Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Komponenten des Herstellers New Voice für die bestehenden von IT.Niedersachsen betriebenen Sprachkommunikationssysteme (Mitel/Unify und Alcatel) der niedersächsischen Landesverwaltung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Newvoice
Referenznummer: 23/428
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Komponenten des Herstellers New Voice für die bestehenden von IT.Niedersachsen betriebenen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Komponenten des Herstellers New Voice für die bestehenden von IT.Niedersachsen betriebenen Sprachkommunikationssysteme (Mitel/Unify und Alcatel) der niedersächsischen Landesverwaltung.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Komponenten des Herstellers New Voice für die bestehenden von IT.Niedersachsen betriebenen Sprachkommunikationssysteme (Mitel/Unify und Alcatel) der niedersächsischen Landesverwaltung.
Neben der Lieferung der entsprechenden Komponenten können unter anderem folgende weitere Leistungen abgerufen werden:
- Kauf von Hardware
- Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)
- Instandhaltungs- und Pflegeleistungen (z.B. Störungsbeseitigung)
- Dienstleistungen zur Projektierung / Consulting, Projektleitung, Konfiguration und Installation
- Dienstleistungen des Herstellers New Voice Easyservice und Easyservice24
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Bezugsberechtigte Stellen:
Bezugsberechtigt sind sämtliche Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Bezugsberechtigte Stellen:
Bezugsberechtigt sind sämtliche Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung welche von § 1 Abs. 2, mit Ausnahme der unter Abs. 3 S. 1 genannten, der Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT.Niedersachsen (Nds. MBl. 2014, 244) erfasst sind.
Die Bezugsberechtigung kann einvernehmlich um Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung, welche nicht unter Satz 1 fallen, erweitert werden. Der Auftragnehmer wird die Erweiterung nicht unbillig verweigern.
Die Abrufe erfolgen in Form von Einzelaufträgen (gemäß Nummer 1.5 der Rahmenvereinbarung) durch IT. Niedersachsen als einzig abrufberechtigte Stelle.
Der Auftraggeber erhält das Recht, die auf der Basis der Rahmenvereinbarung erworbenen Komponenten an die bezugsberechtigten Dienststellen und Behörden in Niedersachsen weiter zu vertreiben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-30 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-30 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 92
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: - Eigenerklärung, über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG
“Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51Y1CSR4REH
Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51Y1CSR4REH
Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert.
Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 119-366245 (2024-06-19)