Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt), vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürostühlen. Abrufberechtigt sind verschiedene Empfangsdienststellen in Bayern. Die Leistung ist in 3 Lose aufgeteilt. Die Rahmenvereinbarung tritt ab Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2026.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-14.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die zentrale Beschaffung von Bürostühlen
Reference number: 2024CLA000005
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt), vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürostühlen....”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt), vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürostühlen. Abrufberechtigt sind verschiedene Empfangsdienststellen in Bayern.
Die Leistung ist in 3 Lose aufgeteilt.
Die Rahmenvereinbarung tritt ab Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2026.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Bürodrehstühle”
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Besucherstühle” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-16 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 106
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/2ef88caa-2a41-43ce-8d08-461e80abfe45/suitabilitycriteria” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/2ef88caa-2a41-43ce-8d08-461e80abfe45/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/2ef88caa-2a41-43ce-8d08-461e80abfe45/suitabilitycriteria”
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.