Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen in den Forstbetriebsbezirken Porta Westfalica und Mindener Wald des Regionalforstamtes Hochstift, Wald und Holz NRW
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung (Stundenlohnvereinbarung) über die Durchführung der visuellen Baumkontrolle und von hierdurch notwendig werdenden Verkehrssicherungsmaßnahmen in den staatswaldbewirtschaftenden Forstbetriebsbezirken Mindener Wald und Porta Westfalica zu vergeben. Die Forstbetriebsbezirke Mindener Wald und Porta Westfalica verfügen zusammen über ca. 100 km verkehrssicherungspflichtiger Waldstrecken und verteilen sich über die Kreise Gütersloh, Herford und Minden-Lübbecke. Aufgrund der teilweise erforderlichen, kurzfristigen Verkehrssicherungsmaßnahmen (Gefahr im Verzug) muss der Auftragnehmer eine zeitnahe Leistungserbringung vor Ort gewährleisten können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-12.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen in den Forstbetriebsbezirken Porta Westfalica und Mindener Wald des Regionalforstamtes Hochstift, Wald und Holz NRW
Referenznummer: 2024/12/011
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung (Stundenlohnvereinbarung) über die Durchführung der visuellen Baumkontrolle und von hierdurch notwendig werdenden Verkehrssicherungsmaßnahmen in den staatswaldbewirtschaftenden Forstbetriebsbezirken Mindener Wald und Porta Westfalica zu vergeben.
Die Forstbetriebsbezirke Mindener Wald und Porta Westfalica verfügen zusammen über ca. 100 km verkehrssicherungspflichtiger Waldstrecken und verteilen sich über die Kreise Gütersloh, Herford und Minden-Lübbecke. Aufgrund der teilweise erforderlichen, kurzfristigen Verkehrssicherungsmaßnahmen (Gefahr im Verzug) muss der Auftragnehmer eine zeitnahe Leistungserbringung vor Ort gewährleisten können.
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung (Stundenlohnvereinbarung) über die Durchführung der visuellen Baumkontrolle und von hierdurch notwendig werdenden Verkehrssicherungsmaßnahmen in den staatswaldbewirtschaftenden Forstbetriebsbezirken Mindener Wald und Porta Westfalica zu vergeben.
Die Forstbetriebsbezirke Mindener Wald und Porta Westfalica verfügen zusammen über ca. 100 km verkehrssicherungspflichtiger Waldstrecken und verteilen sich über die Kreise Gütersloh, Herford und Minden-Lübbecke. Aufgrund der teilweise erforderlichen, kurzfristigen Verkehrssicherungsmaßnahmen (Gefahr im Verzug) muss der Auftragnehmer eine zeitnahe Leistungserbringung vor Ort gewährleisten können.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen im Forstbetriebsbezirk Mindener Wald des Regionalforstamtes Hochstift
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Auszug aus der AGB Forst NRW Punkt 3.5 "Eingesetzte Arbeitsmittel und -verfahren": "Die eingesetzten Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren müssen insbesondere unter Berücksichtigung der Unfallverhütung, des Umweltschutzes sowie der Bestandespfleglichkeit geeignet sein. Die eingesetzten Rückemaschinen mit Seilwinde verfügen über ein durch den Unfallversicherungsträger anerkanntes Notrufsystem. Der AN setzt nur Maschinen und Geräte ein, die den gesetzlichen Vorgaben, den Kriterien der Ausschreibung bzw. den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Bei Einsatz von Arbeitsmaschinen sind für den Fall von Havarien geeignete Arbeitsmittel gegen Ölaustritt wie z. B. Auffangwannen und Bindemittel in ausreichender Dimensionierung mitzuführen. Weiteres regeln die Qualitätsstandards der speziellen Maßnahmenbereiche."
Auszug aus der AGB Forst NRW Punkt 3.5 "Eingesetzte Arbeitsmittel und -verfahren": "Die eingesetzten Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren müssen insbesondere unter Berücksichtigung der Unfallverhütung, des Umweltschutzes sowie der Bestandespfleglichkeit geeignet sein. Die eingesetzten Rückemaschinen mit Seilwinde verfügen über ein durch den Unfallversicherungsträger anerkanntes Notrufsystem. Der AN setzt nur Maschinen und Geräte ein, die den gesetzlichen Vorgaben, den Kriterien der Ausschreibung bzw. den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Bei Einsatz von Arbeitsmaschinen sind für den Fall von Havarien geeignete Arbeitsmittel gegen Ölaustritt wie z. B. Auffangwannen und Bindemittel in ausreichender Dimensionierung mitzuführen. Weiteres regeln die Qualitätsstandards der speziellen Maßnahmenbereiche."
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Mindener Wald
Lavelsloher Straße 80
Postleitzahl: 32469
Stadt: Petershagen
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Porta Westfalica
Zur Klippe 10
Postleitzahl: 32457
Stadt: Porta Westfalica
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Minden-Lübbecke
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
Leistungszeitraum: 01.11.2024 - 31.10.2025, optionale Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Sommer 2025, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerungen: Sommer 2026, Sommer 2027, Sommer 2028
Leistungszeitraum: 01.11.2024 - 31.10.2025, optionale Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Sommer 2025, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerungen: Sommer 2026, Sommer 2027, Sommer 2028
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.11.2024 und endet mit Ablauf des 31.10.2025.
Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftraggeber behält sich nach Ablauf der Grundlaufzeit jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren (31.10.2028) vor.
Es ist angestrebt, die Zuschläge noch im Sommer des Jahres 2024 zu erteilen und die Rahmenvereinbarung wie geplant zum 01.11.2024 beginnen zu lassen. Treten jedoch unerwartete Verzögerungen auf, kann es zu einer verspäteten Zuschlagserteilung (voraussichtlich im Spätsommer / Herbst 2024) kommen. Oben genannte Vertragsenden (31.10.2025 + ggf. Verlängerungen) bleiben hiervon jedoch unberührt.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr bis zum Ende der vorstehend genannten maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten witterungsbedingt oder aufgrund von anderen Maßnahmen zu unterbrechen (vgl. AGB Forst) oder aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.11.2024 und endet mit Ablauf des 31.10.2025.
Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftraggeber behält sich nach Ablauf der Grundlaufzeit jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren (31.10.2028) vor.
Es ist angestrebt, die Zuschläge noch im Sommer des Jahres 2024 zu erteilen und die Rahmenvereinbarung wie geplant zum 01.11.2024 beginnen zu lassen. Treten jedoch unerwartete Verzögerungen auf, kann es zu einer verspäteten Zuschlagserteilung (voraussichtlich im Spätsommer / Herbst 2024) kommen. Oben genannte Vertragsenden (31.10.2025 + ggf. Verlängerungen) bleiben hiervon jedoch unberührt.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr bis zum Ende der vorstehend genannten maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten witterungsbedingt oder aufgrund von anderen Maßnahmen zu unterbrechen (vgl. AGB Forst) oder aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Bedarf an Verkehrssicherungsmaßnahmen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die kalkulierten Stunden (siehe Preisblätter) sind Schätzwerte und stellen keinen Anspruch auf einen vollständigen Leistungsabruf dar.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
---
Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot").
Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt. Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen. Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können.
Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglichen Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten.
Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.
Der Bedarf an Verkehrssicherungsmaßnahmen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die kalkulierten Stunden (siehe Preisblätter) sind Schätzwerte und stellen keinen Anspruch auf einen vollständigen Leistungsabruf dar.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
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Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot").
Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt. Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen. Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können.
Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglichen Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten.
Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen im Forstbetriebsbezirk Porta Westfalica des Regionalforstamtes Hochstift
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Münster
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.11.2024 und endet mit Ablauf des 31.10.2025.
Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Auftragsgeber behält sich nach Ablauf der Grundlaufzeit jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren (31.10.2028) vor.
Eine Laufzeit von vier Jahren wird somit nicht überschritten.
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.11.2024 und endet mit Ablauf des 31.10.2025.
Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Auftragsgeber behält sich nach Ablauf der Grundlaufzeit jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren (31.10.2028) vor.
Eine Laufzeit von vier Jahren wird somit nicht überschritten.
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-10-01 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Münster
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-10 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden.
Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV).
---
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen:
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
---
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
§ 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten:
(1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6. nicht zugelassene Nebenangebote.
(2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen.
(3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden.
Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV).
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Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen:
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
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Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
§ 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten:
(1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6. nicht zugelassene Nebenangebote.
(2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen.
(3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen:
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- Zertifizierung nach ISO 9001
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Besondere Anforderungen an die Eignung sind der AGB Forst NRW und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen und anhand der Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Darüber hinaus muss mit Angebotsabgabe ein Nachweis einer RSA 21 - Schulung eines anerkannten Bildungsträgers eingereicht werden.
Ebenfalls mit Angebotsabgabe ist vorzulegen der Nachweis über eine ausreichende Qualifizierung für die visuelle Baumkontrolle durch Schulungs- bzw. Zertifizierungsnachweise nach den Standards VTA oder FLL.
Während der gesamten Arbeiten muss mindestens ein deutschsprachiger Vorarbeiter anwesend sein.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen:
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- Zertifizierung nach ISO 9001
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Besondere Anforderungen an die Eignung sind der AGB Forst NRW und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen und anhand der Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Darüber hinaus muss mit Angebotsabgabe ein Nachweis einer RSA 21 - Schulung eines anerkannten Bildungsträgers eingereicht werden.
Ebenfalls mit Angebotsabgabe ist vorzulegen der Nachweis über eine ausreichende Qualifizierung für die visuelle Baumkontrolle durch Schulungs- bzw. Zertifizierungsnachweise nach den Standards VTA oder FLL.
Während der gesamten Arbeiten muss mindestens ein deutschsprachiger Vorarbeiter anwesend sein.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:
- 324_EU_Angebotsschreiben (Formular)
- 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular)
- 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 /Formular)
- Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck)
- Preisblatt Los 1 Mindener Wald (Vordruck)
- Preisblatt Los 2 Porta Westfalica (Vordruck)
- Nachweis einer RSA 21 - Schulung
- Nachweis über Qualifizierungsnachweis visuelle Baumkontrolle nach den Standards VTA oder FLL
- Nachweis der Forstwirtausbildung / ECC-Lehrgang oder einer gleichwertigen ausländischen Prüfung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) der eingesetzten Beschäftigten, vgl. Ziff. 3.4 AGB Forst
- Nachweis SKT A/B
- Nachweis AS-Baum 2 - Hubsteiger
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- Zertifizierung nach ISO 9001
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:
- 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular)
- 533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (Formular)
- 533b EU 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer (Formular)
- 534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe (Formular)
- 534b EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe Haftung (Formular)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:
- 324_EU_Angebotsschreiben (Formular)
- 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular)
- 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 /Formular)
- Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck)
- Preisblatt Los 1 Mindener Wald (Vordruck)
- Preisblatt Los 2 Porta Westfalica (Vordruck)
- Nachweis einer RSA 21 - Schulung
- Nachweis über Qualifizierungsnachweis visuelle Baumkontrolle nach den Standards VTA oder FLL
- Nachweis der Forstwirtausbildung / ECC-Lehrgang oder einer gleichwertigen ausländischen Prüfung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) der eingesetzten Beschäftigten, vgl. Ziff. 3.4 AGB Forst
- Nachweis SKT A/B
- Nachweis AS-Baum 2 - Hubsteiger
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- Zertifizierung nach ISO 9001
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:
- 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular)
- 533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (Formular)
- 533b EU 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer (Formular)
- 534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe (Formular)
- 534b EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe Haftung (Formular)
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Besondere Anforderungen an die Eignung sind der AGB Forst NRW und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen und anhand der Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Darüber hinaus muss mit Angebotsabgabe u. a. ein Nachweis einer RSA 21 - Schulung eines anerkannten Bildungsträgers eingereicht werden.
Ebenfalls ist mit Angebotsabgabe u. a. vorzulegen: der Nachweis über eine ausreichende Qualifizierung für die visuelle Baumkontrolle durch Schulungs- bzw. Zertifizierungsnachweise nach den Standards VTA oder FLL.
Aufzählung aus der allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung:
- Nachweis der Forstwirtausbildung / ECC-Lehrgang oder einer gleichwertigen ausländischen Prüfung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) der eingesetzten Beschäftigten, vgl. Ziff. 3.4 AGB Forst
- Nachweis über Qualifizierungsnachweis visuelle Baumkontrolle nach den Standards VTA oder FLL
- Nachweis SKT A/B
- Nachweis RSA-Schulung
- Nachweis AS-Baum 2 - Hubsteiger
Während der gesamten Arbeiten muss mindestens ein deutschsprachiger Vorarbeiter anwesend sein.
Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister),
b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen),
c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution),
d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen
Mitarbeitenden),
e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen,
f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis)
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Eignung zur Berufsausübung: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Besondere Anforderungen an die Eignung sind der AGB Forst NRW und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen und anhand der Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Darüber hinaus muss mit Angebotsabgabe u. a. ein Nachweis einer RSA 21 - Schulung eines anerkannten Bildungsträgers eingereicht werden.
Ebenfalls ist mit Angebotsabgabe u. a. vorzulegen: der Nachweis über eine ausreichende Qualifizierung für die visuelle Baumkontrolle durch Schulungs- bzw. Zertifizierungsnachweise nach den Standards VTA oder FLL.
Aufzählung aus der allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung:
- Nachweis der Forstwirtausbildung / ECC-Lehrgang oder einer gleichwertigen ausländischen Prüfung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) der eingesetzten Beschäftigten, vgl. Ziff. 3.4 AGB Forst
- Nachweis über Qualifizierungsnachweis visuelle Baumkontrolle nach den Standards VTA oder FLL
- Nachweis SKT A/B
- Nachweis RSA-Schulung
- Nachweis AS-Baum 2 - Hubsteiger
Während der gesamten Arbeiten muss mindestens ein deutschsprachiger Vorarbeiter anwesend sein.
Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister),
b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen),
c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution),
d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen
Mitarbeitenden),
e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen,
f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis)
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Besondere Anforderungen an die Eignung sind der AGB Forst NRW und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen und anhand der Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Darüber hinaus muss mit Angebotsabgabe ein Nachweis einer RSA 21 - Schulung eines anerkannten Bildungsträgers eingereicht werden.
Ebenfalls mit Angebotsabgabe ist vorzulegen der Nachweis über eine ausreichende Qualifizierung für die visuelle Baumkontrolle durch Schulungs- bzw. Zertifizierungsnachweise nach den Standards VTA oder FLL.
Während der gesamten Arbeiten muss mindestens ein deutschsprachiger Vorarbeiter anwesend sein.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Bitte beachten Sie hier insbesondere die Anlagen 1 - Qualitätsstandards Motormanuelle Holzernte, 2 - Qualitätsstandards Hochmechanisierte Holzernte, 3 - Qualitätsstandards Holzbringung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Besondere Anforderungen an die Eignung sind der AGB Forst NRW und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen und anhand der Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Darüber hinaus muss mit Angebotsabgabe ein Nachweis einer RSA 21 - Schulung eines anerkannten Bildungsträgers eingereicht werden.
Ebenfalls mit Angebotsabgabe ist vorzulegen der Nachweis über eine ausreichende Qualifizierung für die visuelle Baumkontrolle durch Schulungs- bzw. Zertifizierungsnachweise nach den Standards VTA oder FLL.
Während der gesamten Arbeiten muss mindestens ein deutschsprachiger Vorarbeiter anwesend sein.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Bitte beachten Sie hier insbesondere die Anlagen 1 - Qualitätsstandards Motormanuelle Holzernte, 2 - Qualitätsstandards Hochmechanisierte Holzernte, 3 - Qualitätsstandards Holzbringung
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
Hierzu wird im Besonderen auf die Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW) verwiesen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
Hierzu wird im Besonderen auf die Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW) verwiesen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y17NCM3N9
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer NRW
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 157-486452 (2024-08-12)