Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) über die Lieferung von Kastenwagen der Klasse N2 / Aufbauart "BB". Der Abruf erfolgt über den Webshop des LZN. Abrufberechtigt über das LZN sind alle Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Bremen. Die Fahrzeuge werden in den Webshop des LZN gestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-14.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kastenwagen der Klasse N2 / Aufbauart "BB" für die Polizei Niedersachsen und Bremen
Referenznummer: 017-RV-KFZ/2023-03.335
Kurze Beschreibung:
“Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des...”
Kurze Beschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) über die Lieferung von Kastenwagen der Klasse N2 / Aufbauart "BB". Der Abruf erfolgt über den Webshop des LZN. Abrufberechtigt über das LZN sind alle Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Bremen. Die Fahrzeuge werden in den Webshop des LZN gestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Kastenwagen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des...”
Beschreibung der Beschaffung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) über die Lieferung von Kastenwagen der Klasse N2 / Aufbauart "BB". Der Abruf erfolgt über den Webshop des LZN. Abrufberechtigt über das LZN sind alle Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Bremen. Die Fahrzeuge werden in den Webshop des LZN gestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehr anzeigen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) Polizeidienststellen in Niedersachsen (Abholung oder Lieferung siehe Teil B)”
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Ort der Leistung: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 35.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-15 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Energieverbrauch und Umweltauswirkungen/ Lebenszykluskosten: In diesem Vergabeverfahren werden Energieverbrauch und Umweltauswirkungen (Lebenszykluskosten)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Energieverbrauch und Umweltauswirkungen/ Lebenszykluskosten: In diesem Vergabeverfahren werden Energieverbrauch und Umweltauswirkungen (Lebenszykluskosten) der zu beschaffenden Fahrzeuge als weiteres Zuschlagskriterium neben dem Fahrzeugpreis berücksichtigt (vgl. Ziffer 1.17 dieser Leistungsbeschreibung). 4 Mit der Bezeichnung "Tage" sind alle Kalendertage (einschließlich Samstage, Sonntage und Feiertage) gemeint. Dieses ergibt sich aus Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 03.06.1971 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine, ABl. EG Nr. L 124 vom 08.06.1971. 5 Siehe Fußnote 4. Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 7 von 22 Leistungsbeschreibung Es werden folgende Faktoren jeweils bezogen auf die Lebensdauer des Straßenfahrzeuges berücksichtigt: 1. Energieverbrauch, 2. Kohlendioxid-Emissionen, 3. Emissionen von Stickoxiden, 4. partikelförmige Abgasbestandteile und 5. Emissionen von Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen (nur bei Benzinern) Die diesbezüglichen Angaben und Erklärungen sind in der Anlage zum Angebotsvordruck zu machen bzw. abzugeben und darüber hinaus ist das WLTP-Verfahren zu benennen. Die Anlage ist - wie der Angebotsvordruck selbst - zwingend mit dem Ort, Datum und Namen der erklärenden, natürlichen Person zu versehen. Sollten Angaben, Erklärungen sowie Nachweise zum Energieverbrauch und den Umweltauswirkungen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen. Da es sich hierbei um leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, handelt, ist eine Nachforderung nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. Die Berücksichtigung der Angaben erfolgt im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mithilfe des bei-gefügten Berechnungstools (siehe Anlage dieser Leistungsbeschreibung). Die Lebenszykluskosten werden wie folgt berechnet: Die Kraftstoffkosten werden mit einem Referenzwert (vor Steuern) angenommen, hier 1,25 EUR für Kraftstoffe. Dieser Wert wird mit der Angabe des Verbrauches aus der Anlage zum Angebotsvordruck für den Verbrauch pro 100 km multipliziert. Weiterhin werden die angegebenen CO²-Emissionen und die Schadstoffemissionen einbezogen und bilden zusammen die Summe der Umweltauswirkungen. Dieses Ergebnis wird auf eine angenommene Lebensdauer von 200.000 km hochgerechnet. Im Anschluss werden dann die Anschaffungskosten des Fahrzeuges mit den ermittelten Umweltauswirkungen addiert und bilden den Maßstab für die Wirtschaftlichkeit.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Einhaltung der Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Einhaltung der Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen Eigenerklärung zum Urheberrecht Datenblätter/Prospektmaterial gem. der Leistungsbeschreibung- Technischer Teil (Teil B) Ausgefüllte Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und Firmenprofil" auch Angaben hinsichtlich der...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und Firmenprofil" auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDVE7” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 055-161319 (2024-03-14)
Auftragsbekanntmachung (2024-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-30 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wurde aufgrund von Bieterfragen auf den 30.04.2024 - 10:00 Uhr verschoben.” Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist wurde aufgrund von Bieterfragen auf den 30.04.2024 - 10:00 Uhr verschoben.”
Quelle: OJS 2024/S 074-220689 (2024-04-12)