Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 27.01.2025, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist:
https://vergabe.muenchen.de/
Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein
Anspruch.
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Unterstützung des Auftraggebers:
Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.10 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
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Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
In diesem Vergabeverfahren wird auf Losbildung verzichtet, die grds. mögl. wäre. Mittelständische Interessen gem. § 97 Abs. 4 GWB werden dennoch grds. u. vorrangig berücksichtigt.
Aufteilung in Teil- bzw. Mengenlose: 20 % aller ausgeschriebenen 30 Artikel haben einen niedrigen Einzelpreis. Diese Artikel stellen aber ca. 30 % des Bestellvolumens von einer Gesamtmenge mit ca. 10.000 Stück dar. Eine Aufteilung d. Leistung nach Teil- bzw. Mengenlosen würde beim konkreten Beschaffungsgegenstand im Ergebnis eine Aufteilung der Bestellmengen erwirken. Folge wäre ein vermehrtes Aufkommen von Abrufen bzw. Bestellungen mit geringeren Mengen, deren Lieferung nicht versandkostenfrei erfolgen würde. Bestellung von PC-Zubehör mit geringem Wert von z. B. 1 Euro würde sich jedes Mal um die Versandkosten erhöhen. Die Versandkosten wären in so einem Fall weit höher als der Warenwert.
Informationen zu Bestellungen erfolgt derzeit über ein vom Auftragnehmer bereitgestelltes Webportal. Das Webportal enthält die individuell vereinbarten 30 Artikel gemäß Leistungsbeschreibung zu den individuell vereinbarten Konditionen gem. Angebot. Er muss somit immer speziell für den Kunden LHM über die Vertragslaufzeit erstellt, angepasst und gepflegt werden. Die entstehenden Kosten werden vom Auftragnehmer im Rahmen der Preiskalkulation berücksichtigt. Da sich durch Aufteilung der Leistung in Teil- bzw. Mengenlose d. Gesamtvolumen der Ausschreibung nicht ändern, sondern lediglich die Anzahl der Lieferanten erhöhen würde, entstehen losgelöst v. eigentlichen Beschaffungsgegenstand zusätzliche Kosten für mehrere indiv. gepflegte Webportale.
Aufteilung in Fachlose: Hier ist festzustellen, dass es sich bei den zu beschaffenden Produkten nicht um exklusive Produkte oder spezielle Herstellungsverfahren handelt. Vielmehr sind unter PC-Zubehör ausschließlich Waren zu verstehen, deren Spezifikationen von einer Vielzahl von unterschiedlichen Produkten untersch. Hersteller erfüllt werden können. Sowohl die Erfahrung der bisherigen Ausschreibungen als auch die aktuelle Markterkundung zeigt, dass die Fachhändler diese Produkte vollumfänglich liefern können. Ein eigenständiger Anbietermarkt mit spezialisierten Fachunternehmen eigens für d. Produktportfolio existiert derzeit nicht.
Aufteilung in Fachlose führt bedingt durch untersch. Teilsummen in den 7 Geräteklassen auch zu wirtschaftlich schlechteren Angeboten, da die Bieter jedes Los so kalkulieren müssten, dass es für sie wirtschaftlich abbildbar ist. Damit würden auch hier die niedrigpreisigen, oft gebrauchten Artikel wie z. B. Adapter und Kabel weitaus teurer (auch Versand u. Webportale).
D. Aufteilung des Beschaffungsgegenstandes ist weder nach Teil- noch nach Fachlosen geboten. D. Vergabe ist gem. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB aus wirtschaftlichen Gründen u. in Ermangelung eigenständ. Anbietermärkte m. spezialisierten Fachunternehmen als Gesamtvergabe durchzuführen.
Abschließend lässt sich anmerken, dass d. bisherigen Auftragnehmer u.auch im Vergabeverfahren unterlegene Bieter mittelständische Unternehmen waren bzw. sind.
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Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 1.767.979,00 EUR (netto)
Schätzwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 1.767.979,00 EUR (netto)
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.
Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.