Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige, CO2-neutrale Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen im Sinne des Postgesetzes (PostG) oder auch Konsolidierungsleistungen im Sinne des Postgesetzes, im und außerhalb des gesamten Bundesgebiets der Bundesrepublik Deutschland, für die Universität des Saarlandes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-03.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen
Referenznummer: ZB-2024-0070
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die
gewerbsmäßige, CO2-neutrale Abholung, Frankierung, Beförderung und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die
gewerbsmäßige, CO2-neutrale Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von
Postsendungen im Sinne des Postgesetzes (PostG) oder auch Konsolidierungsleistungen im Sinne des Postgesetzes, im und außerhalb des gesamten Bundesgebiets der Bundesrepublik Deutschland, für die Universität des Saarlandes.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Postdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Siehe Leistungsbeschreibung.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Post- und Kurierdienste📦
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2025 und beträgt zunächst ein
Jahr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch bei...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2025 und beträgt zunächst ein
Jahr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch bei unveränderten Konditionen um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht auf Kündigung besteht auf Seiten der AG. Dem AN steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Nach Ablauf von maximal drei Jahren endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sollten während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung die abgerufenen Leistungen einen Höchstwert von 300.000 Postsendungen erreicht haben, endet die Rahmenvereinbarung mit sofortiger Wirkung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-04 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2025 und beträgt zunächst ein
Jahr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch bei...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2025 und beträgt zunächst ein
Jahr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch bei unveränderten Konditionen um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht auf Kündigung besteht auf Seiten der AG. Dem AN steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Nach Ablauf von maximal drei Jahren endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sollten während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung die abgerufenen Leistungen einen Höchstwert von 300.000 Postsendungen erreicht haben, endet die Rahmenvereinbarung mit sofortiger Wirkung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Gültige Lizenz nach dem gültigen Postgesetz § 5 Abs. 1 i.V.m. § 6 PostG
- Gemäß Eigenerklärung Formblatt 124_LD” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Jährlicher Mindestnettoumsatz > 300.000 Euro
- Gemäß Eigenerklärung Formblatt 124_LD” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“gemäß Eigenerklärung Formblatt 124_LD”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de/3339.htm🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 172-531406 (2024-09-03)