Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung von Tank- / Servicekarten. Das Vergabeverfahren wird landesweit im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchgeführt. Ziel ist der Abschluss eines Vertrages (Rahmenvereinbarung) mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) zur Bereitstellung und Nutzung von Tank- / Servicekarten für die Bedarfsträger im Land Rheinland-Pfalz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-10.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Tankkarten-Service für das Fuhrparkmanagement des Landes Rheinland-Pfalz
Referenznummer: Z.24-0008
Kurze Beschreibung:
“Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit...”
Kurze Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung von Tank- / Servicekarten. Das Vergabeverfahren wird landesweit im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchgeführt. Ziel ist der Abschluss eines Vertrages (Rahmenvereinbarung) mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) zur Bereitstellung und Nutzung von Tank- / Servicekarten für die Bedarfsträger im Land Rheinland-Pfalz.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Tankstellenkreditkarten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 32 400 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel ist der Abschluss eines Vertrages (Rahmenvereinbarung) mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) zur Bereitstellung und Nutzung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel ist der Abschluss eines Vertrages (Rahmenvereinbarung) mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) zur Bereitstellung und Nutzung von Tank- / Servicekarten für die Bedarfsträger im Land Rheinland-Pfalz.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Ort der Leistung: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vertragsverlängerungsoptionen:
siehe Abschnitt Teil R - Besondere Vertragsbedingungen - 2.3
Nachfolgeprodukte soweit am Markt abgekündigt:
siehe Abschnitt...”
Beschreibung der Optionen
Vertragsverlängerungsoptionen:
siehe Abschnitt Teil R - Besondere Vertragsbedingungen - 2.3
Nachfolgeprodukte soweit am Markt abgekündigt:
siehe Abschnitt Teil R - Besondere Vertragsbedingungen - 2.10.1
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 102
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein:
- Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR
- Sachschäden mindestens 1.500.000 EUR
- Vermögensschäden mindestens 500.000 EUR
b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend folgende Angaben zu machen:
- Gesamtjahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre
- Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre
- Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
c) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Angebot vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
d) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
e) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a), b) und c) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A -...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
- zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
- zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gefordert wird die Benennung von mindestens drei (3) Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren.
Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
Hinweis: Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV).
Dabei gilt ergänzend folgende Mindestanforderung an die Referenzen:
1. Wenigstens zwei (2) der drei (3) zu benennenden Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist ununterbrochen/ungekündigt mindestens sechs (6) Monate erbracht worden sein bzw. ungekündigt bestehen.
Werden keine Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechen, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung"...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Wettbewerber haben folgende Konzepte einzureichen:
- Konzept zur Vermeidung von Falschbetankungen
- Konzept zur Betankung von e-Fahrzeugen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y1ZJHWTHW
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz"...”
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y1ZJHWTHW
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Nationale Registrierungsnummer: t:065194940
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@add.rlp.de📧
Telefon: +49 65194940📞
Fax: +49 6519494179 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: t:06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Nationale Registrierungsnummer: t:065194940
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@add.rlp.de📧
Telefon: +49 65194940📞
Fax: +49 6519494179 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 072-213500 (2024-04-10)