Lieferung und Entladung von Kaliumpermanganat (technisch), Gehalt mindestens 98,5 %, im 25 kg-Eimergebinde, für die Wasserbehandlungsanlage am Standort Königstein. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird die Rahmenvereinbarung auf der Basis der Eignungskriterien mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Die Beauftragung des Abrufs erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggeber durchzuführenden Miniwettbewerbs zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern. Dazu werden die Rahmenvereinbarungspartner aufgefordert, für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten, in Abhängigkeit der Marktlage und der ihnen verfügbaren Mengen, ein Preisangebot zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung abzugeben. Der Rahmenvereinbarungspartner mit dem wirtschaftlichsten Preis und der verfügbaren Menge erhält den Zuschlag für diesen Zeitraum. Der Preis wird für diesen Zeitraum als Festpreis vereinbart. Wenn keine Verfügbarkeit gegeben ist, erfolgt dazu eine Mitteilung durch den Rahmenververeinbarungspartner. Die einzelnen Lieferungen in diesem Zeitraum werden mittels Einzelabruf vom Ansprechpartner des Auftraggebers am Lieferort (Wasserbehandlungsanlage) abgerufen. Die im Miniwettbewerb unterlegenen Teilnehmer werden unterrichtet. Der Miniwettbewerb der Preisermittlung und Verfügbarkeit wird während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung regelmäßig wiederholt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-09.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kaliumpermanganat
Referenznummer: 1816972-U28
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Entladung von Kaliumpermanganat (technisch), Gehalt mindestens 98,5 %, im 25 kg-Eimergebinde, für die Wasserbehandlungsanlage am Standort...”
Kurze Beschreibung
Lieferung und Entladung von Kaliumpermanganat (technisch), Gehalt mindestens 98,5 %, im 25 kg-Eimergebinde, für die Wasserbehandlungsanlage am Standort Königstein.
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird die Rahmenvereinbarung auf der Basis der Eignungskriterien mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Die Beauftragung des Abrufs erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggeber durchzuführenden Miniwettbewerbs zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Dazu werden die Rahmenvereinbarungspartner aufgefordert, für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten, in Abhängigkeit der Marktlage und der ihnen verfügbaren Mengen, ein Preisangebot zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung abzugeben. Der Rahmenvereinbarungspartner mit dem wirtschaftlichsten Preis und der verfügbaren Menge erhält den Zuschlag für diesen Zeitraum. Der Preis wird für diesen Zeitraum als Festpreis vereinbart.
Wenn keine Verfügbarkeit gegeben ist, erfolgt dazu eine Mitteilung durch den Rahmenververeinbarungspartner.
Die einzelnen Lieferungen in diesem Zeitraum werden mittels Einzelabruf vom Ansprechpartner des Auftraggebers am Lieferort (Wasserbehandlungsanlage) abgerufen.
Die im Miniwettbewerb unterlegenen Teilnehmer werden unterrichtet.
Der Miniwettbewerb der Preisermittlung und Verfügbarkeit wird während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung regelmäßig wiederholt.
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Produkte/Dienstleistungen: Kaliumpermanganat📦 Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Entladung von geschätzten 63,5 Tonnen Kaliumpermanganat (technisch), Gehalt mindestens 98,5 %, im 25 kg-Eimergebinde, für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Entladung von geschätzten 63,5 Tonnen Kaliumpermanganat (technisch), Gehalt mindestens 98,5 %, im 25 kg-Eimergebinde, für die Wasserbehandlungsanlage am Standort Königstein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-13 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-13 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von 3 Referenzen: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
Zahl der in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe von 3 Referenzen: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärungen: - Umsatz und Beschäftigtenanzahl desUnternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärungen: - Umsatz und Beschäftigtenanzahl desUnternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt; - Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Erklärung, dass den
Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten
Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit - das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG); - das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz -
MiLoG), - sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder - allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen
verbindlich vorgegeben werden.
“Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen...”
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 49 228 94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und
Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und
Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 071-210626 (2024-04-09)