Rahmenvereinbarung über Möbel- und Verbrauchsmaterialtransporte sowie Umzugsleistungen und Zwischenlagerung von Möblierungsgerät im Zuständigkeitsbereich des BwDLZ Bogen
1) Möbel- und Verbrauchsmaterialtransporte vom Gerätelager des BwDLZ in Bogen an die dem BwDLZ Bogen zugehörigen Standorte in Niederbayern und der Oberpfalz. 2) Umzugsleistungen innerhalb von Kasernen der dem BwDLZ Bogen zugehörigen Standorte in Niederbayern und der Oberpfalz 3) Bei Bedarf Zwischenlagerung von Möblierungsgerät (in Verantwortung des Auftragnehmers) vor Auslieferung und Montage im Zuständigkeitsbereich des BwDLZ Bogen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über Möbel- und Verbrauchsmaterialtransporte sowie Umzugsleistungen und Zwischenlagerung von Möblierungsgerät im Zuständigkeitsbereich des BwDLZ Bogen
Referenznummer: 6002727578-BwDLZ Bogen
Kurze Beschreibung:
“1) Möbel- und Verbrauchsmaterialtransporte vom Gerätelager des BwDLZ in Bogen an die dem BwDLZ Bogen zugehörigen Standorte in Niederbayern und der...”
Kurze Beschreibung
1) Möbel- und Verbrauchsmaterialtransporte vom Gerätelager des BwDLZ in Bogen an die dem BwDLZ Bogen zugehörigen Standorte in Niederbayern und der Oberpfalz.
2) Umzugsleistungen innerhalb von Kasernen der dem BwDLZ Bogen zugehörigen Standorte in Niederbayern und der Oberpfalz
3) Bei Bedarf Zwischenlagerung von Möblierungsgerät (in Verantwortung des Auftragnehmers) vor Auslieferung und Montage im Zuständigkeitsbereich des BwDLZ Bogen
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe Leistungsverzeichnis
keine Losaufteilung; Dienstleistungen bauen aufeinander auf, daher ist eine Losaufteilung nicht sinnvoll.
Nur bei Befüllung...”
Beschreibung der Beschaffung
siehe Leistungsverzeichnis
keine Losaufteilung; Dienstleistungen bauen aufeinander auf, daher ist eine Losaufteilung nicht sinnvoll.
Nur bei Befüllung aller Positionen wird das Angebot akzeptiert, da das Leistungsverzeichnis auf die Bedürfnisse des Auftraggebers angepasst ist; ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen.
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Ort der Leistung: Straubing-Bogen🏙️
Ort der Leistung: Regen🏙️
Ort der Leistung: Freyung-Grafenau🏙️
Ort der Leistung: Cham🏙️
Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-01 📅
Datum des Endes: 2029-01-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“keine Verlängerungsoption” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-25 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-26 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bogen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“entfällt”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Maximimallaufzeit 4 Jahre”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“siehe Checkliste zu den Zulassungsbedingungen” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien gemäß Auftrags-/ Vergabeunterlagen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien gemäß Auftrags-/ Vergabeunterlagen”
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 186-573288 (2024-09-23)