Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Seifencremekartuschen /-patronen als Ergänzungsbeschaffung bzw. zur Wieder-Befüllung der bereits vorhandenen Spendersysteme des Herstellers CWS an den verschiedenen Dienststellen, Einrichtungen und Schulen der Landeshauptstadt München.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Seifenpatronen/-kartuschen (Seifencreme, Schaumseifenkonzentrat)
Referenznummer: VGSt1-1-2024-0047
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Seifencremekartuschen /-patronen als Ergänzungsbeschaffung bzw. zur Wieder-Befüllung der bereits vorhandenen...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Seifencremekartuschen /-patronen als Ergänzungsbeschaffung bzw. zur Wieder-Befüllung der bereits vorhandenen Spendersysteme des Herstellers CWS an den verschiedenen Dienststellen, Einrichtungen und Schulen der Landeshauptstadt München.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Handreiniger📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Pos. 1 Seifencreme in Kartusche/Patrone, 500ml, Menge ca. 48.600 Stück
Pos. 2 Schaumseifenkonzentrat in Kartusche/Patrone, 500ml, Menge ca. 77.200 Stück”
Zusätzliche Informationen:
“geschätzte Abrufmengen:
Pos. 1 Seifencreme in Kartusche/Patrone, 500ml, Menge ca. 48.600 Stück
Pos. 2 Schaumseifenkonzentrat in Kartusche/Patrone,...”
Zusätzliche Informationen
geschätzte Abrufmengen:
Pos. 1 Seifencreme in Kartusche/Patrone, 500ml, Menge ca. 48.600 Stück
Pos. 2 Schaumseifenkonzentrat in Kartusche/Patrone, 500ml, Menge ca. 77.200 Stück
Höchstabrufmengen:
Pos. 1 Seifencreme in Kartusche/Patrone, 500ml, Menge ca. 72.900 Stück
Pos. 2 Schaumseifenkonzentrat in Kartusche/Patrone, 500ml, Menge ca. 1.15800 Stück
Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C 23/20) um.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Handreiniger📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesundheitliche Verträglichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-27 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Jahresumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres muss mindestens 120.000 Euro netto betragen.
Der Jahresumsatz des vorletzten und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Jahresumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres muss mindestens 120.000 Euro netto betragen.
Der Jahresumsatz des vorletzten und vorvorletzten abgeschlossenen Geschäftsjahres muss mindestens 95.000 Euro netto betragen.
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: 1.000.000 Euro
Sachschäden: 1.000.000 Euro
Vermögensschäden: 1.000.000 Euro
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen aus einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen aus einer Rahmenvereinbarung:
- Lieferung von Seife (Seifencreme oder Schaumseifen) mit einem Auftragswert von
mindestens 110.000 Euro netto jährlich. Zusätzlich müssen mindestens 80 Anlieferstellen bedient werden.
Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist.
Bei Rahmenvereinbarungen gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 081-243800 (2024-04-23)