Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Für Los 1 und Los 2 geltend:
- Eingangserklärung, dass der Bieter alle in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 3.1 genannten Anforderungen erfüllt. (A)
- Eingangserklärung, dass für alle angebotenen Softwareversionen Updates, Upgrades, Releases/ Versionen, Hotfixes sowie ein Problemsupport bereit gestellt wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Auftraggeberin immer die aktuelle Ansprechperson für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter als Oracle Partner autorisiert ist und Resellerrights (License and Hardware) für alle benötigten Produktlinien besitzt. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter alle Anforderungen unter Punkt 3.5.2. in der Leistungsbeschreibung erfüllt. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter ausschließlich die entsprechenden EVB-IT Verträge akzeptiert, weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen. (A)
- Nachweis von zwei Projektreferenzen der letzten 36 Monate, die der Bieter als verantwortliches Unternehmen mit Bezug zur einer Software erbracht hat.
Die Referenz muss in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Weiter sollen nebenstehende Inhalte über die Referenzen angegeben werden: (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt: (A)
- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO
- Eigenerklärung, dass der Bieter mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeiten. (A)
- Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (A)
- Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive:
o Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck).
o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten.
o Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung).
o Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment).
o Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail). (A)
-Eigenerklärung, dass die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A)
- Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.