Auftragsbekanntmachung (2024-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Spielteppichen und Schmutzfangmatten für verschiedene Dienststellen, Schulen und Kitas
Referenznummer: VGSt1-1-2024-0052
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Spielteppichen und Schmutzfangmatten für verschiedene Dienststellen, Schulen und Kitas”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Geschätzte Abrufmenge:
Pos. 1 Spielteppiche reinigen 21.324 m²
Pos 2 Ketteln von Spielteppichen 450 m²
Pos. 3 Reinigung von Schmutzfangmatten ...”
Beschreibung der Beschaffung
Geschätzte Abrufmenge:
Pos. 1 Spielteppiche reinigen 21.324 m²
Pos 2 Ketteln von Spielteppichen 450 m²
Pos. 3 Reinigung von Schmutzfangmatten 145 m²
Pos 4 Reinigung von losen Teppichen 12.543 m²
Höchstabrufmenge:
Pos. 1 Spielteppiche reinigen 31.986 m²
Pos 2 Ketteln von Spielteppichen 675 m²
Pos. 3 Reinigung von Schmutzfangmatten 218 m²
Pos 4 Reinigung von losen Teppichen 18.815 m²
Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C 23/20) um.
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Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-08 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-04 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-05 00:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV)
Verfügt das Unternehmen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung?”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV)
Verfügt das Unternehmen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung?
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Jahresumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres muss mindestens 100.000,00 Euro netto betragen.
Der Jahresumsatz des vorletzten und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Jahresumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres muss mindestens 100.000,00 Euro netto betragen.
Der Jahresumsatz des vorletzten und vorvorletzten abgeschlossenen Geschäftsjahres muss jeweils mindestens 100.000,00 Euro netto betragen.
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: 1.000.000 Euro
Sachschäden: 1.000.000 Euro
Vermögensschäden: 1.000.000 Euro
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens zwei vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens zwei vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall:
Rahmenvereinbarung oder ein vergleichbarer Dauerauftrag über die Reinigung von losen Teppichen, Spielteppichen und Schmutzfangmatten mit einer Laufzeit von mind. 1 Jahr für mehrere (mindestens 100) Anlieferungsstellen und einem Auftragswert von mindestens 30.000,00 Euro (netto) pro Jahr.
Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 086-261100 (2024-04-30)