Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben. Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben: Los 1 - Kauf: Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich. Los 2 - Einrichtung: Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden. Los 3 - Miete Lizenzen: Avaya Enterprise Software Subscription License. Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%. Los 4 - Service: Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten. Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-04.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen
Referenznummer: 2024/17/004
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind.
Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben.
Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben:
Los 1 - Kauf:
Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich.
Los 2 - Einrichtung:
Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden.
Los 3 - Miete Lizenzen:
Avaya Enterprise Software Subscription License.
Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%.
Los 4 - Service:
Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten.
Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden.
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind.
Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben.
Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben:
Los 1 - Kauf:
Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich.
Los 2 - Einrichtung:
Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden.
Los 3 - Miete Lizenzen:
Avaya Enterprise Software Subscription License.
Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%.
Los 4 - Service:
Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten.
Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Kauf - Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen
Zusätzliche Informationen:
Die Leistungserbringung erfolgt digital an verschiedenen Standorten des Auftraggebers. Zur Orientierung werden hierfür die oben aufgeführten Adressen genannt.
Sie gelten ebenfalls als jeweiliger Haupterfüllungsort.
Ab Zuschlagserteilung ist eine intensive Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erforderlich. Hierzu werden regelmäßige Besprechungen im 14-tägigen Rythmus während der Projektphase in den Räumlichkeiten des Auftraggebers am Standort "Albrecht-Thaer-Straße 34, 48147 Münster" stattfinden.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen.
Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot").
Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt.
Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen.
Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können.
Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglich Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten.
Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.
Die Leistungserbringung erfolgt digital an verschiedenen Standorten des Auftraggebers. Zur Orientierung werden hierfür die oben aufgeführten Adressen genannt.
Sie gelten ebenfalls als jeweiliger Haupterfüllungsort.
Ab Zuschlagserteilung ist eine intensive Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erforderlich. Hierzu werden regelmäßige Besprechungen im 14-tägigen Rythmus während der Projektphase in den Räumlichkeiten des Auftraggebers am Standort "Albrecht-Thaer-Straße 34, 48147 Münster" stattfinden.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen.
Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot").
Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt.
Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen.
Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können.
Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglich Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten.
Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.
Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.10.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2028.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei einem evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher das Frühjahr / der Sommer 2028.
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Einrichtung - Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Miete Lizenzen - Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Service - Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Münster
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.10.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2028.
Die Rahmenvereinbarung wird also für die maximal mögliche Gesamtlaufzeit von vier Jahren geschlossen.
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-16 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Münster
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-02 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden.
Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV).
---
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen:
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
---
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
§ 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten:
(1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6. nicht zugelassene Nebenangebote.
(2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen.
(3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden.
Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV).
---
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen:
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
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Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
§ 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten:
(1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6. nicht zugelassene Nebenangebote.
(2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen.
(3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Hierzu gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Insbesondere der Service muss für die augeschriebenen Artikel und Servicelevel vollumfänglich erbracht werden können.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen Anwendung.
Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen. Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Hierzu gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Insbesondere der Service muss für die augeschriebenen Artikel und Servicelevel vollumfänglich erbracht werden können.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen Anwendung.
Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen. Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Hierzu gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Insbesondere der Service muss für die augeschriebenen Artikel und Servicelevel vollumfänglich erbracht werden können.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen Anwendung.
Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen. Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben.
Eignung zur Berufsausübung: Hierzu gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Insbesondere der Service muss für die augeschriebenen Artikel und Servicelevel vollumfänglich erbracht werden können.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen Anwendung.
Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen. Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Hierzu gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Insbesondere der Service muss für die augeschriebenen Artikel und Servicelevel vollumfänglich erbracht werden können.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen Anwendung.
Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen. Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Hierzu gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Insbesondere der Service muss für die augeschriebenen Artikel und Servicelevel vollumfänglich erbracht werden können.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen Anwendung.
Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen. Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: s. Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:
- 324_EU_Angebotsschreiben (Formular)
- 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular)
- 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular)
- Preisblatt
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:
- 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular)
- 532_EU_Eignungsleihe Unterauftrag (Formular)
- 533_EU_Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer Eignungsleiher (Formular)
Eine Einreichung o. g. optionaler Formulare ist nur erforderlich, insofern Nachunternehmer eingesetzt werden und/oder Sie Ihr Angebot in Form einer Bietergemeinschaft einreichen.
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:
Eine Einreichung o. g. optionaler Formulare ist nur erforderlich, insofern Nachunternehmer eingesetzt werden und/oder Sie Ihr Angebot in Form einer Bietergemeinschaft einreichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y1XF8P08R
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer NRW
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 108-330302 (2024-06-04)