Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung ohne Aufarbeitung in vier staatswaldbewirtschaftenden Forstbetriebsbezirken des Re
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen. * Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen"). Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-06.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung ohne Aufarbeitung in vier staatswaldbewirtschaftenden Forstbetriebsbezirken des Re
Referenznummer: 2024/07/007
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen.
* Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden
somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen").
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen.
* Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden
somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen").
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Ebbetal
Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:selbst#
ERKLÄRUNG UNTERNEHMERPOOL
Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden
somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in den Rahmenvertrag jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe.
---
Der Abruf des jeweiligen Einzelauftrages aus der Rahmenvereinbarung erfolgt bei Bedarf telefonisch oder schriftlich ausschließlich nach Platzierung der Angebote in der jeweiligen Reihenfolge nach Ergebnis dieser Ausschreibung (Abrufprotokoll) unter Angabe des jeweilig für den Abruf anfallenden Leistungsumfangs.
Der Erstplatzierte, der das wirtschaftlichste Angebot in der Ausschreibung abgegeben hat, wird nach Abrufprotokoll zunächst zur Leistungserbringung aufgefordert. Es wird gefordert, dass der Auftragnehmer die vom Auftraggeber nachgefragte Leistung zum Zeitpunkt der jeweils notwendigen Leistungserfüllung innerhalb einer Frist von 24 Stunden zusagt. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht eingehalten werden können oder der Erstplatzierte die Leistungserbringung für den Abruf ernsthaft und endgültig verweigern, so greift der Auftraggeber auf den Anbieter an der darunterliegenden Platzierung des Angebotes zurück.
Entsprechend des beschriebenen Abrufprotokolls kann der Auftraggeber (Revierleitungen vor Ort) somit aus den Platzierungslisten nach der Reihenfolge des günstigsten Angebotes die erforderlichen Aufträge abrufen. Stehen dabei Teilnehmer des Rahmenvertrages an mehreren vorrangigen Platzierungen in der Liste in dem abgefragten Leistungszeitraum nicht zur Verfügung, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Zusage der Leistungserbringung für den einzelnen Abruf, die Leistung binnen 14 Tagen zu erbringen (Leistungszeitraum). Bei begründetem Bedarf kann auch ein längerer Leistungszeitraum im Einzelfall vereinbart werden bzw. bei unplanmäßigen Maßnahmen, wie der Abwendung von Gefahrensituationen, ist eine Verfügbarkeit binnen 24 Stunden erforderlich (s. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung "Verfügbarkeit des Auftragnehmers").
Gemessen an der kurzfristigen Verfügbarkeit der Auftragnehmer haben somit alle Bieter eine wahrscheinliche Chance, an der Erfüllung des Rahmenvertrages mitarbeiten zu können. Sinn und Zweck ist eine größtmögliche Flexibilität bei einer gleichzeitigen vertraglichen Bindung für Auftragnehmer und Auftraggeber.
Leistungsverzögerungen nach Zusage müssen vom Auftragnehmer unverzüglich telefonisch der abrufenden Person angezeigt werden, dabei hat der Auftragnehmer unter Angabe des Grundes und des nächstmöglichen Leistungstermins den Auftraggeber zu informieren. Bei Falsch- oder Schlechtleistung hat der Auftragnehmer unverzüglich auf seine Kosten nach zu erfüllen.
Die Unternehmen garantieren, dass die Maschinen und Zubehörteile sowie die Leistungserbringung immer den aktuellen Arbeitssicherheitsstechnischen-Standards entsprechen.
Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden
somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in den Rahmenvertrag jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe.
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Der Abruf des jeweiligen Einzelauftrages aus der Rahmenvereinbarung erfolgt bei Bedarf telefonisch oder schriftlich ausschließlich nach Platzierung der Angebote in der jeweiligen Reihenfolge nach Ergebnis dieser Ausschreibung (Abrufprotokoll) unter Angabe des jeweilig für den Abruf anfallenden Leistungsumfangs.
Der Erstplatzierte, der das wirtschaftlichste Angebot in der Ausschreibung abgegeben hat, wird nach Abrufprotokoll zunächst zur Leistungserbringung aufgefordert. Es wird gefordert, dass der Auftragnehmer die vom Auftraggeber nachgefragte Leistung zum Zeitpunkt der jeweils notwendigen Leistungserfüllung innerhalb einer Frist von 24 Stunden zusagt. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht eingehalten werden können oder der Erstplatzierte die Leistungserbringung für den Abruf ernsthaft und endgültig verweigern, so greift der Auftraggeber auf den Anbieter an der darunterliegenden Platzierung des Angebotes zurück.
Entsprechend des beschriebenen Abrufprotokolls kann der Auftraggeber (Revierleitungen vor Ort) somit aus den Platzierungslisten nach der Reihenfolge des günstigsten Angebotes die erforderlichen Aufträge abrufen. Stehen dabei Teilnehmer des Rahmenvertrages an mehreren vorrangigen Platzierungen in der Liste in dem abgefragten Leistungszeitraum nicht zur Verfügung, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Zusage der Leistungserbringung für den einzelnen Abruf, die Leistung binnen 14 Tagen zu erbringen (Leistungszeitraum). Bei begründetem Bedarf kann auch ein längerer Leistungszeitraum im Einzelfall vereinbart werden bzw. bei unplanmäßigen Maßnahmen, wie der Abwendung von Gefahrensituationen, ist eine Verfügbarkeit binnen 24 Stunden erforderlich (s. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung "Verfügbarkeit des Auftragnehmers").
Gemessen an der kurzfristigen Verfügbarkeit der Auftragnehmer haben somit alle Bieter eine wahrscheinliche Chance, an der Erfüllung des Rahmenvertrages mitarbeiten zu können. Sinn und Zweck ist eine größtmögliche Flexibilität bei einer gleichzeitigen vertraglichen Bindung für Auftragnehmer und Auftraggeber.
Leistungsverzögerungen nach Zusage müssen vom Auftragnehmer unverzüglich telefonisch der abrufenden Person angezeigt werden, dabei hat der Auftragnehmer unter Angabe des Grundes und des nächstmöglichen Leistungstermins den Auftraggeber zu informieren. Bei Falsch- oder Schlechtleistung hat der Auftragnehmer unverzüglich auf seine Kosten nach zu erfüllen.
Die Unternehmen garantieren, dass die Maschinen und Zubehörteile sowie die Leistungserbringung immer den aktuellen Arbeitssicherheitsstechnischen-Standards entsprechen.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Auszug aus der AGB Forst NRW Punkt 3.5 "Eingesetzte Arbeitsmittel und -verfahren": "Die eingesetzten Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren müssen insbesondere unter Berücksichtigung der Unfallverhütung, des Umweltschutzes sowie der Bestandespfleglichkeit geeignet sein. Die eingesetzten Rückemaschinen mit Seilwinde verfügen über ein durch den Unfallversicherungsträger anerkanntes Notrufsystem. Der AN setzt nur Maschinen und Geräte ein, die den gesetzlichen Vorgaben, den Kriterien der Ausschreibung bzw. den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Bei Einsatz von Arbeitsmaschinen sind für den Fall von Havarien geeignete Arbeitsmittel gegen Ölaustritt wie z. B. Auffangwannen und Bindemittel in ausreichender Dimensionierung mitzuführen. Weiteres regeln die Qualitätsstandards der speziellen Maßnahmenbereiche."
Auszug aus der AGB Forst NRW Punkt 3.5 "Eingesetzte Arbeitsmittel und -verfahren": "Die eingesetzten Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren müssen insbesondere unter Berücksichtigung der Unfallverhütung, des Umweltschutzes sowie der Bestandespfleglichkeit geeignet sein. Die eingesetzten Rückemaschinen mit Seilwinde verfügen über ein durch den Unfallversicherungsträger anerkanntes Notrufsystem. Der AN setzt nur Maschinen und Geräte ein, die den gesetzlichen Vorgaben, den Kriterien der Ausschreibung bzw. den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Bei Einsatz von Arbeitsmaschinen sind für den Fall von Havarien geeignete Arbeitsmittel gegen Ölaustritt wie z. B. Auffangwannen und Bindemittel in ausreichender Dimensionierung mitzuführen. Weiteres regeln die Qualitätsstandards der speziellen Maßnahmenbereiche."
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Ebbetal
Forsthaus Lettmecke
Postleitzahl: 58840
Stadt: Plettenberg
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Beckerhof
Forsthaus Beckerhof, Beckerhof 1
Postleitzahl: 58540
Stadt: Meinerzhagen
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Lieberhausen
Immertweg 32
Postleitzahl: 51647
Stadt: Gummersbach
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Einsiedelei
Am Attenberg 21
Postleitzahl: 57462
Stadt: Olpe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-01 📅
Datum des Endes: 2026-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
Leistungszeitraum: 01.02.2025 - 31.01.2026, optionale Verlängerungen um ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 2 Jahren.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Herbst 2025, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerung: Herbst 2026
Leistungszeitraum: 01.02.2025 - 31.01.2026, optionale Verlängerungen um ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 2 Jahren.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Herbst 2025, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerung: Herbst 2026
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Grundlaufzeit für diese Rahmenvereinbarung beträgt ein Jahr.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.02.2025 und endet mit Ablauf des 31.01.2026.
Der Auftragsgeber behält sich eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Die Grundlaufzeit für diese Rahmenvereinbarung beträgt ein Jahr.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.02.2025 und endet mit Ablauf des 31.01.2026.
Der Auftragsgeber behält sich eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in der Leistungsbeschreibung genannten Mengenangaben abzuweichen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet ausschließlich eine Optionsmenge je Vertragsjahr je Los.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Sie wird ausschließlich im Bedarfsfall beauftragt. Ein Abruf erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit im Vertragsjahr losübergreifend zwischen 0 und maximal insgesamt 27.000 fm o. R. liegen (siehe Punkt 4 "Losaufteilung" in der Leistungsbeschreibung). Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum insgesamt für alle vier Lose auf maximal 54.000 fm o. R. (27.000 fm o. R. für das Jahr 2025 / 2026 und 27.000 fm o. R. für das Jahr 2026 / 2027) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
---
Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot").
Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt.
Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen.
Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können.
Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglichen Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten.
Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in der Leistungsbeschreibung genannten Mengenangaben abzuweichen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet ausschließlich eine Optionsmenge je Vertragsjahr je Los.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Sie wird ausschließlich im Bedarfsfall beauftragt. Ein Abruf erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit im Vertragsjahr losübergreifend zwischen 0 und maximal insgesamt 27.000 fm o. R. liegen (siehe Punkt 4 "Losaufteilung" in der Leistungsbeschreibung). Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum insgesamt für alle vier Lose auf maximal 54.000 fm o. R. (27.000 fm o. R. für das Jahr 2025 / 2026 und 27.000 fm o. R. für das Jahr 2026 / 2027) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
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Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot").
Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt.
Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen.
Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können.
Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglichen Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten.
Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Beckerhof
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Lieberhausen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Einsiedelei
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Münster
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Die Rahmenvereinbarung beginnt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.02.2025 und endet mit Ablauf des 31.01.2026. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich nach Ablauf der Grundlaufzeit eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren (31.01.2027) vor. Eine Laufzeit von vier Jahren wird dementsprechend nicht überschritten.
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Die Rahmenvereinbarung beginnt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.02.2025 und endet mit Ablauf des 31.01.2026. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich nach Ablauf der Grundlaufzeit eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren (31.01.2027) vor. Eine Laufzeit von vier Jahren wird dementsprechend nicht überschritten.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-12-10 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Münster
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-12-02 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden.
Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV).
---
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen:
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
---
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
§ 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten:
(1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6. nicht zugelassene Nebenangebote.
(2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen.
(3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden.
Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV).
---
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen:
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
---
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
§ 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten:
(1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6. nicht zugelassene Nebenangebote.
(2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen.
(3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen:
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen:
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
Zur Angebotsabgabe ist die beigefügte Preis- / Angebotstabelle zu nutzen.
Die Abgabe eines Angebotes kann ausschließlich nur elektronisch über den Projektraum im Bietertool der Vergabeplattform NRW erfolgen. Angebote per Email, postalisch oder über den Kommunikationsbereich werden ausgeschlossen.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten.
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Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:
- 324_EU_Angebotsschreiben (Formular)
- 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular)
- 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular)
- Preis- / Angebotstabelle (Vordrucke)
- Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck)
- Selbsterklärung Auflistung Maschinen (Vordruck)
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
- von PEFC- und FSC-Deutschland
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:
- 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular)
- 533a_EU_Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (Formular)
- 533b_EU_ Nachweis Unterauftragnehmer (Formular)
- 534a_EU_ Erklaerung Eignungsleihe (Formular)
- 534b_EU_ Erklaerung Eignungsleihe Haftung (Formular)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
Zur Angebotsabgabe ist die beigefügte Preis- / Angebotstabelle zu nutzen.
Die Abgabe eines Angebotes kann ausschließlich nur elektronisch über den Projektraum im Bietertool der Vergabeplattform NRW erfolgen. Angebote per Email, postalisch oder über den Kommunikationsbereich werden ausgeschlossen.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten.
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Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
- von PEFC- und FSC-Deutschland
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:
Eignung zur Berufsausübung: Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation.
Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.
Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister),
b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen),
c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution),
d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen
Mitarbeitenden),
e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen,
f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis)
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Eignung zur Berufsausübung: Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation.
Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.
Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister),
b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen),
c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution),
d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen
Mitarbeitenden),
e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen,
f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis)
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Auftragnehmer hat die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen.
Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen.
Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch
- den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in,
- einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und
forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer),
- den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder
öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005,
- bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine
Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der
zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005,
- das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung),
- den "Sachkundenachweis Harvestervermessung" der Maschinenführerinnen und Maschinenführer eines forstlichen Bildungszentrums
nachgewiesen.
Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
- Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem
- KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren.
- In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz
von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie Bewerbererklärung dazu verwiesen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Auftragnehmer hat die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen.
Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen.
Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch
- den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in,
- einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und
forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer),
- den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder
öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005,
- bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine
Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der
zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005,
- das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung),
- den "Sachkundenachweis Harvestervermessung" der Maschinenführerinnen und Maschinenführer eines forstlichen Bildungszentrums
nachgewiesen.
Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
- Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem
- KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren.
- In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz
von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie Bewerbererklärung dazu verwiesen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: s. Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:
- 324_EU_Angebotsschreiben (Formular)
- 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular)
- 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular)
- Preis- / Angebotstabelle (Vordrucke)
- Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck)
- Selbsterklärung Auflistung Maschinen (Vordruck)
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
- von PEFC- und FSC-Deutschland
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:
- 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular)
- 533a_EU_Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (Formular)
- 533b_EU_ Nachweis Unterauftragnehmer (Formular)
- 534a_EU_ Erklaerung Eignungsleihe (Formular)
- 534b_EU_ Erklaerung Eignungsleihe Haftung (Formular)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y11Y3W329
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
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Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer NRW
Nationale Registrierungsnummer: 1745696b-e501-4fa0-9845-90ae7c75cce1
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 217-678310 (2024-11-06)