Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Eigenerklärung, dass der Auftraggeberin immer die aktuelle Ansprechperson für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter zeitgleich über mindestens zwei Mitarbeitende verfügt und diese für die zu erbringenden Leistungen zur Verfügung stellt, die jeweils die in Ziffer 3.4.1 Anlage 2 der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen erfüllen. (A)
Die Mitarbeitenden sind zum Zeitpunkt des Zuschlags zu benennen.
- Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt: (A)
- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO
- Eigenerklärung, dass der Bieter mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeiten. (A)
- Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (A)
- Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive:
o Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck).
o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten.
o Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung).
o Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment).
o Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail). (A)
-Eigenerklärung, dass die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A)
- Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts
- Eigenerklärung, dass der Bieter die Vertragsmodelle gemäß Ziffer 3.1 der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung direkt vom Bieter bezogen werden können. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter wie in Ziffer 3.2 der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung beschrieben von Microsoft als LSP authorisiert ist. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter bestätigt, dass er sämtliche in Ziffer 3.3 und den dort enthaltenen Unterziffern der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen bezüglich der Mitarbeitenden erfüllt. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter bestätigt, dass er sämtliche in Ziffer 3.4 der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen einer strategischen Unterstützung zu den in der Ausschreibung zu beziehenden Produkten gewährleistet. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter bestätigt, dass er sämtliche in Ziffer 3.5 der Anlage 2 beschriebenen Anforderungen einer Beratungsleistung im Lizenzmanagement zu den in der Ausschreibung zu beziehenden Produkten gewährleistet. (Ohne gesonderte Vergütung) (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter bestätigt, dass er sämtliche in Ziffer 3.6 und allen dort enthaltenen Unterziffern der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen der Einzelabrufe zu den in der Ausschreibung zu beziehenden Produkten gewährleistet. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter bestätigt, dass er sämtliche in Ziffer 3.7 und allen dort enthaltenen Unterziffern der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen einer Informationsbereitstellung zur Unterstützung im Lizenzmanagement zu den in der Ausschreibung zu beziehenden Produkten (ohne gesonderte Vergütung) gewährleistet. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.