Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt), vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromöbeln. Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt (Nord-/Südbayern). Abrufberechtigt sind verschiedene Dienststellen und Behörden in Bayern. Die Rahmenvereinbarung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2026.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die zentrale Beschaffung von Büromöbeln
Reference number: 2024CLA000004
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt), vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromöbeln.
Die...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt), vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromöbeln.
Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt (Nord-/Südbayern).
Abrufberechtigt sind verschiedene Dienststellen und Behörden in Bayern.
Die Rahmenvereinbarung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2026.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Nordbayern” Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Südbayern” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-12 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 110
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/89423607-5c98-4124-9600-ff5e9fca77a3/suitabilitycriteria” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/89423607-5c98-4124-9600-ff5e9fca77a3/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/89423607-5c98-4124-9600-ff5e9fca77a3/suitabilitycriteria”
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.