Die KMK hat in den letzten Jahren für alle Mitarbeitenden mobile ergonomische Arbeitsplätze eingerichtet. Ein Standard-Arbeitsplatz besteht aus einem Business-Notebook mit Docking-Station (oder Port-Replikator) und weiterem Zubehör. Die Ausstattung wurde über die letzten Jahre aus mittlerweile abgelaufenen Rahmenverträgen mit dem Hersteller Hewlett-Packard (HP) beschafft. Um eine kompatible Arbeitsumgebung - insbesondere mit Blick auf Shared-Desks und einen hohen Restposten an vorhandenen HP-Dockingstationen - zu schaffen, ist eine homogene Ausstattung erforderlich. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von HP-Business-Notebooks, bzw. Business-Notebooks eines anderen Herstellers, welche vollständig kompatibel zu den HP-Docking Stationen - Modell HP USB-C Dockingstation G5 und neuer - sind, samt Rucksack, vorinstalliertem Betriebssystem (Windows 11 Pro 64 Bit) und dreijähriger Herstellergarantie sowie entsprechende Convertible Business-Notebooks (Display mit Touchscreen-Funktion). Die Notebooks sind nach vollständig abgeschlossener Autopilot-Registrierung der Notebooks in Microsoft Azure zu liefern. Die dreijährige Herstellergarantie ist bis zum Ablauf der jeweiligen Garantiefrist optional um ein weiteres Jahr auf insgesamt höchstens fünf Jahre verlängerbar. Der Auftrag umfasst daneben auch nicht gesondert vergütete Instandhaltungs- und Serviceleistungen durch den Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Herstellergarantie für die zu beschaffenden Business-Notebooks. Das Höchstabrufvolumen der Rahmenvereinbarung beläuft sich auf 500.000 EUR (netto). Die Rahmenvereinbarung erlischt automatisch mit Erreichen des Höchstabrufvolumens, auch wenn dieses bereits vor dem Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung erreicht sein sollte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einem Jahr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils dreimal um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftragnehmer kündigt. Die Rahmenvereinbarung hat einschließlich der Verlängerungsoptionen insgesamt eine Laufzeit von höchstens 4 Jahren. Die Notebooks sind spätestens zwei Wochen nach Einzelabruf zu liefern. Mit Zuschlagserteilung erfolgt der erste Einzelabruf von 100 Business-Notebooks des mit dem Angebot angebotenen Modells.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Business-Notebooks
Referenznummer: KMK_12_24
Kurze Beschreibung:
Die KMK hat in den letzten Jahren für alle Mitarbeitenden mobile ergonomische Arbeitsplätze eingerichtet. Ein Standard-Arbeitsplatz besteht aus einem Business-Notebook mit Docking-Station (oder Port-Replikator) und weiterem Zubehör. Die Ausstattung wurde über die letzten Jahre aus mittlerweile abgelaufenen Rahmenverträgen mit dem Hersteller Hewlett-Packard (HP) beschafft. Um eine kompatible Arbeitsumgebung - insbesondere mit Blick auf Shared-Desks und einen hohen Restposten an vorhandenen HP-Dockingstationen - zu schaffen, ist eine homogene Ausstattung erforderlich. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von HP-Business-Notebooks, bzw. Business-Notebooks eines anderen Herstellers, welche vollständig kompatibel zu den HP-Docking Stationen - Modell HP USB-C Dockingstation G5 und neuer - sind, samt Rucksack, vorinstalliertem Betriebssystem (Windows 11 Pro 64 Bit) und dreijähriger Herstellergarantie sowie entsprechende Convertible Business-Notebooks (Display mit Touchscreen-Funktion). Die Notebooks sind nach vollständig abgeschlossener Autopilot-Registrierung der Notebooks in Microsoft Azure zu liefern. Die dreijährige Herstellergarantie ist bis zum Ablauf der jeweiligen Garantiefrist optional um ein weiteres Jahr auf insgesamt höchstens fünf Jahre verlängerbar. Der Auftrag umfasst daneben auch nicht gesondert vergütete Instandhaltungs- und Serviceleistungen durch den Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Herstellergarantie für die zu beschaffenden Business-Notebooks. Das Höchstabrufvolumen der Rahmenvereinbarung beläuft sich auf 500.000 EUR (netto). Die Rahmenvereinbarung erlischt automatisch mit Erreichen des Höchstabrufvolumens, auch wenn dieses bereits vor dem Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung erreicht sein sollte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einem Jahr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils dreimal um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftragnehmer kündigt. Die Rahmenvereinbarung hat einschließlich der Verlängerungsoptionen insgesamt eine Laufzeit von höchstens 4 Jahren. Die Notebooks sind spätestens zwei Wochen nach Einzelabruf zu liefern. Mit Zuschlagserteilung erfolgt der erste Einzelabruf von 100 Business-Notebooks des mit dem Angebot angebotenen Modells.
Die KMK hat in den letzten Jahren für alle Mitarbeitenden mobile ergonomische Arbeitsplätze eingerichtet. Ein Standard-Arbeitsplatz besteht aus einem Business-Notebook mit Docking-Station (oder Port-Replikator) und weiterem Zubehör. Die Ausstattung wurde über die letzten Jahre aus mittlerweile abgelaufenen Rahmenverträgen mit dem Hersteller Hewlett-Packard (HP) beschafft. Um eine kompatible Arbeitsumgebung - insbesondere mit Blick auf Shared-Desks und einen hohen Restposten an vorhandenen HP-Dockingstationen - zu schaffen, ist eine homogene Ausstattung erforderlich. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von HP-Business-Notebooks, bzw. Business-Notebooks eines anderen Herstellers, welche vollständig kompatibel zu den HP-Docking Stationen - Modell HP USB-C Dockingstation G5 und neuer - sind, samt Rucksack, vorinstalliertem Betriebssystem (Windows 11 Pro 64 Bit) und dreijähriger Herstellergarantie sowie entsprechende Convertible Business-Notebooks (Display mit Touchscreen-Funktion). Die Notebooks sind nach vollständig abgeschlossener Autopilot-Registrierung der Notebooks in Microsoft Azure zu liefern. Die dreijährige Herstellergarantie ist bis zum Ablauf der jeweiligen Garantiefrist optional um ein weiteres Jahr auf insgesamt höchstens fünf Jahre verlängerbar. Der Auftrag umfasst daneben auch nicht gesondert vergütete Instandhaltungs- und Serviceleistungen durch den Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Herstellergarantie für die zu beschaffenden Business-Notebooks. Das Höchstabrufvolumen der Rahmenvereinbarung beläuft sich auf 500.000 EUR (netto). Die Rahmenvereinbarung erlischt automatisch mit Erreichen des Höchstabrufvolumens, auch wenn dieses bereits vor dem Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung erreicht sein sollte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einem Jahr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils dreimal um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftragnehmer kündigt. Die Rahmenvereinbarung hat einschließlich der Verlängerungsoptionen insgesamt eine Laufzeit von höchstens 4 Jahren. Die Notebooks sind spätestens zwei Wochen nach Einzelabruf zu liefern. Mit Zuschlagserteilung erfolgt der erste Einzelabruf von 100 Business-Notebooks des mit dem Angebot angebotenen Modells.
Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦 Beschreibung
Interne Kennung: KMK_12_24
Art des Vertrags: Lieferungen
Postanschrift: Graurheindorfer Str. 157
Postleitzahl: 53117
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 4 Jahre
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einem Jahr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils dreimal um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftragnehmer kündigt. Die Rahmenvereinbarung hat einschließlich der Verlängerungsoptionen insgesamt eine Laufzeit von höchstens 4 Jahren.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einem Jahr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils dreimal um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftragnehmer kündigt. Die Rahmenvereinbarung hat einschließlich der Verlängerungsoptionen insgesamt eine Laufzeit von höchstens 4 Jahren.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einem Jahr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils dreimal um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftragnehmer kündigt. Die Rahmenvereinbarung hat einschließlich der Verlängerungsoptionen insgesamt eine Laufzeit von höchstens 4 Jahren.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einem Jahr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils dreimal um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftragnehmer kündigt. Die Rahmenvereinbarung hat einschließlich der Verlängerungsoptionen insgesamt eine Laufzeit von höchstens 4 Jahren.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-24 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-24 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-10-24 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung Bewerber/Bieter aufzufordern, folgende fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung Bewerber/Bieter aufzufordern, folgende fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: 8. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Begründung, falls kein Registerauszug eingereicht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 9. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 9. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 10. Vorlage geeigneter Referenzen Vorlage geeigneter Referenz über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe - des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners), - der Bezeichnung des Projektes - des Projektzeitraums, - des Projektvolumens und - des Projektinhalts. Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um eine Rahmenvereinbarung oder einen Vertrag über die Lieferung von mindestens 100 Business-Notebooks samt dreijähriger Herstellergarantie mit deutschsprachigem Kundensupport (C2 nach dem Europäischen Referenzrahmen) handelt. Es sind geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) einzureichen. Mindestanforderungen: Zu 10: Es sind mindestens drei geeignete Referenzen einzureichen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 10. Vorlage geeigneter Referenzen Vorlage geeigneter Referenz über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe - des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners), - der Bezeichnung des Projektes - des Projektzeitraums, - des Projektvolumens und - des Projektinhalts. Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um eine Rahmenvereinbarung oder einen Vertrag über die Lieferung von mindestens 100 Business-Notebooks samt dreijähriger Herstellergarantie mit deutschsprachigem Kundensupport (C2 nach dem Europäischen Referenzrahmen) handelt. Es sind geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) einzureichen. Mindestanforderungen: Zu 10: Es sind mindestens drei geeignete Referenzen einzureichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB 2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG. 3. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 25. Juni 2024) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 4. Mindeststundenentgelt nach wirt-214-p-bvb 5. Frauenförderung nach wirt-2141-p-bvb 6. Verhinderung von Benachteiligungen nach wirt-2143-p-bvb 7. ILO-Kernarbeitsnormen nach wirt-2140-p-bvb
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB 2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG. 3. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 25. Juni 2024) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 4. Mindeststundenentgelt nach wirt-214-p-bvb 5. Frauenförderung nach wirt-2141-p-bvb 6. Verhinderung von Benachteiligungen nach wirt-2143-p-bvb 7. ILO-Kernarbeitsnormen nach wirt-2140-p-bvb
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVXHVL8
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: t:+49 30 90138316
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90138316📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 187-576606 (2024-09-23)