Ziel des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für Trendforschung im Zusammenhang mit dem SWR Trend. Gegenstand des SWR Trends ist die Erhebung der Akzeptanz und des Images des SWR, der SWR Programmangebote im Fernsehen, im Hörfunk und auf den unterschiedlichen Onlineplattformen sowie der SWR Programmveranstaltungen vor Ort in den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der SWR Trend wird in Form einer bevölkerungsrepräsentativen Hybrid-Untersuchung über Telefon (CATI) und Online (CAWI) erhoben. Voraussichtliches Auftragsvolumen bzw. voraussichtliche Abnahmemengen bezogen auf die jährliche Abnahme in Anzahl der Interviews: Mindestabnahmemenge = 7.200 Interviews pro Jahr Geschätzte Abnahmemenge = 9.600 Interviews pro Jahr Optionale Höchstmenge = 10.800 Interviews pro Jahr
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für Trendforschung
Referenznummer: EU-A/P 05/2024
Kurze Beschreibung:
Ziel des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für Trendforschung im Zusammenhang mit dem SWR Trend.
Gegenstand des SWR Trends ist die Erhebung der Akzeptanz und des Images des SWR, der SWR Programmangebote im Fernsehen, im Hörfunk und auf den unterschiedlichen Onlineplattformen sowie der SWR Programmveranstaltungen vor Ort in den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der SWR Trend wird in Form einer bevölkerungsrepräsentativen Hybrid-Untersuchung über Telefon (CATI) und Online (CAWI) erhoben.
Voraussichtliches Auftragsvolumen bzw. voraussichtliche Abnahmemengen bezogen auf die jährliche Abnahme in Anzahl der Interviews:
Mindestabnahmemenge = 7.200 Interviews pro Jahr
Geschätzte Abnahmemenge = 9.600 Interviews pro Jahr
Optionale Höchstmenge = 10.800 Interviews pro Jahr
Ziel des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für Trendforschung im Zusammenhang mit dem SWR Trend.
Gegenstand des SWR Trends ist die Erhebung der Akzeptanz und des Images des SWR, der SWR Programmangebote im Fernsehen, im Hörfunk und auf den unterschiedlichen Onlineplattformen sowie der SWR Programmveranstaltungen vor Ort in den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der SWR Trend wird in Form einer bevölkerungsrepräsentativen Hybrid-Untersuchung über Telefon (CATI) und Online (CAWI) erhoben.
Voraussichtliches Auftragsvolumen bzw. voraussichtliche Abnahmemengen bezogen auf die jährliche Abnahme in Anzahl der Interviews:
Mindestabnahmemenge = 7.200 Interviews pro Jahr
Geschätzte Abnahmemenge = 9.600 Interviews pro Jahr
Optionale Höchstmenge = 10.800 Interviews pro Jahr
Produkte/Dienstleistungen: Marktforschung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 350 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: EU-A/P 05/2024
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umfragen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Der Leistungsort liegt grundsätzlich beim Auftragnehmer.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
- Optionen zur Vertragsverlängerung: Es wird beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Mindestlaufzeit von 24 Monaten (01.01.2025 bis 31.12.2026) mit anschließender Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten (bis maximal 31.12.2028) abzuschließen.
- Optionale Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Kapitel 6 der Verfahrensunterlagen)
- Optionen zur Vertragsverlängerung: Es wird beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Mindestlaufzeit von 24 Monaten (01.01.2025 bis 31.12.2026) mit anschließender Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten (bis maximal 31.12.2028) abzuschließen.
- Optionale Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Kapitel 6 der Verfahrensunterlagen)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-09 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Die Vergabestelle behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebotsschreiben (siehe Anlage 1) ausgefüllt einzureichen. (A1)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebotsschreiben (siehe Anlage 1) ausgefüllt einzureichen. (A1)
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis zur gewerblichen Leistungserbringung: Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (z.B. Handelsregisterauszug) oder ein vergleichbarer Nachweis zur gewerblichen Leistungserbringung (z.B. Gewerbeanmeldung, Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Erfassung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die fristgerechte Zahlung der anfallenden Steuern und Abgaben), nicht älter als ein Jahr. (A2)
Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis zur gewerblichen Leistungserbringung: Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (z.B. Handelsregisterauszug) oder ein vergleichbarer Nachweis zur gewerblichen Leistungserbringung (z.B. Gewerbeanmeldung, Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Erfassung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die fristgerechte Zahlung der anfallenden Steuern und Abgaben), nicht älter als ein Jahr. (A2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Finanziell-wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
- Darstellung der Umsatzentwicklung
- Bonitätsnachweis
- Bewertung der Umsatzentwicklung
- Bewertung der Bonität: - Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (i.d.R. Versicherungsschein oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
• 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden; Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 6.000.000 €.
• 100.000 € pauschal für Vermögensschäden; Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 200.000 €.
oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden (siehe Anlage 1). Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.
- Darstellung der Umsatzentwicklung (A3.2) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1).
- Bewertung der Umsatzentwicklung (B3.1) nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich.
Hoher Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend.
- Nachweis der Bonität (A3.3) anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr.
Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse III bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister (siehe Abbildung 1 in den Verfahrensunterlagen).
- Bewertung der Bonität (B3.2) nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Risikoklasse III
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5 Pkt.) = Risikoklasse II
Hoher Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Risikoklasse I
Finanziell-wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
- Darstellung der Umsatzentwicklung
- Bonitätsnachweis
- Bewertung der Umsatzentwicklung
- Bewertung der Bonität: - Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (i.d.R. Versicherungsschein oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
• 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden; Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 6.000.000 €.
• 100.000 € pauschal für Vermögensschäden; Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 200.000 €.
oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden (siehe Anlage 1). Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.
- Darstellung der Umsatzentwicklung (A3.2) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (siehe Anlage 1).
- Bewertung der Umsatzentwicklung (B3.1) nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich.
Hoher Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend.
- Nachweis der Bonität (A3.3) anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr.
Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse III bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister (siehe Abbildung 1 in den Verfahrensunterlagen).
- Bewertung der Bonität (B3.2) nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Risikoklasse III
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5 Pkt.) = Risikoklasse II
Hoher Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Risikoklasse I
Technische und berufliche Fähigkeiten
Fachlich-technische Leistungsfähigkeit:
- Nachweis über die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) sowie zusätzlich in der Arbeitsgemeinschaft ADM-Stichproben für Telefonbefragungen
- Nachweis der beruflichen Befähigung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen
- Nachweis von drei Referenzen
- Bewertung der Referenzen: - Nachweis über die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) sowie zusätzlich in der Arbeitsgemeinschaft ADM-Stichproben für Telefonbefragungen (A4.1)
- Nachweis der beruflichen Befähigung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (A4.2) in folgender Anzahl und folgenden Rollen (siehe Anlage 1):
• ein verantwortlicher Studien-/Projektleiter (= zentraler Ansprechpartner), der:
mindestens drei Studien in den vergangenen drei Jahren begleitet hat; mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung hat.
• ein weiterer verantwortlicher Studien-/Projektleiter (= stellvertretender Ansprechpartner), der:
mindestens drei Studien in den vergangenen drei Jahren begleitet hat; mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung hat.
- Nachweis von drei Referenzen (A4.3) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der vergangenen drei Jahre (siehe Anlage 1) mit folgenden Angaben:
• Auftraggeber (Name + Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten)
• Auftragszeitraum (von – bis)
• Auftragsvolumen (brutto, in €)
• Detaillierte Beschreibung der für den Referenzgeber erbrachten Leistung (insbesondere der erhobenen Medien (Fernsehen, Hörfunk, Online/Social Media), Anzahl/Häufigkeit der Befragungen sowie Fallzahlen und Methoden)
• Angaben zu evtl. eingesetzten Unterauftragnehmern
- Bewertung der eingereichten Referenzen (B4):
Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung anhand der oben geforderten Angaben. Dabei wird jede eingereichte Referenz hinsichtlich der möglichst guten Passung auf die ausgeschriebene Leistung nach den folgenden Kriterien bewertet:
A) Es wurde mehr als eine Befragungswelle pro Jahr durchgeführt.
B) Es wurde mindestens eine regionale Befragungswelle durchgeführt.
C) Es wurden mindestens 2.000 Interviews pro Jahr durchgeführt.
D) Es wurde mindestens eine (reine) Reichweitenerhebung oder eine Reichweitenerhebung als Teil einer multithematischen Befragung durchgeführt.
E) Es wurde mindestens eine Befragung im Mixed Mode (CATI/CAWI) durchgeführt.
Es sind insgesamt drei Referenzen gefordert, die jeweils einzeln mit max. 30 Punkten nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet werden:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Es werden weniger als 2 Kriterien erfüllt.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Es werden 2-3 Kriterien erfüllt.
Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = Es werden 4 Kriterien erfüllt.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad (30 Pkt.) = Es werden alle 5 Kriterien erfüllt.
Fachlich-technische Leistungsfähigkeit:
- Nachweis über die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) sowie zusätzlich in der Arbeitsgemeinschaft ADM-Stichproben für Telefonbefragungen
- Nachweis der beruflichen Befähigung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen
- Nachweis von drei Referenzen
- Bewertung der Referenzen: - Nachweis über die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) sowie zusätzlich in der Arbeitsgemeinschaft ADM-Stichproben für Telefonbefragungen (A4.1)
- Nachweis der beruflichen Befähigung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (A4.2) in folgender Anzahl und folgenden Rollen (siehe Anlage 1):
• ein verantwortlicher Studien-/Projektleiter (= zentraler Ansprechpartner), der:
mindestens drei Studien in den vergangenen drei Jahren begleitet hat; mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung hat.
• ein weiterer verantwortlicher Studien-/Projektleiter (= stellvertretender Ansprechpartner), der:
mindestens drei Studien in den vergangenen drei Jahren begleitet hat; mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung hat.
- Nachweis von drei Referenzen (A4.3) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der vergangenen drei Jahre (siehe Anlage 1) mit folgenden Angaben:
• Auftraggeber (Name + Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten)
• Auftragszeitraum (von – bis)
• Auftragsvolumen (brutto, in €)
• Detaillierte Beschreibung der für den Referenzgeber erbrachten Leistung (insbesondere der erhobenen Medien (Fernsehen, Hörfunk, Online/Social Media), Anzahl/Häufigkeit der Befragungen sowie Fallzahlen und Methoden)
• Angaben zu evtl. eingesetzten Unterauftragnehmern
- Bewertung der eingereichten Referenzen (B4):
Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung anhand der oben geforderten Angaben. Dabei wird jede eingereichte Referenz hinsichtlich der möglichst guten Passung auf die ausgeschriebene Leistung nach den folgenden Kriterien bewertet:
A) Es wurde mehr als eine Befragungswelle pro Jahr durchgeführt.
B) Es wurde mindestens eine regionale Befragungswelle durchgeführt.
C) Es wurden mindestens 2.000 Interviews pro Jahr durchgeführt.
D) Es wurde mindestens eine (reine) Reichweitenerhebung oder eine Reichweitenerhebung als Teil einer multithematischen Befragung durchgeführt.
E) Es wurde mindestens eine Befragung im Mixed Mode (CATI/CAWI) durchgeführt.
Es sind insgesamt drei Referenzen gefordert, die jeweils einzeln mit max. 30 Punkten nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet werden:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Es werden weniger als 2 Kriterien erfüllt.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Es werden 2-3 Kriterien erfüllt.
Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = Es werden 4 Kriterien erfüllt.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad (30 Pkt.) = Es werden alle 5 Kriterien erfüllt.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einbeziehung weiterer Unternehmen: Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einbeziehung weiterer Unternehmen: Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.
Feststellung der Eignung: Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt und mindestens 60 Eignungspunkte erreicht.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 1 (Angebotsschreiben) der Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: SWR Media Services GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE814726710
Postanschrift: Neckarstraße 230
Postleitzahl: 70190
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf Allgemein / Produktion (Vergabestelle des Südwestrundfunks)
E-Mail: vergabe-ap@swr.de📧
Telefon: 000📞
Adresse des Käuferprofils: www.swr.de/ausschreibungen🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: www.swr.de/ausschreibungen🌏
Teilnahme-URL: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/b8ccf04fee55ed29885f2cd3659d2fc7🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die in Anlage 1 (Angebotsschreiben) integrierte „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und in Textform unterzeichnet einzureichen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die in Anlage 1 (Angebotsschreiben) integrierte „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und in Textform unterzeichnet einzureichen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 155-482002 (2024-08-08)