets Mitarbeitende eines Wachdienstes anwesend, die bei Notfällen einen Rettungswagen o.ä. rufen.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt die folgenden Höchstwert für die Dienstleistung:
Der Höchstwert an Budget beträgt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren insgesamt 8.000.000 Euro.
Bei Erreichen des Höchstwerts endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit.
Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Faire Arbeitsbedingungen, Vergabemindestlohn.
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Postleitzahl: 24598
Stadt: Boostedt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Segeberg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag läuft vom 01. April 2025 – 31. März 2026. Es erfolgt eine automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, es sei denn, das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) teilt mindestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich mit, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Das LaZuF kann jeweils drei Monate vor Vertragsablauf erklären, dass der Vertrag für einen von 12 Monate abweichenden Zeitraum verlängert wird.
Spätestes Vertragsende: 31. März 2029.
Der Vertrag läuft vom 01. April 2025 – 31. März 2026. Es erfolgt eine automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, es sei denn, das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) teilt mindestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich mit, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Das LaZuF kann jeweils drei Monate vor Vertragsablauf erklären, dass der Vertrag für einen von 12 Monate abweichenden Zeitraum verlängert wird.
Spätestes Vertragsende: 31. März 2029.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Erbringung der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Postanschrift: Rantzau-Straße 10
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-17 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-20 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-01-20 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-01-10 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
7. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden
Betriebshaftpflichtversicherung
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
8. Erklärung (Formblatt) über mindestens eine Referenz der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021 - 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Medizinische Betreuung von Asylsuchenden unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse.
9. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (hier: Ärztlicher Dienst), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2021 bis 2023).
10. Eigenerklärung über die persönliche Eignung des einzusetzenden Personals getrennt nach
- Anzahl und Qualifikation der zum Einsatz kommenden Ärzte und des medizinischen Hilfspersonals,
- der individuellen beruflichen Qualifikation und
- der Verständigung in deutscher sowie englischer Sprache.
11. Eigenerklärung über die verantwortliche Projektleitung inkl. Angaben zur Qualifikation und Vertretung.
12. Eigenerklärung über die hinreichende Personalverfügbarkeit unter Berücksichtigung einer ausreichenden qualifizierten Personalreserve.
13. Eigenerklärung, dass die geforderten Nachweise aus Punkt 6 der LV spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen und dem Auftraggeber auf Verlangen ausgehändigt werden.
14. Eigenerklärung, dass Facharzturkunden spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen und dem Auftraggeber unaufgefordert zugesandt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
8. Erklärung (Formblatt) über mindestens eine Referenz der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021 - 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Medizinische Betreuung von Asylsuchenden unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse.
9. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (hier: Ärztlicher Dienst), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2021 bis 2023).
10. Eigenerklärung über die persönliche Eignung des einzusetzenden Personals getrennt nach
- Anzahl und Qualifikation der zum Einsatz kommenden Ärzte und des medizinischen Hilfspersonals,
- der individuellen beruflichen Qualifikation und
- der Verständigung in deutscher sowie englischer Sprache.
11. Eigenerklärung über die verantwortliche Projektleitung inkl. Angaben zur Qualifikation und Vertretung.
12. Eigenerklärung über die hinreichende Personalverfügbarkeit unter Berücksichtigung einer ausreichenden qualifizierten Personalreserve.
13. Eigenerklärung, dass die geforderten Nachweise aus Punkt 6 der LV spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen und dem Auftraggeber auf Verlangen ausgehändigt werden.
14. Eigenerklärung, dass Facharzturkunden spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen und dem Auftraggeber unaufgefordert zugesandt werden.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
15. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
15a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
15. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
15a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
16. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer,
vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Verstoß führt zum Ausschluss.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabesh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.evergabesh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits
bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen
Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die
Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der
Vergabeunterlagen.
2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur
Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt
mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
3. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten).
4. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
5. Eigenerklärung, dass ein geeignetes EDV-Programm zur ärztlichen Behandlung vorgehalten und unter Nutzung der in der Landesunterkunft vorhandenen Hardware zum Einsatz kommt.
6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabesh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.evergabesh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits
bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen
Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die
Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der
Vergabeunterlagen.
2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur
Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt
mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
3. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten).
4. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
5. Eigenerklärung, dass ein geeignetes EDV-Programm zur ärztlichen Behandlung vorgehalten und unter Nutzung der in der Landesunterkunft vorhandenen Hardware zum Einsatz kommt.
6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Kontaktperson: Fachbereich 412
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-03+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 236-741630 (2024-12-03)