Rahmenvereinbarung über die Lieferung, die Wartung und das Setzen von Stationszeichen einschließlich der Pflege der Bestandsdokumentation für die Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung, die Wartung und das Setzen von Stationszeichen einschließlich der Pflege der Bestandsdokumentation für die Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen. Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Straßenmeistereien der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie die Regionalen Geschäftsbereiche der NLStBV und die Zentrale der NLStBV (Dez. 23 Betrieb u. Verkehrsmanagement und Dez. 25 Geoinformation ). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der zu liefernden Produkte sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlagen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Die Ausführung und der Lieferumfang müssen der aufgeführten Erhebung der Bestandsdaten entsprechen: - Anweisung Straßeninformationsbank (ASB) Netz - Anweisung Straßeninformationsbank (ASB) Bestand Die Bestandsdaten beschreiben die Erfassung (Literatur, Methodik, Messsystem, Kalibrierung sowie die Präzision der Messungen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung, die Wartung und das Setzen von Stationszeichen einschließlich der Pflege der Bestandsdokumentation für die Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen
Referenznummer: 049-RV-FBI/2022-03.321
Kurze Beschreibung:
“Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des...”
Kurze Beschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung, die Wartung und das Setzen von Stationszeichen einschließlich der Pflege der Bestandsdokumentation für die Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen. Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Straßenmeistereien der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie die Regionalen Geschäftsbereiche der NLStBV und die Zentrale der NLStBV (Dez. 23 Betrieb u. Verkehrsmanagement und Dez. 25 Geoinformation ). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der zu liefernden Produkte sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlagen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Die Ausführung und der Lieferumfang müssen der aufgeführten Erhebung der Bestandsdaten entsprechen: - Anweisung Straßeninformationsbank (ASB) Netz - Anweisung Straßeninformationsbank (ASB) Bestand Die Bestandsdaten beschreiben die Erfassung (Literatur, Methodik, Messsystem, Kalibrierung sowie die Präzision der Messungen).
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Produkte/Dienstleistungen: Straßenschilder📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 590 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des...”
Beschreibung der Beschaffung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung, die Wartung und das Setzen von Stationszeichen einschließlich der Pflege der Bestandsdokumentation für die Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen. Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Straßenmeistereien der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie die Regionalen Geschäftsbereiche der NLStBV und die Zentrale der NLStBV (Dez. 23 Betrieb u. Verkehrsmanagement und Dez. 25 Geoinformation ). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der zu liefernden Produkte sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlagen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Die Ausführung und der Lieferumfang müssen der aufgeführten Erhebung der Bestandsdaten entsprechen: - Anweisung Straßeninformationsbank (ASB) Netz - Anweisung Straßeninformationsbank (ASB) Bestand Die Bestandsdaten beschreiben die Erfassung (Literatur, Methodik, Messsystem, Kalibrierung sowie die Präzision der Messungen).
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschilderung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschilderungsmaterial📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“sämtliche Straßenmeistereien in Niedersachsen sowie die Regionalen Geschäftsbereiche der NLStBV und die Zentrale der NLStBV”
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-05 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) einen Nachweis abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) einen Nachweis abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Der Bieter hat eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft einzureichen. Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat mit Abgabe des Angebots eine äquivalente Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die folgenden Nachweise einzureichen: a) Freigabezeugnisse der "Bundesanstalt für Straßenwesen" für die Zulassung der Reflektoren b) Rautiefennachweis für die Oberflächen der Leitpfosten / Aufsatzleitpfosten c) Der Bieter hat die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Konzepte: Der Bieter hat seinem Angebot die nachstehenden Konzepte zur Planung der Aufträge beizufügen. Die Konzepte müssen die Lieferzeiten sowie die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Konzepte: Der Bieter hat seinem Angebot die nachstehenden Konzepte zur Planung der Aufträge beizufügen. Die Konzepte müssen die Lieferzeiten sowie die Planung der Ausführung (Zusammenfassung von Bestellungen etc.) beinhalten. Die vorzulegenden Konzepte dienen lediglich der Information (Erfüllung der Mindestanforderungen) und werden nicht bewertet. Die Konzepte sind als PDF-Dokument einzureichen. Der Bieter hat auf Basis des Leistungsumfangs der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlagen ein schlüssiges, detailliertes Konzept jeweils zur Umsetzung, Leitungsschutz und Qualitätssicherung darzustellen. - Umsetzungskonzept: - Detaillierte Beschreibung der vorgesehenen Arbeitsschritte und der daraus zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigung bei der Stationierung, Längenmessung, beim Einbringen / Anbringen der Stationszeichenträger, Entfernen der Kilometerschilder, sowie der Bestandserfassung und Pflege der Bestandsdokumentation, wobei auf eine möglichst geringe Behinderung des Verkehrs zu achten ist. - Leitungsschutzkonzept: - Konkrete Darstellung, wie Leitungsschäden vermieden werden können. Sollte dies Terminabstimmungen erforderlich machen, sind diese im Projektablaufplan darzulegen. - Koordination mit der zu Ständigen Straßenmeisterei - In der Planung (z.B. Abstimmung mit Leitungsbetreibern, Einholung von Plänen) - In der Durchführung (z.B. Vorschachten, Leitungssuchgeräte) - Qualitätssicherungskonzept - für das Bestücken der Stationszeichengrundplatten, für die Stationierung sowie die koordinatenmäßige Erfassung durchgeführt wird. - Messung der Achsgeometrien (Messverfahren, Redundante Systeme, Kalibrierung, Literaturnachweise etc.) - Positionierung der Stationszeichen (Ausführung, Verwendete Messgeräte, etc.) - Bestückung der Zeichenträger (Ausführung, etc.) - Aufstellen der Zeichen (Maschinen, Materialien (etc.) - Arbeitsschutz und Verkehrssicherung. - Verkehrsbehördliche Anordnungen - Absicherung der Arbeitsstelle (Vorgehen, Verkehrssicherung, Sicherungstagebuch) Nach RSA 21 und ZTV-SA 97 - MVAS-Schulung des Personals (z.B. Nachweise, Regelmäßige Schulungen, Zertifizierung) - Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß ASR A5.2 - Datensicherheit und Informationssicherheit - Beschreibung der IT-Systeme (Sicherheitsupdates, Firewall, Virenschutz, VPN, Server Standorte). - Beschreibung der eingesetzten Fachsysteme (Software, Hardware) - DSVGO Konformität der Standorte (Server und Datenverarbeitung) - Informationskanäle bei Sicherheitsvorfällen (Ansprechpartner)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat die folgenden Nachweise mit Angebotsabgabe einzureichen: -Eigenerklärung zum Urheberrecht - Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat die folgenden Nachweise mit Angebotsabgabe einzureichen: -Eigenerklärung zum Urheberrecht - Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherung - Eigenerklärung für den Arbeitsschutz und die Verkehrssicherung - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat mit Abgabe des Angebots eine äquivalente Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. - Der Bieter hat die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" nachzuweisen. - Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Unternehmens gem. Zff. 1.13 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) - Angaben zu den Stationszeichen (Angabe des Herstellers, wie z.B. Typ, Material, Produktionsdaten usw.) entsprechend den Anforderungen gem. Zff. 2.1.3.2 der der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Mehr anzeigen Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD8TH” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 025-074001 (2024-02-02)